Preisblatt "Netzentgelte Strom" Preise gültig ab 01.01.2010 A B C D Preise für die Nutzung der Netzinfrastruktur (Kunden mit/ohne Leistungsmessung) Preise für Messstellenbetrieb, Messung, Abrechnung und Datenbereitstellung Sonstige Dienstleistungen Ansprechpartner Das Entgelt für die Nutzung des Netzes, einschließlich aller vorgelagerten Netzebenen, setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen: Netznutzung, Messstellenbetrieb, Messung, Abrechnung und Datenbereitstellung, Konzessionsabgabe und KWK-Umlage Die Preisbestandteile sind im Einzelnen: Preise für die Nutzung der Netzinfrastruktur aller Netzebenen (z. B. Nutzung von Leitungen, Transformatoren etc.), die Erbringung von Systemdienstleistungen (z. B. Frequenz- und Spannungshaltung), sowie die Deckung von Verlusten Blindarbeit und -leistung, sofern 50 % der bezogenen Wirkarbeit überschritten werden Preise für Messstellenbetrieb, Messung, Abrechnung und Datenbereitstellung Preise für Ersatzbelieferungen Die Leistungspreise für die Nutzung des Netzes gelten für die Höchstleistung im Abrechnungsjahr beim Jahresleistungspreissystem und für die Monatshöchstleistung beim Monatsleistungspreissystem. Weiterhin werden der Netznutzung zusätzliche, nicht vom Netzbetreiber festgelegte Preisbestandteile zugerechnet: Konzessionsabgabe Mehrbelastungen nach dem "Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz" (KWK-Gesetz) Mehrbelastungen nach dem "Erneuerbaren-Energien-Gesetz" werden vom Stromlieferanten geltend gemacht. Alle Preise sind - soweit nicht anders angegeben - Nettopreise, und verstehen sich zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe (z. Zt. 19 %). Die Konzessionsabgabe sowie sonstige gesetzliche Steuern und Abgaben sind ebenfalls nicht enthalten und werden in der jeweils gültigen Höhe hinzugerechnet. Dies gilt auch für die Mehrbelastungen, die sich aus Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ergeben. Konzessionsabgabe: Die GGEW AG erhebt zusätzlich zu den Netzentgelten die jeweils zulässigen Höchstsätze an Konzessionsabgaben gemäß der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) in der jeweils gültigen Fassung. Auf Grundlage der derzeit geltenden Fassung der KAV werden folgen Konzessionsabgaben erhoben: Sondervertragskunden > 30.000 kwh/a und > 30 KW in 2 Monaten Schwachlastregelung Tarifkunden Bensheim 0,11 ct/kwh 0,61 ct/kwh 1,59 ct/kwh Restliches Stromverteilnetz 0,11 ct/kwh 0,61 ct/kwh 1,32 ct/kwh
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz: Die Mehrbelastung nach dem KWKG (vom 18.05.2000) bzw. dem KWKModG (seit 01.04.2002, zuletzt geändert durch Art. 1 G vom 25.10.2008) setzt sich zusammen aus einer Erhöhung der Netznutzungspreise des vorgelagerten Netzbetreibers aufgrund des bundesweiten Belastungsausgleichs und einer Erhöhung der Netznutzungspreise des Verteilnetzbetreibers aufgrund der Einspeisevergütung für Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen im Netz des Verteilnetzbetreibers. A Netznutzung 1. Preissystem für Netznutzung mit Leistungsmessung ( 17 Abs. 2,3 StromNEV) Das Netto-Entgelt für die Nutzung der Netzinfrastruktur einschließlich aller vorgelagerten Netzebenen, der Systemdienstleistungen und der Verluste beträgt: Benutzungsdauer <= 2.500 h/a Benutzungsdauer > 2.500 h/a Netzebene Leistungspreis /kw und Jahr Arbeitspreis ct/kwh Leistungspreis /kw und Jahr Arbeitspreis ct/kwh Mittelspannung 6,42 1,56 Cent 31,43 0,56 Cent Umspannung zur Niederspannung 7,08 1,77 Cent 37,09 0,57 Cent Niederspannung 12,28 2,03 Cent 43,45 0,78 Cent 2. Preissystem für Netznutzung ohne Leistungsmessung ( 17 Abs. 6 StromNEV) Das Netto-Entgelt für die Nutzung der Netzinfrastruktur einschließlich aller vorgelagerten Netzebenen, der Systemdienstleistungen und der Verluste beträgt: Netzebene Niederspannung Grundpreis /Jahr Arbeitspreis ct/kwh Kleinkunden 8,00 4,34 Cent Speicherheizung/Wärmepumpe - 2,00 Cent Straßenbeleuchtung - 1,97 Cent
3. Blindstrommehrbedarf bei Nieder- und Mittelspannungsentnahme für Kunden mit fernauslesbarer ¼-h-Lastprofilmessung cos > 0,90 induktiv im Netznutzungsentgelt enthalten cos < 0,90 induktiv 0,92 ct/kvarh 4. Umlage Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) Letztverbrauchergruppe A Jahresverbrauch <= 100.000 kwh sowie die Verbrauchsanteile <= 100.000 kwh der Letztverbrauchergruppen B und C 0,130 ct/kwh Letztverbrauchergruppe B Jahresverbrauch >= 100.000 kwh aber nur die Verbrauchsanteile > 100.000 kwh 0,050 ct/kwh Letztverbrauchergruppe C Jahresverbrauch >= 100.000 kwh aber nur die Verbrauchsanteile > 100.000 kwh, sofern der Letztverbraucher zur stromintensiven Industrie* gehört 0,025 ct/kwh * Gilt für Letztverbraucher, die ein Unternehmen des produzierenden Gewebes, des schienengebundenen Verkehrs oder ein Eisenbahninfastrukturunternehmen sind und deren Stromkosten im vergangenen Kalenderjahr 4% des Umsatzes überstiegen haben. Der entsprechende Nachweis ist per Wirtschaftsprüfertestat zu führen. 5. Vergütung und Entgelte bei Mengenabweichungen für Kunden ohne ¼-h- Lastprofilmessung Die Abrechnung von Mehr- und Mindermengen erfolgt gemäß 13 Abs. 3 StromNZV.
B Messstellenbetrieb, Messung, Abrechnung und Datenbereitstellung 1. Kosten in /Jahr und Messstelle für Kunden mit ¼-h-Lastprofilmessung mit Fernauslesung Netzebene Messstellenbetrieb Messung/Ablesung Abrechnung Mittelspannung 598,12 100,00 135,60 Umspannung zur Niederspannung 285,16 100,00 135,60 Niederspannung 285,16 100,00 135,60 Die Preise gelten je Messstelle und beinhalten folgenden Leistungsumfang: Messgeräte, Strom- und Spannungswandler Auslesung, Plausibilitätsprüfung, Wartung, Störungsbeseitigung Nicht enthalten ist die Bereitstellung eines Telefonanschlusses (Haupt- oder Nebenstellenanschluss) Erfolgt der Einsatz eines GSM-Adapters statt des Zugangs zum Telefonfestnetz, so beträgt der monatliche Aufpreis hierfür 15,00 /Monat. 2. Kosten in /Jahr und Messstelle für Kunden ohne Leistungsmessung in der Niederspannung (SLP) Messstellenbetrieb Eintarifzähler 8,99 Zweitarifzähler 12,95 Schaltgerät 12,05 Messung/Ablesung jährlich 2,50 halbjährlich 5,00 vierteljährlich 10,00 monatlich 30,00
Abrechnung jährlich 11,30 halbjährlich 14,30 vierteljährlich 20,30 monatlich 44,30 Alle Preise gelten je Messstelle. C Sonstige Dienstleistungen Die Kosten für Sperrungen, Inbetriebsetzungen, Mahnungen und Zählersetzungen ergeben sich aus der jeweils gültigen Fassung der Ergänzenden Bedingungen der GGEW, Gruppen-Gasund Elektrizitätswerk Bergstraße Aktiengesellschaft zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) vom 01.11.2006. D Ansprechpartner Unsere Ansprechpartner im Team Bilanzkreismanagement sind: Dipl.-Ing. Josef Drawitsch Dipl.-Ing. Jochen Kern Dipl.-Ing. Lars Mütze Telefon (0 62 51) 13 01-455 Telefon (0 62 51) 13 01-480 Telefon (0 62 51) 13 01-459 Telefax (0 62 51) 6 72 29 Telefax (0 62 51) 6 72 29 Telefax (0 62 51) 6 72 29 E-Mail: nnteam@ggew.de E-Mail: nnteam@ggew.de E-Mail: nnteam@ggew.de