Betriebsvorstellung Hof Oberkorb, Fam. Franzl Andreas Franzl, GrundlagenbrennkursAufbaukurs Andreas Franzl 1

Ähnliche Dokumente
Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Österreichisches Lebensmittelbuch. IV. Auflage Codexkapitel / B 23 / Spirituosen

Verordnung des EDI über alkoholfreie Getränke (insbesondere Tee, Kräutertee, Kaffee, Säfte, Sirupe, Limonaden)

Spirituosen. 1 Definitionen

Das neue Spirituosenrecht

MERKBLATT. zur Zusammensetzung und Kennzeichnung von Obstbränden und -geisten, Tresterbrand, Getreidebrand/Korn sowie von Likören

SpiritGuide_dt_ qxd :23 Uhr Seite 1 Spirituosen-Guide

LALVIN GO-FERM. Optimale Rehydrierung der Hefe. 30 g/hl. Rehydrierte Hefe zur Maische geben. Zugabe von Most und

Obst brennen. Obst brennen. Edle Tropfen selbst hergestellt. Klaus Hagmann Birgit Essich. der Weg zu guten Destillaten und Schnäpsen.

Technische Unterlage. Fränkischer Obstler. Eingangsdatum (TT/MM/JJJJ). [von der Kommission auszufüllen]

Technische Unterlage. Schwarzwälder Mirabellenwasser. Eingangsdatum (TT/MM/JJJJ). [von der Kommission auszufüllen] Aktenzeichen:...

Verordnung des EDI über alkoholfreie Getränke (insbesondere Tee, Kräutertee, Kaffee, Säfte, Sirupe, Limonaden)

WARENVERZEICHNIS FÜR DIE AUSSENHANDELSSTATISTIK

Filtration and Beverage Treatment Products. Spirituosen Guide

Verordnung des EDI über alkoholfreie Getränke (insbesondere Tee, Kräutertee, Kaffee, Säfte, Sirupe, Limonaden)

Verordnung des EDI über alkoholische Getränke. 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen. vom 29. November 2013 (Stand am 1.

Anleitung zur Erstellung bzw. Aktualisierung von Spirituosenetiketten

Inhalt. 4 Vorwort 6 Geschichte der Obstbrennerei 8 Rechtliche Grundlagen. 35 Die Destillation oder das Brennen 37 Was braucht man zum Brennen?

Filtration and Beverage Treatment Products. Spirituosen Guide

Begerow Produktlinie. Spirituosen- Guide

Spirituosen - auch ein Thema für die Lebensmittelüberwachung

FTIR zur Bestimmung von Alkoholen in Spirituosen

BRAND NEWS. Nr.09. Obstbrennerei. Vergärung Enzymierung Verschiedene Verarbeitungsschemata

Inhalt. Vorwort Einleitung 13. Getränkearten 15. Gesundheitlicher Wert 19. Geeignete Früchte, Kräuter und Blüten 23. Nektar 13 Sirup 14

ANLEITUNG ZUR TISCHBRENNEREI

MERKBLATT. zur Zusammensetzung und Kennzeichnung von Spirituosen

Vogelfreundliche Hecken und Sträucher

Gutsbrennerei Zinzow

EDELDESTILLERIE BESUCHEN SIE UNSERE SCHAUBRENNEREI

Die neue EU-Spirituosenverordnung

Musteretiketten begutachtet durch die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, Juli 2007, Aktualisierung Dezember 2014

MERKBLATT. für Selbstvermarkter von Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Fruchtaufstrichen

Entsafter. Tipps, Tricks und Rezepte

Brennerei Feller. Whisky Edle Brände Feine Liköre

Technische Unterlage. Blutwurz. Eingangsdatum (TT/MM/JJJJ). [von der Kommission auszufüllen] Aktenzeichen:... [von der Kommission auszufüllen]

Gesamte Rechtsvorschrift für Fruchtsaftverordnung, Fassung vom

Technische Unterlage. Hüttentee. Eingangsdatum (TT/MM/JJJJ) [von der Kommission auszufüllen] Aktenzeichen:.. [von der Kommission auszufüllen]

Preisliste Stand Juni 2015

Preisliste Stand Juni 2016

zu Punkt der 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006

Inhaltsverzeichnis. Scheibel Premium Seite 2. Scheibel Finesse Seite 2-3. Scheibel Edles Fass 350 Seite 3. Scheibel Alte Zeit Seite 3-4

Getränkekatalog Restaurationsangestellte/r Fertigung Getränke Bar- und Mixgetränke

Wirtspflanzen der Kirschessigfliege in Deutschland (Stand Juli 2017)

Marmeladen und Gelees zum Genießen, Verwöhnen oder Verschenken. Gibt es in 320 g, 220 g oder 130 g-gläsern.

Mollebusch Birnenbrand Kernobst 2 cl 4,50 Williams Birnenbrand Kernobst 2 cl 4,80 Brand aus Kirschen und Renekloden Steinobst 2 cl 4,50 Ringlowasser

D. Likörwein, weinhaltige, aromatisierte. und weinähnliche Getränke

Kornkenner-Informationen Korn und seine verwandten Spirituosen

B 4 Das Gemüse, Teil 1

Verordnung des EDI über alkoholfreie Getränke (insbesondere Tee, Kräutertee, Kaffee, Säfte, Sirupe, Limonaden)

Fassung vom 26. Februar Regionalmarke. Pflichtenheft. für den Produktbereich. Essig

Obstgehölze. Kiwi,Chin.Strahlengriffel. Kiwi 'Yennie' Esskastanie. Esskastanie i.s. Haselnuss 'Halle'sche Riesennuss'

Schulobst- und Gemüseprogramm

Technische Unterlage. Bayerischer Gebirgsenzian. Eingangsdatum (TT/MM/JJJJ). [von der Kommission auszufüllen] Aktenzeichen:...

Österreichisches Lebensmittelbuch. IV. Auflage Kapitel / B 3 / Honig und andere Imkereierzeugnisse

VAKUUMDESTILLATION VON OBSTMAISCHEN ERSTE ERFAHRUNGEN

DE Amtsblatt der Europäischen Union L 347/809

RICHTLINIE 1999/4/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Februar 1999 über Kaffee- und Zichorien-Extrakte

Bundesmonopolverwaltung für Branntwein

Technische Unterlage. Bärwurz. Eingangsdatum (TT/MM/JJJJ). [von der Kommission auszufüllen] Aktenzeichen:... [von der Kommission auszufüllen]

Abschnitt 1 Anwendungsbereich. Eingangsformel. 1 Anwendungsbereich. FrSaftErfrischGetrV. Ausfertigungsdatum:

Der folgende Leitfaden soll es den

CHEMISCHE UND VETERINÄRUNTERSUCHUNGSÄMTER BADEN-WÜRTTEMBERG

Verordnung über Konfitüren und einige ähnliche Erzeugnisse (Konfitürenverordnung - KonfV)

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 der Kommission vom 7. Juni 2011 AUSZUG: ANHANG I TEIL B TEIL 7 VERMARKTUNGSNORM FÜR ERDBEEREN

Merkblatt für Selbstvermarkter von Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Fruchtaufstrichen

c) einen Gesamtalkoholgehalt von höchstens 15 % vol auf. Abweichend hiervon gilt jedoch Folgendes:

Ethylcarbamat in Steinobstbränden

Kornelkirsche, Kriecherl und Co: Anbau von Wildobst und seltenen Obstarten

Saarländisches Schulobstprogramm

Früchte im Reiseverkehr

Verordnung über Konfitüren und einige ähnliche Erzeugnisse (Konfitürenverordnung - KonfV)

Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem

Gesamt-Sortiment. Seite: Produkte: Legende: Alle Produkte sind auf Anfrage in größeren Gebinden erhältlich!

Spirituosen- Allergenliste Stand:

Technische Unterlage. Ostfriesischer Korngenever. Eingangsdatum (TT/MM/JJJJ). [von der Kommission auszufüllen] Aktenzeichen...

HEIDAK Gemmomazerate Kraft aus der Natur für Ihre Vitalität und Ausgeglichenheit HEIDAK. Reinste Naturkraft.

Technische Unterlage. Königsberger Bärenfang. Eingangsdatum (TT/MM/JJJJ). [von der Kommission auszufüllen]

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Obst und Gemüse - Lernwerkstatt. Das komplette Material finden Sie hier:

Übermittlung einer etablierten geografischen Angabe für eine Spirituose

M17:Lernzirkel Einteilung und Inhaltsstoffe von Obst und Gemüse. Lernzirkel Einteilung und Inhaltsstoffe von Obst und Gemüse

OBST. Kernobst*Kernobst*Kernobst*Kernobst*Kernobst*Kernobst*Kernobst*Kernobst. Der Apfel

Die Veränderung von wertgebenden Aromakomponenten bei der Destillation von Obstbränden

Aromafreisetzung in Brennmaischen

Bestellliste für Garten- und Heckenpflanzen

Schulobst- und Gemüseprogramm

Portionen. Mini-Gläser

Essenzen - Grundstoffe Kompositionen

Liköre - Saurer Apfel - Saure Kirsche - Pfeffi - Eierlikör - Whisky Cream Liqueur

Philosophie. Es gibt neben Bier noch viele Lebens- und Genußmittel, die man besser. erntefrisch verarbeitet, ohne Aroma- und Zuckerzusatz

Begerow Product Line. Fruchtsaft & Fruchtwein Guide

news ERBSLÖH Warum Reinzuchthefen in der Obstbrennerei? So wichtig ist die Säure! Destillatharmonisierung mit Distipur und Spiricol

RICHTLINIE 2001/113/EG DES RATES vom 20. Dezember 2001 über Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem für die menschliche Ernährung

RICHTLINIE 2001/112/EG DES RATES vom 20. Dezember 2001 über Fruchtsäfte und bestimmte gleichartige Erzeugnisse für die menschliche Ernährung

RICHTLINIE 2001/113/EG DES RATES vom 20. Dezember 2001 über Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem für die menschliche Ernährung

Information über die Kennzeichnungspflicht für Bioprodukte gem. VO (EG) 834/2007 und VO (EG) 889/2008 sowie des Österreichischen Lebensmittelbuches

Europäische Spirituosen- Begriffsbestimmungen

P r i c k e l n d e ` s

VERORDNUNG (EG) Nr. 110/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES. vom 15. Januar 2008

Transkript:

Betriebsvorstellung Hof Oberkorb, Fam. Franzl 03.03.2017 Andreas Franzl, GrundlagenbrennkursAufbaukurs Andreas Franzl 1

Betrieb Lage: Tertiäres Hügelland, 500m/üM, 800mm/JN Betriebsausrichtung 17ha. Ackerbau/Pferdeheu/Weidemast Gemüsebau/Gewächshaus/Direktvermarktung, Beheizung über Biogas Photovoltaik (60 KW) Abfindungsbrennerei Betriebexterne Tätigkeit Leiter der Anwendungsberatung Bayern der Alz- Chem AG (Kalkstickstoff) Gliederung: Vorstellung 03.03.2017 Andreas Franzl, GrundlagenbrennkursAufbaukurs Andreas Franzl 2

03.03.2017 Andreas Franzl, GrundlagenbrennkursAufbaukurs Andreas Franzl 3

03.03.2017 Andreas Franzl, GrundlagenbrennkursAufbaukurs Andreas Franzl 5

Brennerei 300 l/a Abfindungsbrennerei (1994) Ist eine Leidenschaft die sich trägt Perfekte Brände das Ziel Gliederung: Vorstellung Brennerei Wir wollen regionale Obstsorten und Wildfrüchte zu Spitzenprodukten veredeln, diese sind wegen ihres Terroir unvergleichlich. Der Erfolg gibt uns recht 2009-2015 - Distillery of the Year beim World-Spirits-Award 2015 - Ernennung zum Master of Spirits durch die WSA -Ernennung zum Edelbrandsommeliers h.c. -Verleihung des Staatsehrenpreis des Freistaats Bayern 03.03.2017 Andreas Franzl, GrundlagenbrennkursAufbaukurs Andreas Franzl 6

Unter dieser eingetragen Marke wollen wir den Edelbränden durch Seminare, Schulungen und Ausbildung ein angemessenes Image verleihen 03.03.2017 Andreas Franzl, GrundlagenbrennkursAufbaukurs Andreas Franzl 7

Brände/ Brände MD/ Geiste Brände bei welchen Früchten Definition Produktion Herstellungskosten/ Preis Geiste Definition/ welche Früchte/ sonst. Stoffe Produktion Herstellungskosten Brände durch Mareration und Definition/ welche Früchte Produktion/ Zoll bei Abfindung Herstellungskosten 03.03.2017 Andreas Franzl, GrundlagenbrennkursAufbaukurs Andreas Franzl 9

Obstbrand Obstbrand ist eine Spirituose, > die ausschließlich durch alkoholische Gärung und einer frischen fleischigen Frucht oder des frischen Mosts dieser Frucht - mit oder ohne Steine - oder von Beeren oder Gemüse gewonnen wird, > die zu weniger als 86 % vol so destilliert wird, dass das Destillat das Aroma und den Geschmack der destillierten Ausgangsstoffe bewahrt, > die einen Gehalt an flüchtigen Bestandteilen von mindestens 200 g/hl r. A. aufweist, > deren Blausäuregehalt bei Steinobstbrand 7 g/hl r. A. nicht überschreitet. Der Höchstgehalt an Methanol von Obstbrand ist 1.000 g/hl r. A. Bei folgenden Obstbränden beträgt der Höchstgehalt an Methanol jedoch > 1.200 g/hl r. A., wenn er von folgenden Früchten gewonnen wurde: Pflaumen (Prunus domestica L.), Mirabellen (Prunus domestica L. subsp. syriaca [Borkh.] Janch. ex Mansf.), Zwetschgen (Prunus domestica L.), Äpfel (Malus domestica Borkh.), Birnen (Pyrus communis L.) - ausgenommen Birnen der Sorte Williams (Pyrus communis L. cv Williams ), Himbeeren (Rubus idaeus L.), Brombeeren (Rubus fruticosus auct. aggr.), Aprikosen/Marillen (Prunus armeniaca L.), Pfirsiche (Prunus persica [L.] Batsch), > 1.350 g/hl r. A., wenn er von folgenden Früchten oder Beeren gewonnen wurde: Birnen der Sorte Williams (Pyrus communis L. cv Williams ), rote Johannisbeeren (Ribes rubrum L.), schwarze Johannisbeeren (Ribes nigrum L.), Vogelbeeren (Sorbus aucuparia L.), Holunder (Sambucus nigra L.), Quitten (Cydonia oblonga Mill.), Wacholderbeeren (Juniperus communis L. und/oder Juniperus oxicedrus L.). Der Mindestalkoholgehalt von Obstbrand beträgt 37,5 % vol. Der Zusatz von Alkohol, ob verdünnt oder unverdünnt, gemäß der der EU-Spirituosenverordnung Nr. 110/2008 Anhang I Nummer 5 ist nicht zulässig. Obstbrand darf nicht aromatisiert werden. Die Verkehrsbezeichnung lautet -brand unter Voranstellung der Bezeichnung der verwendeten Obst-, Beeren- oder Gemüseart, also Kirschbrand (oder Kirsch), Pflaumenbrand (oder Slibowitz), Mirabellenbrand, Pfirsichbrand, Apfelbrand, Birnenbrand, Aprikosenbrand, Feigenbrand, Brand aus Zitrusfrüchten, Brand aus Weintrauben oder Brand aus sonstigen Früchten. Er kann auch unter Voranstellung des Namens der verwendeten Frucht als -wasser bezeichnet werden. Nur bei der Herstellung aus folgenden Früchten kann der Name der Frucht an die Stelle der Bezeichnung -brand unter Voranstellung des Namens der verwendeten Frucht treten: Mirabellen (Prunus domestica L. subsp. syriaca [Borkh.] Janch. ex Mansf.), Pflaumen (Prunus domestica L.), Zwetschgen (Prunus domestica L.), Erdbeerbaumfrüchte (Arbutus unedo L.), Äpfel der Sorte Golden Delicious. Besteht die Gefahr, dass der Endverbraucher eine dieser Verkehrsbezeichnungen nicht leicht versteht, so muss auf dem Etikett das Wort Brand, gegebenenfalls mit einer Erläuterung, erscheinen. Die Bezeichnung Williams ist Birnenbrand vorbehalten, der ausschließlich aus Birnen der Sorte Williams gewonnen wird. Werden die Maischen zweier oder mehrerer Obst-, Beeren- oder Gemüsearten zusammen destilliert, so erhält das Erzeugnis die 03.03.2017 Verkehrsbezeichnung Obstbrand bzw. Andreas Gemüsebrand. Franzl, GrundlagenbrennkursAufbaukurs Ergänzend können die einzelnen Andreas Franzl Obst-, Beeren- oder Gemüsearten in 10 absteigender Reihenfolge der verwendeten Mengen angeführt werden.

Von Brand und Wasser Obstbrand ist die Bezeichnung für eine Spirituosengattung, zu der als bekannteste Sorten Kirschwasser, Zwetschgenwasser oder Williamsbirnenbrand gehören. Obstbrand wird aus nahezu allen Obstsorten und Beeren hergestellt, wobei die Früchte oder der Most dieser Früchte zunächst eingemaischt und dann vergoren werden. Die vergorene Maische wird sodann destilliert. D. h. bei Obstbränden stammt, anders als bei Obstgeisten der gesamte Alkohol aus der Frucht. Bei der Bezeichnung eines Obstbrandes wird die jeweilige Frucht in Verbindung mit den Silben -brand oder -wasser genannt. Bei einigen Obstbränden ist auch eine Kurzbezeichnung wie Kirsch oder Williams möglich. Dies sieht die europäische Spirituosenverordnung (Verordnung (EG) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008, Anhang II, Nr. 9 Obstbrand) ausdrücklich vor. Werden die Maischen verschiedener Obstsorten zusammen destilliert, wird dieses Erzeugnis als Obstbrand bezeichnet. Die Spirituosengattung Obstbrand zeichnet sich durch ihre große Vielfalt aus. Aus nahezu allen Obstsorten werden Obstbrände gebrannt. Der wichtigste Rohstoff der Obstbrenner ist Steinobst, also z. B. Kirschen, Pflaumen oder Mirabellen, und Kernobst wie Äpfel und Birnen. Daneben gibt es aber auch weniger bekannte Obst- oder Beerensorten, die sich ebenfalls gut zur Herstellung von Obstbränden eigenen, wie z. B. Quitten, Schlehen, Zibarten oder Vogelbeeren. Neben der besonderen Vielfalt der Obstbrände unterscheiden sie sich in einem weiteren wesentlichen Punkt von anderen bekannten Spirituosen wie Rum, Whisky, Wodka, Korn oder Weinbrand: der shöchstgrenze. Im Gegensatz zu den genannten Spirituosen dürfen Obstbrände nur bis zu weniger als 86 % vol Alkohol destilliert werden. Dies bedeutet, dass bei ihnen der Geschmack und das Aroma des Ausgangsstoffes, also der jeweiligen Obstsorte, erhalten bleiben. Rum, Whisky oder Weinbrand können bis deutlich über 90 % vol Alkohol destilliert werden, für Wodka gilt die gleiche Obergrenze wie für Neutralalkohol. Obstbrände haben einen gesetzlichen Mindestalkoholgehalt von 37,5 % vol, für einige Obstbrände aus dem Schwarzwald oder Franken gilt ein Mindestalkoholgehalt von 40 % vol. Sie dürfen nicht verschnitten werden, d. h. ihnen darf kein anderer Alkohol zugegeben werden. Außerdem gilt für sie ein Aromatisierungsverbot. Erzeugnisse, welche dieses Reinheitsgebot nicht einhalten, müssen die neutrale Bezeichnung Spirituose führen. 03.03.2017 Andreas Franzl, GrundlagenbrennkursAufbaukurs Andreas Franzl 11

Geist (mit der Bezeichnung der verwendeten Frucht oder des verwendeten Ausgangsstoffs) Geist (mit der Bezeichnung der verwendeten Frucht oder des verwendeten Ausgangsstoffs) ist eine Spirituose, die durch Mazeration von in Kategorie 16 Buchstabe a Ziffer ii aus Anhang II der EU-Spirituosenverordnung Nr. 110/2008 aufgeführten unvergorenen Früchten und Beeren oder von Gemüse, Nüssen oder anderen pflanzlichen Stoffen wie Kräutern oder Rosenblättern in Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs und anschließende zu weniger als 86 % vol gewonnen wird. Der Mindestalkoholgehalt von Geist (mit der Bezeichnung der verwendeten Frucht oder des verwendeten Ausgangsstoffs) beträgt 37,5 % vol. Geist (mit der Bezeichnung der verwendeten Frucht oder des verwendeten Ausgangsstoffs) darf nicht aromatisiert werden. 03.03.2017 Andreas Franzl, GrundlagenbrennkursAufbaukurs Andreas Franzl 12

-brand (unter Voranstellung des Namens der verwendeten Frucht) -brand (unter Voranstellung der Bezeichnung der verwendeten Frucht), der durch Mazeration und gewonnen wird, ist eine Spirituose, die > durch Mazeration von in Ziffer ii genannten Früchten oder Beeren, die teilweise vergoren oder nichtvergoren sind, wobei höchstens 20 Liter Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs oder Brand und/oder Destillat aus derselben Frucht je 100 kg vergorener Früchte oder Beeren zugesetzt werden dürfen, und anschließende zu weniger als 86 % vol gewonnen wird, > aus folgenden Früchten oder Beeren gewonnen wird: Brombeeren (Rubus fruticosus auct. aggr.), Erdbeeren (Fragaria spp.), Heidelbeeren (Vaccinium myrtillus L.), Himbeeren (Rubus idaeus L.), rote Johannisbeeren (Ribes rubrum L.), Schlehen (Prunus spinosa L.), Vogelbeeren (Sorbus aucuparia L.), Eberesche (Sorbus domestica L.), Stechpalme (Ilex cassine L.), Elsbeeren (Sorbus torminalis (L.) Crantz), Holunder (Sambucus nigra L.), Hagebutten (Rosa canina L.), Schwarze Johannisbeeren (Ribes nigrum L.), Bananen (Musa spp.), Passionsfrüchte (Passiflora edulis Sims), Cythera-Pflaumen (Spondias dulcis Sol. ex Parkinson), Mombinpflaumen (Spondias mombin L.). Der Mindestalkoholgehalt von -brand (unter Voranstellung der Bezeichnung der verwendeten Frucht), der durch Mazeration und gewonnen wird, beträgt 37,5 % vol. -brand (unter Voranstellung der Bezeichnung der verwendeten Frucht), der durch Mazeration und gewonnen wird, darf nicht aromatisiert werden. Bei der Etikettierung und Aufmachung von -brand (unter Voranstellung der Bezeichnung der verwendeten Frucht), der durch Mazeration und gewonnen wird, muss der Hinweis durch Mazeration und gewonnen in der Bezeichnung, auf der Aufmachung oder auf dem Etikett und in derselben Schriftart, Größe und Farbe und im selben Sichtfeld wie der Hinweis -brand (unter Voranstellung der Bezeichnung der Frucht 03.03.2017 Andreas Franzl, GrundlagenbrennkursAufbaukurs Andreas Franzl 13

03.03.2017 Andreas Franzl, GrundlagenbrennkursAufbaukurs Andreas Franzl 15

03.03.2017 Andreas Franzl, GrundlagenbrennkursAufbaukurs Andreas Franzl 16

Sensorik nur ein guter Sensoriker ist ein guter Brenner Erfolgskontrolle Fehleranalyse nur wer Fehler erkennt kann sie beheben Vertikaler Vergleich Horizontaler Vergleich (Prämierung) Betriebsblindheit Verhindert meist jede Entwicklung Kundenbindung durch Sicherheit wo sind meine Schmuckstücke Sensorik 03.03.2017 Andreas Franzl, GrundlagenbrennkursAufbaukurs Andreas Franzl 17

Der Weg zum hochwertigen Brand Vormittag Theorie und Praxis Agenda 1. Theorie - Wiederholung Obstqualität, Rohstoffe,,, - Filtration - 2. Praxis - Spindel und Einstellen auf Trinkstärke 03.03.2017 Andreas Franzl, GrundlagenbrennkursAufbaukurs Andreas Franzl 21

Der Weg zum hochwertigen Brand Nachmittag Sensorik Agenda je besser die sensorischen Fähigkeiten und Sicherheit, umso besser wird der Brenner - Einführung in das WOB-System - Bewerten und Beschreiben von Edelbränden mit dem WOB-System 03.03.2017 Andreas Franzl, GrundlagenbrennkursAufbaukurs Andreas Franzl 22

Der Weg zum hochwertigen Brand Obstverwertung Obstveredelung mit höchsten Qualitätsansprüchen! 03.03.2017 Andreas Franzl, GrundlagenbrennkursAufbaukurs Andreas Franzl 24

Brennkunst? Fruchtqualität Brennkunst + ++ -- -- Qualität des Brandes 03.03.2017 Andreas Franzl, GrundlagenbrennkursAufbaukurs Andreas Franzl 26

03.03.2017 Andreas Franzl, GrundlagenbrennkursAufbaukurs Andreas Franzl 33

Waschen Sortieren Zerkleinern Passieren / Entsteinen? Extraktbestimmung (Refraktometer) Enzyme (wo nötig) ph-einstellung Reinzuchthefe Dokumentation 03.03.2017 Andreas Franzl, GrundlagenbrennkursAufbaukurs Andreas Franzl 34

03.03.2017 Andreas Franzl, GrundlagenbrennkursAufbaukurs Andreas Franzl 35

Enzyme und Methanol? Pektine sind Bindeglieder zwischen den Zellen, den sog. Mittellamellen. Pektinlyasen spalten diese langkettigen Pektine zu kurzkettigen Verbindungen unter Freigabe von u.a.methanol Quittenbrände sind beim Methanol besonders zu beachten. Einsatz von Lyase, Nach Gärende sofort abbrennen Wasserzugabe 03.03.2017 Andreas Franzl, GrundlagenbrennkursAufbaukurs Andreas Franzl 42

Wie Vergären? Gärstart: Enzyme immer für Durchmischung sorgen Ansäuern Hefezusatz Temperatur: Temperaturgeführt? max. 20 C min. 8 C (Kaltgärhefe) Mischen: nach ein bis zwei Tagen (Hefeverteilung) Gärdauer: 14 Tage bis 8 Wochen, Brennen in abklingende Gärung!! 03.03.2017 Andreas Franzl, GrundlagenbrennkursAufbaukurs Andreas Franzl 44

Gärverlauf 03.03.2017 Andreas Franzl, GrundlagenbrennkursAufbaukurs Andreas Franzl 45

Fehler beim und Vergären Fehler Unreifes Obst Schmutziges, beschädigtes Obst Zerstörte (angeschlagene) Steine Angefaultes, schimmliges Obst Ungeeignete und schmutzige Gärbehälter ph-wert zu hoch Keine Reinzuchthefe Sauerstoffzutritt Gärtemperatur zu hoch Zu lange Maischelagerung Konsequenz Geringe Ausbeute, Aromaschwach Gefahr von Bakterieninfektion Starker Bittermandelton, Etylcarbamat Fehlaroma im Destillat Infektionen, Aromafehler Bakterieninfektion, Aromafehler Fehlaroma, muffige Töne Essigsäure, Uhuton, Ausbeuteverlust Aromaverluste Infektionen, Etylcarbamat, Aromaverlust 03.03.2017 Andreas Franzl, GrundlagenbrennkursAufbaukurs Andreas Franzl 47

03.03.2017 Andreas Franzl, GrundlagenbrennkursAufbaukurs Andreas Franzl 48

svorbereitung Reinigung: - Manuelle Reinigung - Lauge: 60 70 C, 0,5 1%, 5 10 Minuten, rundpumpen - Spülung mit Wasser - Säure: 40 50 C, 2%ig, 5 10 Minuten, rundpumpen - Spülung mit Wasser - Wasserspülungen zwischen den en 03.03.2017 Andreas Franzl, GrundlagenbrennkursAufbaukurs Andreas Franzl 49

Rauh- und Feinbrandverfahren Kolonnenbrennen Vor- und Nachlaufabtennung Nicht an festen Vorgaben orientieren Anwesenheitsplicht Temperaturführung sgeschwindigkeit Nicht zu schnell Aber auch nicht zu langsam Katalysator 03.03.2017 Andreas Franzl, GrundlagenbrennkursAufbaukurs Andreas Franzl 50

Schematische Darstellung der 03.03.2017 Andreas Franzl, GrundlagenbrennkursAufbaukurs Andreas Franzl 52

Ethylcarbamat Neubewertung als wahrscheinlich krebserregend (2a) 0,4 mg/l bei Steinobstbränden, ab doppelten 0,8mg/l Wert nicht verkehrsfähig (über 30%) ohne Kernanschlag Destillieren ohne Stein Saubere Anlagen (Heißwasserspülungen) Katalysator Nachlaufabtrennung und Behandlung Licht und Temperatur 03.03.2017 Andreas Franzl, GrundlagenbrennkursAufbaukurs Andreas Franzl 53

Zoll Stoffbesitzer (Merkblätter)1211 neu IBAN Abfindungsbrenner (Merkblätter)1220 ZAB-Anmeldung Stoffbesitzerbrennen Laufende Betriebskontrollen Probleme im Brennbetrieb immer Zoll informieren! Brennbuch als Ausnahmedokumentation 03.03.2017 Andreas Franzl, GrundlagenbrennkursAufbaukurs Andreas Franzl 54

Warum filtrieren? Immer filtrieren? Kaltfiltration: 0 6 C Fremdstoffe, Trubstoffe, Paraffine Quitte, Birne! - Kleine Mengen: Außentemperatur, Faltenfilter - Große Mengen: Kühler, Rund- oder Faltenfilter Warmfiltration: Verschiedene Kartuschenfilter Cascoverfahren Herabsetzen 03.03.2017 Andreas Franzl, GrundlagenbrennkursAufbaukurs Andreas Franzl 55

Einstellen auf Trinkstärke Wann: Direkt nach Vor dem Kühlen und Filtern Ca 8 Wochen vor Verkaufsbeginn! Mit welchen Wasser: Enthärtetes oder Brunnenwasser Kein dest. Wasser Wasser mit gleicher Temperatur Auf welchen Wert: Nicht unter 40 vol, nach oben? Herabsetzen 03.03.2017 Andreas Franzl, GrundlagenbrennkursAufbaukurs Andreas Franzl 56

Einstellen auf Trinkstärke Spindel mit exakter Teilung und Temp (geeicht) Berechnen mit Alkoholtafeln und Formel Rechenprogramm der bfb-bund.de Tabellen Machbarkeit? Gefühl? Zufall? Herabsetzen 03.03.2017 Andreas Franzl, GrundlagenbrennkursAufbaukurs Andreas Franzl 57

Gefahr von Aromaverlust! Nie schärfer und kälter filtrieren als nötig Neue Filter mit Langkettenfilter(Nachlauf) Filter wässern wegen Eigengeschmack Filter sind Einmalfilter Herabsetzen Es muss nicht immer filtriert werden! Filterdurchgang beachten 03.03.2017 Andreas Franzl, GrundlagenbrennkursAufbaukurs Andreas Franzl 63

03.03.2017 Andreas Franzl, GrundlagenbrennkursAufbaukurs Andreas Franzl 64

Reifung (hochprozentig): Kernobst: mindestens 2 3 Monate Steinobst: mindestens 1 Jahr Temperatur: Gleichmäßig kühl, höchstens Raumtemperatur Licht: Dunkel, kein direkter Lichteinfall Gebinde: Dunkles Glas, Edelstahl, Ton 03.03.2017 Andreas Franzl, GrundlagenbrennkursAufbaukurs Andreas Franzl 65

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 03.03.2017 Andreas Franzl, GrundlagenbrennkursAufbaukurs Andreas Franzl 67