Kommunale Abwasserrichtlinie der EU - 91/271/EWG Fortschreibung des einzelstaatlichen Programms

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Transkript:

BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT Mitgliedstaat: ÖSTERREICH Kommunale Abwasserrichtlinie der EU - 91/271/EWG Fortschreibung des einzelstaatlichen Programms Gemäß Artikel 17 der Richtlinie 91/271/EWG über die Behandlung von kommunalem Abwasser über den Zeitraum 1999-2001 Einteilung und Aufstellung gemäß Entscheidung der Europäischen Kommission über die Gestaltung der Formblätter, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft, Nr. L 226 vom 07.09.1993 Medieninhaber und Herausgeber: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Sektion VII A 1010 Wien Redaktion: DI Karl Schwaiger, DI Harald Marent BMLFUW, Abt. VII/2

Allgemeines Der Rat der Europäischen Union hat am 21.Mai 1991 die Richtlinie 91/271/EWG, geändert durch die Richtlinie 98/15/EG vom 27. Februar 1998, über die Behandlung von kommunalem Abwasser erlassen. Diese Richtlinie betrifft das Sammeln, Behandeln und Einleiten von kommunalem Abwasser und das Behandeln und Einleiten von Abwässer bestimmter Industriebranchen. Ziel dieser Richtlinie ist es, die Umwelt vor den schädlichen Auswirkungen dieses Abwassers zu schützen. Gemäß Artikel 17 ist von den Mitgliedstaaten ein Programm zur Umsetzung dieser Richtlinie (Bauprogramm) aufzustellen, in dem - die geplante Errichtung von Kanalisationsanlagen, - die geplante Errichtung von Abwasserbehandlungsanlagen (Kläranlagen), - die geplante Entsorgung und Verwertung der anfallenden Klärschlämme und - die voraussichtlichen Investitionskosten anzugeben sind. Erforderlichenfalls ist dieses Programm zu aktualisieren. Alle zwei Jahre ist die Europäische Kommission über den Inhalt der Bauprogramme zu informieren. Termin des nun anstehenden periodischen Routineberichtes war der 30. Juni 2002. Gemäß Vorgabe der Richtlinie ist das Programm in Form von Tabellen an die Europäische Kommission zu liefern. Für den Zeitraum 2000 2005 wurde mit Hilfe der Kläranlagendatenbank des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und in enger Kooperation mit den Bundesländern eine Aktualisierung des österreichischen Bauprogramms durchgeführt.

Grundlegende Bestandsaufnahme GEMEINDEN Tabelle 1 Gemäß Richtlinie 91/271/EWG (Artikel 2 bis 7) ( 1 ) Zahl (Nb) der Gemeinden ( 2 ) (Artikel 2, Absatz 4) und Belastung in EW (³) (Artikel 2, Absatz 6) Stand: 31. Dezember 2001 Einleitungsgebiete Normale Gebiete ( 1 ) Gemeindeklassen A. Süßwasser und Ästuarien Nb ( 4 ) EHT ( 5 ) von 2 bis 10.000 EW 2.000 EW 10.000 401 ( 6 ) 1.888 von 10 bis 15.000 EW 10.000 < EW 15.000 44 576 von 15 bis 150.000 EW 15.000 < EW 150.000 185 ( 6 ) 7.631 über 150.000 EW EW > 150.000 ( 4 ) 22 9.575 Bestand insgesamt 652 19.670 ( 1 ) In Österreich sind keine Gebiete vorhanden, welche unter die Artikel 5 und 6 fallen. ( 2 ) Gemeinde: Gebiet in welchem Besiedlung und/oder wirtschaftliche Aktivitäten ausreichend konzentriert sind für eine Sammlung von kommunalem Abwasser und einer Weiterleitung zu einer kommunalen Abwasserreinigungsanlage oder einer Einleitungsstelle (EU Richtlinie Artikel 2, Absatz 4). ( 3 ) 1 EW (Einwohnerwert): organisch biologisch abbaubare Belastung mit einem biochemischen Sauerstoffbedarf in 5 Tagen (BSB 5 ) von 60g Sauerstoff pro Tag (EU Richtlinie Artikel 2, Absatz 6). ( 4 ) EHT: EW der Summe der Gemeinden der betreffenden Klasse. ( 5 ) In dieser Aufstellung wurden auch einige große Kläranlagen mit überwiegend industriellem Abwasser berücksichtigt (gem. Lagebericht 2001 nach Artikel 16) ( 6 ) Allfällige Differenzen zu den Tabellen 2 bzw. 2.1 und zu Tabelle 3 bzw. 3.1 werden in den genannten Tabellen näher erläutert. Seite 1 von 7

Bestandsaufnahme der Kanalisation KANALISATIONSSYSTEME Tabelle 2 Nach Artikel 3 Anzahl und Kapazität der als konform eingeschätzten Systeme ( 1 ) Stand: 31. Dezember 2001 Einleitungsgebiete Normale Gebiete ( 2 ) Gemeindeklassen A. Süßwasser und Ästuarien Nb ( 3 ) EHT ( 4 ) von 2 bis 10.000 EW 2.000 EW 10.000 392 ( 6 ) ( 7 ) 1.851 von 10 bis 15.000 EW 10.000 < EW 15.000 44 576 von 15 bis 150.000 EW 15.000 < EW 150.000 185 ( 7 ) 7.631 über 150.000 EW EW > 150.000 ( 5 ) 22 9.575 Gebiete insgesamt 643 19.633 ( 1 ) Als konform eingeschätzt : den Bestimmungen der Richtlinie zum Bezugszeitpunkt entsprechend ( 2 ) In Österreich sind keine Gebiete vorhanden, welche unter die Artikel 5 und 6 fallen. (³) Nb: Zahl der als konform eingeschätzten Kanalisationssysteme, die in sämtlichen Gemeinden der betreffenden Klasse in Betrieb sind. Gemeinde: Gebiet in welchem Besiedlung und/oder wirtschaftliche Aktivitäten ausreichend konzentriert sind für eine Sammlung von kommunalem Abwasser und einer Weiterleitung zu einer kommunalen Abwasserreinigungsanlage oder einer Einleitungsstelle (EU Richtlinie Artikel 2, Absatz 4). ( 4 ) EHT: Gesamt EW, die von als konform eingeschätzten Kanalisationssystemen bedient werden, die in sämtlichen Gemeinden der betreffenden Klasse in Betrieb sind. 1 EW (Einwohnerwert): organisch biologisch abbaubare Belastung mit einem biochemischen Sauerstoffbedarf in 5 Tagen (BSB 5 ) von 60g Sauerstoff pro Tag (EU Richtlinie Artikel 2, Absatz 6). ( 5 ) In dieser Aufstellung wurden auch einige große Kläranlagen mit überwiegend industriellem Abwasser berücksichtigt (gem. Lagebericht 2001 nach Artikel 16) ( 6 ) Die Differenz zu Tabelle 1 kann wie folgt erklärt werden: In der Größenklasse bis 10.000 EW sind derzeit noch mehrere Anlagen (Kanalisation und Kläranlage) in Bau bzw. geplant, welche zum Stichtag 31.12.2001 noch nicht als konform eingeschätzt werden konnten. ( 7 ) Die Differenz zu Tabelle 3 bzw. Tabelle 3.1 kann wie folgt erklärt werden: In der Größenklasse 2.000 10.000 EW ist für eine Gemeinde bislang zwar ein Kanalisationssystem vorhanden, die dazugehörige Behandlungsanlage ist bislang noch nicht errichtet. In der Größenklasse 15.000 150.000 EW ist die Anpassung inklusive Erweiterung einer Behandlungsanlage gerade in Umsetzung. Durch die Erweiterung der Anlage erfolgte gleichzeitig eine Verschiebung in diese Größenklasse. Seite 2 von 7

Kanalisationssysteme Programm zur Durchführung von Artikel 3 in Normalen Gebieten Tabelle 2.1 A. Süßwasser und Ästuarien Anzahl und Kapazität der als konform eingeschätzten Systeme ( 1 ) jeweils am Jahresende Gemeindeklassen von 2 bis 10.000 EW 2.000 EW 10.000 von 10 bis 15.000 EW 10.000 < EW 15.000 von 15 bis 150.000 EW 15.000 < EW 150.000 über 150.000 EW EW > 150.000 Alle Klassen insgesamt Jahr Nb (²) EHT (³) Nb (²) EHT (³) Nb (²) EHT (³) Nb (²) EHT (³) Nb (²) EHT (³) 1998 2000 ( 4 ) 2001 ( 4 ) ( 5 ) ( 6 ) 2005 ( 4 ) ( 7 ) 376 1.624 39 437 178 7.112 16 8.866 609 18.039 386 1.840 44 585 183 7.591 22 9.406 635 19.422 392 ( 5 ) ( 6 ) 1.851 44 576 185 ( 6 ) 7.631 22 9.575 643 19.633 403 1.991 44 588 189 ( 7 ) 8.114 20 ( 7 ) 10.422 656 21.115 Seite 3 von 7 ( 1 ) Als konform eingeschätzt : Den Bestimmungen der Richtlinie zum Bezugszeitpunkt entsprechend ( 2 ) Nb: Zahl der als konform eingeschätzten Kanalisationssysteme, die in sämtlichen Gemeinden der betreffenden Klasse in Betrieb sind. Gemeinde: Gebiet in welchem Besiedlung und/oder wirtschaftliche Aktivitäten ausreichend konzentriert sind für eine Sammlung von kommunalem Abwasser und einer Weiterleitung zu einer kommunalen Abwasserreinigungsanlage oder einer Einleitungsstelle (EU Richtlinie Artikel 2, Absatz 4). ( 3 ) EHT: Gesamt EW, die von als konform eingeschätzten Kanalisationssystemen bedient werden, die in sämtlichen Gemeinden der betreffenden Klasse in Betrieb sind. 1 EW (Einwohnerwert): organisch biologisch abbaubare Belastung mit einem biochemischen Sauerstoffbedarf in 5 Tagen (BSB 5 ) von 60g Sauerstoff pro Tag (EU Richtlinie Artikel 2, Absatz 6). ( 4 ) In dieser Aufstellung wurden auch einige große Kläranlagen mit überwiegend industriellem Abwasser berücksichtigt (gem. Lagebericht 2001 nach Artikel 16) ( 5 ) Die Differenz zu Tabelle 1 kann wie folgt erklärt werden: In der Größenklasse bis 10.000 EW sind derzeit noch mehrere Anlagen (Kanalisation und Kläranlage) in Bau bzw. geplant, welche zum Stichtag 31.12.2001 noch nicht als konform eingeschätzt werden konnten. ( 6 ) Die Differenz zu Tabelle 3 bzw. Tabelle 3.1 kann wie folgt erklärt werden: In der Größenklasse 2.000 10.000 EW ist für eine Gemeinde bislang zwar ein Kanalisationssystem vorhanden, die dazugehörige Behandlungsanlage ist bislang noch nicht errichtet. In der Größenklasse 15.000 150.000 EW ist die Anpassung inklusive Erweiterung einer Behandlungsanlage gerade in Umsetzung. Durch die Erweiterung der Anlage erfolgte gleichzeitig eine Verschiebung in diese Größenklasse. ( 7 ) Durch geplante Zusammenlegungen von kleineren Kläranlagen zu größeren Anlagen erfolgen Verschiebungen in andere Größenklassen. Bei der Größenklasse > 150.000 EW ist geplant, eine Anlage still zu legen und eine weitere Anlage rückzubauen. Sonstige Änderungen sind durch weitere Planungsmaßnahmen möglich.

Bestandsaufnahme Behandlung KLÄRANLAGEN Tabelle 3 Behandlungen nach den Artikeln 4 und 6 ( 1 ) Anzahl und Kapazität der als konform eingeschätzten Anlagen ( 2 ) Stand: 31. Dezember 2001 Einleitungsgebiete Normale Gebiete ( 1 ) Gemeindeklassen A. Süßwasser und Ästuarien Nb ( 3 ) EHT ( 4 ) von 2 bis 10.000 EW 2.000 EW 10.000 391 ( 6 ) ( 7 ) 1.841 von 10 bis 15.000 EW 10.000 < EW 15.000 44 576 von 15 bis 150.000 EW 15.000 < EW 150.000 184 ( 7 ) 7.614 über 150.000 EW EW > 150.000 ( 5 ) 22 9.575 Gebiete insgesamt 641 19.606 ( 1 ) In Österreich sind keine Gebiete vorhanden, welche unter die Artikel 5 und 6 fallen ( 2 ) als konform eingeschätzt : Den Bestimmungen der Richtlinie zum Bezugszeitpunkt entsprechend (³) Nb: Zahl der als konform eingeschätzten Kläranlagen, die in sämtlichen Gemeinden der betreffenden Klasse in Betrieb sind. Gemeinde: Gebiet in welchem Besiedlung und/oder wirtschaftliche Aktivitäten ausreichend konzentriert sind für eine Sammlung von kommunalem Abwasser und einer Weiterleitung zu einer kommunalen Abwasserreinigungsanlage oder einer Einleitungsstelle (EU Richtlinie Artikel 2, Absatz 4). ( 4 ) EHT: Gesamt EW der als konform eingeschätzten Kläranlagen, die in sämtlichen Gemeinden der betreffenden Klasse in Betrieb sind. 1 EW (Einwohnerwert): organisch biologisch abbaubare Belastung mit einem biochemischen Sauerstoffbedarf in 5 Tagen (BSB 5 ) von 60g Sauerstoff pro Tag (EU Richtlinie Artikel 2, Absatz 6). ( 5 ) In dieser Aufstellung wurden auch einige große Kläranlagen mit überwiegend industriellem Abwasser berücksichtigt (gem. Lagebericht 2001 nach Artikel 16). ( 6 ) Die Differenz zu Tabelle 1 kann wie folgt erklärt werden: In der Größenklasse bis 10.000 EW sind derzeit noch mehrere Anlagen (Kanalisation und Kläranlage) in Bau bzw. geplant, welche zum Stichtag 31.12.2001 noch nicht als konform eingeschätzt werden konnten. ( 7 ) Die Differenz zu Tabelle 2 bzw. Tabelle 2.1 kann wie folgt erklärt werden: In der Größenklasse 2.000 10.000 EW ist für eine Gemeinde bislang zwar ein Kanalisationssystem vorhanden, die dazugehörige Behandlungsanlage ist bislang noch nicht errichtet. In der Größenklasse 15.000 150.000 EW ist die Anpassung inklusive Erweiterung einer Behandlungsanlage gerade in Umsetzung. Durch die Erweiterung der Anlage erfolgte gleichzeitig eine Verschiebung in diese Größenklasse. Seite 4 von 7

Kanalisationssysteme Programm zur Durchführung von Artikel 4 in Normalen Gebieten Tabelle 3.1 A. Süßwasser und Ästuarien Anzahl und Kapazität der als konform eingeschätzten Systeme ( 1 ) jeweils am Jahresende Seite 5 von 7 Gemeindeklassen von 2 bis 10.000 EW 2.000 EW 10.000 von 10 bis 15.000 EW 10.000 < EW 15.000 von 15 bis 150.000 EW 15.000 < EW 150.000 über 150.000 EW EW > 150.000 Alle Klassen insgesamt Jahr Nb (²) EHT (³) Nb (²) EHT (³) Nb (²) EHT (³) Nb (²) EHT (³) Nb (²) EHT (³) 1998 2000 ( 4 ) 2001 ( 4 ) ( 5 ) ( 6 ) 2005 ( 4 ) ( 7 ) 402 1.737 38 450 186 7.395 17 8.804 643 18.386 385 1.830 43 571 183 7.591 22 9.406 633 19.398 391 ( 5 ) ( 6 ) 1.841 44 576 184 ( 6 ) 7.614 22 9.575 641 19.606 403 1.991 44 588 189 ( 7 ) 8.114 20 ( 7 ) 10.422 656 21.115 ( 1 ) als konform eingeschätzt : Den Bestimmungen der Richtlinie zum Bezugszeitpunkt entsprechend ( 2 ) Nb: Zahl der als konform eingeschätzten Kanalisationssysteme, die in sämtlichen Gemeinden der betreffenden Klasse in Betrieb sind. Gemeinde: Gebiet in welchem Besiedlung und/oder wirtschaftliche Aktivitäten ausreichend konzentriert sind für eine Sammlung von kommunalem Abwasser und einer Weiterleitung zu einer kommunalen Abwasserreinigungsanlage oder einer Einleitungsstelle (EU Richtlinie Artikel 2, Absatz 4). ( 3 ) EHT: Gesamt EW, die von als konform eingeschätzten Kanalisationssystemen bedient werden, die in sämtlichen Gemeinden der betreffenden Klasse in Betrieb sind. 1 EW (Einwohnerwert): organisch biologisch abbaubare Belastung mit einem biochemischen Sauerstoffbedarf in 5 Tagen (BSB 5 ) von 60g Sauerstoff pro Tag (EU Richtlinie Artikel 2, Absatz 6). ( 4 ) In dieser Aufstellung wurden auch einige große Kläranlagen mit überwiegend industriellem Abwasser berücksichtigt (gem. Lagebericht 2001 nach Artikel 16). ( 5 ) Die Differenz zu Tabelle 1 kann wie folgt erklärt werden: In der Größenklasse bis 10.000 EW sind derzeit noch mehrere Anlagen (Kanalisation und Kläranlage) in Bau bzw. geplant, welche zum Stichtag 31.12.2001 noch nicht als konform eingeschätzt werden konnten. ( 6 ) Die Differenz zu Tabelle 2 bzw. Tabelle 2.1 kann wie folgt erklärt werden: In der Größenklasse 2.000 10.000 EW ist für eine Gemeinde bislang zwar ein Kanalisationssystem vorhanden, die dazugehörige Behandlungsanlage ist bislang noch nicht errichtet. In der Größenklasse 15.000 150.000 EW ist die Anpassung inklusive Erweiterung einer Behandlungsanlage gerade in Umsetzung. Durch die Erweiterung der Anlage erfolgte gleichzeitig eine Verschiebung in diese Größenklasse. ( 7 ) Durch geplante Zusammenlegungen von kleineren Kläranlagen zu größeren Anlagen erfolgen Verschiebungen in andere Größenklassen. Bei der Größenklasse > 150.000 EW ist geplant, eine Anlage still zu legen und eine weitere Anlage rückzubauen. Sonstige Änderungen sind durch weitere Planungsmaßnahmen möglich.

Klärschlamm Programm zur Durchführung von Artikel 14 Tabelle 6 Entsorgung und Wiederverwendung von Klärschlamm Mengen in Tonnen Trockenmasse pro Jahr Wiederverwendet [t TS ( 4 )] Beseitigter Klärschlamm [t TS ( 4 )] Jahr Landwirtschaft, Böden Sonstiges deponiert verbrannt Sonstiges 1998 45.035 36.576 51.476 63.900 16.212 2000 ( 1 ) ( 2 ) 38.034 67.760 42.643 149.767 25.672 2001 ( 2 ) 36.198 59.495 42.679 150.572 24.641 2005 ( 2 ) ( 3 ) 45.810 54.210 28.990 166.850 16.800 ( 1 ) Ein Vergleich zum Lagebericht 2001 nach Artikel 16 ist nur bedingt möglich, da in dieser Aufstellung die Grundlagen zum Lagebericht 2001 durch einzelne Bundesländer fallweise überarbeitet wurden. (²) Berücksichtigung von einigen großen Kläranlagen mit überwiegend industriellem Abwasseranfall und dadurch erhöhtem Klärschlammaufkommen. ( 3 ) Die Prognose für 2005 ist aufgrund von Änderungen der nationalen rechtlichen Vorgaben schwer abschätzbar und daher mit Unsicherheitsfaktoren behaftet. ( 4 ) TS... Trockensubstanz (Trockenmasse des Schlammes) Seite 6 von 7

Investitionen Programm zur Durchführung der Richtlinie 91/271/EWG Tabelle 7 Beträge (in Millionen Euro) und Art der Investitionsprogramme Akkumulierte Investitionen seit 01. Januar 1993 zu 1993 Preisen Art der Investition Artikel 3 Kanalisationssysteme Artikel 4, 5, 6, 7 und 14 Investitionskosten für Anlagen zur Behandlung von kommunalem Abwasser, zur Behandlung und zur Entsorgung von Klärschlamm Zeitraum [Mio. Euro] ( 1 ) [Mio. Euro] ( 1 ) von 1. Januar 1993 bis Ende 1995 1.531,94 372,81 von 1. Januar 1993 bis Ende 1998 3.174,37 1.168,65 von 1. Januar 1993 bis Ende 2000 4.253,83 1.444,37 von 1. Januar 1993 bis Ende 2005 6.835,57 2.016,75 ( 1 ) Alle Angaben beziehen sich auf die Preisbasis 1. Januar 1993. Die Angaben der einzelnen Bundesländer wurden durch das BMLFUW auf den angegebenen Bezugszeitpunkt umgerechnet. Umrechnungsfaktoren für die Akkumulierung auf die Preisbasis 1993 Jahr Baupreisindex Bezogen auf Jahr 1993 Preise (Jahresdurchschnitt) Differenz in [%] 1993 134,0 --- 1998 148,8 + 11,044 1999 147,1 + 9,776 2000 147,0 + 9,701 2001 146,3 + 9,179 2002 2005 146,3 + 9,179 Seite 7 von 7