Geschichte. Die Alpenkonvention und ihre rechtliche Umsetzung in Österreich CIPRA-Österreich Jahresfachtagung 21./22. Oktober 2009 in Salzburg

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1 Die und ihre rechtliche Umsetzung in Österreich CIPRA-Österreich Jahresfachtagung 21./22. Oktober 2009 in Salzburg Die rechtliche Umsetzung der in Österreich- Ausgangslage und derzeitiger Stand Dr. Ewald GALLE BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Geschichte 1989 Berchtesgadener Resolution 1991 Unterzeichnung des Übereinkommens zum Schutz der Alpen () 6. März 1995 Inkrafttreten der 2 1

2 Vertragsparteien Deutschland Frankreich Italien Liechtenstein Schweiz Österreich Monaco Slowenien Europäische Gemeinschaft 3 Organe der Die Alpenkonferenz Der Ständige Ausschuss Das Ständige Sekretariat Der Überprüfungsausschuss 4 2

3 Arbeitsgruppen Arbeitsgruppe Verkehr Arbeitsgruppe UNESCO Welterbe Plattform Ökologischer Verbund Plattform Naturgefahren Arbeitsgruppe Wasserhaushalt Plattform Große Beutegreifer 5 Die Protokolle der Raumplanung und Nachhaltige Entwicklung (1994) Berglandwirtschaft (1994) Naturschutz und Landschaftspflege (1994) Bergwald (1996) Tourismus (1998) Bodenschutz (1998) Energie (1998) Verkehr (2000) Streitbeilegung (2000) Deklaration Bevölkerung und Kultur (2006) Klimaaktionsplan (2009) 6 3

4 Bestimmungen, die unmittelbar anwendbar sind 7 Artikel 11 (1) des Naturschutzprotokolls Schutzgebiete (1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, bestehende Schutzgebiete im Sinne ihres Schutzzwecks zu erhalten, zu pflegen und, wo erforderlich, zu erweitern sowie nach Möglichkeit neue Schutzgebiete auszuweisen. Sie treffen alle geeigneten Maßnahmen, um Beeinträchtigungen oder Zerstörungen dieser Schutzgebiete zu vermeiden. (2) 8 4

5 Bestimmungen, die unmittelbar anwendbar sind Aufträge für legistische Anpassungen in Gesetzen bzw. Verordnungen 9 Artikel 2 lit. a. des Bergwaldprotokolls Berücksichtigung der Ziele in den anderen Politiken a) Luftschadstoffbelastungen Luftschadstoffbelastungen werden schrittweise auf jenes Maß reduziert, welches für die Waldökosysteme nicht schädlich ist. Dies gilt auch für Belastungen durch grenzüberschreitende Luftschadstoffe. 10 5

6 Bestimmungen, die unmittelbar anwendbar sind Aufträge für legistische Anpassungen in Gesetzen bzw. Verordnungen Bestimmungen, die eher deklaratorischen Charakter haben 11 Artikel 6 (3) des Tourismusprotokolls Ausrichtung der touristischen Entwicklung (1)... (2) (3) Die Vertragsparteien achten darauf, dass in den Gebieten mit starker touristischer Nutzung ein ausgewogenes Verhältnis zwischen intensiven und extensiven Tourismusformen angestrebt wird. (4) 12 6

7 Naturschutz und Landschaftspflege (1994) Berglandwirtschaft (1994) Raumplanung und Nachhaltige Entwicklung (1994) Bergwald (1996) Tourismus (1998) Bodenschutz (1998) Energie (1998) Verkehr (2000) Streitbeilegung (2000) Deklaration Bevölkerung und Kultur (2006) Klimaaktionsplan (2009) 13 Artikel 6 (1) des Bergwaldprotokolls Schutzfunktionen des Bergwalds (1) Für Bergwälder, die in hohem Maß den eigenen Standort oder vor allem Siedlungen, Verkehrsinfrastrukturen, landwirtschaftliche Kulturflächen und ähnliches schützen, verpflichten sich die Vertragsparteien, dieser Schutzwirkung eine Vorrangstellung einzuräumen und deren forstliche Behandlung am Schutzziel zu orientieren. Diese Bergwälder sind an Ort und Stelle zu erhalten. (2). 14 7

8 Naturschutz und Landschaftspflege (1994) Berglandwirtschaft (1994) Raumplanung und Nachhaltige Entwicklung (1994) Bergwald (1996) Tourismus (1998) Bodenschutz (1998) Energie (1998) Verkehr (2000) Streitbeilegung (2000) Deklaration Bevölkerung und Kultur (2006) Klimaaktionsplan (2009) 15 Artikel 14 des Bodenschutzprotokolls Auswirkungen touristischer Infrastrukturen (1) wirken in der geeignetsten Weise darauf hin, dass nachteilige Auswirkungen vermieden werden, die durch eine intensive touristische Nutzung beeinträchtigten Böden stabilisiert werden, Genehmigungen für den Bau und die Planierung von Skipisten in Wäldern mit Schutzfunktionen nur in Ausnahmefällen und bei Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen erteilt und in labilen Gebieten nicht erteilt werden. (2) 16 8

9 Naturschutz und Landschaftspflege (1994) Berglandwirtschaft (1994) Raumplanung und Nachhaltige Entwicklung (1994) Bergwald (1996) Tourismus (1998) Bodenschutz (1998) Energie (1998) Verkehr (2000) Streitbeilegung (2000) Deklaration Bevölkerung und Kultur (2006) Klimaaktionsplan (2009) 17 Nationale Umsetzung Österreichische Nationale Komitee zur (ÖNK) Umsetzungshandbuch Rechtsservicestelle Rechtsdatenbank (www5.umweltbundesamt.at/alpenkonvention) 18 9

10 Implementierungsbeispiele Salzburger Landesentwicklungsprogramm Tiroler Seilbahngrundsätze ÖBf-Alpenstrategie 19 Die und ihre rechtliche Umsetzung in Österreich CIPRA-Österreich Jahresfachtagung 21./22. Oktober 2009 in Salzburg Die rechtliche Umsetzung der in Österreich- Ausgangslage und derzeitiger Stand Dr. Ewald GALLE BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 10

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