Anhang B 27 Fachspezifische Bestimmungen für das Masterfach Slavistik

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Hinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die Ihr Studium ab dem Wintersemester 2010/2011 aufnehmen werden.

Hinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die Ihr Studium vor dem Wintersemester 2010/2011 aufgenommen haben.

Transkript:

1 Form des Studiums Anhang B 27 Fachspezifische Bestimmungen für das Masterfach Slavistik Ein-Fach-Master; Zwei-Fach-Master. Besondere Bestimmungen Das Studium des Masterfachs Slavistik im Zwei-Fach-Master Slavistik ist möglich in einer der beiden Studienrichtungen Russisch oder Polnisch. Bei der Einschreibung oder Zulassung als Zweithörerin oder als Zweithörer wählen die Studierenden eine der beiden Studienrichtungen. Das Studium des Masterfachs Slavistik im Ein-Fach-Master wird ausschließlich mit der Studienrichtung Russisch angeboten. Zulassungsvoraussetzungen Zum Masterstudium im Fach Slavistik kann zugelassen werden, wer einen Bachelorabschluss oder einen vergleichbaren Studienabschluss im Fach Slavistik oder in einem vergleichbaren Fach erworben hat. Es sind Kenntnisse in der gewählten Studiensprache auf dem Niveau von mindestens Stufe C1 CEF nachzuweisen. Liegt ein abgeschlossenes Bachelorstudium Slavistik oder Regionalstudien Ostund Mitteleuropa vor und wird das anschließende Masterstudium in einer anderen Studiensprache als der im Bachelorstudium gewählten absolviert, genügt der Nachweis von Kenntnissen in der gewählten Studiensprache auf dem Niveau von Stufe B1 CEF. In diesem Fall sind Kenntnisse in der Studiensprache auf dem Niveau von Stufe C1 CEF spätestens bei der Anmeldung zur ersten Lehrveranstaltung im Rahmen von Mastermodul 1 nachzuweisen. Studienvoraussetzungen Kenntnisse einer weiteren slavischen Sprache außer der Studiensprache auf dem Niveau von Stufe A1 CEF. Die Sprachkenntnisse sind bei der Anmeldung zur ersten Masterprüfung (Studienprofil 1), vor der Anmeldung zur ersten Lehrveranstaltung im Rahmen der ergänzenden Studien (Studienprofil 2) bzw. bei der Anmeldung zur ersten Lehrveranstaltung in Mastermodul 4a/4b oder 5 (Studienprofil 3) nachzuweisen. Es sind darüber hinaus Englischkenntnisse auf dem Niveau von B2 CEF spätestens bis zur Anmeldung zur Masterarbeit nachzuweisen. Studienprofile Es gibt drei Studienprofile. Studienprofil 1: Studium im Rahmen des Zwei-Fach-Masters, die Masterarbeit wird nicht im Fach Slavistik geschrieben: In der Studienrichtung Russisch sind die Mastermodule 1a und 3a sowie eines der Mastermodule 2a oder 2b zu absolvieren. In der Studienrichtung Polnisch sind die Mastermodule 1b, 2c und 3b zu absolvieren. Studium im Rahmen des Zwei-Fach-Masters, die Masterarbeit wird im Fach Slavistik geschrieben: In der Studienrichtung Russisch sind die Mastermodule 1a und 3a, eines der Mastermodule 2a oder 2b sowie eines der Ergänzungsmodule 2 bis 4 zu absolvieren. In der Studienrichtung Polnisch sind die Mastermodule 1b, 2c und 3b sowie eines der Ergänzungsmodule 1, 3 oder 5 zu absolvieren. Studium im Rahmen des Ein-Fach-Masters: Es sind die Mastermodule 1a, 2a, 2b, 3a, 5, eines der Mastermodule 4a oder 4b sowie eines der Ergänzungsmodule 4, 6 oder 7 zu absolvieren. Es besteht die Möglichkeit der Spezialisierung in Sprachwissenschaft oder Literaturwissenschaft. Im Fall der Spezialisierung in Sprachwissenschaft ist statt Mastermodul 2b ein zweites Mastermodul 2a zu absolvieren;

2 im Fall der Spezialisierung in Literaturwissenschaft ist statt Mastermodul 2a ein zweites Mastermodul 2b zu absolvieren. Module Studienprofil 1: MM 1a Sprachkompetenz Russisch WP 3 Klausuren (je 3 CP) 9 MM 1b Sprachkompetenz Polnisch WP 3 Klausuren (je 3 CP) 9 9 MM 2b Russische Literaturwissenschaft WP 1 Referat + Hausarbeit (6 CP) 9 9 MM 2c Polnische Literaturwissenschaft WP 1 Referat + Hausarbeit (6 CP) 9 MM 3a WP 1 Hausarbeit (4 CP) MM 3b (Kultur-)Geschichte (b) WP 1 Hausarbeit (4 CP) Masterprüfung in Verbindung mit MM 1 Klausur (6 CP) 6 Masterprüfung in Verbindung mit MM 2 mündliche Prüfung (6 CP) 6 Σ 3 In der Studienrichtung Russisch sind die Mastermodule 1a und 3a sowie eines der Mastermodule 2a oder 2b zu absolvieren, in der Studienrichtung Polnisch sind die Mastermodule 1b, 2c und 3b zu absolvieren.

3 MM 1a Sprachkompetenz Russisch WP 3 Klausuren (je 3 CP) 9 MM 1b Sprachkompetenz Polnisch WP 3 Klausuren (je 3 CP) 9 9 MM 2b Russische Literaturwissenschaft WP 1 Referat + Hausarbeit (6 CP) 9 9 MM 2c Polnische Literaturwissenschaft WP 1 Referat + Hausarbeit (6 CP) 9 MM 3a WP 1 Hausarbeit (4 CP) MM 3b (Kultur-)Geschichte (b) WP 1 Hausarbeit (4 CP) Masterprüfung in Verbindung mit MM 1 Klausur (6 CP) 6 Masterprüfung in Verbindung mit MM 2 mündliche Prüfung (6 CP) 6 EM 1 weiteren Slavine (Russisch) WP 3 Klausuren 14 EM 2 weiteren Slavine (Polnisch) WP 3 Klausuren 14 EM 3 weiteren Slavine (je nach Angebot: Slovakisch, 14 EM 4 Russische Fachsprache Wirtschaft, Recht EM 5 Polnische Fachsprache Wirtschaft, Recht Masterarbeit, ggf. selbstständige Studien 30 Σ 2 In der Studienrichtung Russisch sind die Mastermodule 1a und 3a sowie eines der Mastermodule 2a oder 2b zu absolvieren, in der Studienrichtung Polnisch sind die Mastermodule 1b, 2c und 3b zu absolvieren. In der Studienrichtung Russisch ist eines der Ergänzungsmodule 2 bis 4 zu absolvieren, in der Studienrichtung Polnisch ist eines der Ergänzungsmodule 1, 3 oder 5 zu absolvieren.

4 MM 1a Sprachkompetenz Russisch P 3 Klausuren (je 3 CP) 9 MM 2b Russische Literaturwissenschaft WP 1 Referat + Hausarbeit (6 CP) 9 MM 3a P 1 Hausarbeit (4 CP) MM 4a MM 4b MM 5 EM 4 EM 6 EM 7 weiteren Slavine (Polnisch) weiteren Slavine (je nach Angebot: Slovakisch, Literatur- und Kulturgeschichte einer weiteren Slavine (Polnisch o. je nach Angebot Slovakisch, Bulgarisch o. Kroatisch/ Serbisch) 4 Masterprüfungen in Verbindung mit den Mastermodulen 1, 2a, 2b u. 5 Russische Fachsprache Wirtschaft, Recht Grundstufe Sprache und Landeskunde einer dritten Slavine (Polnisch) Grundstufe Sprache und Landeskunde einer dritten Slavine (je nach Angebot: Slovakisch, WP WP 1 Klausur (5 CP); 1 Klausur (3 CP) 1 Klausur (5 CP); 1 Klausur (3 CP) P 1 Referat (5 CP) 9 2 Klausuren, 2 mündliche Prüfungen (je 6 CP) WP 2 Klausuren 14 WP 2 Klausuren 14 Masterarbeit, ggf. selbstständige Studien 30 Σ 120 Es besteht die Möglichkeit der Spezialisierung in Sprachwissenschaft oder Literaturwissenschaft. Im Fall der Spezialisierung in Sprachwissenschaft ist statt Mastermodul 2b ein zweites Mastermodul 2a zu absolvieren; im Fall der Spezialisierung in Literaturwissenschaft ist statt Mastermodul 2a ein zweites Mastermodul 2b zu absolvieren. Es ist wahlweise eines der Mastermodule 4a oder 4b zu absolvieren. Es ist eines der Ergänzungsmodule 4, 6 oder 7 zu absolvieren. Modulbezogene Voraussetzungen Siehe die jeweiligen Modulbeschreibungen im Modulhandbuch. Fachnote Die Fachnote errechnet sich aus dem nach Credit Points gewichteten arithmetischen Mittel der in endnotenrelevanten Prüfungen des Fachs erreichten Noten. 24 14

5 Masterprüfungen Studienprofile 1 und 2: In Verbindung mit Mastermodul 1a (Studienrichtung Russisch) bzw. 1b (Studienrichtung Polnisch) wird eine vierstündige Klausurarbeit verfasst, die aus einem fremdsprachlichen Essay sowie aus einer Übersetzung aus der Fremdsprache in das Deutsche und aus einer Übersetzung aus dem Deutschen in die Fremdsprache besteht. In Verbindung mit dem gewählten Mastermodul 2a/2b (Studienrichtung Russisch) bzw. mit dem Mastermodul 2c (Studienrichtung Polnisch) wird eine 45minütige mündliche Prüfung über die im jeweiligen Modul abgehandelten Themen abgelegt. Beide Prüfungen werden mit je 6 CP kreditiert. Studienprofil 3 In Verbindung mit Mastermodul 1a wird eine vierstündige Klausurarbeit verfasst, die aus einem fremdsprachlichen Essay sowie aus einer Übersetzung aus der Fremdsprache in das Deutsche und aus einer Übersetzung aus dem Deutschen in die Fremdsprache besteht. In Verbindung mit den Mastermodulen 2a und 2b (bei Spezialisierung in Sprachwissenschaft in beiden Mastermodulen 2a; bei Spezialisierung in Literaturwissenschaft in beiden Mastermodulen 2b) wird je eine Masterprüfung über die im jeweiligen Modul abgehandelten Themen abgelegt. Eine der beiden Prüfungen erfolgt in Form einer vierstündigen Klausurarbeit, die andere in Form einer 45minütigen mündlichen Prüfung. In Verbindung mit Mastermodul 5 wird eine 45minütige mündliche Prüfung über die im jeweiligen Modul abgehandelten Themen abgelegt. Sämtliche Prüfungen werden mit je 6 CP kreditiert. Masterarbeit Die Masterarbeit wird in Verbindung mit einem der absolvierten Mastermodule 2a bis 2c geschrieben. Ihre Bearbeitungszeit beträgt vier Monate, bei einem empirischen Thema sechs Monate; sie wird mit 20 CP (viermonatige Bearbeitungszeit) bzw. 30 CP (sechsmonatige Bearbeitungszeit) kreditiert. Für die Zulassungsvoraussetzungen s. das Modulhandbuch. Selbstständige Studien Wird im Fach Slavistik eine Masterarbeit mit viermonatiger Bearbeitungszeit verfasst, sind 10 CP durch selbstständige Studien zu erwerben. Für Einzelheiten s. das Modulhandbuch. Ergänzende Studien Es ist eines der Ergänzungsmodule 2 bis 4 (Studienrichtung Russisch) bzw. eines der Ergänzungsmodule 1, 3 oder 5 (Studienrichtung Polnisch) zu absolvieren. Dabei ist auf die Modulvoraussetzungen zu achten. Es ist eines der Ergänzungsmodule 4, 6 oder 7 zu absolvieren. In den Ergänzungsmodulen 6 und 7 muss eine andere Sprache als in Mastermodul 4 gewählt werden.