Fachkundig beraten. Benchmarking in NRW Nutzen beim Austausch mit der Kartellbehörde Jörg Schielein I Gelsenkirchen I 15 November 2016.

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Transkript:

Fachkundig beraten Benchmarking in NRW Nutzen beim Austausch mit der Kartellbehörde Jörg Schielein I Gelsenkirchen I 15 November 2016 1

Benchmarking der Wasserversorgung in Nordrhein-Westfalen Vom Kennzahlenvergleich zum Instrument der Preiserklärung Ergänzt um eine sachgerechte Kalkulation der Wasserentgelte und ein Tarifmodell, das bestmöglich an die örtlichen Gegebenheiten angepasst ist, kann Benchmarking damit neben einem Instrument zur Identifikation von Optimierungspotenzialen auch eine vergleichsweise einfache und in der Branche akzeptierte Option bieten, die eigenen Wasserentgelte zu erklären. Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (2016): Wasserversorgung in Nordrhein-Westfalen Benchmarking-Projekt Ergebnisbericht 2015/2016 2

BKArtA und Benchmarking der Wasserversorgung Bericht über die großstädtische Wasserversorgung in Deutschland Benchmarkingprojekte [können] helfen, Effizienzpotenziale [ ] zu identifizieren und entsprechende Verbesserungsprozesse anzustoßen. Für die Prüfung individueller Rechtfertigungsgründe [der Wasserpreise] kann die Heranziehung der Unterlagen von Benchmarking- Verfahren [ ] sehr hilfreich sein. Die Kartellbehörden konzentrieren sich nunmehr eher auf die Begleitung von Benchmarking-Projekten [ ] um die Höhe der Wasserentgelte transparenter zu machen. 3

Kontrolle von Wasserpreisen 31 GWB - Maßstab der Kartellbehörden 31 (4) Ein Missbrauch [der Marktstellung] liegt insbesondere vor, wenn 1. das Marktverhalten [ ] Grundsätzen zuwiderläuft, die für das Marktverhalten von Unternehmen bei wirksamem Wettbewerb bestimmend sind, oder [ ] 2. [das WVU] von seinen Abnehmern ungünstigere Preise oder Geschäftsbedingungen fordert als gleichartige Wasserversorgungsunternehmen, es sei denn, [es] weist nach, dass der Unterschied auf abweichenden Umständen beruht, die ihm nicht zurechenbar sind, oder 3. [das WVU] Entgelte fordert, die die Kosten in unangemessener Weise überschreiten; anzuerkennen sind die Kosten, die bei einer rationellen Betriebsführung anfallen. 4

Benchmarking und GWB Rationelle Betriebsführung als Prüfmaßstab beachten Rationelle Betriebsführung Rationell ist, die Leistungserstellung langfristig durch eine angemessene Finanzierung zu sichern. Kostenüberschreitung Es muss gelingen, die Angemessenheit der Kosten zu belegen. 8. GWB- Novelle Abweichende Umstände Es muss gelingen ungünstigere, nicht zurechenbare abweichende Umstände nachzuweisen. Wirksamer Wettbewerb Die Leistung des WVU entspricht nicht der Leistung eines Unternehmens, das in wirksamem Wettbewerb agiert. 5

Die Teilnehmer Zahlen und Fakten 110 Unternehmen markieren einen neuen Teilnehmerrekord 97 Prozent der Teilnehmer sind Wiederholer Wiederholer Neueinsteiger Entwicklung der Teilnehmerzahlen 100 % 90 % 80 % 70 % 60 % 50 % 40 % 30 % 20 % 10 % 0 % 57 98 102 104 102 108 103 110 14 % 8 % 3 % 5 % 4 % 3 % 50 % 100 % 86 % 92 % 97 % 95 % 96 % 97 % 50 % 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 02.06.2016 6

Die Teilnehmer Zahlen und Fakten 110 Unternehmen markieren einen neuen Teilnehmerrekord 97 Prozent der Teilnehmer sind Wiederholer 85 Prozent der Wasserabgabe an Endkunden in NRW ist im Projekt erfasst 1.Platz deutschlandweit nach Wasserabgabe* 64/7 Für 64 Unternehmen kann eine Zeitreihe von sieben Jahren ausgewertet werden 144 der 462 WVU in NRW haben seit 2007 an dem Projekt teilgenommen 144/462 * über 1 Mrd. m³ pro Jahr 02.06.2016 7

Die Teilnehmer nach Wasserabgabe und Versorgungstruktur 16 % 5 % < 3 Mio. m³ 15 % 5 % ländlich 40 % 3 10 Mio. m³ 36 % städtisch > 10 Mio. m³ großstädtisch 38 % GFWV* 43 % GFWV* 91% GmbH/AG 5% Zweckverbände 2% Eigenbetriebe 2% AöR 02.06.2016 * Gruppen- und Fernwasserversorger 8

Vom Benchmarking als Einstieg in die Preiserklärung zum Nachweis rationeller Kosten in der Wasserversorgung Rationelle Betriebsführung Kostenüberschreitung Abweichende Umstände Wirksamer Wettbewerb 4 3 2 1 Umstellung Tarifsystem als Teil rationellen Handelns Anpassung des Tarifsystems an künftige Herausforderungen Stärkere Verknüpfung von Kosten- und Erlössphäre Vorhalteleistung stärker berücksichtigen Kostendeckung durch sachgerechte Kalkulation Abgrenzung handelsrechtlicher Aufwand zu kalkulatorischen Kosten Ermittlung angemessener kalkulatorischer Kosten Nachhaltige Handlungsfähigkeit, Vermeidung Substanzverzehr Erklärung abweichender Umstände durch Effizienzanalyse Berücksichtigung struktureller Rahmenbedingungen bei der Bewertung der Effizienz Erprobte und wissenschaftlich fundierte Berechnung Benchmarking als Einstieg in die Leistungsbeurteilung der Wasserversorgung Wettbewerbssurrogat Unternehmensvergleiche in fünf Kennzahlenbereichen Erste Hinweise auf Optimierungspotenziale 9

Ihre Ansprechpartner Jörg Schielein Rechtsanwalt, LL.M. Partner Rödl & Partner Kranhaus 1 Im Zollhafen 18 D-50678 Köln Telefon +49 (221) 94 99 09 240 Fax +49 (911) 94 99 09 900 joerg.schielein@roedl.de Alexander Faulhaber Diplom-Kaufmann Associate Partner Rödl & Partner Kranhaus 1 Im Zollhafen 18 D-50678 Köln Telefon +49 (221) 94 99 09 230 Fax +49 (911) 94 99 09 900 alexander.faulhaber@roedl.de Jeder Einzelne zählt bei den Castellers und bei uns. Menschentürme symbolisieren in einzigartiger Weise die Unternehmenskultur von Rödl & Partner. Sie verkörpern unsere Philosophie von Zusammenhalt, Gleichgewicht, Mut und Mannschaftsgeist. Sie veranschaulichen das Wachstum aus eigener Kraft, das Rödl & Partner zu dem gemacht hat, was es heute ist. Força, Equilibri, Valor i Seny (Kraft, Balance, Mut und Verstand) ist der katalanische Wahlspruch aller Castellers und beschreibt deren Grundwerte sehr pointiert. Das gefällt uns und entspricht unserer Mentalität. Deshalb ist Rödl & Partner eine Kooperation mit Repräsentanten dieser langen Tradition der Menschentürme, den Castellers de Barcelona, im Mai 2011 eingegangen. Der Verein aus Barcelona verkörpert neben vielen anderen dieses immaterielle Kulturerbe. 10