Grundlagen bilden Tax Newsletter Italien Die Neuheiten des Gesetzesdekrets Nr. 91/2014 (Wachstumsdekret Renzi)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Grundlagen bilden Tax Newsletter Italien Die Neuheiten des Gesetzesdekrets Nr. 91/2014 (Wachstumsdekret Renzi)"

Transkript

1 Grundlagen bilden Tax Newsletter Italien Die Neuheiten des Gesetzesdekrets Nr. 91/2014 (Wachstumsdekret Renzi) Ausgabe: Themenschwerpunkt: Die Neuheiten des Gesetzesdekrets Nr. 91/2014 > Steuerbonus für Investitionen in neue Anlagegüter > Die Steuererleichterung für Eigenkapitalerhöhungen ( ACE ) kann in ein Steuerguthaben umgewandelt werden > Erhöhung von 40 % der Steuererleichterung für Eigenkapitalerhöhungen ( ACE ) bei Börsengängen > Keine Quellensteuer auf Bankzinsen für Finanzierungen aus dem Ausland > Regierung kürzt Fördertarif für Solaranlagen > Das Gesellschaftskapital von Aktiengesellschaften wird auf Euro herabgesetzt > Bei GmbHs reduziert sich die gesetzliche Kontrolle Steuerrechtliche Neuerungen > Steuerzahlungen aus UNICO 2014, Aufschub auf den bei Branchenrichtwerte > Vordruck RW: mildere Verwaltungsstrafen finden Anwendung > Klarstellungen von Seiten des Finanzamtes für die Steuererleichterung von Akademikern Themenschwerpunkt: Die Neuheiten des Gesetzesdekrets Nr. 91/2014 Das Gesetzesdekret Nr. 91 vom ist mit seiner Veröffentlichung im öffentlichen Amtsblatt am in Kraft getreten. Das Gesetzesdekret sieht einige bedeutsame Neuerungen für Unternehmen vor. Die vorliegende Newsletter wird die wesentlichen Neuerungen näher erläutern. Das Gesetzesdekret muss binnen 60 Tagen durch das Parlament in ein ordentliches Gesetz umgewandelt werden. In diesem parlamentarischen Verfahren können Änderungen am Inhalt des Gesetzesdekrets vorgenommen werden. > Steuerbonus für Investitionen in neue Anlagegüter Das Gesetzesdekret Nr.91/2014 hat ein Steuerguthaben für Unternehmen eingeführt, welche im Zeitraum vom bis Investitionen in neue Anlagen und Maschinen tätigen. Dabei müssen die investierten Beträge die durchschnittlichen Ausgaben für Anlagegüter der letzten fünf Jahre übersteigen. Alle Subjekte, welche Einkünfte aus Unternehmen erzielen, können die Begünstigung in Anspruch nehmen. Begünstigt werden ausschließlich Investitionen in neue Maschinen und Anlagen, welche in der Tabelle ATECO im Abschnitt 28 aufgelistet sind. Außerdem müssen die Anlagegüter für den Einsatz für Produktionsstrukturen innerhalb von Italien bestimmt sein. Der zustehende Steuerbonus beträgt 15% auf den Investitionsbetrag, der die durchschnittlichen Ausgaben für Anlagegüter der letzten fünf Jahre übersteigt. Bei der Berechnung des Durchschnitts kann das Jahr mit den höchsten Investitionsausgaben ausgeschlossen werden. Das Steuerguthaben wird nur gewährt, sofern sich die Investitionen auf mehr als Euro belaufen. Der Zeitpunkt, zu dem die Investition als durchgeführt gilt, wird gemäß der zeitlichen Zugehörigkeit laut dem Art. 109 des TUIR (Einkommenstext der direkten Steuern) festgesetzt. Bei beweglichen Gütern ist dies das Datum der Zustellung oder Lieferung des Gutes. Bei Werkverträgen gilt das Datum der Abnahme von Seiten des Erwerbers. Bei Dienstleistungen, welche im Zusammenhang mit der Anschaffung angefallen, aber 1

2 nicht im Preis des Anlagegutes inbegriffen sind, zählt der Zeitpunkt der Erbringung. Der Steuerbonus wird in drei gleichen jährlichen Raten aufgeteilt und fließt zu gleichen Teilen in die Steuererklärung des Jahres, in welcher die Investition durchgeführt wird, sowie in jenen der beiden Folgejahren ein. Werden die Anlagegüter an Dritte veräußert, innerhalb von drei Jahren für nicht betriebliche Zwecke verwendet, oder in Betriebsstätten außerhalb von Italien eingesetzt, wird der Steuerbonus aberkannt. > Die Steuererleichterung für Eigenkapitalerhöhungen ( ACE ) kann in ein Steuerguthaben umgewandelt werden Das Wachstumsdekret sieht die Möglichkeit vor, die durch die Steuererleichterung für Eigenkapitalerhöhungen ( ACE ) entstandenen Überschüsse in ein Steuerguthaben umzuwandeln und dieses mit anderen Steuerschulden zu kompensieren. Die ACE sieht bekanntlich eine Absetzbarkeit einer kalkulatorischen Rendite auf die Erhöhung des Eigenkapitals vom jährlichen Steuereinkommen vor; ab 2014 beträgt diese 4%, während sie 2013 noch 3% betrug. Bei einer nicht vollständigen Nutzung konnte der Überschuss auf die Folgejahre vorgetragen werden. Das Gesetzesdekret Nr.91/2014 führt nun eine interessante Alternative zum Vortrag des Überschusses ein. Das Dekret sieht vor, dass der Überschuss der Eigenkapitalzunahme, welcher das steuerliche Einkommen überschreitet, in ein Steuerguthaben umgewandelt werden kann. Dieses Steuerguthaben kann in fünf konstanten Raten für die Reduzierung der geschuldeten regionalen Wertschöpfungssteuer (IRAP) verwendet werden. Die Steuererleichterung berechnet sich die Unternehmen als Produkt des Überschusses mit dem Körperschaftsteuersatz i.h.v. 27,5 %, während für Personen die Einkommensteuer Anwendung findet. > Erhöhung von 40 % der Steuererleichterung für Eigenkapitalerhöhungen ( ACE ) bei Börsengängen Immer in Bezug auf die Steuererleichterung für Eigenkapitalerhöhungen ( ACE ), sieht das Gesetzesdekret Nr. 91/2014 eine Begünstigung für Unternehmen vor, die sich in Italien, in EU- Ländern oder in Staaten, die dem Abkommen des europäischen Wirtschaftraums zugestimmt haben, an die Börse gehen. Diese Unternehmen profitieren im Jahr des Börsenganges und in den darauffolgenden zwei Jahren von einem Multiplikator in der Höhe von 40 Prozent, welcher auf die Zunahme der Eigenkapitalbildung in Bezug auf die Vorjahre angewandt wird. Für die Berechnung der ACE muss nach wie vor das Limit des Eigenkapitals am Ende des Geschäftsjahres berücksichtigt werden. Dabei muss die Zunahme des Eigenkapitals mit dem Eigenkapital zum Jahresende verglichen werden: ist das Eigenkapital am Ende des Geschäftsjahres geringer als dessen Zunahme, wird zur Berechnung der Abzugsfähigkeit nur der Teil bis zum Erreichen des Eigenkapitals am Jahresende verwendet. Diese Neuheit betrifft Unternehmen, deren Notierung an der Börse ab dem Inkrafttreten des Gesetzesdekretes Nr. 91/2014, d.h. ab dem 25/06/2014 stattfindet hat. Um eine Beschwerde wegen Unvereinbarkeit mit europäischem Recht zu vermeiden, muss die Steuerbegünstigung von Seiten der Europäischen Kommission noch abgesegnet werden. > Keine Quellensteuer auf Bankzinsen für Finanzierungen aus dem Ausland Das Gesetzesdekret Nr. 91/2014 sieht relevante Neuerungen in Hinblick auf einen einfacheren Zugang zu Krediten von ausländischen Banken für italienische Unternehmen vor. Das Gesetzesdekret sieht eine Befreiung der Quellensteuer auf Zinsen und anderen Erträgen aus mittel- und langfristigen Finanzierungen vor, sofern die Finanzierungen von einem der folgenden ausländischen Subjekten ausgegeben worden sind: - von Kreditinstituten, welche in der Europäischen Union ansässig sind; - von Versicherungsgesellschaften, die gemäß den Vorschriften von Europäischen Mitgliedsstaaten gegründet und autorisiert worden sind; - von Investmentfonds ( OICR- organismi di investimento collettivo del risparmio ), die keine Fremdfinanzierungen haben. > Regierung kürzt Fördertarif für Solaranlagen Mit Veröffentlichung der Notverordnung Nr. 91 vom 24. Juni 2014 hat die Regierung endgültig die bereits gewährten Fördertarife für Solaranlagen ab dem gekürzt. Eigentümer von gemäß der Conto Energia - Regelungen geförderten Photovoltaikanlagen, mit einer Nominalleistung von mehr als 200 kw, müssen sich zwischen zwei Optionen entscheiden: 2

3 Verlängerung des Förderzeitraums von 20 auf 24 Jahre mit gleichzeitiger Verringerung der jährlichen Fördertarife abhängig von der Restlaufzeit der Förderung (siehe nachstehende Tabelle); Restlaufzeit (Jahre) %-Satz der Reduzierung des Fördertarifs 12 25% 13 24% 14 22% 15 21% 16 20% 17 19% 18 18% über 19 17% Beibehaltung des Förderzeitraums über 20 Jahre mit einer pauschalen Verringerung der zustehenden Fördertarife in Höhe von 8%. Für die Anlagen mit dem sogenannten allumfassenden Tarif betrifft die Kürzung ausschließlich die Förderkomponente. Die Option muss bis spätestens dem GSE mitgeteilt werden und gilt ab dem Die Eigentümer von Anlagen die sich für die Verlängerung des Förderzeitraums entscheiden, können Finanzierungen bis zu einem Höchstbetrag der vorgesehenen Tarifkürzungen beantragen. Die Finanzierungen werden durch Garantien der Cassa Depositi e Prestiti S.p.A. (eine in öffentlicher Hand befindlichen Bank, vergleichbar mit der KfW) gedeckt. Dadurch sollen vor allem die durch die Kürzung entstehenden wirtschaftlichen Nachteile abgefedert werden. Die von den Behörden oder Regionen ausgestellten Genehmigungen sind entsprechend von den Behörden an die neue Laufzeit anzupassen. Unabhängig von der Kürzung der Förderung werden ab dem zweiten Semester 2014 allen Anlagen monatliche fixe Pauschalbeträge auf Grundlage von 90% der geschätzten Jahresproduktion ausbezahlt. Zum 30. Juni des Folgejahres wird eine Endabrechnung erstellt und der eventuelle Mehrbetrag (der auf der Grundlage der tatsächlichen Produktion des Vorjahres ermittelt wird) ausbezahlt. > Das Gesellschaftskapital von Aktiengesellschaften wird auf Euro herabgesetzt Das Mindestkapital von Aktiengesellschaften wurde von Euro auf Euro herabgesetzt. > Bei GmbHs reduziert sich die gesetzliche Kontrolle Mit dem Ziel Klein-und Mittelunternehmen zu entlasten, wurde durch das Gesetzesdekret 91/2014 der Art des Italienischen Zivilgesetzes abgeschafft. Der Art verpflichtete Gesellschaften mit beschränkter Haftung ( S.r.l. ) dazu, ein Kontrollorgan zu ernennen, sofern das Gesellschaftskapital gleich oder höher des für Aktiengesellschaften festgesetzten Mindestkapitals ist. In Folge der Abschaffung des genannten Artikels besteht die Pflicht zur Ernennung eines Kontrollorgans für GmbHs nur mehr in folgenden Fällen: - Wenn die Gesellschaft einen konsolidierten Jahresabschluss aufstellen muss; - Wenn das herrschende Unternehmen der Gesellschaft der gesetzlichen Rechnungsprüfung unterworfen ist; - Wenn die Gesellschaft in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren die Grenzwerte für die Anwendung des verkürzten Jahresabschlusses überschreitet (Gesamtbetrag der Aktiva mehr als Euro ; Erträge aus Verkäufen und Leistungen mehr als Euro ; durchschnittlich 50 Beschäftigte). Steuerrechtliche Neuerungen > Steuerzahlungen aus UNICO 2014, Aufschub auf den bei Branchenrichtwerte Mit Dekret des Präsidenten des Ministerrats vom sind die Steuerzahlungen für die Steuererklärungen UNICO 2014 und IRAP 2014 für all jene Steuerzahler aufgeschoben worden, die die Branchenrichtwerte ("studi di settore") anwenden. Durch den Aufschub wird die normale Fälligkeit vom auf den verschoben, während die Frist der Zahlung mit dem Aufschlag i.h.v. 0,4% vom auf den fällt. Der Aufschub betrifft all jene Steuerzahler, (i) die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, für die die entsprechenden Branchenrichtwerte ausgearbeitet wurden (auch wenn hierfür Ausschlussgründe und Nichtanwendungsgründe bestehen) und die Umsätze erklären, welche den Schwellenwert von Euro nicht überschreiten, (ii) die die Mindestbesteuerung ("minimi") anwenden, sowie (iii) welche Einkommen aus einem per Transparenz besteuerten Subjektes erhalten, das die Branchenrichtwerte anwenden muss. Der Aufschub gilt hingegen nicht für jene Steuerzahler, die die Parameter ("parametri") anwenden. 3

4 Der Aufschub gilt für alle Steuerzahlungen, die mit den Steuererklärungen UNICO und IRAP 2014 im Zusammenhang stehen, weswegen auch die Zahlungen der entsprechenden Ersatzsteuern, der Vermögenssteuern IVIE und IVAFE, der jährlichen Handelskammergebühr sowie der MwSt.-Saldozahlung in den Genuss des Aufschubs kommen. > Vordruck RW: mildere Verwaltungsstrafen finden Anwendung Die geringeren Strafen, welche vom Gesetz 97/2013 für Fehler bzw. Unterlassungen im Vordruck RW eingeführt wurden, ist auch für Beanstandungen anwendbar, die vor Inkrafttreten des genannten Gesetzes ( ) gemacht wurden. Dies hat das regionale Steuergericht der Lombardei mit dem Urteil 46/08/2014 entschieden. Mit diesem Urteil spricht sich das Gericht für die Anwendung des "favorrei"-prinzips aus. Nach diesem Prinzip findet die mildere Bestimmung Anwendung, obwohl diese zum Zeitpunkt der Gesetzesübertretung noch nicht in Kraft war und die vorher gültigen Bestimmungen höhere Strafen vorgesehen hätten. Bei Fehler bzw. Unterlassungen im Vordruck RW der Steuererklärung UNICO der Vorjahre werden somit reduzierte Strafsätze angewandt. Es wird diesbezüglich daran erinnert, dass im Zuge des Gesetzes 97/2013 die Verwaltungsstrafen für die unterlassene Meldung von ausländischen Investitionen auf 3 % bis 15 % des nicht gemeldeten Vermögens herabgesetzt wurden, wobei sich die Strafen verdoppeln, sofern es sich beim ausländischem Staat um ein Steuerparadies handelt. > Klarstellungen von Seiten des Finanzamtes für die Steuererleichterung von Akademikern - Dauerhafter Aufenthalt in den letzten zwei oder mehreren Jahren außerhalb Italiens (Arbeit oder Studium) - Verlegung des Wohnsitzes vom Ausland nach Italien, innerhalb von 3 Monaten nach Arbeitsbeginn. Das Finanzamt hat vor allem zu folgenden Punkten wichtige Klarstellungen veröffentlicht: - Haftbarkeit des Arbeitgebers: es wurde bestätigt, dass Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet sind, die Voraussetzungen der Beschäftigten auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. - Inanspruchnahme der Begünstigung: wenn das entsprechende Ansuchen nicht innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsbeginn eingereicht wird, können die Betriebe/Steuersubstitute die reduzierte Steuer erst im Folgejahr anwenden. Der Beschäftigte hat jedoch die Möglichkeit im Zuge der Steuererklärung die Begünstigung nachträglich in Anspruch nehmen. - Beginn des Anspruchs auf Begünstigung: hier gilt das Einstellungsdatum (bei Beschäftigtenverhältnis) bzw. der Tätigkeitsbeginn (bei Unternehmen bzw. Freiberuflern). - Arbeitsplatzwechsel innerhalb von multinationalen Konzernen: die Begünstigung kann immer dann in Anspruch genommen werden, wenn nach einem zweijährigen Aufenthalt im Ausland ein neues Beschäftigungsverhältnis in Italien eingegangen wird. Bei Falscherklärungen wird die Steuerbegünstigung entzogen. Zusätzlich müssen missbräuchlich genutzte Begünstigungen zurückerstattet werden (mit Zinsen und Verwaltungsstrafen). Das Finanzamt hat kürzlich wichtige Punkte im Zusammenhang mit den Steuererleichterungen für Akademiker, welche wieder zurück nach Italien kommen, veröffentlicht. Diese Steuerbegünstigung wurde unter dem Begriff rientro cervelli mit dem Gesetz 238/2010 eingeführt, mit dem Ziel, Akademiker, welche im Ausland gearbeitet oder studiert haben, wieder nach Italien zurück zu holen. Hierbei wird die Bemessungsgrundlage der Einkommenssteuer IRPEF um 80 % bei Frauen und um 70 % bei Männern reduziert. Die Steuererleichterung kann bis zum 31. Dezember 2015 in Anspruch genommen werden. Die Voraussetzungen für den Zugang zur Begünstigung sind: - Geburt nach dem 1. Jänner 1969; - Besitz eines Hochschulabschlusses; - Dauerhafter Aufenthalt in Italien von mindestens 24 Monaten; 4

5 Kontakt für weitere Informationen: Gert Gasser Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Tel.: + 39 (0471) gert.gasser@roedl.it Grundlagen bilden Unsere Expertise bildet das Fundament unserer Dienstleistungen. Darauf bauen wir gemeinsam mit unseren Mandanten auf. Rödl & Partner Nur mit einer soliden Grundlage am Fuß des Castells können unsere spektakulären Menschentürme entstehen. Castellers de Barcelona Jeder Einzelne zählt bei den Castellers und bei uns. Menschentürme symbolisieren in einzigartiger Weise die Unternehmenskultur von Rödl & Partner. Sie verkörpern unsere Philosophie von Zusammenhalt, Gleichgewicht, Mut und Mannschaftsgeist. Sie veranschaulichen das Wachstum aus eigener Kraft, das Rödl & Partner zu dem gemacht hat, was es heute ist. Força, Equilibri, Valor i Seny (Kraft, Balance, Mut und Verstand) ist der katalanische Wahlspruch aller Castellers und beschreibt deren Grundwerte sehr pointiert. Das gefällt uns und entspricht unserer Mentalität. Deshalb ist Rödl & Partner eine Kooperation mit Repräsentanten dieser langen Tradition der Menschentürme, den Castellers de Barcelona, im Mai 2011 eingegangen. Der Verein aus Barcelona verkörpert neben vielen anderen dieses immaterielle Kulturerbe. Tax Newsletter Italien - Herausgeber: Rödl & Partner Walther-von-der-Vogelweide-Platz 8 I Bozen Tel.: +39 (04 71) Verantwortlich für den Inhalt und das Layout: Gert Gasser Walther-von-der-Vogelweide-Platz 8 I Bozen Tel.: +39 (04 71) taxnewsletter@roedl.it Niederlassungen in Italien: Mailand, Rom, Padua, Bozen Tax Newsletter ist ein unverbindliches Informationsangebot und dient allgemeinen Informationszwecken. Es handelt sich dabei weder um eine rechtliche, steuerrechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung, noch kann es eine individuelle Beratung ersetzen. Bei der Erstellung des Newsletters und der darin enthaltenen Informationen ist Rödl & Partner stets um größtmögliche Sorgfalt bemüht, jedoch haftet Rödl & Partner nicht für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Informationen. Die enthaltenen Informationen sind nicht auf einen speziellen Sachverhalt einer Einzelperson oder einer juristischen Person bezogen, daher sollte im konkreten Einzelfall stets fachlicher Rat eingeholt werden. Rödl & Partner übernimmt keine Verantwortung für Entscheidungen, die der Leser aufgrund dieses Newsletters trifft. Unsere Ansprechpartner stehen gerne für Sie zur Verfügung. Der gesamte Inhalt des Newsletters und der fachlichen Informationen im Internet ist geistiges Eigentum von Rödl & Partner und steht unter Urheberrechtsschutz. Nutzer dürfen den Inhalt des Newsletters nur für den eigenen Bedarf laden, ausdrucken oder kopieren. Jegliche Veränderungen, Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe des Inhalts oder von Teilen hiervon, egal ob on- oder offline, bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung von Rödl & Partner. 5

Strukturen schaffen. Wichtige Änderungen im Unternehmensund Steuerrecht 2014 / 2015. Mittwoch, 26. November 2014, ab 17:30 Uhr, Stuttgart

Strukturen schaffen. Wichtige Änderungen im Unternehmensund Steuerrecht 2014 / 2015. Mittwoch, 26. November 2014, ab 17:30 Uhr, Stuttgart Strukturen schaffen Wichtige Änderungen im Unternehmensund Steuerrecht 2014 / 2015 Mittwoch, 26. November 2014, ab 17:30 Uhr, Stuttgart Strukturen schaffen Als Experte an der Seite unserer Mandanten kümmern

Mehr

Risiken minimieren. Umsatzsteuer-Check

Risiken minimieren. Umsatzsteuer-Check Risiken minimieren Umsatzsteuer-Check Risiken minimieren Gerade bei komplexen Fragestellungen ist es wichtig, alle möglichen Facetten genau zu prüfen nur so können Risiken minimiert werden. Rödl & Partner

Mehr

Weltweit engagiert. Aktuelles aus dem Steuerbereich. Kateřina Jordanovová, VORLÍČKOVÁ PARTNERS Praha 10.03.2015

Weltweit engagiert. Aktuelles aus dem Steuerbereich. Kateřina Jordanovová, VORLÍČKOVÁ PARTNERS Praha 10.03.2015 Weltweit engagiert Aktuelles aus dem Steuerbereich Kateřina Jordanovová, VORLÍČKOVÁ PARTNERS Praha 10.03.2015 Rödl & Partner 08.08.2011 1 Aktuelles aus dem Steuerbereich 1. Besteuerung des Geschäftsführers

Mehr

STEUERRECHTLICHE FÄLLIGKEITEN UND ERFÜLLUNGSPFLICHTEN IN ITALIEN

STEUERRECHTLICHE FÄLLIGKEITEN UND ERFÜLLUNGSPFLICHTEN IN ITALIEN (Stand zum 01.01.2014) Irpef Ires IMU 2 USt. Irap 1 INPS3 Vidimierungsgebühren Handelskammergebühr Enasarco 4 Intrastat Black List Januar 16 16 16 25 31 Februar 16+28 16+28 16 20 25 28 Registergebühren

Mehr

Rechtssichere Nutzung von Cloud Services nach Prism Kann man der Cloud noch vertrauen?

Rechtssichere Nutzung von Cloud Services nach Prism Kann man der Cloud noch vertrauen? Fachkundig beraten Rechtssichere Nutzung von Cloud Services nach Prism Kann man der Cloud noch vertrauen? Dr. Christiane Bierekoven, Rechtsanwältin, Fachanwältin für IT-Recht it-sa 2013 Nürnberg 08.10.2013

Mehr

Weltweit engagiert. Ольга Будей / Olga Budey 04.03.2013, Санкт-Петербург/ St. Petersburg

Weltweit engagiert. Ольга Будей / Olga Budey 04.03.2013, Санкт-Петербург/ St. Petersburg Weltweit engagiert Deutsch-Russische Auslandshandelskammer: Aktuelle Gesetzesänderungen in der steuerlichen und handelsrechtlichen Rechnungslegung und ihre praktische Anwendung Ольга Будей / Olga Budey

Mehr

Grundlagen bilden Tax Newsletter Italien

Grundlagen bilden Tax Newsletter Italien Grundlagen bilden Tax Newsletter Italien Neuerungen bei Steuerzahlungen mittels Zahlungsmodell F24 ab 01.10. 2014 Ausgabe: www.roedl.com/it Themenschwerpunkt: Neuerungen bei Steuerzahlung mittels Zahlungsmodell

Mehr

Effektiv unterstützen. Forderungsmanagement & Inkasso

Effektiv unterstützen. Forderungsmanagement & Inkasso Effektiv unterstützen Forderungsmanagement & Inkasso Effektiv unterstützen Wir setzen in der täglichen Arbeit auf bewährte Abläufe, die wir stets an neue Gegebenheiten anpassen. Die effektive Unterstützung

Mehr

Verständlich machen. Übersetzungsdienstleistungen. Fachlich und stilistisch auf höchstem Niveau. Polen

Verständlich machen. Übersetzungsdienstleistungen. Fachlich und stilistisch auf höchstem Niveau. Polen Verständlich machen Übersetzungsdienstleistungen Fachlich und stilistisch auf höchstem Niveau Polen Verständlich machen Unsere Mandanten sind wie wir unermüdlich auf der ganzen Welt tätig. Für den gemeinsamen

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Weltweit engagiert. Irina Ermakowa Moskau 16. April 2015

Weltweit engagiert. Irina Ermakowa Moskau 16. April 2015 Weltweit engagiert Durchsetzung von Forderungen bei Insolvenz in Russland: Beteiligungen von deutschen Firmen und Insolvenzverwaltern; Anerkennung der deutschen Insolvenzbeschlüsse Irina Ermakowa Moskau

Mehr

Gutachten. Betriebsstätten in Italien

Gutachten. Betriebsstätten in Italien Gutachten Betriebsstätten in Italien Definition Betriebsstätte Immer, wenn eine Verkaufstätigkeit über eine feste Geschäftseinrichtung oder einen abhängigen Mitarbeiter ausgeübt wird, liegt eine Betriebsstätte

Mehr

Immobiliengesellschaft Luxemburg

Immobiliengesellschaft Luxemburg Immobiliengesellschaft Luxemburg I. Begriff der Immobiliengesellschaft 1. Rechtsform 2. Gründung II. Steuerliche Aspekte 1. Besteuerung der Erträge aus Immobilienveräußerungen 2. Besteuerung von Anteilveräußerungsgewinnen

Mehr

HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN

HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN Zinsen haben im täglichen Geschäftsleben große Bedeutung und somit auch die eigentliche Zinsrechnung, z.b: - Wenn Sie Ihre Rechnungen zu spät

Mehr

Einkommenssteuer in den Niederlanden

Einkommenssteuer in den Niederlanden Einkommenssteuer in den Niederlanden In den Niederlanden muss jede Person, die ein Einkommen erhält, eine jährliche Einkommenssteuererklärung einreichen. Ein Steuerjahr in den Niederlanden dauert vom 1.

Mehr

Inhouse Schulungen und Workshops für Ihr Unternehmen

Inhouse Schulungen und Workshops für Ihr Unternehmen Strukturen schaffen Umsatzsteuer Risiken minimieren Chancen identifizieren Inhouse Schulungen und Workshops für Ihr Unternehmen Stand Februar 2016 Strukturen schaffen Als Experte an der Seite unserer Mandanten

Mehr

2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen

2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 136 III. Vermeidung von Doppelbesteuerung 2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 2.1 Grundsätzliches Wo muss ich meine Rente bzw. Pensionen aus Grenzgängertätigkeit versteuern?

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Expatriates und unselbständig Beschäftigte. RA Dr. CIPRIAN PĂUN LL.M Münster

Expatriates und unselbständig Beschäftigte. RA Dr. CIPRIAN PĂUN LL.M Münster Expatriates und unselbständig Beschäftigte RA Der Unterschied zwischen unselbständig Beschäftigten und Expatriates unselbständig Beschäftigte Personen, die in einem Dienstverhältnis stehen Expatriates

Mehr

2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente

2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente 2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente Zum Jahresbeginn 2005 trat das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Die hiermit eingeführte Basis Rente, auch als Rürup Rente bekannt, ist ein interessantes Vorsorgemodell

Mehr

Reglement betreffend die Heranziehung schweizerischer Staatsangehöriger zur italienischen ausserordentlichen Vermögensabgabe

Reglement betreffend die Heranziehung schweizerischer Staatsangehöriger zur italienischen ausserordentlichen Vermögensabgabe Übersetzung 1 Reglement betreffend die Heranziehung schweizerischer Staatsangehöriger zur italienischen ausserordentlichen Vermögensabgabe 0.642.045.41 Erlassen am 11. Dezember 1956 durch die ständige

Mehr

Es liegen bereits 3 Entscheidungen des BVerfG vor: 22.06.1995 17.12.2014

Es liegen bereits 3 Entscheidungen des BVerfG vor: 22.06.1995 17.12.2014 Layout 2.jpg Es liegen bereits 3 Entscheidungen des BVerfG vor: 22.06.1995 07.11.2006 17.12.2014 Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Überblick Das BVerfG hält in seinem Urteil vom 17.12.2014

Mehr

Firmengründung in Österreich. Tax l Accounting l Audit l Advisory

Firmengründung in Österreich. Tax l Accounting l Audit l Advisory Tax l Accounting l Audit l Advisory Firmengründung in Österreich Bei der Errichtung einer Holdinggesellschaft sind Überlegungen in Zusammenhang mit Besteuerung von Gewinnausschüttungen und Veräußerungsgewinnen

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Inhalt 1. Was wird gefördert? Bausparverträge

Inhalt 1. Was wird gefördert? Bausparverträge Inhalt 1. Was wird gefördert? 2. Wie viel Prozent bringt das? 3. In welchem Alter ist das sinnvoll? 4. Wie viel muss man sparen? 5. Bis zu welchem Einkommen gibt es Förderung? 6. Wie groß sollten die Verträge

Mehr

An die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500

An die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500 Paris, den 8. August 2013 An die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500 Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sind Inhaber von Anteilen des Fonds Commun de Placement

Mehr

Handbuch SmartPlanner der UniCredit Bank Austria AG, Seite 1 von 12. SmartPlanner Benutzerhandbuch

Handbuch SmartPlanner der UniCredit Bank Austria AG, Seite 1 von 12. SmartPlanner Benutzerhandbuch Handbuch SmartPlanner der UniCredit Bank Austria AG, Seite von SmartPlanner Benutzerhandbuch Handbuch SmartPlanner der UniCredit Bank Austria AG, Seite von Sehr geehrter Nutzer! Sehr geehrte Nutzerin!

Mehr

Gemeinsam erfolgreich

Gemeinsam erfolgreich Gemeinsam erfolgreich Workshop 3: Erfolgsfaktoren für die Vermögensanlage Alexander Etterer Nürnberg 30. Juni 2015 1 Agenda 01 Kurzüberblick Wealth, Risk & Compliance 02 Erfolgsfaktoren für die Vermögensanlage

Mehr

SPLIT-PAYMENT FAKTURIERUNG

SPLIT-PAYMENT FAKTURIERUNG SPLIT-PAYMENT FAKTURIERUNG Laut dem Stabilitätsgesetzt 2015 wurden einige wesentlich Neuerungen eingeführt. Ein Teil davon ist Artikel 17-ter DPR 733/72: Dieser Artikel 17-ter betrifft die Rechnungen an

Mehr

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00) Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir

Mehr

Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen Rundschreiben Nr. 4/2016 Steuern ausgearbeitet von: DDr. Klaus Fischnaller Bruneck, den 14.01.2016 Neues Pauschalsystem für Kleinunternehmer und Freiberufler ab 2016 (Gesetz Nr. 208 vom 28.12.2015, veröffentlicht

Mehr

3. Rundschreiben 2013

3. Rundschreiben 2013 Dr. Michael Brugnara Dr. Walter Schweigkofler Dr. Walter Weger 3. Rundschreiben 2013 Inhaltsverzeichnis: 1.) Wichtigste Bestimmungen des Stabilitätsgesetzes... 1 2.) Neuerung bei Immobilienübertragungen...

Mehr

PRIVOR Plus optimiert vorsorgen. Hohe Sicherheit und attraktive Renditechancen

PRIVOR Plus optimiert vorsorgen. Hohe Sicherheit und attraktive Renditechancen PRIVOR Plus optimiert vorsorgen Hohe Sicherheit und attraktive Renditechancen Was ist PRIVOR Plus? Steht für Sie die finanzielle Sicherheit an erster Stelle und möchten Sie gleichzeitig von einer positiven

Mehr

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER INFO 03/2014: - Geschenke an Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer (BFH) - Kosten eines Studiums als Erstausbildung nicht abziehbar (BFH) - Zinsaufwendungen aus der Refinanzierung von Lebensversicherungen

Mehr

Fachlich beraten. Präsentation Team Labour. Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Consulenti del Lavoro (Arbeitsberater)

Fachlich beraten. Präsentation Team Labour. Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Consulenti del Lavoro (Arbeitsberater) Fachlich beraten Präsentation Team Labour Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Consulenti del Lavoro (Arbeitsberater) Fachlich beraten Rechtliche Aspekte sind wichtige Bausteine, um Ihr Engagement

Mehr

LEITFADEN zur Einstellung von Reverse Charge bei Metall und Schrott

LEITFADEN zur Einstellung von Reverse Charge bei Metall und Schrott LEITFADEN zur Einstellung von Reverse Charge bei Metall und Schrott (berücksichtigt die Rechtslage ab 01.01.2014) Der vorliegende Leitfaden zeigt Ihnen eine Möglichkeit auf, wie Sie die geltende Rechtslage

Mehr

Die Beschreibung bezieht sich auf die Version Dreamweaver 4.0. In der Version MX ist die Sitedefinition leicht geändert worden.

Die Beschreibung bezieht sich auf die Version Dreamweaver 4.0. In der Version MX ist die Sitedefinition leicht geändert worden. In einer Website haben Seiten oft das gleiche Layout. Speziell beim Einsatz von Tabellen, in denen die Navigation auf der linken oder rechten Seite, oben oder unten eingesetzt wird. Diese Anteile der Website

Mehr

IN ZUKUNFT IHR ZUHAUSE. BAUSPAREN.

IN ZUKUNFT IHR ZUHAUSE. BAUSPAREN. IN ZUKUNFT IHR ZUHAUSE. BAUSPAREN. 1 Inhaltsverzeichnis 1. Was ist Bausparen?...3 2. Wie funktioniert Bausparen?...4 3. Die Voraussetzungen für ein Bauspardarlehen... 5 4. Das Prinzip vom Bauspar- und

Mehr

Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte

Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte Bei der Anschaffung eines neuen PKW stellt sich häufig die Frage, ob Sie als Unternehmer einen PKW besser

Mehr

Weitsichtig agieren. Belastbarkeit der Unternehmensplanung und effektive Krisenfrüherkennung im Mittelstand

Weitsichtig agieren. Belastbarkeit der Unternehmensplanung und effektive Krisenfrüherkennung im Mittelstand Weitsichtig agieren Belastbarkeit der Unternehmensplanung und effektive Krisenfrüherkennung im Mittelstand Neue Anforderungen an die Lageberichterstattung (DRS 20) Risikoadjustierte Planung und marktorientierte

Mehr

Seite 1 von 5. Die Abrechnung im Sportverein kurz und bündig. Teil 3 TrainerInnen

Seite 1 von 5. Die Abrechnung im Sportverein kurz und bündig. Teil 3 TrainerInnen Die Abrechnung im Sportverein kurz und bündig DVR-Nr.: 0426130 Teil 3 TrainerInnen Genauso wie Sportler (siehe voriges Heft) zählen auch Trainer zum Kreis jener Personen, bei denen die pauschale Reisekostenentschädigung

Mehr

IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung Richter & Schorn gfa@iwp-koeln.org, www.iwp-koeln.org

IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung Richter & Schorn gfa@iwp-koeln.org, www.iwp-koeln.org Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse Das IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung

Mehr

Crashkurs Buchführung für Selbstständige

Crashkurs Buchführung für Selbstständige Crashkurs Buchführung für Selbstständige von Iris Thomsen 9. Auflage Crashkurs Buchführung für Selbstständige Thomsen schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische

Mehr

Übungsaufgaben zum Rechnungswesen für Auszubildende

Übungsaufgaben zum Rechnungswesen für Auszubildende Übungsaufgaben zum Rechnungswesen für Auszubildende Notieren Sie Rechenweg und Ergebnisse (unterstrichen)! Aufgabe 1 6 Punkte Das Barvermögen eines verstorbenen Bürovorstehers soll entsprechend seiner

Mehr

Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone

Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone Das IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung

Mehr

Was ist clevere Altersvorsorge?

Was ist clevere Altersvorsorge? Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und

Mehr

Merkblatt Infrastruktur

Merkblatt Infrastruktur Zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung von Investitionen in den Bau und die Modernisierung von Schulen im Land Brandenburg Förderziel Mit dem steht den kommunalen Schulträgern und kommunalen Schulzweckverbänden

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt

Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt ENTWURF Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt Vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 67 Absatz

Mehr

Kapitalerhöhung - Verbuchung

Kapitalerhöhung - Verbuchung Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.

Mehr

Montessori Verein Kösching e.v.

Montessori Verein Kösching e.v. Darlehensvertrag Zwischen dem Montessori Verein Kösching e.v. als Träger der Montessori-Schule Kösching - nachfolgend Schule genannt Und (Name, Vorname) (Straße, PLZ, Wohnort) - nachfolgend Darlehensgeber

Mehr

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser, Das Wichtigste in Kürze Liebe Leserin, lieber Leser, Mit Schreiben vom 06.10.2014 hat das BMF rückwirkend zum 01.03.2014 die maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen

Mehr

Die neuen Familienleistungen machen vieles leichter. Kinderbetreuungskosten.

Die neuen Familienleistungen machen vieles leichter. Kinderbetreuungskosten. Die neuen Familienleistungen machen vieles leichter. Kinderbetreuungskosten. Liebe Eltern, die neuen verbesserten Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinder - betreuungs kosten sind ein wichtiger

Mehr

Aufgabenblatt 3: Rechenbeispiel zu Stiglitz/Weiss (AER 1981)

Aufgabenblatt 3: Rechenbeispiel zu Stiglitz/Weiss (AER 1981) Aufgabenblatt 3: Rechenbeispiel zu Stiglitz/Weiss (AER 1981) Prof. Dr. Isabel Schnabel The Economics of Banking Johannes Gutenberg-Universität Mainz Wintersemester 2009/2010 1 Aufgabe 100 identische Unternehmer

Mehr

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen? Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober

Mehr

HintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns.

HintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns. HintergrÜnde zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns. Sehr geehrter Geschäftspartner, aufgrund vieler Anfragen und diverser Diskussionen im Markt über die neu erhobene Urheberrechtsabgabe auf Drucker

Mehr

Korrigenda Handbuch der Bewertung

Korrigenda Handbuch der Bewertung Korrigenda Handbuch der Bewertung Kapitel 3 Abschnitt 3.5 Seite(n) 104-109 Titel Der Terminvertrag: Ein Beispiel für den Einsatz von Future Values Änderungen In den Beispielen 21 und 22 ist der Halbjahressatz

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Entdecke das Investier in Dir! Mit einem Fondssparplan von Union Investment. Start

Entdecke das Investier in Dir! Mit einem Fondssparplan von Union Investment. Start Entdecke das Investier in Dir! Mit einem Fondssparplan von Union Investment Start Stellen Sie sich vor: Sie zahlen 10 Jahre monatlich 100, Euro in einen Sparplan ein (100 x 12 x 10 Jahre), so dass Sie

Mehr

Steuerliche Vorschriften über Spenden

Steuerliche Vorschriften über Spenden I-39100 Bozen Brennerstr. 9 Tel.+39 0471 974 378 Fax.+39 0471 979 373 www.vss.bz.it - info@vss.bz.it Steuernummer 80022790218 Landesgericht BZ Nr. 8759/444 R.P.G. Volontariatsorganisation Dekret LH Nr.

Mehr

Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds?

Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds? Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds? Der Europäische Sozialfonds ist ein Geldtopf der Europäischen Union für Ausgaben für Menschen. Die

Mehr

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001 zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS - gestützt auf das Abkommen

Mehr

seit 1.10.2005 in Kraft in der Fassung LGBl 41/2011

seit 1.10.2005 in Kraft in der Fassung LGBl 41/2011 Mai 2011 RückzahlungsbegünstigungsVerordnung 2005 seit 1.10.2005 in Kraft in der Fassung LGBl 41/2011 Vom SIR aktualisierter Verordnungstext Impressum: Herausgeber und Verleger: SIR-Salzburger Institut

Mehr

GOLDEN VISA. Visa und Aufenthaltsgenehmigung für Nicht Europäische Ausländische Investoren

GOLDEN VISA. Visa und Aufenthaltsgenehmigung für Nicht Europäische Ausländische Investoren 2015 GOLDEN VISA Visa und Aufenthaltsgenehmigung für Nicht Europäische Ausländische Investoren Illeslex begleitet Sie Schritt für Schritt bei dem Antrag für Ihre Aufenthaltsgenehmigung. Unsere Kanzlei

Mehr

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen Page 1 of 5 Investieren - noch im Jahr 2010 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen 16. Oktober 2010 - Bis zum Jahresende hat jeder Zahnarzt noch Zeit. Bis dahin muss er sich entschieden haben, ob

Mehr

Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien

Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien Beiträge an die Tagesbetreuung Wer erhält einen Beitrag? Abhängig von Einkommen und Vermögen erhalten

Mehr

RECHTLICHE HINWEISE ZU DER IM SOZIALEN NETZWERK FACEBOOK ÜBER DAS PROFIL WWW.FACEBOOK.COM/KANARISCHE.INSELN ENTWICKELTEN ANWENDUNG

RECHTLICHE HINWEISE ZU DER IM SOZIALEN NETZWERK FACEBOOK ÜBER DAS PROFIL WWW.FACEBOOK.COM/KANARISCHE.INSELN ENTWICKELTEN ANWENDUNG RECHTLICHE HINWEISE ZU DER IM SOZIALEN NETZWERK FACEBOOK ÜBER DAS PROFIL WWW.FACEBOOK.COM/KANARISCHE.INSELN ENTWICKELTEN ANWENDUNG INHALT 1. EIGENTÜMER DER ANWENDUNG... 2 2. DIE ANWENDUNG UND IHRE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN:

Mehr

zur Änderung des Reglements über das Staatspersonal (flexible Pensionierung)

zur Änderung des Reglements über das Staatspersonal (flexible Pensionierung) ASF 0_06 Verordnung vom 8. Juni 0 Inkrafttreten: 0.0.0 zur Änderung des Reglements über das Staatspersonal (flexible Pensionierung) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf die Artikel 0 des Gesetzes

Mehr

Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011

Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 zum Kurs 41500, Finanzwirtschaft: Grundlagen, SS2011 1 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011 Finanzwirtschaft: Grundlagen, Kurs 41500 Aufgabe Finanzierungsbeziehungen

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Prozentrechnung. Wir können nun eine Formel für die Berechnung des Prozentwertes aufstellen:

Prozentrechnung. Wir können nun eine Formel für die Berechnung des Prozentwertes aufstellen: Prozentrechnung Wir beginnen mit einem Beisiel: Nehmen wir mal an, ein Handy kostet 200 und es gibt 5% Rabatt (Preisnachlass), wie groß ist dann der Rabatt in Euro und wie viel kostet dann das Handy? Wenn

Mehr

Gesetzentwurf. der Bundesregierung. A. Problem und Ziel. B. Lösung. C. Alternativen

Gesetzentwurf. der Bundesregierung. A. Problem und Ziel. B. Lösung. C. Alternativen Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf für ein Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen

Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen von Sebastian Tenbergen Referent für Sozialrecht und Sozialpolitik Seite 1 Inhalt Vorbemerkung...

Mehr

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung Wir machen aus Zahlen Werte Ihre Fragen Ich schwimme irgendwie in meinen Finanzen, ich weiß nicht so genau wo ich stehe

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen

Mehr

Serenity Plan Finanzierung Ihres Ruhestands. Die Lösung zur Sicherung Ihres Einkommens im Alter

Serenity Plan Finanzierung Ihres Ruhestands. Die Lösung zur Sicherung Ihres Einkommens im Alter Serenity Plan Finanzierung Ihres Ruhestands Die Lösung zur Sicherung Ihres Einkommens im Alter Die Vorteile von Serenity Plan Geniessen Sie Ihren wohlverdienten Ruhestand Sie haben sich entschieden, Ihr

Mehr

Finanzierung eines Auslandsstudiums nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Finanzierung eines Auslandsstudiums nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Autor: Andreas Schulz Gliederung des Vortrages Zuständigkeit für die Auslandsförderung Förderung eines zeitlich begrenzten Auslandsstudiums in aller Welt im Rahmen eines Studiums in Deutschland oder in

Mehr

Rürup-Rente Informationen

Rürup-Rente Informationen Rürup-Rente Informationen Die zunehmende Altersarmut hat die Regierung dazu veranlasst neben der Riester-Rente, die in erster Linie für Arbeitnehmer interessant ist, auch den Selbstständigen die Möglichkeit

Mehr

EÜR contra Bilanzierung

EÜR contra Bilanzierung Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer

Mehr

IN ZUKUNFT IHR ZUHAUSE. BAUSPAREN.

IN ZUKUNFT IHR ZUHAUSE. BAUSPAREN. IN ZUKUNFT IHR ZUHAUSE. BAUSPAREN. 1 Inhaltsverzeichnis 1. Was ist Bausparen?...3 2. Wie funktioniert Bausparen?...4 3. Die Voraussetzungen für ein Bauspardarlehen... 5 4. Das Prinzip vom Bauspar- und

Mehr

Sparen mit der Sparkassen- RiesterRente. Da legt der Staat ordentlich was drauf.

Sparen mit der Sparkassen- RiesterRente. Da legt der Staat ordentlich was drauf. SPARKA SSEN- RIESTERRENTE Sparen mit der Sparkassen- RiesterRente. Da legt der Staat ordentlich was drauf. Staatlicher Zuschuss: Über 51% sind möglich!* * Die Höhe der staatlichen Förderung ist abhängig

Mehr

Kranken. Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge

Kranken. Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge Kranken Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge Kranken peb damit sich erstklassiger Versicherungsschutz und finanzieller Spielraum im Alter nicht ausschließen. Die

Mehr

Informationschreiben 85 / 2015

Informationschreiben 85 / 2015 Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein

Mehr

WICHTIGSTE UMSATZSTEUERLICHE NEUERUNGEN 2014 SPANIEN

WICHTIGSTE UMSATZSTEUERLICHE NEUERUNGEN 2014 SPANIEN Madrid, Januar 2014 WTS LAMARQUE & KRIEG TAX ADVISERS, S.L.P. NIF ESB8407565647 Inscrita en el Registro Mercantil de Madrid al Tomo 20339, Libro 0, Folio 130, Sección 8, Hoja M 359651 Jiménez Rodríguez

Mehr

MAB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT MBH LINCKE, LEONHARDT & SZURPIT

MAB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT MBH LINCKE, LEONHARDT & SZURPIT MAB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT MBH LINCKE, LEONHARDT & SZURPIT Fragebogen Erstgespräch Mandant bei - Unsere Zusammenarbeit Bitte lesen Sie zunächst diese Einleitung und beantworten Sie im Anschluss daran

Mehr

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische V ersorgungskammer Entspannt leben den Ruhestand genießen Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten

Mehr

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der

Mehr

Attraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH

Attraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH Attraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH Was wollen die meisten Sparer und Anleger? à Vermögen aufbauen à Geld so anlegen, dass es rentabel, besichert und kurzfristig wieder verfügbar ist Die

Mehr

Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift

Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und Name Anschrift 1 Zweck Zweck des Darlehens ist die Finanzierung von Photovoltaikanlagen in

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN

Mehr

CIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen. Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen)

CIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen. Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen) CIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen) 1- Neben der Verpflichtung zur Steuerzahlung sind die in Artikel 2, Absatz 1, Buchstabe a), genannten

Mehr