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1 Überblick behalten News Flash Steuerrecht Verabschiedete Gesetze 2015 Ausgabe: Juli / In der vorliegenden Übersicht finden Sie die wichtigsten Änderungen im Bereich Steuerrecht, die im ersten Halbjahr 2015 verabschiedet wurden, sowie eine Analyse einzelner Gerichtsbeschlüsse, die zu Steuerstreitigkeiten ergangen sind. Bitte berücksichtigen Sie, dass die hier aufgeführten Änderungen lediglich eine Auswahl darstellen und nicht alle Änderungen wiedergeben. Die wichtigsten Novellen der Steuergesetzgebung betreffen nach wie vor die so genannte De-Offshorisierung der russischen Wirtschaft. Im Rahmen der Erfüllung dieser Aufgabe wurde ein Föderales Gesetz verabschiedet, das umfassende Änderungen in die Besteuerungsvorschriften für kontrollierbare ausländische Unternehmen (KIK) einbringt. Eine weitere wichtige Neuerung ist die Verabschiedung des Kapitalamnestiegesetzes, welches die sichere Kapitallegalisierung in der Russischen Föderation vorsieht. Verabschiedete Gesetze 1) Föderales Gesetz Nr. 150-FZ vom 8.Juni 2015 Über die Eintragung von Änderungen in die Teile 1 und 2 StGB RF in Bezug auf die Besteuerung des Gewinns von kontrollierbaren ausländischen Unternehmen (im Folgenden KIK ) und der Einkünfte ausländischer Organisationen. Vorschriften zur Besteuerung von KIK und ausländischen Organisationen Kontrollierende Personen 1. Das Gesetz bringt die Änderungen ein, die es ermöglichen, eine Person zur eine ausländische Gesellschaft kontrollierenden Person nicht zu erklären, wenn die Beteiligung dieser Person an der ausländischen Gesellschaft über ein russisches börsennotiertes Unternehmen erfolgt. Der Gründer einer ausländischen Struktur die keine juristische Person ist ( ausländische Struktur ) wird generell zur kontrollierenden Person erklärt. Eine Ausnahme bilden die Fälle, in denen eine solche Person über die gesamte Existenzdauer der ausländischen Struktur hinweg gleichzeitig folgende Rechte NICHT genießt: (direkter oder indirekter) Erhalt des Gewinns der ausländischen Struktur; Verfügung über den Gewinn der ausländischen Struktur bzw. Kontrolle darüber; Rechte an Vermögen, das der ausländischen Struktur übergeben wurde (das Vermögen muss unwiderruflich übergeben worden sein); sowie unter der Bedingung, dass er das Recht nicht behält, irgendwelche der oben genannten Rechte auszuüben. Andere Personen (die keine Gründer ausländischer Strukturen sind) werden zu kontrollierenden Personen erklärt, wenn sie das faktische Recht auf Erhalt der Einkünfte der ausländischen Gesellschaft haben (Verfügung über deren Vermögen/Recht auf Erhalt des Vermögens der ausländischen Struktur im Falle ihres Erlöschens).

2 Verabschiedete Gesetze 2015 Befreiung des Gewinns einer KIK von der Besteuerung 2. Das Gesetz sieht vor, dass der Gewinn einer KIK von der Besteuerung befreit werden kann, unter der Bedingung, dass die KIK: eine nichtkommerzielle Organisation ist, die den erwirtschafteten Gewinn nicht ausschüttet; gemäß der Gesetzgebung eines Mitgliedsstaates der Eurasischen Wirtschaftsunion gegründet wurde und dort ihren Sitz hat; der effektive Steuersatz auf die Einkünfte der KIK mindestens 75 Prozent des durchschnittlichen Gewinnsteuersatzes beträgt; eine aktive ausländische Gesellschaft (Holding/Subholding) ist. Das Kriterium zur Einstufung von Unternehmen als aktiv besteht im Anteil ihrer passiven Einkünfte sowie der diesen gleichgestellten Einkünfte am Gesamtbetrag der Einkünfte im Geschäftsjahr; eine Bank oder Versicherungsgesellschaft ist; Emittent von im Umlauf befindlichen Obligationen ist (Organisation, die zum Erhalt von Zinseinkünften berechtigt ist); an Projekten zum Abbau von Bodenschätzen beteiligt ist; Betreiber (Aktionär eines Betreibers) einer neuen unterseeischen Lagerstätte von Kohlenwasserstoffen ist. Zur Befreiung des KIK-Gewinns von der Besteuerung reicht es, nur eine der Bedingungen zu erfüllen. Erfassung des Gewinns 3. Das Gesetz sieht folgende Möglichkeiten zur Minderung des Gewinns vor: für die KIK: um die von der KIK ausgezahlten Dividenden, falls die kontrollierende Person der KIK der Begünstigte dieser Dividenden ist; für die ausländische Struktur: um die Höhe des zugunsten der kontrollierenden Personen der ausländischen Struktur ausgeschütteten Gewinns. Einstufungsverfahren eines ausländischen Unternehmens als Steueransässiger der Russischen Föderation 4. Wesentliche Ansässigkeitskriterien: Eine ausländische Organisation, deren Verwaltungssitz in der Russischen Föderation ist, gilt als russischer Steueransässiger, wenn: das (die) Exekutivorgan(e) der Organisation ihre Tätigkeit in Bezug auf diese Organisation regelmäßig aus Russland ausüben; oder die leitenden Personen der Organisation ihre Leitungsfunktionen in Bezug auf diese Organisation vorwiegend in Russland ausüben. Zusätzliche Ansässigkeitskriterien wie die Führung der handelsrechtlichen Rechnungslegung oder der Verwaltungsrechnungslegung (Geschäftsverkehr), die operative Verwaltung des Personals der Organisation in Russland werden nur angewendet, wenn mindestens eines der wesentlichen Kriterien erfüllt ist. Eine ausländische Organisation kann sich selbst zum russischen Steueransässigen erklären, wenn sie in Russland ihre Tätigkeit über eine feste Geschäftseinrichtung ausübt. Besteuerung von bei Liquidation einer KIK (ausländischen Struktur) erhaltenen Einkünfte mit der Einkommensteuer für natürliche Personen 5. Das Gesetz sieht vor, dass Einkünfte (ausgenommen Geldmittel) von Aktionären (Gründern, kontrollierenden Personen), die bei der Liquidation einer KIK (ausländischen Struktur) erhalten werden, der Besteuerung mit der Einkommensteuer für natürliche Personen nicht unterliegen, wenn gleichzeitig folgende Bedingungen erfüllt sind: der Steuerzahler hat bei der Steuerbehörde einen Antrag auf Befreiung dieser Einkünfte (in freier Form) eingereicht; das Verfahren der Liquidation der KIK (ausländischen Struktur) wird vor dem 1. Januar 2017 abgeschlossen.

3 Ausgabe: Juli 2015 Freiwillige Deklarierung von Vermögen durch natürliche Personen (Kapitalamnestie) 6. Gemäß den neuen Vorschriften gilt die Übertragung von Vermögen durch den nominellen Besitzer an den Begünstigten nicht als Veräußerung. Der Erhalt dieses Vermögens gilt nicht als Einkünfte des Begünstigten. Diese Vergünstigung gilt unter der Bedingung, dass das zu übertragende Vermögen und dessen nomineller Besitzer in einer speziellen Erklärung aufgeführt sind, die bei den Steuerbehörden gemäß dem Gesetz Über die freiwillige Deklarierung von Vermögen und Konten (Einlagen) bei Banken durch natürliche Personen eingereicht wird. Die Einreichung der speziellen Erklärung kann keine Grundlage für die Durchführung einer kameralistischen Steuerprüfung bzw. die Fassung eines Beschlusses über deren Durchführung sein. Die in einer solchen speziellen Erklärung enthaltenen Informationen gelten als Steuergeheimnis. Von natürlichen Personen, die freiwillig eine Erklärung über ihr Vermögen einreichen, werden keine Steuern beigetrieben, unter der Bedingung, dass die Verpflichtung zur Entrichtung dieser Steuer im Ergebnis von vor dem 1. Januar 2015 vorgenommenen Transaktionen im Zusammenhang mit dem Erwerb der deklarierten Vermögenswerte entstanden ist. Vornahme symmetrischer Korrekturen 7. Das Gesetz sieht die Vereinfachung des Verfahrens zur Vornahme symmetrischer Korrekturen durch Parteien kontrollierbarer Rechtsgeschäfte vor. Derzeit ist die Vornahme von solchen Korrekturen durch eine der Parteien eines Rechtsgeschäfts nur dann möglich, wenn die russische Steuerbehörde gegen die andere Partei Steuern nachberechnet hat und der entsprechende Beschluss ausgeführt wurde. Das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, der anderen Partei des Rechtsgeschäfts das Recht zu gewähren, eine symmetrische Korrektur auch vorzunehmen, falls die Korrektur der Steuerbeträge vom Steuerzahler selbstständig, ohne Abstimmung mit der russischen Steuerbehörde durchgeführt wurde. Die symmetrische Korrektur wird angewendet, wenn der Steuerzahler, der selbstständig eine Korrektur vorgenommen hat, eine entsprechende Steuererklärung mit Ausweis der Korrektur eingereicht und den Steuerfehlbetrag entrichtet hat. 2) Föderales Gesetz Nr. 85-FZ vom 6.April 2015 Über die Eintragung von Änderungen ins StGB RF in Bezug auf die Besteuerung des Gewinns von KIK und der Einkünfte ausländischer Organisationen 8. Das Gesetz verschiebt die Einreichung von Benachrichtigungen der in Russland ansässigen natürlichen und juristischen Personen über die Beteiligung an ausländischen Organisationen vom 1. April 2015 auf den 15. Juni Falls im Zeitraum vom 1. Januar bis einschließlich 14. Juni 2015 die Beteiligung an einer ausländischen Organisation beendet oder eine ausländische Struktur liquidiert wurde, entfällt die Verpflichtung zur Einreichung einer Benachrichtigung. 3) Föderales Gesetz Nr. 129-FZ vom 23. Mai 2015 Über die Eintragung von Änderungen in einzelne Gesetzgebungsakte der Russischen Föderation (über in Russland unerwünschte ausländische oder internationale Nichtregierungsorganisationen) 9. Gemäß dem Gesetz kann die Tätigkeit einer ausländischen oder internationalen Nichtregierungsorganisation für unerwünscht erklärt werden, falls diese eine Bedrohung der Grundlagen der verfassungsmäßigen Ordnung, der Fähigkeit zur Landesverteidigung oder der staatlichen Sicherheit darstellt. Das Gesetz legt außerdem die strafrechtliche und administrative Verantwortlichkeit für die Ausübung von Tätigkeiten in Russland durch solche Organisationen fest. Kreditinstitute sind verpflichtet, die Ausführung von Finanztransaktionen durch solche Organisationen zu verweigern.

4 Verabschiedete Gesetze ) Föderales Gesetz Nr. 140-FZ vom 8. Juni 2015 Über die freiwillige Deklarierung von Vermögen und Konten (Einlagen) bei Banken durch natürliche Personen 10. Das Gesetz wurde im Rahmen der von Russland verfolgten Politik zur De-Offshorisierung der Wirtschaft verabschiedet. Es sieht die Offenlegung von Angaben über Vermögen, über kontrollierbare ausländische Unternehmen sowie Konten (auch bei ausländischen Banken) durch natürliche Personen durch Einreichung einer Erklärung vom 1. Juli 2015 bis zum 31. Dezember 2015 vor. Eine solche Erklärung kann nur ein Mal eingereicht werden. Eine erneute Deklarierung (Einreichung einer korrigierten Erklärung) ist nicht zulässig. Im Ergebnis der Vorlage dieser Angaben bei der Steuerbehörde erhalten der Deklarant sowie die Personen, über die Informationen in der Erklärung enthalten sind, eine Garantie der Befreiung von der strafrechtlichen und administrativen Verantwortlichkeit sowie von der Verantwortung für Steuervergehen, jedoch nur dann, falls diese Rechtsverstöße: vor dem 1. Januar 2015 begangen wurden; mit dem Erwerb (der Nutzung/Verfügung) von Vermögen (und/oder KIK) zusammenhängen, zu dem Informationen in der Erklärung enthalten sind (die Garantie erstreckt sich auf nicht deklariertes Vermögen nicht). Die Transaktionen zur Übertragung des Vermögens vom nominellen Besitzer an den faktischen Besitzer sind von der Besteuerung befreit. Die Gewährung der Garantie hängt nicht vom Fakt der Rückgabe (Repatriierung) des Vermögens ab, ausgenommen Vermögen, das sich in einem der folgenden Staaten befindet: in einem Staat auf der FATF-Liste (Iran, Nordkorea); in einem Staat, der keinen Informationsaustausch zu Steuerzwecken mit Russland gewährleistet. 5) Föderales Gesetz Nr. 113-FZ vom 2. Mai 2015 Über die Eintragung von Änderungen in das StGB RF zur Verschärfung der Verantwortlichkeit von Steueragenten für Verstöße gegen die gesetzlichen Anforderungen über Steuern und Abgaben 11. Das Gesetz sieht die Verschärfung der Kontrolle über die Beitreibung von Einkommensteuer für natürliche Personen von Steueragenten vor und legt deren Verpflichtung fest, der Steuerbehörde quartalsweise eine Abrechnung der vom Steueragenten berechneten und einbehaltenen Beträge der Einkommensteuer für natürliche Personen vorzulegen. Verantwortung für die Nichteinreichung der Abrechnung: Bußgeld in Höhe von Rubel für jeden angefangenen Verzugsmonat ab dem Tag, der für die Einreichung festgelegt wurde; Möglichkeit der Kontosperre nach 10 Tagen des Verzugs bei der Einreichung der Abrechnung. Die Einreichung einer falschen Abrechnung wird durch ein Bußgeld in Höhe von 500 Rubel für jedes falsche Angaben enthaltende Dokument geahndet. Die Frist zur Einreichung der Abrechnung endet zum letzten Tag des Monats, der auf das erste, zweite bzw. dritte Quartal folgt, für das Gesamtjahr endet die Frist am 1. April. Diese Änderungen treten zum 1. Januar 2016 in Kraft. Aktuelle Gesetzesentwürfe 12. Nr Über die Eintragung von Änderungen in Artikel 5, Teil Eins StGB RF (erste Lesung) Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Gesetzesakte über Steuern und Abgaben spätestens bis zum 1. September des laufenden Jahres zu verabschieden sind und zum 1. Januar des Folgejahres in Kraft treten. Gesetze, die neue Steuern und Abgaben einführen, treten zum 1. Januar des Jahres nach dem Jahr der Verabschiedung in Kraft. Die Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs ermöglicht es, die Bedingungen und Vorschriften der Steuergesetzgebung für ein ganzes Jahr im Voraus zu fixieren, was die Arbeit der Steuerzahler wesentlich erleichtert.

5 Ausgabe: Juli Nr Über den unbegründeten Steuervorteil (erste Lesung) Der Gesetzentwurf sieht vor, Käufern das Recht auf Vorsteuerabzug und auf gewinnsteuerliche Geltendmachung von Aufwendungen zu entziehen, falls: Faktura-Rechnungen und Ursprungsbelege seitens des Geschäftspartners durch nicht feststellbare oder nicht befugte Personen unterzeichnet wurden; oder falls das grundlegende Ziel des Rechtsgeschäfts in der Nichtentrichtung (unvollständigen Entrichtung) von Steuern oder der Anrechnung (Rückzahlung) von Steuern durch den Fiskus bestand. 14. Nr Über die Eintragung von Änderungen in Artikel 269 StGB RF in Bezug auf die Definition des Begriffs der kontrollierbaren Verbindlichkeit (verabschiedet in erster Lesung) Gemäß Gesetzentwurf gilt eine Verbindlichkeit als kontrollierbar: gegenüber ausländischen Gläubigern, die direkt oder indirekt am russischen Schuldner beteiligt sind; gegenüber Gläubigern, die abhängige Personen von ausländischen Personen sind, die direkt oder indirekt am russischen Schuldner beteiligt sind; außerdem in Bezug auf die Verpflichtung eines russischen Darlehensnehmers, für den die oben genannten Personen als Garanten (Bürgen) auftreten oder sich anderweitig verpflichten, die Erfüllung der betreffenden Verpflichtung sicherzustellen. Eine Verbindlichkeit fällt nicht unter die Geltung der Unterkapitalisierungsvorschriften, wenn folgende Bedingungen gleichzeitig erfüllt werden: die Schuldverpflichtung entstand gegenüber einer unabhängigen Bank (einschließlich ausländische Banken); wenn bei einer solchen Bank Konten von Personen geführt werden, bei denen die Verbindlichkeiten bestehen, die als kontrollierbar gelten, dann: können die auf diesen Konten befindlichen Mittel nicht zur Absicherung der Schuldverpflichtung des russischen Darlehensnehmers verwendet werden; ist das Vorhandensein solcher Geldmittel keine Bedingung für die Gewährung einer Schuldverpflichtung an einen russischen Darlehensnehmer; sind die Beträge, Bedingungen und Fristen zur Platzierung der Geldmittel auf den Konten sowie die Bedingungen zur Gewährung und Laufzeit einer Schuldverpflichtung, zu der eine nicht beglichene Verbindlichkeit eines russischen Darlehensnehmers besteht, nicht vergleichbar. Somit sind Darlehen von ausländischen Schwestergesellschaften kontrollierbar, und Darlehen von unabhängigen Banken wurden der Kontrolle entzogen. Nicht verabschiedete Gesetzesentwürfe 15. Der Gesetzentwurf über ein dreijähriges Moratorium für die Einführung der Handelsgebühr in den Städten föderaler Bedeutung Moskau, St. Petersburg und Sewastopol wurde aufgrund des Fehlens einer Stellungnahme der russischen Regierung nicht verabschiedet. 16. Der Gesetzentwurf über die Erhöhung der Verzugszinsen für den Verzug bei der Erfüllung von Verpflichtungen zur Entrichtung von Steuern (Abgaben) wurde von der Staatsduma abgelehnt. 17. Der Gesetzentwurf über die Einbringung von Änderungen in Teil Zwei StGB RF in Bezug auf die Optimierung der Besteuerung von Arbeitgebern, die ausländische Arbeitskräfte einsetzen, wurde von der Staatsduma abgelehnt. 18. Der Gesetzentwurf, der die Verkürzung des Zeitraums für den Vortrag von Verlusten durch Steuerzahler, die in früheren Steuerperioden erhalten wurden, zur Verringerung der Gewinnsteuerbemessungsgrundlage von zehn auf vier Jahre vorsah, wurde von der Staatsduma abgelehnt. 19. Die russische Regierung hat die Initiative zur Einführung einer Touristengebühr nicht unterstützt.

6 Verabschiedete Gesetze 2015 Schreiben des Russischen Finanzministeriums 20. Das russische Finanzministerium und der Föderale Steuerdienst haben das gemeinsame Schreiben Nr. vom 20. April 2015 herausgegeben, welches die Form der Mitteilung über die Besteuerung von Einkünften empfiehlt, die an ausländische Personen gezahlt werden, die faktisch nicht zum Erhalt dieser Einkünfte berechtigt sind (veröffentlicht auf der offiziellen Internetseite des Föderalen Steuerdienstes im Abschnitt Für die Anwendung durch die Steuerbehörden verbindliche Erläuterungen des Föderalen Steuerdienstes ). Die Form der Mitteilung wurde ausgearbeitet, da seit 1. Januar 2015 bei der Auszahlung von Einkünften zugunsten ausländischer Personen, bei denen der faktische Empfänger in Russland ansässig ist, das für in Russland Ansässige Besteuerungsverfahren angewendet wird, ohne Einbehaltung der Quellensteuer. Dieses Besteuerungsverfahren gilt unter der Bedingung der Benachrichtigung der Steuerbehörde am Registrierungsort der Organisation, die die Quelle der Einkünfte ist. 21. Der Föderale Steuerdienst Russlands hat das Schreiben Nr. vom 23. März 2015 veröffentlicht, dem zufolge die Verbindlichkeiten einer russischen Gesellschaft gegenüber der ausländischen Schwestergesellschaft als kontrolliert eingestuft werden können, wenn die Schwestergesellschaft als Transitgesellschaft für die Überweisung der Geldmittel von der ausländischen Muttergesellschaft verwendet wird. Zur Feststellung dieses Umstands werden die Steuerbehörden die Bedingungen der Darlehensverträge hinsichtlich des Vorhandenseins einer indirekten Abhängigkeit bei den Parteien dieser Verträge, Informationen über den Kapitalfluss sowie die Antworten der zuständigen Behörden der ausländischen Staaten analysieren. Rechtsprechung 22. Fall OOO Nowaja Tabatschnaja Kompanija (Erlass Nr. 09AP-11707/2015 des Neunten Arbitrageberufungsgerichts vom 5. Mai 2015). Das Berufungsgericht hat den Beschluss des Arbitragegerichts der Stadt Moskau aufgehoben, durch welchen festgelegt wurde, dass die formale Übereinstimmung der Verbindlichkeit mit den Merkmalen einer kontrollierbaren Verbindlichkeit bei Fehlen der Bestätigung einer negativen Auswirkung der Verbundenheit der Parteien eines Rechtsgeschäfts auf den Betrag der Zinsen keine Grundlage für den Ausschluss dieser Zinsen aus den Aufwendungen darstellt. Die Berufungsinstanz verwies darauf, dass das StGB RF es gestattet, die Thin-Cap-Vorschriften bei der formalen Übereinstimmung des Darlehens mit den Kriterien einer kontrollierbaren Verbindlichkeit anzuwenden. Derzeit wird die Sache beim Arbitragegericht des Bezirks Moskau (Kassationsinstanz) geprüft. 23. Fall OOO Oriflame Cosmetics (Erlass des Arbitragegerichts des Bezirks Moskau vom 11. Juni 2015 zur Sache Nr. A /14). Die Gerichte dreier Instanzen folgten der Schlussfolgerung der Steuerbehörde, dass die OOO Oriflame Cosmetics keine selbstständige juristische Person ist, sondern eine Betriebsstätte der ausländischen Oriflame Cosmetics S.A. (Luxemburg), die Lizenzgebühren über eine dritte Person, die Oriflame Cosmetics B.V. (Niederlande), auszählt. In diesem Zusammenhang war nach Ansicht der Steuerbehörde die OOO Oriflame Cosmetics nicht berechtigt, den Gesamtbetrag der Lizenzgebühren als gewinnsteuerlichen Aufwand geltend zu machen sowie die von ihr als Steueragent entrichtete Umsatzsteuer abzuziehen, was die Überweisung der Zahlungen an die Oriflame Cosmetics B.V. (Niederlande) betrifft. Der Gesamtbetrag der Steuernachzahlungen belief sich auf über 537 Millionen Rubel. 24. Fall Freshfields Bruckhaus Deringer LLP (Großbritannien) (Erlass Nr. 09AP-1887/2015 des Neunten Arbitrageberufungsgerichts vom 20. April 2015) Nach Ansicht der Steuerbehörde war die russische Repräsentanz der Gesellschaft nicht berechtigt, ihren steuerpflichtigen Gewinn um die von dem Stammhaus in deren Interesse getragenen Aufwendungen zu mindern. Die Gerichte der ersten und der Berufungsinstanz folgten diesem Ansatz und verwiesen darauf, dass die russische Gesetzgebung keine Möglichkeit vorsieht, aus dem Gewinn einer Betriebsstätte Aufwendungen abzuziehen, die außerhalb Russlands getragen wurden, mit Ausnahme von Fällen, in denen eine solche Abzugsmöglichkeit durch ein zwischen Russland und dem jeweiligen Staat geschlossenes Abkommen vorgesehen ist. Es ist im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Russland und Großbritannien aufgeführt, dass eine Betriebsstätte eines Unternehmens in einem Staat die von dem Stammhaus im anderen Staat getragenen Aufwendungen abziehen kann. Dieses Abkommen ist aber auf Personengesellschaften nicht anwendbar und Freshfields Bruckhaus Deringer wurde in Form einer Personengesellschaft (LLP) registriert. Daher waren die Gerichte mit der Steuerbehörde darüber einig, dass die Betriebstätte von dieser Personengesellschaft nicht berechtigt war, die Aufwendungen abzuziehen, die ihr vom Stammhaus übertragen wurden. Der Gesamtbetrag der Steuernachzahlungen belief sich auf über 95 Millionen Rubel.

7 Ausgabe: Juli Fall OAO Gazprom Neft (Erlass Nr. 6-P des Verfassungsgerichts der Russischen Föderation vom 31. März 2015). Das Verfassungsgericht der Russischen Föderation erklärte die gerichtliche Anfechtung von Akten des Föderalen Steuerdienstes Russlands und anderer föderaler Exekutivbehörden, die formal keine normativen Rechtsakte sind, jedoch normativrechtliche Eigenschaften aufweisen, für zulässig. Jedoch kann in Fällen, in denen Erläuterungen in einem Akt des Föderalen Steuerdienstes enthalten sind, die die Grenzen der angemessenen Interpretation (Auslegung) der Bestimmungen der Steuergesetzgebung nicht überschreiten und nicht zur Änderung der rechtlichen Regulierung der entsprechenden Steuerverhältnisse führen, den interessierten Personen die gerichtliche Prüfung eines solchen Akts in dem für die Anfechtung normativrechtlicher Akte vorgesehenen Verfahren verweigert werden. 26. Fall OOO Neftegasowoje predprijatije Pangodinskoje (Entscheid Nr. 540-O des Verfassungsgerichts der Russischen Föderation vom 24. März 2015). Nach Ansicht des Verfassungsgerichts der Russischen Föderation erhöht sich die für die Erstattung von Umsatzsteuer festgelegte dreijährige Frist nicht um den für die Einreichung der Steuererklärung erforderlichen Zeraum.

8 Rödl & Partner Info Kontakt für weitere Informationen Alexander Yudovich Jurist /Steuerberater (Russland) Associate Partner Tel.: +7 (495) Anna Trifonova Jurist /Steuerberater (Russland) Senior Associate Tel.: +7 (495) Überblick behalten Die geographischen Ausmaße der Russischen Föderation sind gewaltig; erstreckt sie sich doch über zwei Kontinente. Den Überblick über die nahezu unbegrenzten Möglichkeiten zu behalten,erfordert einen verlässlichen Partner, der diese Aufgabe übernimmt. Dieser Partner sind wir seit 20 Jahren beraten wir unsere Mandanten bei ihren Russland-Engagements. Rödl & Partner Man könnte meinen, dass diejenigen die größte Übersicht haben, die an der Spitze eines Castells stehen. Dabei ist es tatsächlich genau umgekehrt. Denn: Der Trainer am Boden hat den Blick für das Wesentliche und kann rechtzeitig korrigieren,wenn einmal etwas nicht nach Plan verläuft. Jeder Einzelne zählt bei den Castellers und bei uns. Menschentürme symbolisieren in einzigartiger Weise die Unternehmenskultur von Rödl & Partner. Sie verkörpern unsere Philosophie von Zusammenhalt, Gleichgewicht, Mut und Mannschaftsgeist. Sie veranschaulichen das Wachstum aus eigener Kraft, das Rödl & Partner zu dem gemacht hat, was es heute ist. Força, Equilibri, Valor i Seny (Kraft, Balance, Mut und Verstand) ist der katalanische Wahlspruch aller Castellers und beschreibt deren Grundwerte sehr pointiert. Das gefällt uns und entspricht unserer Mentalität. Deshalb ist Rödl & Partner eine Kooperation mit Repräsentanten dieser langen Tradition der Menschentürme, den Castellers de Barcelona, im Mai 2011 eingegangen. Der Verein aus Barcelona verkörpert neben vielen anderen dieses immaterielle Kulturerbe. Castellers de Barcelona Impressum News Flash Russland, Ausgabe Juli 2015 Herausgeber: Rödl & Partner Elektrosawodskaja ul. 27, Gebäude Moskau Tel.: +7 (495) Verantwortlich für den Inhalt: Dr. Andreas Knaul andreas.knaul@roedl.pro Layout/Satz: Christina Meiners christina.meiners@roedl.pro Dieser Newsletter ist ein unverbindliches Informationsangebot und dient allgemeinen Informationszwecken. Es handelt sich dabei weder um eine rechtliche, steuerrechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung, noch kann es eine individuelle Beratung ersetzen. Bei der Erstellung des Newsletters und der darin enthaltenen Informationen ist Rödl & Partner stets um größtmögliche Sorgfalt bemüht, jedoch haftet Rödl & Partner nicht für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Informationen. Die enthaltenen Informationen sind nicht auf einen speziellen Sachverhalt einer Einzelperson oder einer juristischen Person bezogen, daher sollte im konkreten Einzelfall stets fachlicher Rat eingeholt werden. Rödl & Partner übernimmt keine Verantwortung für Entscheidungen, die der Leser aufgrund dieses Newsletters trifft. Unsere Ansprechpartner stehen gerne für Sie zur Verfügung. Der gesamte Inhalt des Newsletters und der fachlichen Informationen im Internet ist geistiges Eigentum von Rödl & Partner und steht unter Urheberrechtsschutz. Nutzer dürfen den Inhalt des Newsletters nur für den eigenen Bedarf laden, ausdrucken oder kopieren. Jegliche Veränderungen, Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe des Inhalts oder von Teilen hiervon, egal ob on- oder offline, bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung von Rödl & Partner.

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