SEMINARE UND VERANSTALTUNGEN IM FEEL GOOD BOUTIQUE HOTEL EGGER ÜBERBLICK Basisinformationen und Raumkapazität Raumbereitstellungskosten Grundrisse Tagungsarrangements feel good Leistungen Anfahrt Allgemeine Geschäftsbedingungen
BASISINFORMATIONEN UND RAUMKAPAZITÄT
RAUMBEREITSTELLUNGSKOSTEN Diese Kosten kommen zum Tragen, wenn der Raum ohne entsprechende Konsumation gebucht wird. Die Halbtages-Preise sind von 08.00 bis 12.00 Uhr bzw. von 14.00 bis 18.00 Uhr gültig. Alle Preise inkludieren die Bereitstellung des gebuchten Raumes, eingerichtet und bestuhlt nach Ihren Angaben. Technische Ausstattung wie Beamer, Leinwand, Flipchart und Pinnwand stehen zur Verfügung. Tischwäsche, Reinigung, Beleuchtung und Klimaanlage sind ebenso inkludiert. Die Raumbereitstellungskosten entfallen, wenn die angeführte Mindestkonsumation überschritten wird. Räume Größe m2 ganztags 09-18 uhr halbtags 08-12uhr oder 14-18 uhr Mindest Konsumation ganztags Mindest Konsumation halbtags Pyramidenkogel 60 250,00 190,00 350,00 250,00 Hochobir 30 100,00 70,00 200,00 100,00 Kombination Pyramidenkogel + Hochobir 90 300,00 250,00 400,00 300,00 GRUNDRISSE Pyramidenkogel Hochobir
TAGUNGSARRANGEMENTS FEEL GOOD CLASSIC enthaltene Leistungen: geeigneter Tagungsraum für die gebuchte Gruppenstärke mit Bestuhlung hauseigene Technik: Beamer, Flipchart, W-LAN und Blöcke für die Teilnehmer 2 Softgetränke pro Person im Tagungsraum Kaffeepause vormittags oder nachmittags: Kaffee/Tee, Kuchen und frisches Obst 3- Gang Mittagessen ab 49,00 pro Person (buchbar ab 10 Personen) FEEL GOOD BUSINESS enthaltene Leistungen: geeigneter Tagungsraum für die gebuchte Gruppenstärke mit Bestuhlung hauseigene Technik: Beamer, Flipchart, W-LAN und Blöcke für die Teilnehmer 2 Softgetränke pro Person im Tagungsraum Kaffeepause vormittags oder nachmittags: Kaffee/Tee, Kuchen und frisches Obst 2-Gang-Mittagessen 3-Gang Abendessen ab 74,00 pro Person (buchbar ab 10 Personen) 24 HOURS FEEL GOOD enthaltene Leistungen: geeigneter Tagungsraum für die gebuchte Gruppenstärke mit Bestuhlung hauseigene Technik: Beamer, Flipchart, W-LAN und Blöcke für die Teilnehmer Nächtigung inkl. Frühstück Feel good Leistungen 2 Softgetränke pro Person im Tagungsraum Kaffeepause vormittags oder nachmittags: Kaffee/Tee, Kuchen und frisches Obst 2-Gang-Mittagessen 3-Gang Abendessen ab 169,00 pro Person (buchbar ab 10 Personen) Die Zusammenstellung von Buffets ist individuell zu besprechen.
FEEL GOOD LEISTUNGEN Großzügiges Frühstücksbuffet von 8.00 bis 10.30 Uhr Eigener Badestrand für unsere Gäste mit Liegen und Schirmen Ermäßigte Tennisplatz-Nutzung Beheizter Outdoor-Pool Fitness- & Wellnessbereich Therapiebereich für Massage Leihbademäntel Gratis WLAN Tiefgarage (gegen Gebühr) Große Gartenanlage Ermäßigte Golf-Greenfees für unsere Gäste Besuchen Sie zum Abschluss eines erfolgreichen Seminartages die feel good Lounge!
ANFAHRT So gelangen Sie zum feel good Boutique Hotel Egger in Krumpendorf: Lage. Krumpendorf liegt im Süden Österreichs im Kärntner Unterland, am Nordufer des Wörthersees und grenzt an die Landeshauptstadt Klagenfurt. Entfernungen. Das Hotel ist von Klagenfurt aus in 8 Kilometern zu erreichen. Entfernungen von Villach: 33 km, Salzburg: 222 km, München: 340 km, Graz: 149 km, Wien: 333 km, Ljubljana: 120 km, Udine: 155 km, Triest: 205 km Mit dem PKW. Nördlich an Krumpendorf führt die Wörtherseeautobahn A2 vorbei, welche als Verbindung Richtung Graz bzw. Wien sowie zum Knotenpunkt Villach mit den weiteren Verbindungen nach Salzburg A10 und nach Italien fungiert. Mit dem Flugzeug. Krumpendorf hat mit dem Airport Klagenfurt eine internationale Anbindung, die nur 17 Kilometer vom Hotel entfernt liegt. Auf Wunsch organisieren wir gerne einen kostenpflichtigen Abholservice. www.klagenfurt-airport.com Mit dem Zug. Mit seinem Bahnhof verfügt Krumpendorf über eine Anbindung an die Südbahn. Mit dem Bus. Krumpendorf ist an das städtische Verkehrsbetriebsnetz der Stadt Klagenfurt angebunden.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Vorliegende allgemeine Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil des vom Veranstalter erteilten Auftrages für Veranstaltungen an das feel good Boutique Hotel Egger. Anderslautende Bedingungen sind ungültig. Der Veranstalter akzeptiert diese Bedingungen, sowie alle einschlägigen gewerberechtlichen Vorschriften, und übernimmt durch seine Auftragserteilung die Haftung für deren Einhaltung. ZAHLUNGS- UND STORNOBEDINGUNGEN Ab Eingangsdatum der fixen Bestätigung durch den Kunden/Veranstalter garantiert das Hotel die Reservierung für 14 Tage. Innerhalb dieser Frist von 14 Tagen ist eine 1. Anzahlung von 500,00 an das Hotel zu leisten. Erst nach Eingang dieser Anzahlung gilt die Buchung auch seitens des Hotels als fixierte Buchung. Eine kostenfreie Stornierung ist demnach nur innerhalb dieser 1. Anzahlungsfrist von 14 Tagen möglich. Bei Nichteinhaltung der beiden Anzahlungsfristen behält sich das Hotel vor, den reservierten Raum anderweitig zu vergeben. Stornierung von 12-1 Woche vor der Veranstaltung Anzahlung = 500,00 Stornogebühr Stornierung innerhalb von 6 Tagen vor der Veranstaltung 100% des gebuchten Arrangements Stornogebühr GARANTIE UND VERRECHNUNG Spätestens 5 Werktage vor der Veranstaltung wird die Bekanntgabe der Speisenauswahl / des gewählten Arrangements, sowie die genaue Anzahl der teilnehmenden Personen benötigt. Diese Zahl gilt als garantierte Mindestteilnehmerzahl und wird dem Veranstalter in jedem Fall in Rechnung gestellt. Sollten darüber hinaus mehr Personen (als bestellt) teilnehmen, so wird die tatsächlich anwesende Personenanzahl verrechnet. Bei mehrtägigen Veranstaltungen wird im Fall einer reduzierten Teilnehmerzahl ab dem zweiten Tag nur mehr die aktuelle Personenanzahl verrechnet. PREISE, RECHNUNGSLEGUNG UND GERICHTSSTAND Alle angebotenen Preise verstehen sich in Euro und inklusive aller Steuern, Abgaben und Bedienungsgeld. Gültig bis auf Widerruf. Rechnungen sind ohne Abzüge, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen verrechnet. Gerichtsstand ist Wien. SPEISEN UND GETRÄNKE Ohne schriftliche Genehmigung der Geschäftsführung dürfen keinerlei Speisen und Getränke zur Konsumation in das Hotel und angeschlossene Räumlichkeiten gebracht werden. Die Geschäftsführung behält sich vor, für mitgebrachte Speisen und Getränke ein entsprechendes Entgelt zu verrechnen. Wir weisen darauf hin, dass aus Gründen der von uns zu beachtenden Vorschriften hinsichtlich Lebensmittelhygiene (vgl. Abschn. IX Z4 u. Abschn. XI der Lebensmittelverordnung) eine über einen gewissen Zeitraum hinausgehende Bereithaltung der Speisen bei Zimmertemperatur untunlich ist. Aus erwähnten Gründen ist es für Sie und Ihre Gäste auch nicht möglich, Speisen vom Buffet nach Hause mitzunehmen. DEKORATION Der Veranstalter ist verpflichtet, das Anbringen von Dekorationsmaterial durch die Geschäftsführung bewilligen zu lassen. Das Anbringen von Dekoration ist nur durch Fachpersonal unter Einhaltung feuerpolizeilicher Bestimmungen möglich. Sämtliche, durch die Herstellung / den Abbau von Dekorationsmaterial entstehenden Kosten, gehen zu Lasten des Veranstalters. HAFTUNG Für Schäden, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters verursacht werden, haftet dieser selbst. Das Hotel haftet für Schäden an eingebrachten Gegenständen oder Verlust derselben nur bei eigenem Verschulden und keinesfalls bei Verschulden von Dritten. MUSIK Sollte eine Veranstaltung mit Musikdarbietung geplant sein, ist der Veranstalter verpflichtet, die notwendige Anmeldung bei AKM und Vergnügungssteuer rechtzeitig einzubringen und die bestätigten Formulare spätestens eine (1) Woche vor der Veranstaltung vorzulegen. Wir bitten um Verständnis, dass bei übermäßiger Lärmbelästigung der Hotelgäste die Musikvorführung durch den verantwortlichen Hotelmitarbeiter abgebrochen werden kann. Musik kann grundsätzlich bis 24.00 Uhr (ab 22.00 Uhr in reduzierter Lautstärke) gespielt werden. KÜNDIGUNG DURCH DAS HOTEL Das Hotel kann das Vertragsverhältnis beenden, wenn die Veranstaltung den reibungslosen Ablauf des Geschäftsbetriebes gefährdet, der Veranstalter gesetzliche Auflagen verletzt, der Ruf sowie die Sicherheit des Hauses gefährdet sind, vereinbarte Akonto-Zahlungen nicht rechtzeitig eintreffen sowie im Fall höherer Gewalt. Der Veranstalter ist in einem solchen Fall keinesfalls zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen berechtigt. Krumpendorf, Oktober 2014