Einladung Einladung zur 16. ordentlichen Generalversammlung der St. Galler Kantonalbank AG Mittwoch, 27. April 2016, 17.00 Uhr, Olma Messen, Hallen 9.1/ 9.2, St. Gallen Programm 15.30 Uhr Türöffnung 17.00 Uhr Generalversammlung anschliessend Imbiss und Unterhaltung in der Halle 9.0 22.30 Uhr Schluss der Veranstaltung
Liebe Aktionärinnen und Aktionäre Der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung der St. Galler Kantonalbank laden Sie herzlich zur Generalversammlung ein und freuen sich auf Ihre Teilnahme. Nach dem offiziellen Teil sind Sie herzlich eingeladen zum Rahmenprogramm in der unteren OLMA-Halle 9.0. Als diesjährige Gastregion freut sich das Appenzellerland, Sie mit kulinarischen und unterhaltsamen Höhepunkten zu begeistern. Elektronische Abstimmung Wie bereits im letzten Jahr werden alle Abstimmungen an der Generalversammlung elektronisch durchgeführt. Zu diesem Zweck erhalten die Aktionäre am Eingang ein Abstimmgerät. Wir bitten Sie deshalb, frühzeitig bei der OLMA- Halle einzutreffen. 2
Hinweise zur Teilnahme Zutrittskarte und Stimmunterlagen Teilnahme- und Stimmberechtigung An der Generalversammlung vom 27. April 2016 sind die am 15. April 2016 im Aktienregister als stimmberechtigt eingetragenen Aktionäre teilnahme- und stimmberechtigt. Vom 15. April bis und mit 27. April 2016 wer den keine Eintragungen im Aktien register vorgenommen. Gästekarten an Begleitpersonen von Aktionären werden nicht abgegeben. Aktionäre unter 16 Jahren werden nur in Begleitung eines im Ak tienregister einge tragenen Aktionärs über 16 Jahre zur Generalversammlung zuge lassen. Anmeldung Einsendeschluss für die Anmeldung zur Teilnahme an der Generalversammlung, online oder per Post mit beiliegen dem Rückantwortkuvert, ist der 18. April 2016. Die angemeldeten Aktionäre erhalten die persönliche Zutritts- und Stimmkarte nach Ablauf der Anmeldefrist und rechtzeitig vor der Versammlung mit A-Post zugestellt. Diese sind am 27. April 2016 beim Zutritt zur Generalversammlung vorzuweisen und für die Dauer der Veranstaltung bei sich zu tragen. Geschäftsbericht 2015 Der Lagebericht, die Konzernrechnung, die Jahresrechnung, der Vergütungs bericht sowie die Berichte der Revisionsstelle liegen ab 31. März 2016 am Haupt sitz der St. Galler Kantonalbank zur Einsicht nahme durch die Ak tionäre auf. Der Geschäftsbericht kann ausserdem mit der GV-Anmeldung oder über das Internet bestellt werden. k www.sgkb.ch / geschäftsbericht 2015 Antwort online abgeben Sie können Ihre Antwort an das Aktienregister auch elektronisch erteilen. Dies betrifft sowohl die GV-Anmeldung als auch die Erteilung der Vollmacht und der Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter. Für die erstmalige Re gistrierung folgen Sie bitte den Angaben auf der GV-Anmeldung. 3
Traktanden und Anträge des Verwaltungsrates 1. Erläuterungen zu Lagebericht, Konzernrechnung und Jahresrechnung für das Geschäftsjahr 2015 2. Kenntnisnahme von den Berichten der Revisionsstelle zur Konzernrechnung und zur Jahresrechnung 3. Genehmigung des Lageberichts und der Konzernrechnung Der Verwaltungsrat beantragt, den Lagebericht sowie die Konzernrechnung für das Geschäftsjahr 2015 zu genehmigen. 4. Genehmigung der Jahresrechnung der St. Galler Kantonalbank AG Der Verwaltungsrat beantragt, die Jahresrechnung der St. Galler Kantonalbank AG für das Geschäftsjahr 2015 zu genehmigen. 5. Gewinnverwendung Der Verwaltungsrat beantragt, den Bilanzgewinn per 31.12.2015 der St. Galler Kantonalbank AG wie folgt zu verwenden: in 1000 CHF Gewinn des Geschäftsjahres 122 341 Gewinnvortrag vom Vorjahr 136 Bilanzgewinn 2015 122 477 Total zur Verfügung der Generalversammlung 122 477 Dividende von brutto CHF 15.00 je Aktie 83 601 1 Zuweisung an die Gesetzliche Reserve 0 Zuweisung an die Anderen Reserven 38 800 Gewinnvortrag auf neue Rechnung 76 Total 122 477 1 Aktien, die sich zum Auszahlungszeitpunkt im Eigentum der St. Galler Kantonalbank AG befinden, sind nicht ausschüttungsberechtigt. Damit kann sich der ausgewiesene Ausschüttungs betrag noch entsprechend reduzieren. 6. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates Der Verwaltungsrat beantragt, den Mitgliedern des Verwaltungsrates für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. 7. Wahlen 7.1 Wahl von Prof. Dr. Thomas A. Gutzwiller Der Verwaltungsrat beantragt, Prof. Dr. Thomas A. Gutzwiller als Mitglied des Verwaltungsrates, als Präsidenten des Verwaltungsrates sowie als Mitglied des Vergütungsausschusses bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung zu wählen. 4
7.2 Wahl von Prof. Dr. Manuel Ammann Der Verwaltungsrat beantragt, Prof. Dr. Manuel Ammann als Mitglied des Verwaltungsrates bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung zu wählen. 7.3 Wahl von Dr. Hans-Jürg Bernet Der Verwaltungsrat beantragt, Dr. Hans-Jürg Bernet als Mitglied des Verwaltungsrates und als Mitglied des Vergütungsausschusses bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung zu wählen. 7.4 Wahl von Claudia Gietz Viehweger Der Verwaltungsrat beantragt, Claudia Gietz Viehweger als Mitglied des Verwaltungsrates bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung zu wählen. 7.5 Wahl von Kurt Rüegg Der Verwaltungsrat beantragt, Kurt Rüegg als Mitglied des Verwaltungsrates bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung zu wählen. 7.6 Wahl von Dr. Adrian Rüesch Der Verwaltungsrat beantragt, Dr. Adrian Rüesch als Mitglied des Verwaltungsrates und als Mitglied des Vergütungsausschusses bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung zu wählen. 7.7 Wahl von Hans Wey Der Verwaltungsrat beantragt, Hans Wey als Mitglied des Verwaltungsrates bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung zu wählen. 7.8 Wahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters (Dr. Christoph Rohner, St. Gallen) Der Verwaltungsrat beantragt, Dr. Christoph Rohner, Rechtsanwalt, Rosenbergstrasse 42b, 9000 St. Gallen, als unabhängigen Stimmrechtsvertreter bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung zu wählen. 7.9 Wahl der Revisionsstelle (PwC AG, St. Gallen) Der Verwaltungsrat beantragt, PricewaterhouseCoopers AG, St. Gallen, bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung als aktienrechtliche Revisionsstelle zu wählen. 8. Vergütung 8.1 Vergütung des Verwaltungsrates Der Verwaltungsrat beantragt, den maximalen Gesamtbetrag der Vergütung des Verwaltungsrates (inklusive Sozialleistungen) von CHF 1 250000 für die Dauer bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung zu genehmigen. 8.2 Fixe Vergütung der Geschäftsleitung Der Verwaltungsrat beantragt, den maximalen Gesamtbetrag der fixen Vergütung der Geschäftsleitung (inklusive Sach- und Sozialleistungen) von CHF 2 900 000 für das Geschäftsjahr 2017 zu genehmigen. 8.3 Variable Vergütung der Geschäftsleitung Der Verwaltungsrat beantragt, die variable Vergütung der Geschäftsleitung (inklusive Sozialleistungen) von CHF 1384 846 für das Geschäftsjahr 2015 zu genehmigen. 5
Hinweise zur Traktandenliste Vertretung Gewinnverwendung (Traktandum 5) Der Verwaltungsrat schlägt den Aktionären eine unveränderte Dividende von CHF 15 pro Aktie vor. Die Ausschüttungsquote beträgt somit 63 %, bezogen auf den Konzerngewinn. Stimmt die Generalversammlung der Dividende zu, erfolgt die Auszahlung am 3. Mai 2016. Zutritt, Vertretung und Abstimmungen Zutritt und vorzeitiges Verlassen der Generalversammlung Für zutrittsberechtigte Aktionäre sind die Hallen 9.1 (Haupthalle) und 9.2 (Halle im ersten Stock mit Live-Übertragung) ab 15.30 Uhr geöffnet. Ab Veranstaltungsbeginn um 17.00 Uhr ist nur noch die Halle 9.2 zugänglich. Wir bitten Sie, frühzeitig einzutreffen. Zur korrekten Präsenzermittlung ist bei vorzeitigem oder zeitweiligem Verlassen der General versammlung die Stimmkarte beim Ausgang vorzuweisen. Gemäss der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) sind die Organ- und die Depotstimmrechtsvertretung nach den Artikeln 689 c und 689 d Obligationenrecht nicht mehr zulässig. Aktionäre, die an der Generalversammlung nicht persönlich teilnehmen, können sich vertreten lassen durch: p einen anderen im Aktienregister eingetragenen Aktionär: Für die Vollmachtserteilung füllen Sie die Zutrittskarte aus, unterzeichnen sie und über geben diese zusammen mit der Stimmkarte direkt dem Bevollmächtigten. p den unabhängigen Stimmrechtsvertreter: Im Sinne von Artikel 689c OR kann der unabhängige Stimmrechtsvertreter (Dr. Christoph Rohner, Rechtsanwalt, Rosenbergstrasse 42b, 9000 St. Gallen) bevollmächtigt werden. Aktionäre, die ihre Stimm- und Wahlrechte durch die unabhängige Person vertreten lassen wollen, können dies elektronisch online bis Montag, 25. April 2016, oder mit dem Formular «Vollmacht und Weisung an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter» schriftlich bis 18. April 2016 tun. 6
Wortmeldungen Weitere Hinweise Aktionäre, die an der Generalversammlung das Wort ergreifen wollen, werden gebeten, sich vor der Versammlung beim Wortmeldeschalter zu melden und in der für sie reservierten vordersten Sitzreihe Platz zu nehmen. Elektronische Abstimmung Gehbehinderte Der gesellschaftliche Teil im Untergeschoss der Halle 9.0 ist für Aktionäre mit Gehbehinderung oder mit Rollstuhl via Lift zugänglich. Wenden Sie sich zu diesem Zweck vor dem Beginn des offiziellen Teils an das Helferpersonal vor Ort. Alle Abstimmungen und Wahlen der Generalversammlung werden elektronisch durchgeführt. Zu diesem Zweck wird Ihnen beim Zutritt zu den Hallen 9.1 und 9.2 ein Abstimmgerät ausgehändigt. Detaillierte Informationen zu diesem Abstimmungsprozedere erhalten Sie an der Generalversammlung. Ansprachen an der Generalversammlung Die Referate sind ab 1. Mai 2016 im Internet unter www.sgkb.ch / präsentationen abrufbar. Gastregion Appenzellerland Im Anschluss an die Behandlung der ordentlichen GV-Traktanden offeriert die St. Galler Kantonalbank den Aktionären im Untergeschoss der Halle 9 kulinarische Spezialitäten und ein Unterhaltungsprogramm aus der diesjährigen Gastregion Appenzellerland. Der Zugang zum gesellschaftlichen Teil ist erst nach Abschluss der offiziellen Aktionärsversammlung geöffnet. Zutritt erhalten nur Aktionäre, die auch am offiziellen Teil an wesend waren. Kinderbetreuung St. Gallen, 19. März 2016 Für den Verwaltungsrat Thomas A. Gutzwiller Präsident des Verwaltungsrates Die St. Galler Kantonalbank bietet während der Generalversammlung eine Kinderbetreuung an. Kinder von Aktionären im Alter bis 12 Jahre werden ab 15.30 Uhr bis 21.00 Uhr durch das professionelle Betreuungsteam des Vereins Globi Kinderkrippe St. Gallen betreut. Interessierte kreu zen bitte die entsprechende Möglichkeit auf dem Anmeldetalon an. 7
Kontakt und Anreise Auskünfte zur Generalversammlung Telefon + 41 (0)71 231 32 22 (8.00 bis 17.00 Uhr) E-Mail gv@sgkb.ch Extrabusse ab 15.00 16.45 Uhr, Bahnhof St. Gallen bis Olma-Halle 9 ab 18.00 22.45 Uhr, Olma-Halle 9 bis Bahnhof St. Gallen Öffentlicher Verkehr Bus-Linie Nr. 3, «Bahnhof Heiligkreuz Bahnhof», gemäss Werktagsfahrplan, Haltestelle «Olma Messen» Anreise mit Auto Autobahn-Ausfahrt «St. Gallen-St. Fiden», Richtung «Olma Messen St. Gallen» Achtung: Der Zirkus Knie gastiert auf dem Spelteriniplatz. Die Zufahrten und Parkplätze sind deshalb stark eingeschränkt. Haltestelle «Post Langgasse» Haltestelle «Olma Messen» 4 St.Jakobstrasse Langgasse Bus 3 E D Bus 3 Bus 3 F B Bus C 5 3.1 3.0 ec 3 2 9 2.1 2.0 1 1.2 1.1 1.0 A Bus 3 Splügenstrasse Sonnenstrasse ec G 7 7.1 7.0 8 9.2 9.1.2 9.1 9.0 Autobahn A1 Ausfahrt St.Fiden 1 9 Hallen P P Einfahrt Parking A G Eingänge ec Bancomat Bus Haltestellen P Sonnenstrasse