ZKB Tracker-Zertifikat Dynamisch EUR Remaco listed alternative investments fund basket

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Transkript:

ZKB Tracker-Zertifikat Dynamisch EUR Remaco listed alternative investments fund basket 17.09.2015 - Open End Valor 11 433 102 Neuemission Derivatekategorie/Bezeichnung KAG Hinweis Anlageprofil Titeluniversum Rebalancing Emittentin Rating der Emittentin Lead Manager, Zahl-, Ausübungsund Berechnungsstelle Investment Manager Valorennummer/ISIN Emissionsbetrag/Nennbetrag/Hand elseinheit Anzahl der Strukturierten Produkte Ausgabepreis Währung 1. Produktebeschreibung Partizipationsprodukt/Tracker-Zertifikat (1300, gemäss Swiss Derivative Map des Schweizerischen Verbands für Strukturierte Produkte) Hierbei handelt es sich um ein Strukturiertes Produkt. Das Strukturierte Produkt ist keine kollektive Kapitalanlage im Sinne des Kollektivanlagegesetzes (KAG) und untersteht keiner Genehmigungspflicht und keiner Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA. Die Anleger tragen ferner ein Emittentenrisiko. Der Basiswert dieses Strukturierten Produktes wird dynamisch und während der Laufzeit diskretionär verwaltet. Weitere Information zur Anlagestrategie falls vorhanden können kostenlos bei der Zürcher Kantonalbank, Bahnhofstrasse 9, 8001 Zürich, Abteilung IFSDS sowie über die E-Mailadresse documentation@zkb.ch bezogen werden. Das ZKB Tracker-Zertifikat setzt sich aus mehreren Subfunds der Investmentgesellschaft Listed Investments SICAV zusammen. Die Listed Investments SICAV investiert über börsengehandelte Anlagen in verschiedene alternative Themengebiete wie z.b. Infrastruktur, Immobilien, Private Equity oder Private Debt. Das langfristige Ziel des Zertifikats ist es, durch eine aktive Auswahl und je nach aktueller Markteinschätzung Über- oder Untergewichtung der einzelnen Subfunds, eine Outperformance gegenüber dem breiten Aktienmarkt bei einer niedrigeren Volatilität zu erzielen. Die Allokation der Subfunds wird von der Remaco Wealth Management AG vorgenommen. Das massgebende Titeluniversum besteht aus Fonds. Die Fonds müssen über eine CH Vertriebszulassung verfügen. Der Investment Manager bewirtschaftet das Portfolio in der Regel vierteljährlich. Zürcher Kantonalbank, Zürich Bei Emissionen der Zürcher Kantonalbank: Standard & Poor's AAA, Moody's Aaa, Fitch AAA Zürcher Kantonalbank, Zürich Remaco Wealth Management AG, Basel Die Remaco Wealth Management AG untersteht als Effektenhändlerin im Sinne des Bundesgesetzes über die Börsen und den Effektenhandel (BEHG; SR 954.1) der prudentiellen Aufsicht der FINMA, Laupenstrasse 27, CH-3003 Bern, http://www.finma.ch. 11 433 102 (nicht kotiert)/ch0114331025 EUR 25'000'000.00/EUR 1'000.00/1 Strukturiertes Produkt oder ein Mehrfaches davon Bis zu 25'000, mit der Möglichkeit der Aufstockung EUR 1'000.00 / 101.01% des Basketwertes am Initial Fixing Tag EUR 1/7

Basiswert per Initial Fixing Tag Komponente ISIN / Bloomberg Private Equity Fund - EUR (I - Acc.) Income - EUR (I-Dist.) Infrastructure - EUR (I - Acc.) LU0196152606 /PGILPQI LX LU0941493123 /PGLIDEU LX LU0263854829 /PGLINIT LX Börse Währung / Initial Fixing Wert Gewicht in % Anzahl Aktien other 168.9900 40 2.343334 other 100.5500 40 3.938339 other 180.6000 20 1.096346 Basketwert EUR 990.00 am Initial Fixing Tag Die Bedingungen dieser Emission wurden aufgrund von Corporate Actions angepasst, siehe Tabelle Kapitalereignisse. Ratio Ausschüttungen Rabattierungen/Rückvergütungen 1 ZKB Tracker-Zertifikat Dynamisch entspricht 1 Basiswert Es finden keine Ausschüttungen an den Anleger statt. Die von den Basiswertkomponenten ausgeschütteten Dividenden fliessen gänzlich als sogenannte Nettodividenden dem Strukturierten Produkt zur Wiederinvestition zu. Die Nettodividenden entsprechen den Bruttodividenden abzüglich den durch die Emittentin nicht rückforderbaren in- und ausländischen Steuern. Der Emittentin kann für die eingesetzten Komponenten des Basiswertes eine Rabattierung gewährt werden. Die Rabattierung erfolgt quartalsweise in Form von Rückvergütungen auf die Verwaltungsgebühr der Komponenten des Basiswertes. Alle erhaltenen Rückvergütungen werden vollständig dem ZKB Tracker-Zertifikat zur Wiederinvestition zugeführt. Angaben und Einzelheiten zu den Rückvergütungen sind auf Anfrage des Anlegers bei der Emittentin erhältlich. Zeichnungsfrist Zeichnungsanträge für die Strukturierten Produkte können bis zum 10. September 2015, 12:00 Uhr MEZ gestellt werden. Die Emittentin behält sich das Recht vor, die Anzahl der Strukturierten Produkte, gleich aus welchem Grund, zu verringern oder von der Emission Abstand zu nehmen. Weiter behält sie sich vor, das Angebot vorzeitig zu beenden. Initial Fixing Tag 10. September 2015 Liberierungstag 17. September 2015 Kündigungsrecht der Emittentin Recht der Emittentin, die ausstehenden Strukturierten Produkte jährlich per 30. September (Ausübungstag) mit einer Ankündigungsfrist von 20 Bankarbeitstagen ohne Angabe von Gründen zur Rückzahlung zu kündigen, erstmals per 30. September 2016 (modified following). Initial Fixing Wert Schlusskurse der Basiswertkomponenten an den Referenzbörsen am 10. September 2015 Rückzahlungsmodalitäten Am Ausübungstag erhält der Anleger für jedes Strukturierte Produkt 100% des Basiswertes gemäss Final Fixing Tag und gemäss dieser Formel bar ausbezahlt: - Gebühren wobei S i,t = Wert der Basiswertkomponente i zum Zeitpunkt der Rückzahlung W i,t = Gewichtung der Basiswertkomponente i (Anzahl Basiswerte) zum Zeitpunkt der Rückzahlung Gebühren = Jährliche Gebühr T = Rückzahlungszeitpunkt Finden während der Laufzeit des ZKB Tracker-Zertifikat Dynamisch Kapitalereignisse statt, welche bei Emission des Strukturierten Produktes nicht bekannt waren, so werden diese durch entsprechende Anpassung der Gewichtung der betroffenen Basiswertkomponente angeglichen. 2/7

Kotierung Jährliche Gebühr Clearingstelle Total Expense Ratio (TER)/Vertriebsentschädigungen Das Produkt wird nicht an einer anerkannten Börse kotiert. Die Emittentin offeriert einen Sekundärmarkt mit einer maximalen Geld-Brief Spanne von 1.00% unter normalen Marktkonditionen. 1.10% p.a. Die Gebühr wird auf dem Produktwert belastet und pro rata temporis im täglichen Handelspreis berücksichtigt. Von der jährlichen Gebühr entfallen 0.40% auf die Emittentin und 0.70% auf den Investment Manager. SIX SIS AG/Euroclear/Clearstream Im Sinne der Definitionen der Swiss Funds & Asset Management Association wird eine TER von 1.20% angestrebt. Die TER benennt sämtliche im Produkt verrechneten Produktions- und Vertriebsentschädigungen. Einmalig anfallende Kosten werden bei der Berechnung der TER auf die gesamte Laufzeit (resp. auf 10 Jahre bei open-end Produkten) verteilt. Allfällige Risikound Transaktionskosten, wie sie zum Beispiel bei Optionen in Form von Geld-Brief Spannen existieren, finden keine Berücksichtigung. Bei diesem Strukturierten Produkt können Vertriebsentschädigungen in Form eines Rabattes auf dem Ausgabepreis, als Vergütung eines Teils des Ausgabepreises oder in Form anderer einmalig und/oder periodisch anfallender Gebühren an einen oder mehrere Vertriebspartner bezahlt worden sein. Allfällige Vertriebsentschädigungen sind in der TER enthalten und können bis zu 0.10% betragen. Sales: 044 293 66 65 SIX Telekurs: 85,ZKB Reuters: ZKBSTRUCT Internet: www.zkb.ch/strukturierteprodukte Bloomberg: ZKBY <go> Wesentliche Produktemerkmale Steuerliche Aspekte Dokumentation Angaben zum Basiswert Der Kauf dieses Strukturierten Produktes entspricht wertmässig dem Kauf des zugrunde liegenden Basiswertes abzüglich der Gebühren. Der Anleger erhält in einer einzigen kostengünstigen Transaktion die Möglichkeit, vollumfänglich an der Performance des Basiswertes teilzunehmen. Dividendenzahlungen von im Basket enthaltenen Basiswertkomponenten werden dem Anleger mittels Reinvestition entschädigt. Die Rückzahlung richtet sich nach dem gewichteten Wert der im Basket enthaltenen Basiswertkomponenten am Ausübungstag. Die Emittentin erstellt jeweils per 15. Dezember jeden Jahres zu Handen der Eidg. Steuerverwaltung ein Reporting. Darin wird die Wertentwicklung (Veränderung zum Vorjahreswert) in die Komponenten Ertrag und Kapitalgewinn aufgeteilt und ausgewiesen. Die Ertragskomponente unterliegt dabei per Stichtag der Einkommenssteuer. Die Kapitalgewinnkomponente ist steuerfrei. Es wird keine Eidg. Verrechnungssteuer erhoben. Das Produkt unterliegt im Sekundärmarkt nicht der Eidg. Umsatzabgabe. Das Produkt ist bei einer schweizerischen Zahlstelle nicht dem System des EU-Steuerrückbehalts unterstellt (SIX Telekurs EU-Tax Klassifizierungscode: 9, out of scope ). Die vorstehenden Hinweise zur Besteuerung sind lediglich eine Zusammenfassung dessen, wie die Emittentin unter dem derzeit geltenden Recht und der gängigen Praxis der Eidgenössischen Steuerverwaltung in der Schweiz die Besteuerung dieser Strukturierten Produkte im Zeitpunkt der Emission versteht. Die Steuergesetzgebung und die Praxis können sich ändern. Die Emittentin schliesst jegliche Haftung für die vorstehenden Hinweise aus. Diese allgemeinen Hinweise können die steuerliche Beratung des einzelnen Anlegers nicht ersetzen. Dieses Dokument stellt einen Vereinfachten Prospekt nach Art. 5 KAG dar. Das Emissionsprogramm der Emittentin vom 15. April 2015, welches von der SIX Swiss Exchange am 15. April 2015 als 'SIX Swiss Exchange-registriertes Emissionsprogramm' bewilligt wurde, ergänzt diesen Vereinfachten Prospekt. Strukturierte Produkte werden als Wertrechte begeben und bei der SIX SIS AG als Bucheffekten geführt. Die Ausgabe von Wertpapieren oder Beweisurkunden ist ausgeschlossen. Dieser Vereinfachte Prospekt sowie das Emissionsprogramm können kostenlos bei der Zürcher Kantonalbank, Bahnhofstrasse 9, 8001 Zürich, Abteilung IFSDS sowie über die E-Mailadresse documentation@zkb.ch bezogen werden. Dieses Dokument stellt keinen Emissionsprospekt im Sinne von Art. 652a bzw. 1156 OR dar. Informationen über die Wertentwicklung der Basiswerte / Basiswertkomponenten können öffentlich unter www.bloomberg.com eingesehen werden. Des Weiteren können die aktuellen Jahresberichte direkt über die Webseite des Unternehmens abgerufen werden. Die Übertragbarkeit der Basiswerte / Basiswertkomponenten richtet sich nach deren Statuten. 3/7

Mitteilungen Alle Mitteilungen seitens der Emittentin betreffend dieses Strukturierten Produktes, insbesondere Mitteilungen bezüglich der Anpassung der Bedingungen, werden rechtsgültig über die Internetadresse https://zkb-finance.mdgms.com/products/stp/index.html zum entsprechenden Strukturierten Produkt publiziert. Über die Valorensuchfunktion kann direkt auf das gewünschte Strukturierte Produkt zugegriffen werden. Falls das in diesen Endgültigen Bedingungen erklärte Strukturierte Produkt an der SIX Swiss Exchange kotiert wird, werden die Mitteilungen gemäss den von der SIX Swiss Exchange erlassenen, für das IBL (Internet Based Listing) gültigen Vorschriften, zusätzlich unter http://www.six-exchange-regulation.com/ publications/published_notifications/official_notices_de.html veröffentlicht. Rechtswahl/Gerichtsstand Schweizer Recht/Zürich 1 2. Gewinn- und Verlustaussichten per Jahr 1 Gewinn- und Verlustaussichten per Jahr 1 ZKB Tracker-Zertifikat Dynamisch Basket Rückzahlung Wert Prozent ZKB Tracker-Zertifikat Performance % Dynamisch EUR 396.00-60.00% EUR 391.64-60.84% EUR 594.00-40.00% EUR 587.47-41.25% EUR 792.00-20.00% EUR 783.29-21.67% EUR 1000.00 +1.01% EUR 989.00-1.10% EUR 1188.00 +20.00% EUR 1174.93 17.49% EUR 1386.00 +40.00% EUR 1370.75 37.08% EUR 1584.00 +60.00% EUR 1566.58 56.66% Quelle: Zürcher Kantonalbank Die Performance des ZKB Tracker-Zertifikat Dynamisch ist analog zur Performance des Basiswerts abzüglich der Gebühren. Die obenstehende Tabelle gilt per Jahr 1 und kann nicht als Preisindikation der Emittentin für das vorliegende Strukturierte Produkt während der Laufzeit verwendet werden. Während der Laufzeit des Strukturierten Produktes kommen zusätzliche Risikofaktoren hinzu, welche den Wert des Strukturierten Produktes entscheidend beeinflussen. Der im Sekundärmarkt gestellte Preis kann daher deutlich von der obenstehenden Tabelle abweichen. 3. Bedeutende Risiken für die Anlegerinnen und Anleger Emittentenrisiko Spezifische Produkterisiken Verpflichtungen aus diesem Strukturierten Produkt stellen direkte, unbedingte und ungesicherte Verpflichtungen der Emittentin dar und stehen im gleichen Rang wie alle anderen direkten, unbedingten und ungesicherten Verpflichtungen der Emittentin. Die Werthaltigkeit des Strukturierten Produktes ist nicht allein von der Entwicklung des Basiswertes und anderen Entwicklungen auf den Finanzmärkten abhängig, sondern auch von der Bonität der Emittentin. Diese kann sich während der Laufzeit dieser Strukturierten Produkte verändern. Strukturierte Produkte sind komplexe Anlageinstrumente, welche hohe Risiken enthalten können und entsprechend nur für erfahrene Anleger gedacht sind, welche die damit verbundenen Risiken verstehen und zu tragen fähig sind. Diese Strukturierten Produkte sind Anlageprodukte deren Kurs im selben Ausmass wie der zugrunde liegende Basiswert schwankt abzüglich der Gebühren. Je nach Entwicklung kann der Kurs eines ZKB Tracker-Zertifikat Dynamisch erheblich unter den Emissionspreis fallen. Die Risikocharakteristik entspricht exakt derjenigen des zugrunde liegenden Basiswertes. Das Zertifikat ist in EUR denominiert. Weicht die Referenzwährung des Anlegers vom EUR ab, trägt dieser das Wechselkursrisiko zwischen seiner Referenzwährung und dem EUR. 4. Weitere Bestimmungen Anpassungen Tritt bezüglich des Basiswertes/einer Basiswertkomponente irgend ein ausserordentliches Ereignis ein (force majeure), welches es der Emittentin verunmöglicht oder übermässig erschwert, die Pflichten aus diesem Strukturierten Produkt zu erfüllen oder den Wert der Strukturierten Produkte zu bestimmen, trifft die Emittentin, nach freiem Ermessen die geeigneten Massnahmen und hat, falls notwendig die Bedingungen der Strukturierten Produkte derart anzupassen, dass der wirtschaftliche Wert der Strukturierten Produkte nach dem Eintritt des Ereignisses so weit möglich dem wirtschaftlichen Wert der Strukturierten Produkte vor Eintritt des Ereignisses entspricht. Ist nach Ansicht der Emittentin eine sachgerechte Anpassung, aus welchen Gründen auch immer, nicht möglich, ist die Emittentin berechtigt, die Strukturierten Produkte vorzeitig zu kündigen. 4/7

Marktstörungen Kündigung aufgrund von Gesetzesänderungen Ersetzung des Basiswertes Verkaufsbeschränkungen Prudentielle Aufsicht Aufzeichnung von Telefongesprächen Wenn aufgrund einer Marktstörung in Bezug auf den Basiswert/eine Basiswertkomponente kein Kurs ermittelt werden kann, setzt die Emittentin oder die Berechnungsstelle den Kurs des von der Marktstörung betroffenen Basiswertes/Basiswertkomponente nach freiem Ermessen unter Berücksichtigung der allgemeinen Marktlage und des letzten vor der Marktstörung festgestellten Kurses des von der Marktstörung betroffenen Basiswertes/Basiswertkomponente fest und ist berechtigt, sofern die Marktstörung am Verfalltag besteht, diesen auf den ersten Bankarbeitstag, an dem die Marktstörung nicht mehr besteht, zu verschieben. Diese Bestimmung gilt entsprechend für die Festlegung des Wertes des Strukturierten Produktes, dessen Basiswert/Basiswertkomponente von einer Marktstörung betroffen ist. Die Emittentin behält sich die jederzeitige vorzeitige Kündigung aus steuerlichen Gründen (wie z.b. im Fall, in dem die Emittentin aufgrund neuer Steuererlassen zu einer Zahlung zusätzlicher Beträge verpflichtet wäre, die durch den Einbehalt oder Abzug von gegenwärtigen oder zukünftigen Steuern, Abgaben, Festsetzungen oder Gebühren gleich welcher Art entstanden sind) sowie bei Einschränkungen in Bezug auf ihre Tätigkeit als Emittentin durch neue Erlasse oder Verwaltungsmassnahmen (z.b. wenn ihr die Ausgabe von Strukturierten Produkten aufsichtsrechtlich untersagt wird) vor. Während der Laufzeit der Strukturierten Produkte kann es zu Anpassungen oder einer Ersetzung des Basiswertes oder der Zusammensetzung der Basiswerte durch die Berechnungsstelle kommen. Es kann in diesen Fällen nicht ausgeschlossen werden, dass solche Anpassungen oder Ersetzungen den Wert der Strukturierten Produkte negativ beeinflussen. Ebenfalls kann bei Strukturierten Produkten auf einen Index nicht ausgeschlossen werden, dass sich Veränderungen in der Zusammensetzung eines Index durch Anpassungen oder Ersetzungen in Bezug auf einzelne Indexbestandteile, zum Beispiel durch die Herausnahme oder Neuaufnahme von Einzelwerten, den Kurs des Index, und damit den Wert der Strukturierten Produkte negativ beeinflussen können. Es gelten die im Emissionsprogramm detaillierten Verkaufsbeschränkungen - EWR, U.S.A./U.S. persons, Guernsey. Insbesondere darf dieses Dokument und die darin enthaltenen Informationen nicht an Personen, die möglicherweise US-Personen nach der Definition der Regulation S des US Securities Act von 1933 sind, verteilt und/oder weiterverteilt werden. Definitionsgemäss umfasst «US Person» jede natürliche US-Person oder juristische Person, jedes Unternehmen, jede Firma, Kollektivgesellschaft oder sonstige Gesellschaft, die nach amerikanischem Recht gegründet wurde. Im Weiteren gelten die Kategorien der Regulation S. Die Emittentin hat keinerlei Massnahmen ergriffen und wird keinerlei Massnahmen ergreifen, um das öffentliche Angebot der Strukturierten Produkte oder ihren Besitz oder den Vertrieb von Angebotsunterlagen in Bezug auf Strukturierte Produkte in irgendeiner Rechtsordnung ausserhalb der Schweiz zulässig zu machen. Die Aushändigung dieser Endgültigen Bedingungen (Final Terms) oder anderer Emissionsunterlagen und das Angebot der Strukturierten Produkte in bestimmten Ländern kann durch Rechtsvorschriften eingeschränkt sein. Personen, denen diese Endgültigen Bedingungen (Final Terms) oder andere Emissionsunterlagen wie das Emissionsprogramm, Termsheets, Werbeunterlagen oder sonstige Verkaufsunterlagen ausgehändigt wurden, werden von der Emittentin hiermit aufgefordert, die jeweils geltenden Einschränkungen zu überprüfen und einzuhalten. Die Zürcher Kantonalbank untersteht als Bank im Sinne des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen (BankG; SR 952.0) und als Effektenhändlerin im Sinne des Bundesgesetzes über die Börsen und den Effektenhandel (BEHG; SR 954.1) der prudentiellen Aufsicht der FINMA, Laupenstrasse 27, CH-3003 Bern, http://www.finma.ch. Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass Telefonate mit Handels- und Verkaufseinheiten der Zürcher Kantonalbank aufgezeichnet werden. Anleger, die Telefongespräche mit diesen Einheiten führen, stimmen der Aufzeichnung stillschweigend zu. Zürich, 14. August 2015, letztes Update am 26. April 2016 5/7

Basiswert am 21.04.2016 Komponente ISIN / Bloomberg Private Equity Fund - EUR (I - Acc.) Income - EUR (I-Dist.) Infrastructure - EUR (I - Acc.) LU0196152606 /PGILPQI LX LU0941493123 /PGLIDEU LX LU0263854829 /PGLINIT LX Börse Währung / Initial Fixing Wert Gewicht in % Anzahl Aktien other 168.7100 20.00 1.201169 other 102.4600 40.00 3.955674 other 195.2000 40.00 2.076323 6/7

Kapitalereignisübersicht Datum Basiswert Ereignis Rebalancing vom 21.04.2016 Anzahl Aktien alt Anzahl Aktien neu 21.04.2016 Rebalancing 3.938339 3.955674 Income - EUR (I-Dist.) 21.04.2016 Rebalancing 1.096346 2.076323 Infrastructure - EUR (I - Acc.) 21.04.2016 Private Equity Fund - EUR (I - Acc.) Rebalancing 2.343334 1.201169 7/7