Thema Das neue Kapitalanlagegesetzbuch Fluch oder Segen für Alternative Investments? 11. September 2012 in Frankfurt Veranstaltungsort: Jumeirah Frankfurt Thurn-und-Taxis-Platz 2 60313 Frankfurt am Main 18. September 2012 in München Veranstaltungsort: Sofitel Munich Bayerpost Bayerstraße 12 80335 München Agenda 15:30 h Registrierung 15:45 h Begrüßung durch den BAI 16:00 h Die neuen Regelungen für Spezial-AIF s Achim Pütz, 16:30 h Investment-AG und Investment-KG Dr. Benedikt Weiser, (11. September 2012) Dr. Carsten Fischer, (18. September 2012) 17:00 h Vertrieb von in- und ausländischen AIF`s Martin Hüwel, National (11. September 2012) Angelo Lercara, (18. September 2012) 17:30 h Besteuerung von AIF`s Hans Stamm, 18:00h Podiumsdiskussion mit Vertretern aus der Industrie 18:45 h Get together
Achim Pütz Achim Pütz, Gründer und erster Vorsitzender des Bundesverbandes Alternative Investments e.v., gilt als führende Anwaltspersönlichkeit in der deutschen Alternative Investment Industrie. Mit langjähriger Berufserfahrung berät er eine internationale Klientel hinsichtlich traditioneller und alternativer Investmentfonds und ist spezialisiert auf die Konzeption, Dokumentation und den Vertrieb strukturierter Finanzprodukte und Verpackungslösungen. Pütz berät regulierte und nicht-regulierte institutionelle Investoren hinsichtlich ihrer Anlagen in komplexe alternative Investmentstrukturen, insbesondere Hedge- und Commodity-Fonds, Immobilien- und Infrastrukturfonds wie auch Debtund Private Equity-Fonds. Er wird von zahlreichen Branchenhandbüchern als führende Beraterpersönlichkeit auf seinem Gebiet empfohlen, darunter Chambers Europe, Legal 500, Handelsblatt Legal Success und JUVE. Pütz ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen und hält regelmäßig Vorträge über investmentrechtlich relevante Themen. Dr. Benedikt Weiser Dr. Benedikt Weiser berät in allen rechtlichen Belangen betreffend Asset Management sowie regulierte und nicht regulierte Fondstypen, Private Equity, M&A und Gesellschaftsrecht. Er ist spezialisiert auf die rechtliche Beratung von Investoren und Fondssponsoren hinsichtlich der Strukturierung und Gestaltung von Investmentfonds, einschließlich Private Equity-, Immobilien-, Mezzanine- sowie Hedge-Fonds. Darüber hinaus deckt er entsprechende steuerrechtliche und aufsichtsrechtliche Sachverhalte in allen relevanten Fondsjurisdiktionen ab. Dr. Weiser wird von Chambers Europe, The Legal 500 und JUVE als führender Anwalt auf dem Gebiet Investmentfonds empfohlen. Dr. Carsten Fischer Dr. Carsten Fischer berät nationale und internationale Mandanten in den Bereichen Asset Management, Bankaufsichts- und Versicherungsaufsichtsrecht. Unter anderem hat er mehrere führende Fondsgesellschaften bei der Gründung deutscher Investmentaktiengesellschaften sowie bei der Errichtung von Investmentplattformen in Luxemburg und off-shore beraten. Seine Expertise umfasst die Auflage und rechtliche Begleitung von allen regulierten und nicht regulierten Fondstypen, insbesondere UCITS, Sonstige Sondervermögen, Spezialfonds, Immobilien-Sondervermögen, Private Equity Fonds und Hedgefonds. Dr. Carsten Fischer gilt als einer der führenden Experten auf dem Gebiet der Investmentaktiengesellschaft und wird von Chambers Europe empfohlen.
Martin Hüwel National Martin Hüwel ist spezialisiert auf zivil- und aufsichtsrechtliche Fragestellungen im Kapitalmarkt- und Investmentrecht. Zu seinem Tätigkeitsbereich gehören insbesondere die Beratung in- und ausländischer Mandanten bei der Aufnahme und Ausübung genehmigungspflichtiger Bank- oder Finanzdienstleistungen sowie die Analyse produktbezogener Fragen auf Anbieter- und Investorenseite bei Strukturierung, Vertrieb und Erwerb regulierter sowie unregulierter in- oder ausländischer Investmentprodukte. Angelo Lercara Angelo Lercara berät mit besonderem Schwerpunkt im Bankaufsichts- und Investmentrecht. Dabei verfügt er über langjährige Erfahrung in der Rechtsberatung von deutschen und internationalen Asset Manager, Kreditinstituten, Kapitalanlagegesellschaften, Wertpapierhandelsbanken sowie Anlageberatern hinsichtlich aufsichtsrechtlichen Fragestellungen und dem Vertrieb von Finanzprodukten einschließlich UCITS, Non- UCITS, Exchange Traded Funds, Exchange Traded Commodities, Contracts for Difference, Zertifikate und Hedgefonds. Angelo Lercara wird von PLC Which lawyer? als führender Anwalt im Bereich Investmentfonds empfohlen. Hans Stamm Hans Stamm, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht ist seit vielen Jahren wegen seiner Expertise im internationalen Steuer-, Investment- und Kapitalmarktrecht anerkannt. Schwerpunktmäßig berät er im Bereich geschlossene Fonds und Alternative Investments, strukturierte Investmentprodukte und strukturierte Kapitalmarkt- und Finanzinstrumente überwiegend Fonds-Sponsoren, Investmentbanken und institutionelle Investoren, insbesondere bei der rechtlichen und steuerlichen Strukturierung und Umsetzung der vorstehenden Produkte. Hans Stamm wird u.a. von Chambers Europe, PLC Which Lawyer? und Chambers Global als führender Anwalt für die Bereiche Fondsstrukturierung und Steuerrecht empfohlen.
Mit freundlicher Unterstützung von: Anmeldung/Rückfragen: Für BAI-Mitglieder ist die Veranstaltung kostenlos. Für Nichtmitglieder erheben wir eine Teilnahmegebühr i.h.v. 150,- zzgl. 19% MwSt. Für Abonnenten des Absolut Report beträgt die Teilnahmegebühr 100,- zzgl. 19% MwSt. Ihre verbindliche Anmeldung nehmen Sie bitte mittels beigefügten Formulars vor. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Nach der Veranstaltung möchten wir Sie herzlich zu einem Imbiss einladen. Rückfragen richten Sie bitte an die Geschäftsstelle des BAI unter 0228-96987-0 oder info@bvai.de. Weitere Informationen erhalten Sie zudem auf unserer Homepage www.bvai.de, dort in der Rubrik Veranstaltungen.
Anmeldung (Anmeldeschluss 5 Tage vor der Veranstaltung) BAI Alternative Investment 11. September 2012 in Frankfurt 18. September 2012 in München Bitte zurücksenden an: Fax-Nr.: +49 (0)228-96 98 7-90 oder per Brief: BAI e.v. Poppelsdorfer Allee 106 53115 Bonn Ich nehme an der BAI Alternative Investment am 11. September 2012 in Frankfurt teil. Ich nehme an der BAI Alternative Investment am 18. September 2012 in München teil. Ich bin Mitarbeiter eines BAI-Mitgliedsunternehmens. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist deshalb kostenfrei. Ich bin kein Mitarbeiter eines Mitgliedsunternehmens des BAI. Die Teilnahmegebühr beträgt 150,00 zzgl. 19% MwSt. Ich bin Abonnent des Absolut Report. Die Teilnahmegebühr beträgt 100,00 zzgl. 19% MwSt. Ich vertrete einen institutionellen Endinvestor (Stiftung, Versicherung, Versorgungswerk, Pensionskasse, Pensionsfonds, Single Family Office) und nehme kostenfrei teil.* Ich nehme an dem Get-together/Imbiss im Anschluss an das Panel teil. Anmeldung bitte gut leserlich (in Druckbuchstaben) und vollständig ausfüllen: Name: Vorname: Position: Abteilung: Firma: Straße: PLZ / Ort: Telefax: Telefon: E-Mail: ------------------------------------------- ------------------------------------------------ Ort / Datum Unterschrift / Stempel * Als Endinvestoren qualifizieren sich nur Unternehmen, die ausschließlich für eigene Zwecke in Alternative Investments investieren, und die keine Produkte im Bereich der Alternatives anbieten. Teilnahmebedingungen: BAI-Mitglieder erhalten nach Anmeldung eine schriftliche Bestätigung zur kostenlosen Teilnahme. Als Nicht-Mitglied erhalten Sie nach Eingang Ihrer Anmeldung eine Rechnung, die auch als Anmeldebestätigung dient. Der Veranstalter behält sich vor, Anmeldungen abzulehnen. Der Teilnahmebetrag ist fällig bei Erhalt der Rechnung, ohne Abzug. Bitte vermerken Sie Teilnehmernamen und Rechnungsnummer auf Ihrem Zahlungsbeleg. Eine Teilnahme kann nur gewährt werden, wenn Ihre Zahlung rechtzeitig beim BAI eingegangen ist. Bei Überweisung des Rechnungsbetrages später als 5 Bankarbeitstage vor Veranstaltungsdatum bitten wir Sie, eine Kopie des Zahlungsbeleges bei der Registrierung am Veranstaltungstag vorzulegen. Ein Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungstermin ist kostenlos, danach erheben wir eine Stornierungsgebühr in Höhe der halben Teilnahmegebühr (zzgl. MwSt.). Bei Nichterscheinen wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Die Stornierung bedarf der Schriftform (Brief, Fax). Grundlage für die Berechnung einer Stornierung ist das Datum des Mitteilungseingangs beim Veranstalter. Ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit gestellt werden, bitte teilen Sie uns dessen Namen schnellstmöglich mit. Bei Absage durch den Veranstalter wird die gezahlte Gebühr voll erstattet, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Inhaltliche, zeitliche und räumliche Programmänderungen aus wichtigem Grund behält sich der Veranstalter vor. Für Druckfehler übernehmen wir keine Haftung. Erfüllungsort für alle Ansprüche ist der Sitz des Veranstalters (Bonn).