Einberufung der Hauptversammlung 2011

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Rechte der Aktionäre (nach 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG)

Transkript:

Einberufung der Hauptversammlung 2011 ThyssenKrupp AG Essen ˇ N ˇ O Santa Cruz ˇ S ˇ W

03 Tagesordnung auf einen Blick 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ThyssenKrupp AG und des Konzernabschlusses zum 30. September 2010, der Lageberichte der ThyssenKrupp AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2009/2010, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Einberufung der Hauptversammlung 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 5. Beschlussfassung über die Billigung des neuen Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands 6. Beschlussfassung über die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds 7. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, wir laden Sie ein zur 12. ordentlichen Hauptversammlung der ThyssenKrupp AG mit dem Sitz in Duisburg und Essen. Die Hauptversammlung findet am Freitag, dem 21. Januar 2011, 10:00 Uhr, im RuhrCongress, Stadionring 20, 44791 Bochum, statt. ThyssenKrupp ag, Duisburg und Essen ISIN DE0007500001

05 I. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ThyssenKrupp AG und des Konzernabschlusses zum 30. September 2010, der Lageberichte der ThyssenKrupp AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2009/2010, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend 172, 173 Aktiengesetz (AktG) am 26. November 2010 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Jahresabschluss und Lagebericht, Konzernabschluss und Konzernlagebericht, Bericht des Aufsichtsrats und Bericht des Vorstands mit den Erläuterungen übernahmerechtlicher Angaben sind der Hauptversammlung, ohne dass es nach Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu machen. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2009/2010 sollen 0,45 je dividendenberechtigter Stückaktie ausgeschüttet werden. Die Dividende soll am 24. Januar 2011 ausgezahlt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2009/2010 in Höhe von 415.162.379,52 wie folgt zu verwenden:

06 Tagesordnung 07 Ausschüttung einer Dividende von 0,45 je dividendenberechtigter Stückaktie: 208.977.451,65 Einstellung in andere Gewinnrücklagen: 183.642.309,72 Vortrag auf neue Rechnung: 22.542.618,15 Dieser Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, dass die von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehal- tenen eigenen Aktien gemäß 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von 0,45 je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2009/2010 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2009/2010 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 5. Beschlussfassung über die Billigung des neuen Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21. Januar 2010 wurde das zu diesem Zeitpunkt gültige Vergütungs- system für die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft gebilligt. Vor dem Hintergrund des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung vom 31. Juli 2009 (VorstAG) hat der Aufsichtsrat das Vergütungssystem im Mai 2010 überprüft und angepasst. Das angepasste Vergütungssystem ist ausführlich im Vergütungsbericht dargestellt, der im Geschäftsbericht 2009/2010 als Teil des Corporate-Governance- Berichts veröffentlicht ist. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das im Vergütungs- bericht (Geschäftsbericht 2009/2010) dargestellte Ver- gütungssystem für den Vorstand der ThyssenKrupp AG zu billigen. 6. Beschlussfassung über die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach 9 Absatz 1 der Satzung, 96 Absatz 1 AktG und 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 des Mitbestimmungsgesetzes vom 4. Mai 1976 (MitbestG) aus zwanzig Mitgliedern, von denen zehn von den Aktionären und zehn von den Arbeitnehmern bestellt werden. Die Haupt- versammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. Herr Dr. Henning Schulte-Noelle hat sein Mandat als Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 21. Januar 2011 niedergelegt und wird zu diesem Zeitpunkt aus dem Aufsichtsrat ausscheiden. Die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung als Aktionärin, die mehr als 25 % der Stimmrechte an der Gesellschaft hält, hat gemäß 100 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 AktG vorgeschlagen, Herrn Dr.-Ing. Ekkehard D. Schulz,

08 09 der zum Ablauf der Hauptversammlung aus dem Vorstand der ThyssenKrupp AG ausscheidet, als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen. Der Aufsichtsrat schließt sich diesem Vorschlag an. II. Ergänzende Angaben gem. 125 Absatz 1 Satz 5 AktG zu Tagesordnungspunkt 6 Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr.-Ing. Ekkehard D. Schulz, Krefeld, bis zum Ablauf der Hauptversammlung am 21. Januar 2011 Vorsitzender des Vorstands der ThyssenKrupp AG, mit Wirkung ab seinem Ausscheiden aus dem Vorstand in den Aufsichtsrat der ThyssenKrupp AG zu wählen. Die Wahl erfolgt gemäß 9 Absatz 3 Satz 3 der Satzung für den Rest der Amtszeit des aus dem Aufsichtsrat ausscheidenden Herrn Dr. Henning Schulte-Noelle, d. h. bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014 beschließt. 7. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2010/2011 zu wählen. Der unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl in den Aufsichtsrat als Anteilseignervertreter vorgeschlagene Kandidat Herr Dr.-Ing. Ekkehard D. Schulz (69 Jahre) ist bei den nachfolgend unter a) aufgeführten Gesellschaften Mitglied des Aufsichtsrats bzw. bei den unter b) aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums. a) Axa Konzern AG Bayer AG MAN SE (stellv. Vorsitz) RWE AG konzernintern: ThyssenKrupp Elevator AG (Vorsitz) ThyssenKrupp Steel Europe AG (Vorsitz) b) keine

10 Weitere Angaben 11 III. Weitere Angaben zur Einberufung 1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 514.489.044 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 50.094.707 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung somit 464.394.337 Stück. 2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung in Person oder durch Bevollmächtigte und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Personen berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am 31. Dezember 2010, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag), Aktionäre der Gesellschaft sind und sich zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss zusammen mit einem vom depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut auf den Nachweisstichtag erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes spätestens bis zum Ablauf des 14. Januar 2011 bei der nachstehend genannten Anmeldestelle eingehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Für den Nachweis genügt die Textform. Anmeldestelle: ThyssenKrupp AG c/o UniCredit Bank AG CBS50HV 80311 München Telefax: (089) 5400-2519 E-Mail: hauptversammlungen@hvb.de Üblicherweise übernehmen die depotführenden Institute die erforderliche Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes für ihre Kunden. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges depotführendes Institut zu wenden und dabei gleichzeitig eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung zu bestellen. Wie in den Vorjahren wird jedem Aktionär grundsätzlich nur eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung von der Anmeldestelle ausgestellt. 3. Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihre Stimmen schriftlich durch Briefwahl abgeben. Hierzu steht das auf der Eintrittskarte abgedruckte Formular zur Verfügung. Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen müssen bis einschließlich 19. Januar 2011 bei der Gesellschaft unter der in der nachfolgenden Ziffer 7 angegebenen Adresse eingegangen sein. 4. Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung Bevollmächtigung eines Dritten Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Zur Erteilung der Vollmacht kann das auf der Eintrittskarte abgedruckte Formular verwendet werden. Die Vollmacht kann unter Verwendung der Daten der Eintrittskarte auch elektronisch via Internet erteilt werden. Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

12 Weitere Angaben 13 Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft Außerdem wird den Aktionären angeboten, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen unter Erteilung von Weisungen vertreten zu lassen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können über ein internetgestütztes Vollmachts- und Weisungssystem der Gesellschaft vor und auch noch während der Hauptversammlung erteilt werden. Zugang zum internetgestützten Vollmachts- und Weisungssystem erhalten die Aktionäre mit den Daten ihrer Eintrittskarte. 5. Übertragung der Hauptversammlung im Internet 7. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß 126 Absatz 1 und 127 AktG Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. ThyssenKrupp AG Corporate Center Investor Relations ThyssenKrupp Allee 1 45143 Essen Telefax: (0201) 845-6531000 E-Mail: ir@thyssenkrupp.com Alle Aktionäre der ThyssenKrupp AG sowie die interessierte Öffentlichkeit können die Hauptversammlung auf Anordnung des Versammlungsleiters am 21. Januar 2011 ab 10:00 Uhr in voller Länge live im Internet unter www.thyssenkrupp.com über den Link Hauptversammlung verfolgen. Die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter sowie die Rede des Vorstandsvorsitzenden stehen auch nach der Hauptversammlung als Aufzeichnung zur Verfügung. Bis spätestens zum Ablauf des 6. Januar 2011 bei vorstehender Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären im Internet unter www.thyssenkrupp.com über den Link Hauptversammlung unverzüglich zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden nach dem 6. Januar 2011 ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. 6. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß 122 Absatz 2 AktG 8. Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß 131 Absatz 1 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von 500.000 am Grundkapital erreichen, das entspricht 195.313 Stückaktien, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft unter der in der nachfolgenden Ziffer Nr. 7 angegebenen Adresse bis zum Ablauf des 21. Dezember 2010 zugegangen sein. Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

14 9. Veröffentlichungen auf der Internetseite / Ergänzende Informationen Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen, insbesondere zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Briefwahl und zur Vollmachts- und Weisungserteilung, stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.thyssenkrupp.com über den Link Hauptversammlung zur Verfügung. Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptver- sammlung, zur Briefwahl und zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre auch zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. Die Einberufung ist am 10. Dezember 2010 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht worden. Duisburg und Essen, im Dezember 2010 ThyssenKrupp AG Der Vorstand Termine 2011/2012 21. Januar 2011 Ordentliche Hauptversammlung 24. Januar 2011 Zahlung der Dividende für das Geschäftsjahr 2009/ 2010 11. Februar 2011 Zwischenbericht 1. Quartal 2010 / 2011 (Oktober bis Dezember) Telefonkonferenz mit Analysten und Investoren 13. Mai 2011 Zwischenbericht 1. Halbjahr 2010 / 2011 (Oktober bis März) Analysten- und Investorenkonferenz 12. August 2011 Zwischenbericht 9 Monate 2010 / 2011 (Oktober bis Juni) Telefonkonferenz mit Analysten und Investoren 06. Dezember 2011 Bilanzpressekonferenz Analysten- und Investorenkonferenz 20. Januar 2012 Ordentliche Hauptversammlung

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