einladung der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG, Unterneukirchen zur ordentlichen Hauptversammlung
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- Theresa Frank
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1 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 11. Juni 2013
2 einladung der, Unterneukirchen ISIN DE000SKWM021 WKN SKWM02 zur ordentlichen Hauptversammlung Der Vorstand der, Unterneukirchen (Deutschland), lädt hiermit die Aktionärinnen und Aktionäre der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG zur ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, 11. Juni 2013, um Uhr (MESZ) in das Haus der Bayerischen Wirtschaft Max-Joseph-Str München Deutschland ein.
3 Tagesordnung I. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten und testierten Jahresabschlusses sowie des gebilligten und testierten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts, einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach 289 Absatz 4 und 5, 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2012 Diese Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands für die Gewinnverwendung können in den Geschäftsräumen der am Sitz der Gesellschaft (Rathausplatz 11, Unterneukirchen, Deutschland) während der Geschäftszeiten eingesehen werden. Abschriften der genannten Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage kostenlos und unverzüglich übersandt. Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind die genannten Unterlagen über die Internetseite der ( hauptversammlung/hauptversammlung-aktuell/) zugänglich und liegen während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernjahresabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Regelungen erfolgt daher zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 erzielten Bilanzgewinn der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG in Höhe von EUR ,00 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,50 je dividendenberechtigter Stückaktie = EUR ,00 und Vortrag des restlichen Betrags auf neue Rechnung = EUR ,00 Die vorstehende Dividendensumme und der vorstehende auf neue Rechnung vorzutragende Restbetrag basieren auf dem am 11. März 2013 (dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses) dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe von EUR ,00, eingeteilt in Stückaktien. Sollte sich die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2012 dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern, werden Vorstand und Aufsichtsrat in der Hauptversammlung einen entsprechend angepassten Beschlussvorschlag zur Abstimmung stellen, der unverändert eine Dividende von EUR 0,50 je dividendenberechtigte Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsieht. Die Auszahlung der Dividende erfolgt nach der Hauptversammlung, voraussichtlich ab dem 12. Juni skw. 1
4 Einladung zur Hauptversammlung Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Es ist beabsichtigt, dass die Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt zu jeder Person einzeln durchgeführt wird. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, a) Frau Ines Kolmsee für ihre Amtszeit als Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen, b) Herrn Reiner Bunnenberg für seine Amtszeit als Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen, c) Herrn Oliver Schuster für seine Amtszeit als Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Es ist beabsichtigt, dass die Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt zu jeder Person einzeln durchgeführt wird. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, a) Herrn Titus Weinheimer für seine Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen, b) Herrn Armin Bruch für seine Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen, c) Frau Sabine Kauper für ihre Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen, d) Herrn Dr. Dirk Markus für seine Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen, e) Herrn Jochen Martin für seine Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen, f) Herrn Dr. Christoph Schlünken für seine Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. skw. 2
5 Weitere Angaben und Hinweise 5. Beschlussfassung über die Entlastung des ehemaligen Vorstandsmitglieds Gerhard Ertl für das Geschäftsjahr 2011 Die Hauptversammlung vom 14. Juni 2012 hatte beschlossen, die Beschlussfassung über die Entlastung von Herrn Gerhard Ertl, der bis 30. September 2011 dem Vorstand der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG angehörte, für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2011 zu vertagen. Da der mit Herrn Ertl geführte Rechtsstreit nach wie vor nicht beendet ist, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die Beschlussfassung über die Entlastung von Herrn Gerhard Ertl für seine Amtszeit als Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr 2011 erneut zu vertagen. 6. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rosenheimer Platz 4, München, Deutschland, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu bestellen. II. Weitere Angaben und Hinweise 1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der SKW Stahl- Metallurgie Holding AG auf ,00 EUR und ist eingeteilt in Stückaktien. Die Aktien lauten auf den Namen. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht. Aus eigenen Aktien steht der Gesellschaft grundsätzlich kein Stimmrecht zu. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Es bestehen mithin Stimmrechte. 2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung der ( Gesellschaft ) und zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre persönlich oder durch Bevollmächtigte berechtigt, die sich bis spätestens zum Ablauf des 4. Juni 2013, Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft anmelden und für die angemeldeten Aktien zum Anmeldeschluss (Ablauf des 4. Juni 2013, Uhr (MESZ)) im Aktienregister eingetragen sind. Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss der Gesellschaft in Textform ( 126b Bürgerliches Gesetzbuch) in deutscher oder englischer Sprache zugehen. Die Anmeldung kann wie folgt erfolgen: skw. 3
6 Einladung zur Hauptversammlung 2013 ttper Post unter der Anschrift: Büro München Investor Relations Prinzregentenstraße München Deutschland ttoder per Telefax unter der Faxnummer: ttoder per unter der -Adresse: Nach Eingang der Anmeldung werden den Aktionären bzw. deren Bevollmächtigten Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für den Zugang der Anmeldung an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Der Erhalt einer Eintrittskarte ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts, sondern dient lediglich der leichteren organisatorischen Abwicklung. Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren finden sich auf dem den Aktionären zusammen mit dem Einladungsschreiben übersandten Antwortbogen, der für die Anmeldung und Eintrittskartenbestellung sowie für die Vollmachts- und Weisungserteilung verwendet werden kann, sowie den Erläuterungen hierzu. Der Internetseite der Gesellschaft ( sind ebenfalls Hinweise zum Anmeldeverfahren zu entnehmen. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der am Ende des 4. Juni 2013, Uhr (MESZ), im Aktienregister verzeichnete Bestand maßgeblich. Anträge auf Umschreibungen im Aktienregister, die der Gesellschaft nach dem Ablauf des 4. Juni 2013 bis zum Tag der Hauptversammlung am 11. Juni 2013 (einschließlich) zugehen, werden im Aktienregister der Gesellschaft erst mit Wirkung zum Tag nach der Hauptversammlung vollzogen. Das Aktienregister am Tag der Hauptversammlung entspricht daher dem Stand des Aktienregisters am 4. Juni 2013, Uhr (MESZ). Nach 135 Aktiengesetz darf ein Kreditinstitut das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, als deren Inhaber es aber im Aktienregister eingetragen ist, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben. Wir bitten um Verständnis, dass wir bei persönlicher Teilnahme des eingetragenen Aktionärs grundsätzlich nicht mehr als eine Eintrittskarte ausstellen können. Bei gemeinschaftlich Berechtigten (z. B. Erbengemeinschaften, gemeinsam eingetragene Ehepartner) kann mehr als eine Eintrittskarte ausgestellt werden. skw. 4
7 Weitere Angaben und Hinweise 3. Stimmrechtsvertretung a) Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können sich in der Hauptversammlung vertreten lassen. Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine sonstige Person ausgeübt werden. Auch in diesen Fällen ist für eine fristgerechte Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten Sorge zu tragen. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in 135 Absatz 8 Aktiengesetz oder in 135 Absatz 10 Aktiengesetz i. V. m. 125 Absatz 5 Aktiengesetz genannte Person/Institution bevollmächtigt wird, bedarf die Erteilung der Vollmacht, der Widerruf der Vollmacht und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gemäß 134 Absatz 3 Aktiengesetz, 15 Absatz 2 der Satzung der Textform ( 126b Bürgerliches Gesetzbuch). Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten stehen folgende Adresse, Fax-Nummer bzw. -Adresse zur Verfügung: ttper Post unter der Anschrift: Büro München Investor Relations Prinzregentenstraße München Deutschland ttoder per Telefax unter der Faxnummer: ttoder per unter der -Adresse: ir@skw-steel.com Am Tag der Hauptversammlung steht für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten ab 9.00 Uhr (MESZ) auch die Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung, Haus der Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Str. 5, München, Deutschland, zur Verfügung. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere in 135 Absatz 8 Aktiengesetz oder in 135 Absatz 10 Aktiengesetz i. V. m. 125 Absatz 5 Aktiengesetz genannte Personen/Institutionen können für Ihre Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen. Die Aktionäre werden daher bei beabsichtigter Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder anderer in 135 Absatz 8 Aktiengesetz oder in 135 Absatz 10 Aktiengesetz i. V. m. 125 Absatz 5 Aktiengesetz genannter Personen / Institutionen gebeten, sich mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. b) Wir bieten unseren Aktionären an, ihre Stimmrechte in der Hauptversammlung entsprechend ihren Weisungen durch von der Gesellschaft zu diesem Zweck benannte Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Zu jeweils einzelvertretungsberechtigten Stimmrechtsvertretern der Gesellskw. 5
8 Einladung zur Hauptversammlung 2013 schaft mit dem Recht zur Unterbevollmächtigung wurden Frau Juliane Drerup-Hero und Herr Christian Schunck benannt. Frau Drerup-Hero ist Leiterin der Rechtsabteilung, Herr Schunck ist Leiter Investor Relations der Gesellschaft. Auch in diesem Fall muss sich der Aktionär wie zuvor beschrieben fristgerecht zur ordentlichen Hauptversammlung anmelden. Wenn ein Aktionär die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchte, muss er ihnen zu jedem Tagesordnungspunkt, über den abgestimmt wird, Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Sofern zu einem Abstimmungspunkt keine Weisung vorliegt, werden sich die Stimmrechtsvertreter mit den Stimmrechten des vollmachtgebenden Aktionärs zu diesem Punkt enthalten bzw. in Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren nicht an der Abstimmung teilnehmen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit der Einladung zugesandt. Das Formular ist auch im Internet unter unter der Rubrik Investor Relations, Hauptversammlung, Hauptversammlung 2013 abrufbar ( Die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann vor der Hauptversammlung in Textform per Post, Fax oder an folgende Adresse erfolgen: ttper Post unter der Anschrift: Büro München Investor Relations Prinzregentenstraße München Deutschland ttoder per Telefax unter der Faxnummer: ttoder per unter der -Adresse: Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können bis zum 10. Juni 2013, Uhr (MESZ) unter der vorgenannten Adresse erteilt, geändert oder widerrufen werden. Am Tag der Hauptversammlung können Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ab 9.00 Uhr (MESZ) an der Ein- und Ausgangskontrolle erteilt, geändert oder widerrufen werden. Die Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zu Tagesordnungspunkt 2 gilt auch, wenn wegen Änderung der Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2012 dividendenberechtigten Stückaktien über den angepassten Gewinnverwendungsvorschlag abgestimmt wird. Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegennehmen und dass sie auch nicht über die Abstimmung von Anträgen zur Verfügung stehen, zu denen es keine in dieser Einladung oder später bekannt gemachten Beschlussvorschläge gibt. skw. 6
9 Rechte der Aktionäre III. Rechte der Aktionäre Den Aktionären stehen im Vorfeld und in der Hauptversammlung unter anderem die nachfolgenden Rechte zu. 1. Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung nach 122 Absatz 2 Aktiengesetz Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR ,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum 11. Mai 2013, Uhr (MESZ), unter folgender Adresse zugehen: Büro München Investor Relations Prinzregentenstraße München Deutschland Der oder die Antragsteller haben gemäß 122 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2, 142 Absatz 2 Satz 2 Aktiengesetz nachzuweisen, dass er oder sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind. 2. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach 126 Absatz 1, 127 Aktiengesetz Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zur Hauptversammlung sind unter Angabe des Namens des Aktionärs ausschließlich an ttper Post unter der Anschrift: Büro München Investor Relations Prinzregentenstraße München Deutschland ttoder per Telefax an +49 (0)89/ ttoder per an ir@skw-steel.com zu richten. skw. 7
10 Einladung zur Hauptversammlung 2013 Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machende Begründungen nach ihrem Eingang unter der Internetadresse unter der Rubrik Investor Relations, Hauptversammlung, Hauptversammlung 2013 veröffentlichen ( Dabei werden die bis zum Ablauf des 27. Mai 2013, Uhr (MESZ), bei der oben genannten Adresse eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. 3. Auskunftsrecht nach 131 Absatz 1 Aktiengesetz In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Nach 16 Ziffer 2 Satz 3 der Satzung der Gesellschaft ist der Vorsitzende dazu ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken. Zudem kann der Vorstand in bestimmten, in 131 Absatz 3 Aktiengesetz geregelten Fällen die Auskunft verweigern. Diese Fälle sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter dargestellt. 4. Weitergehende Erläuterungen Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127 und 131 Absatz 1 Aktiengesetz sind im Internet unter unter der Rubrik Investor Relations, Hauptversammlung, Hauptversammlung 2013 abrufbar ( investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-aktuell/). IV. Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft Den Aktionären werden die Informationen gemäß 124a Aktiengesetz im Internet auf der Internetseite der unter unter der Rubrik Investor Relations, Hauptversammlung, Hauptversammlung 2013 zugänglich gemacht ( Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter derselben Internetadresse bekanntgegeben. Unterneukirchen (Deutschland), im April 2013 Der Vorstand skw. 8
11 Anfahrt Bitte beachten Sie, dass das Parkplatzangebot am Veranstaltungsort begrenzt ist; es wird die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Informationen zum ÖPNV in München: empfohlen. skw. 9
12 Wachstum mit Substanz Tel , Fax ,
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