STATUTEN MOTO-CLUB SENSE Art.1 Name, Sitz Unter dem Namen MOTO-CLUB SENSE, 1712 Tafers, besteht eine Vereinigung von Freunden des Motorradsports und des Motorradfahrens als Freizeitbeschäftigung. Sie hat ihren Sitz in Tafers, Freiburg (CH). Art. 2 Zugehörigkeit Der Club ist der Föderation der Motorradfahrer der Schweiz (FMS) angeschlossen. Zweck Art. 3 a) Wahrung der Interessen der Motorradfahrer im Allgemeinen. b) Pflege und Förderung des Motorradfahrens zu sportlichen Zwecken und als Freizeitbeschäftigung durch Veranstaltungen, Clubausfahrten, Teilnahme an Sportanlässen und Durchführung solcher, usw. c) Beachtung der Verkehrsvorschriften und Bekämpfung negativer Auswüchse im Motorsport. d) Gegenseitiger Gedankenaustausch über praktische Dinge des Motorradfahrens, enthaltend alle Aspekte von Mensch, Maschine und Umfeld. e) Erhalt von Rechtsauskünften bei der FMS bei Unfällen oder dergleichen. f) Durchführung oder Unterstützung von Anlässen genereller Art. Art. 4 Mitgliedschaft Aufnahme Der Club besteht aus: a) Aktivmitgliedern b) Ehrenmitgliedern Für die Aufnahme in den Club ist ein Aufnahmegesuch an den Vorstand zu richten. Die Aufnahme der neuen Mitglieder erfolgt nur durch die Generalversammlung. Neumitglieder, welche während des Jahres unserem Club beigetreten sind, müssen zur definitiven Aufnahme an der GV anwesend sein. Statuten MC Sense Seite 1 von 6 Rev. 4 vom 28.11.2015
Aktivmitglieder Gönner Ehrenmitglieder Aktivmitglieder geniessen nach Entrichtung des festgelegten Jahresbeitrags alle Vorteile des Clubs, dürfen uneingeschränkt an deren Aktivitäten teilnehmen und haben an den Versammlungen ein Stimmrecht. Gönner geniessen nach Entrichtung des festgelegten Jahresbeitrags alle Vorteile des Clubs und dürfen uneingeschränkt an deren Aktivitäten teilnehmen. Sie haben an den Versammlungen kein Stimmrecht. Mitglieder oder andere Personen, welche sich für den Club in hervorragender Weise verdient gemacht haben, können durch den Vorschlag des Vorstandes und Genehmigung durch die Generalversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder geniessen die gleichen Rechte wie die Aktivmitglieder, sind aber der Bezahlung des Jahresbeitrags enthoben. Sofern ein Ehrenmitglied die persönliche Mitgliedschaft bei der FMS wünscht, übernimmt der Club dessen Jahresbeitrag. Art. 5 Austritt Die Mitgliedschaft erlischt durch a) Kündigung durch das Mitglied. Die Kündigung ist vor der Generalversammlung an den Vorstand zu richten und sie erfolgt jeweils auf die nächste Generalversammlung b) den Tod des Mitglieds. Ausschluss Anspruch Art. 6 In folgenden Fällen erfolgt durch die Generalversammlung ein Ausschluss eines Mitgliedes: a) Bei Nichtbezahlung des Jahresbeitrags. b) Bei schweren Zuwiderhandlungen gegen die Interessen des Clubs. c) Bei Verstoss gegen die Statuten, durch unehrenhafte Handlungen oder unehrenhaftes Benehmen. Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied verliert per sofort jegliche Ansprüche gegenüber dem Club und sämtliche Vergünstigungen aus der Mitgliedschaft. Statuten MC Sense Seite 2 von 6 Rev. 4 vom 28.11.2015
Pflichten Mitglieder Art. 7 Jedes Mitglied ist verpflichtet: a) An der Generalversammlung teilzunehmen. b) Den festgesetzten Jahresbeitrag pünktlich zu entrichten. c) Die Statuten und die Beschlüsse der Generalversammlung und des Vorstands zu befolgen. Art. 8 Jahresbeitrag Der Jahresbeitrag für Aktivmitglieder & Gönner wird jedes Jahr durch die Generalversammlung festgelegt. Organe des Clubs Art. 9 Die Organe des Clubs sind a) die Generalversammlung b) der Vorstand c) die Rechnungsrevisoren d) das OK des Motocross e) temporäre Arbeitsgruppen, welche der Vorstand und/oder die Generalversammlung bilden können. Art. 10 GV-Beschlüsse Die ordentliche Generalversammlung findet jedes Jahr Ende November statt. So oft der Vorstand es für notwendig hält oder ein fünftel der Mitglieder es verlangt, findet eine ausserordentliche Generalversammlung statt. Der Generalversammlung stehen folgende Befugnisse zu: a) Annahme der Jahresrechnung b) Wahl und Abberufung des Vorstands und der Rechnungsrevisoren c) Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern d) Festsetzung der Jahresbeiträge e) Änderung der Statuten f) Die Erledigung aller Geschäfte, welche nicht in die Kompetenz des Vorstands fallen g) Beschlussfassung über Auflösung des Clubs Statuten MC Sense Seite 3 von 6 Rev. 4 vom 28.11.2015
Einberufung und Traktanden Die Generalversammlung ist mindestens 10 Tage vor deren Durchführung mit einer Traktandenliste einzuberufen. Anträge an die Generalversammlung sind dem Vorstand mindestens 5 Tage vorher schriftlich einzureichen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist, muss nicht darüber verhandelt werden. Art. 11 Vorstand Pflichten und Befugnisse Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Mitgliedern: Präsident Vizepräsident Sekretär Kassier Beisitzer Das Amt des Sekretärs und Kassiers kann gegebenenfalls durch dieselbe Person ausgeübt werden. In diesem Fall wird ein zweiter Beisitzer gewählt. Beisitzer und Vizepräsident können Ressorts wie Motocross, Tourenleitung etc. zugeteilt werden. Der Vorstand wird durch die Generalversammlung gewählt. Im übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst. Der Vorstand leitet den Club, sorgt für die Einhaltung der Statuten, führt die Generalversammlung (GV) durch, sorgt für die Umsetzung der Beschlüsse der GV, bestellt eventuell Delegierte zur Teilnahme an Versammlungen. Für die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen kann der Vorstand besondere Komitees ernennen. Der Vorstand verfügt pro Jahr über ein Maximum von Fr. 5 000.- für Material oder dem Club anderweitig dienende Zwecke. Im Übrigen sind die Auslagen im Rahmen des Budgets zu halten. Protokoll, Sekretär Kassier Tourenleiter Art. 12 Über die Beschlüsse der GV und derjenigen des Vorstands wird durch den Sekretär ein Protokoll geführt. Der Sekretär besorgt ebenfalls die Korrespondenz des Clubs und führt ein genaues Mitgliederverzeichnis. Der Kassier ist für die Buchführung des Clubs verantwortlich, sowie für das Inkasso und die Begleichung von Rechnungen. Er führt ein Inventar und erstellt die Grundlagen für das Jahresbudget. Der Tourenleiter organisiert im Einvernehmen mit dem Vorstand die Clubausfahrten und leitet oder veranlasst deren Durchführung. Statuten MC Sense Seite 4 von 6 Rev. 4 vom 28.11.2015
Pflichten und Wahl Ernennung und Amtsdauer Art. 13 Drei Rechnungsrevisoren prüfen jährlich die Rechnungsführung, den Kassabestand sowie das Inventar auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit und erstatten der GV schriftlich Bericht über ihren Befund. Der Vorstand wird von der GV für drei Jahre gewählt. Jedes Jahr wird ein neuer Rechnungsrevisor gewählt, d. h. der amtsälteste Revisor (3 Jahre) scheidet jeweils aus. Art. 14 Rechtsverbindliche Unterschrift Der Präsident oder der Vizepräsident führt mit dem Sekretär die rechtsverbindliche Unterschrift für den Club. Art. 15 Finanzielle Mittel Der Club beschafft sich seine finanziellen Mittel über die Jahresbeiträge der Aktiv- und Passivmitglieder, erhaltene Spenden, die Durchführung von Veranstaltungen. Vereinsvermögen Art. 16 Für die Verbindlichkeiten des Clubs haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine Haftung der Mitglieder und des Vorstands für Vereinsschulden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen. Auflösung Art. 17 Die Auflösung des Clubs kann jederzeit von der Generalversammlung beschlossen werden, wobei mindestens 2/3 der Mitglieder vertreten sein müssen. Dabei muss ein Anteil von mindestens 3/4 der anwesenden Mitglieder dem Auflösungsantrag zustimmen, um diesen rechtsgültig werden zu lassen. ---------------------------------------------------- Statuten MC Sense Seite 5 von 6 Rev. 4 vom 28.11.2015
Anmerkung In den vorliegenden Statuten wurde der Verständlichkeit halber bei allen Personen- und Ämterbezeichnungen wie Präsident, Kassier etc. die männliche Bezeichnungsform gewählt. Der Text gilt überall bei solchen Bezeichnungen gleichwertig für die weibliche Form (Präsidentin, Kassierin etc.). ---------------------------------------------------- Gültigkeit und Revisionsstatus - Die vorliegenden Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 09. November 1967 beschlossen und sofort in Kraft gesetzt. - 1. Revision anlässlich der GV vom 13. Dezember 1976-2. Revision anlässlich der GV vom 26. November 1988-3. Revision anlässlich der GV vom 28. November 2009-4. Revision anlässlich der GV vom 28. November 2015 Statuten MC Sense Seite 6 von 6 Rev. 4 vom 28.11.2015