Fragen zur Anmeldung der Bachelorarbeit

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Transkript:

1 Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden Fakultät Wirtschaftswissenschaften Fragen zur Anmeldung der Bachelorarbeit Vorbemerkung Der Inhalt basiert auf der Studien- und Prüfungsordnung der jeweiligen Studiengänge Betriebswirtschaft, Wirtschaftsingenieurwesen und International Business und ersetzt nicht die prüfungsrechtlichen Regelungen nach der jeweils geltenden Prüfungsordnung. Die gültigen Prüfungsordnungen sind unter: http://www.htwdresden.de/studium/studierende/ordnungen-satzungen/fakultaetwirtschaftswissenschaften.html ersichtlich. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Nach der jeweiligen Prüfungsordnung der Studiengänge Betriebswirtschaft, Wirtschaftsingenieurwesen und International Business kann zur Arbeit nur zugelassen werden, wer: Betriebswirtschaft (7. Sem.) : alle Modulprüfungen einschließlich des 5. Semesters (150 Credits) bestanden hat. International Business: alle Modulprüfungen einschließlich des 5. Semesters (150 Credits) bestanden hat. Wirtschaftsingenieurwesen: 170 Credits bis einschließlich des 6. Semesters erreicht hat. Das Prüfungsamt prüft vor der Ausgabe des Themas, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Informieren Sie ihren Betreuer, wenn Modulprüfungen zur Anmeldung fehlen, um eine Verzögerung vorzubeugen. Von wem erhalte ich mein Thema? Sie sollten sich im Vorfeld über ihr Themengebiet Gedanken machen und dementsprechend ihren Erstgutachter auswählen. Mit dem Erstgutachter erfolgt dann eine Diskussion des Themas und der Ausrichtung der Arbeit. Gemäß dem Slogan unserer Hochschule: Praktisch mehr erreichen werden Themenstellungen aus der betrieblichen Praxis empfohlen. Wollen Sie ein eher theoretisches/forschungsorientiertes Thema an der Hochschule bearbeiten wollen, dann fragen Sie bei den Lehrenden der Fakultät zu möglichen Aufgabenstellungen nach. Wo kann ich sehen, welche Professoren Erstgutachter sein können? Finden Sie unter: http://www.htw-dresden.de/wiwi/studium/allgemeine-informationen/abschlussarbeiten.html Betreuung der Abschlussarbeiten je Jahr und Dozent bzw. im Schaukasten unter Aktuelles. Kann der Erstgutachter von einer anderen Fakultät oder Hochschule sein? Ja, wenn der Erstgutachter ein Hochschullehrer ist, ist dies prinzipiell möglich. Es gelten aber nach wie vor die Prüfungsordnungen der Fakultät Wirtschaftswissenschaften.

2 Wo finde ich das Aufgabenblatt? Das Aufgabenblatt finden Sie auf unserer Fakultätsinternetseite unter http://www.htwdresden.de/wiwi/studium/allgemeine-informationen/abschlussarbeiten.html sowie die entsprechenden Informationen zur Anmeldung der Arbeit, das Merkblatt zur Erstellung von Abschlussarbeiten und die Prüfungsordnung. Das maschinell ausgefüllte Aufgabenblatt (ohne Angabe von Ausgabetag und Tag der Einreichung) können Sie dem Erstgutachter geben, der es unterschrieben an den PA-Vorsitzenden weiterleitet. Welche Voraussetzungen muss mein Zweitgutachter aus der Praxis erfüllen? Nehmen Sie einen Zweitgutachter aus der Praxis, ist es erforderlich, einen Kurzlebenslauf (Studium und beruflicher Werdegang) und eine nicht-beglaubigte Kopie der akademischen Urkunde mit beizufügen. Des Weiteren sollte eine aktuelle Firmenanschrift zwecks Zusendung der eingereichten Unterlagen vorhanden sein. Beachten Sie: Zum Prüfer darf nur bestellt werden, der selbst mindestens die durch die Prüfung festzustellende oder eine gleichwertige Qualifikation besitzt. Die Bund-Länder-Koordinierungsstelle für den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) hat die geltenden Qualifikationsstufen konkretisiert. Danach sind gleichwertig: a) auf Bachelor-Ebene - wie. z. B. B.Sc., B.Eng. oder - Diplom (FH)-Abschlüsse b) auf Master-Ebene - wie z. B. M.Sc., M.Eng. oder - Diplom (Univ.)-Abschlüsse Das bedeutet u. a., dass für die Bestellung von Prüfern diese mindestens über den Hochschulgrad verfügen müssen, der Gegenstand der Prüfung ist. Zudem ist bei der Gleichwertigkeitsprüfung auf Praxiserfahrungen von mindestens fünf Jahren abzustellen. Wann erfolgt die Ausgabe des Themas? Die Ausgabe des Themas erfolgt zeitnah nach Überprüfung durch den Prüfungsausschussvorsitzenden, worüber Sie schriftlich Bescheid erhalten. Bestehen Unstimmigkeiten werden Sie per Mail in Kenntnis gesetzt. Welche Fristen sind für den Antrag zu beachten? Wer spätestens zum 31. August /28., 29. Februar des Jahres seinen Abschluss erreicht haben möchte, sollte die Anmeldung so erfolgen, dass die Arbeit spätestens am 31. Januar bzw. am 31. Juli eingereicht wird. Dieses bedeutet, dass das Anmeldeformular spätestens Mitte November bzw. Ende April dem Prüfungsausschuss vorliegt.

3 Kann ich mein Thema ändern? Das Thema darf auch bei nur geringfügigen Änderungen nicht ohne Zustimmung des Erstgutachters und des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses geändert werden. Dafür ist eine schriftliche Mitteilung mit Unterschrift des Erstgutachters über die Änderung des Themas im Sekretariat der Fakultät abzugeben. Der Studierende kann das Thema nur einmal und nur innerhalb der ersten vier Wochen der Bearbeitungszeit zurückgeben und erhält dann ein neues Thema. Eine wesentliche Änderung des Themas ist nach Ablauf der ersten vier Wochen nicht mehr möglich! Bei geringfügigen Änderungen muss ein formloser schriftlicher Antrag gestellt werden. Die Änderung muss vom Erstgutachter befürwortet sein. Die endgültige Entscheidung trifft der Prüfungsausschuss. Kann ich den Zweitgutacher wechseln? Der Zweitgutachter darf nicht ohne Zustimmung des Erstgutachters und des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gewechselt werden. Dafür ist ein formlos, schriftlicher Antrag mit ausführlicher Begründung, der vom Erstgutachter befürwortet werden muss, an den Prüfungsausschussvorsitzenden zu stellen. Die endgültige Entscheidung trifft der Prüfungsausschuss. Wie viel Seiten muss die Bachelorarbeit umfassen? Die Bachelorarbeit sollte zwischen 40 bis 60 Seiten umfassen. Wie lang ist die Bearbeitungszeit? Die Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit beträgt 9 Wochen. Kann ich die Bearbeitungszeit verlängern? Die Bearbeitungszeit kann auf schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss ausnahmsweise um höchstens vier Wochen bei den Studiengängen Betriebswirtschaft und Wirtschaftsingenieurwesen bzw. drei Wochen im Studiengang International Business verlängert werden, wenn die Gründe dafür unvorhersehbar waren und nicht vom Kandidaten zu vertreten sind. Hierfür wird das Formular Antrag zur Verlängerung der Bearbeitungszeit http://www.htwdresden.de/wiwi/studium/allgemeine-informationen/abschlussarbeiten.html ausgefüllt, durch den Erstgutachter genehmigt und in den Kasten des PA-Vorsitzenden geworfen. Bitte geben Sie im genannten Fall den Antrag spätestens 3 Wochen vor Ablauf der Frist ab. Krankschreibungen sind innerhalb der ersten drei Tage vorzulegen. Bei mehr als zwei Krankschreibungen wird in der Regel ein amtsärztliches Attest verlangt ( 17 Abs. 2). Bei Verlängerungen wird der neue Abgabetermin schriftlich mitgeteilt. Wenn die Abgabefrist nicht eingehalten wird, wird die Arbeit mit der Note 5 bewertet. Kann ich die Bachelorarbeit eher abgeben? Ja, eine Abgabe vor dem eigentlichen Termin ist prinzipiell möglich. Eine vorzeitige Abgabe sollte in der Regel mit dem Erstgutachter besprochen werden.

4 Kann ich die Bachelorarbeit per Post zusenden? Wichtig bei postalischer Zusendung ist, dass auf dem Poststempel das Datum ersichtlich sein sollte. Spätester Abgabetermin bei der Post ist immer der Tag der Einreichung. Kann die Bachelorarbeit von einer anderen Person abgegeben werden? Die Arbeit kann von einer Person Ihres Vertrauens abgegeben werden. Sie sollten dieser Person alle notwendigen Unterlagen mitgeben. Zu welchen Zeiten und bei wem kann ich die Arbeiten abgeben? Die Abgabezeiten finden Sie auf dem Anschreiben, welches Sie mit dem Aufgabenblatt erhalten. Die Arbeiten werden im Sekretariat der Fakultät, wo sie aktenkundig registriert werden, eingereicht. Die Abgabezeiten sind in der Regel: Mo Fr 9.00 11.00 Uhr und 13.00 15.00 Uhr und Fr 9.00 11.00 Uhr. Müssen alle zwei Exemplare im Sekretariat abgegeben werden oder kann der Gutachter aus dem Unternehmen ein Exemplar direkt von mir bekommen? Alle zwei Exemplare der Abschlussarbeit und die drei digitalen Datenträger sind im Sekretariat der Fakultät einzureichen, selbst wenn der Studierende noch im Unternehmen tätig ist und die Arbeit direkt abgeben könnte. Kann ein Sperrvermerk des Unternehmens verwendet werden? Dieses ist möglich. Zur Wirksamkeit des Sperrvermerkes müssen die Unterschriften des Studierenden, eines Unternehmensvertreters und des Erstgutachters vorhanden sein. Wann ist der Sperrvermerk zu unterschreiben? Der Sperrvermerk ist am besten zu Beginn der Arbeit zu unterzeichnen. Er muss vor der Abgabe unterzeichnet worden sein, damit er in alle zwei Exemplare der Arbeit eingebunden werden kann. Eidesstattliche Erklärung In jede Bachelorarbeit gehört am Ende der Arbeit eine handschriftlich unterschriebene und mit Datum versehene Eidesstattliche Erklärung.

Fragen nach Abgabe der Abschlussarbeit 5 Wie erfahre ich von meinem Verteidigungstermin? Nach Einreichung der Abschlussarbeit setzen Sie sich per Mail mit beiden Gutachtern in Verbindung, um einen Verteidigungstermin mit ihnen abzustimmen. Wo kann ich einen Raum für meine Verteidigung buchen? Unser Konferenzraum Z 621 oder unser Beratungsraum Z 637 stehen Ihnen mit ausgestatteter Technik hierfür zur Verfügung. Diese können Sie über Frau Otto reservieren lassen. Möchten Sie sich im Vorfeld mit der Technik vertraut machen, können Sie einen Einweisungstermin für einen Probevortrag mit Herrn Haase oder Frau Buschendorf vereinbaren. Ist die Verteidigung öffentlich? Prinzipiell kann an der Verteidigung von nicht gesperrten Arbeiten jeder teilnehmen. Individuelle Absprachen sind im Vorfeld mit dem Erstgutachter zu klären. Bis wann sind die Gutachten für die Bachelorarbeit zu erstellen? Nach Abgabe der Abschlussarbeit wird beiden Gutachtern je ein Exemplar zugestellt. Die Gutachter verfassen ein schriftliches Gutachten und vergeben eine Note. Die Bearbeitungszeit für die Gutachten darf in der Regel vier Wochen nicht überschreiten. Falls eine der Noten nicht ausreichend lautet, ist der Kandidat durchgefallen. Ansonsten ergibt sich die Note der Arbeit durch das arithmetische Mittel der Bewertungen der Gutachten. Die Verteidigung in allen drei Studiengängen erfolgt dann in Absprache mit den Gutachtern. Wann ist die Abmeldebestätigung / Entlastungserklärung abzugeben? Das Formular Abmeldebestätigung / Entlastungserklärung von Studierenden, dass Sie zur Abgabe Ihrer Abschlussarbeit erhalten, auf dem Sie u. a. versichern müssen, dass Sie alle ausgeliehenen Bücher, Geräte, Datenträger usw. zurückgegeben haben, müssen Sie vor der Verteidigung dem Erstgutachter bzw. spätestens innerhalb der darauffolgenden vier Wochen mit den erforderlichen Unterschriften im Sekretariat der Fakultät abgeben. Zur Bestätigung Ihrer Angaben sind zwei Unterschriften, von der HTW-Bibliothek und von der Fakultät (Erstbetreuer / Studiendekan), erforderlich. Fehlt dieses Formular kann kein Abschlusszeugnis erstellt werden! Nach welchen Kriterien erfolgt die Benotung der Bachelorarbeit? Die Note der Bachelorarbeit in den Studiengängen Betriebswirtschaft, Wirtschaftsingenieurwesen und International Business wird aus dem gewichteten Mittel der Note der schriftlichen Arbeit und der Gesamtnote der Verteidigung gebildet, wobei jede einzelne Note mindestens ausreichend sein muss. Dabei geht das Ergebnis der schriftlichen Arbeit mit dem Gewicht 3 und die Verteidigung mit dem Gewicht 1 in die Wertung ein. Wie geht die Bachelorarbeit in die Gesamtnote ein? Die Bachelorarbeit geht mit einem Anteil von 20 % in die Gesamtnote ein. 80 % macht der gewichtete Mittelwert der Modulnote aus.

6 Muss ein Poster angefertigt werden? Mit Bekanntgabe des Ergebnisses kann der Kandidat beauftragt werden, eine Dokumentation oder ein Poster für die Fakultät anzufertigen. Die Kosten des Posters übernimmt die Fakultät. Bitte fragen Sie bei ihrem Erstgutachter nach. Aufbewahrung der Bachelorarbeit Die Abschlussarbeit wird mindestens fünf Jahre nach der Exmatrikulation des Verfassers von der Fakultät aufbewahrt. Wann bekomme ich mein Zeugnis? Für die Zeugnis- und Urkundenausstellung ist zentral das Prüfungsamt zuständig. Je nach Einreichung der ausgefüllten Unterlagen von beiden Gutachern werden diese dem Prüfungsamt zugestellt. Das Prüfungsamt wird dann zeitnah die Zeugnis- und Urkundenausstellung vornehmen.