Anlass: Gemäß 29 Wassergesetz Baden-Württemberg, vom 3. Dezember 2013 ist der Gewässerrandstreifen im Außenbereich zehn Meter und im Innenbereich fünf Meter breit. Ausgenommen sind Gewässer von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung. Im Gewässerrandstreifen sind unter anderem - Bäume und Sträucher zu erhalten, soweit die Beseitigung nicht für den Ausbau oder die Unterhaltung der Gewässer, zur Pflege des Bestandes oder zur Gefahrenabwehr erforderlich ist. Für Neupflanzungen dürfen nur standortgerechte Gehölze verwendet werden. - in einem Bereich von 5 Meter der Einsatz und die Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln verboten. - die Errichtung von baulichen und sonstigen Anlagen, soweit sie nicht standortgebunden oder wasserwirtschaftlich erforderlich sind verboten. Es ist zu beachten, dass auch Nebenanlagen i. S. v. 14 (1) BauNVO sowie Garagen und Stellplätze und befestigte Wege nicht zulässig sind. - höhenmäßige Geländeveränderungen und Befestigungen verboten. Ebenso darf diese Fläche nicht zur Lagerung von Materialien aller Art (z.b. Kompost oder Abfall) verwendet werden. - die nicht nur zeitweise Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können verboten. Folie 1
Grundsätzlich sind Gewässer von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung, die Gewässer, die nicht im Allgemeinen wasserwirtschaftlichen Gewässernetz (AWGN) erfasst sind. Abweichungen von dieser Regelung sind im Einzelfall möglich. Die Entscheidung im Einzelfall trifft die Untere Wasserbehörde. Das AWGN ist im Internet auf der Homepage der Landesanstalt für Umweltschutz (LuBW) erfasst und kann dort von jedermann aufgerufen werden. Hierzu geben Sie die Internetadresse www.lubw.badenwuerttemberg.de ein. Mit einem Maus-Klick auf den Daten- und Kartendienst erreichen Sie den Geografischen Karten- Dienst der LuBW Folie 2
Vorgehensweise Mit den Maus-Klicks auf die Themen: - Wasser - Oberflächengewässer - Fließgewässer - Gewässernetz startet der Daten- und Kartendienst. Folie 3
Mit dem Maus-Klick auf das Icon Hand erscheinen die Icons Lupe+ und Lupe-. Mit dem Klick auf das Icon Lupe+ wird dieses aktiv und Sie können in den gesuchten Bereich hinein zoomen. Dies kann so oft wiederholt werden, bis die gewünschte Stelle angezeigt wird. Folie 4
Mit dem Maus-Klick auf das Icon Hand wird wiederum dieses Werkzeug aktiviert und der Blattausschnitt kann mit der Maus verschoben werden. Mit dem Icon und dem Icon kann der nächst größere bzw. nächst kleinere Kartenausschnitt gewählt werden. Es ist auch möglich mit dem Mausrad zu zoomen. Der Gewässername ist bereits erkennbar Folie 5
Mit dem Icon Drucken kann aus dem gewählten Ausschnitt eine PDF-Datei oder eine Bilddatei wie z.b. JPG erzeugt werden. Ab dem Maßstab 1 : 5.999 wird das Luftbild oder Orthofoto angezeigt. Das Luftbild ermöglicht eine sehr gute Orientierung. Gewässername Es besteht auch die Möglichkeit den gewünschten Maßstab direkt einzugeben. Folie 6
Mit einen Maus-Klick auf das Häkchen in der Legende können vorhandene Themen deaktiviert und mit einen erneuten Klick wieder aktiviert werden. Folie 7
Mit einem Mausklick auf den Themenordner können weitere Themen mit in den Kartendienst aufgenommen werden. Wie zum Beispiel: - die Gemeindegrenzen - die Gemarkungsgrenzen - und vieles mehr. Die ausgewählten Themen erscheinen dann in der Legende. Folie 8