Brief an alle Eltern zur Anmeldung in unserer Ev. Kindertagesstätte "Regenbogenland" Liebe Eltern, Ihr Kind wird von jetzt an einige Stunden des Tages in unserer Kindertagesstätte verbringen; wir freuen uns, dass Sie uns Ihr Kind anvertrauen. Wir möchten ihm die Möglichkeit bieten, mit anderen Kindern zusammen seine Fähigkeiten zu entwickeln, phantasievoll zu spielen, selbstständig zu werden. Träger unserer Einrichtung ist die Evangelische Kirchengemeinde Wolferborn, die für ihre Maßstäbe und Ziele von Jesus Christus her gewinnt. Das wird unsere Arbeit bestimmen. Wirklich sinnvoll kann der Besuch unserer Kindertagesstätte für das Kind nur dann sein, wenn wir - Eltern und Erzieherinnen uns gegenseitig kennen lernen und über Erziehungsfragen zusammen reden. Darum freuen wir uns, wenn Sie sich für unsere Arbeit interessieren, uns besuchen und an den Elternveranstaltungen teilnehmen. Wie überall gibt es auch bei uns in unserer Einrichtung einige Regeln. Im Folgenden informieren wir Sie darüber. Anmeldung und Aufnahme Das Betriebsjahr beginnt mit dem 1. August. In unserer Einrichtung können Sie Ihr Kind zur U3-, Kindergarten-, und Tagesstättenbetreuung anmelden. Die Aufnahme erfolgt nach schriftlicher Anmeldung. Sind mehrere Anmeldungen registriert, als freie Plätze vorhanden sind, erfolgt die Aufnahme der älteren Kinder vorrangig. Bevorzugt aufgenommen werden Kinder, die aus besonderen sozialen und pädagogischen Gründen vorrangig der Förderung und Betreuung bedürfen. In Zweifelsfällen trifft der Kirchenvorstand eine Einzelfallentscheidung. Die Kindergartenbetreuung halbtags umfasst die Zeiten von 7.00 bis 12.30 Uhr. Die Kindergartenbetreuung ganztags umfasst die Zeiten von 7.00 bis 12:30 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr.
Die Tagesstättenbetreuung umfasst das Mittagessen und eine Ruhepause von 12.30 bis 14.00 Uhr. Kinder bis vier Jahre sollten in dieser Zeit im Ruheraum die Möglichkeit in Anspruch nehmen, zu ruhen oder zu schlafen. Die Erzieherin, die für die Schlafwache zuständig ist, entscheidet über die Dauer der Ruhephase entsprechend den persönlichen Bedürfnissen des Kindes. Für Kinder über vier Jahre wird in dieser Zeit eine Spielsituation in einem vorgegeben Raum angeboten. Die Zuweisung des Landes Hessen für die Freistellung der Benutzung von Kindergärten (Bambini-Programm) beträgt derzeit 100,00. Die U3 Frösche und Libellenbetreuung umfasst die Betreuung von vier Kindern ab dem vollendeten 12. Lebensmonat und 16 Kindern ab dem 18. vollendeten Lebensmonat in der Zeit von 7.00 12.30 Uhr oder 7.00-17.00Uhr, freitags bis 14.00 Uhr. Genauere Informationen über die Einrichtung, Arbeitsweisen und Angebote erhalten Sie in unserer Konzeption, die sie in der Kindertagesstätte erhalten oder auf unserer Homepage. Öffnungszeiten unserer Kindertagesstätte Frühdienst Vormittag Notdienst Mittagsbetreuung Nachmittag Freitag Von 7.00 bis 8.00 Uhr Von 8.00 bis 12.00 Uhr Von 12.00 bis 12.30 Uhr Von 12.00 bis 14.00 Uhr Von 14.00 bis 17.00 Uhr Ab 14.00 Uhr geschlossen! In der Zeit von Frühdienst, Notdienst und am Nachmittag ist in der Kindergartenbetreuung keine Gruppenbetreuung vorgesehen. Wir bitten, die Kinder bis spätestens 8.30 Uhr oder dann um 9.00 Uhr, dienstags 9:15 Uhr nach dem Morgenkreis zu bringen und auch wieder pünktlich abzuholen. Ferien- und Schließzeiten, z.b. wegen Teilnahme der Fachkräfte an Fortbildungsmaßnahmen werden rechtzeitig bekannt gegeben. An fünf Tagen im Jahr finden Fortbildungsmaßnahmen für das Personal statt.
Unsere Einrichtung ist dann geschlossen. Diese voraussichtlichen Termine werden zu Beginn des Betriebsjahres bekannt gegeben. In den Sommerferien bietet die Stadt Büdingen eine Notbetreuung an, dies sollte schon im April für die Planung angemeldet werden. Aufsichtspflicht Die Verantwortungspflicht für den Weg zu und von unserer Einrichtung und Bus liegt bei dem Personensorgeberechtigten. Soll das Kind von fremden Personen abgeholt werden, ist zuvor die Einrichtung zu informieren. Kinder unter zwölf kann die Verantwortung nicht übertragen werden!!!!! Die Aufsicht des Personals erstreckt sich nur auf Öffnungszeiten der Einrichtung. Sie schließt auch die Busfahrt ein, beginnt mit dem Einstieg in den Bus und endet auf dem Heimweg mit dem Ausstieg aus dem Bus. Bei Veranstaltungen der Kindertagesstätte, die mit Eltern stattfinden, obliegt die Aufsichtspflicht den Eltern!!!! In der Einrichtung, bei Spaziergängen außerhalb des Kindertagesstätten- Geländes und auf dem direkten Hin- und Rückweg ist das Kind unfallversichert. (Gesetzliche Unfallversicherung für Kinder, Schüler und Studenten) Bitte achten Sie darauf, dass sich Ihr Kind nicht unbeaufsichtigt vor und nach den Öffnungszeiten oder an anderen Tagen auf dem Gelände aufhält. Dies ist kein öffentlicher Spielplatz. Umgang mit Infektionskrankheiten Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet uns, Sie anlässlich der Aufnahme Ihres Kindes in unsere Einrichtung über folgende Punkte aufzuklären: Wenn ihr Kind eine ansteckende Krankheit (s.tabelle 1) hat, darf es die Einrichtung gemäß 34 (1) erst wieder besuchen, wenn keine Ansteckungsfähigkeit mehr besteht. Ob ein Attest erforderlich ist oder nicht, können Sie anhand der nachfolgenden Übersicht sehen.
Bei Vorliegen einer dieser Krankheiten sind Sie nach 34 (5) verpflichtet, uns unter Angeben der medizinischen Diagnose unverzüglich zu benachrichtigen. Wenn ihr Kind nach ärztlicher Feststellung bestimmte Krankheitserreger (Tabelle 2) im Körper trägt oder ausscheidet, ohne selbst krank zu sein, müssen Sie uns das laut 34 (2) bitte ebenfalls mitteilen. Es ist dann vom Gesundheitsamt zu entscheiden, wann das Kind die Einrichtung wieder besuchen darf. Auch wenn jemand bei Ihnen zu Hause an einer ansteckenden Krankheit (Tabelle 3) leidet, müssen Sie uns gemäß 34 (3) umgehend informieren.
Übersicht ansteckende Krankheiten und die dabei zu beachtenden Regelungen des Infektionsschutzgesetzes.
- Bitte an die Kindertagesstätte zurückschicken Mitteilung der Erziehungsberechtigten an die Kindertagesstätte Ich/Wir... haben den Inhalt des Elternbriefes, (Name/n des/der Erziehungsberechtigten) der die Anwesenheit von... in der Ev. Kindertagesstätte (Name des Kindes) "Regenbogenland" regelt, zur Kenntnis genommen und sind mit den Vertragsgrund- lagen einverstanden....... Ort, Datum (Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten)