Brief an alle Eltern zur Anmeldung in unserer Ev. Kindertagesstätte "Regenbogenland"

Ähnliche Dokumente
KINDERTAGESSTÄTTENVERTRAG DER EV. MARKUSKIRCHENGEMEINDE BUTZBACH

Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Linden für den Kindergarten Linden und die Spielstube Linden

S a t z u n g. über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Rotterode. 1 Träger und Rechtsform

Satzung. über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Brechen

Allgemeine Regelungen für Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover

Satzung zur Nutzung der städtischen Kindergärten Abensberg

ANTRAG. auf Betreuung eines Kindes in den Kindertagesstätten des Kinderwelt Wismar e.v., Philipp-Müller-Straße 14, Wismar

S A T Z U N G. 1 Zweck der Einrichtungen. - die Familienerziehung des Kindes mit Hilfe eines eigenständigen Bildungsangebotes

Satzung der Gemeinde Schashagen über die Benutzung der Kindertagesstätte in Merkendorf

Betriebsordnung. für die Kindertagesstätten der Stadt Bad Wildungen. Stand: 01. September 2009

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Mörlenbach (Kindergartenbenutzungssatzung)

Kindertagesstättenordnung für die DRK-Kindertagesstätte Stadtfeldkamp Stadtfeldkamp 47, Kiel

S a t z u n g. über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Biblis

Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Eppelborn in Bubach- Calmesweiler, Dirmingen und Hierscheid vom

Satzung. für die Kindertageseinrichtungen. der Stadt Moosburg a.d.isar. (Kindertageseinrichtungs-Satzung) Vom

Satzung für den Kindergarten der Gemeinde Fridolfing (Kindergartensatzung)

Satzung für die Kindergärten der Gemeinde Westerheim (Kindergartensatzung) Vom 07. August 2013

Stadt Tegernsee V E R T R A G. über die Aufnahme von Kindern in die Mittagsbetreuung an der Grundschule Tegernsee. Herrn. wohnhaft in.

K i n d e r g a r t e n o r d n u n g

Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Preetz (Benutzungs- und Gebührensatzung)

Kindergarten der Kirchengemeinde Stellau Steenkamp Wrist. Benutzungsordnung

S a t z u n g über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Bensheim

Liebe Eltern, Liegt Ihnen etwas auf dem Herzen, wenden Sie sich bitte an uns. Wir haben jederzeit ein offenes Ohr für Ihre Belange.

Org.-Nr. 2.3 Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Kaufungen

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen des Marktfleckens Merenberg

Satzung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Essenbach (Kindertageseinrichtungensatzung)

Haus für Kinder. Qualitätsmanagement Handbuch Ausgabe 1

Kindergartenordnung der Elterninitiative Kindergarten Harmonie e.v.

LESEFASSUNG inkl. Nachträgen 1-3 Kindertagesstättenordnung für die Kindertagesstätte Schwalbennest der Stadt Wilster

Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Marktgemeinde Eiterfeld

S A T Z U N G. 1 Art und Zweck der Einrichtungen. Die Kindertageseinrichtung in Freisen besteht aus der Kinderkrippe, dem Kindergarten und dem Hort.

Anmeldung zur Betreuenden Grundschule Ottersheim

Kita Beckdorf Stand Juni 2015 Waldfrieden 14 Außenstelle Krippe: Waldfrieden Beckdorf. Hausordnung

Benutzungsordnung für den Hort der Grundschule am Rühner Landweg

Zahl: Datum: Betriebsordnung

Satzung für die Kindergärten der Stadt Eltmann

Kinderbetreuungsverordnung gültig ab Sept. 2012

Satzung über den Betrieb der Kindertagesstätte der Gemeinde Kammerstein Inhaltsübersicht

SATZUNG DER GEMEINDE ELSDORF-WESTERMÜHLEN ÜBER DIE EINRICHTUNG UND BENUTZUNG IHRES KINDERGARTENS

Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Niestetal

Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Preetz (Benutzungs- und Gebührensatzung)

S A T Z U N G. über die Benutzung der städtischen Kindergärten in Waldkirch (Kindergartenordnung)

Gemeinde Öhningen. Entgeltordnung. für die Inanspruchnahme der Verlässlichen Grundschule und der Nachmittagsbetreuung in den Schulen und Kindergärten

Satzung. - Kindergartensatzung -

Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kindertagesstätten der Gemeinde Heuchelheim (Kita-Betreuungssatzung KitaBS)

Seite- 1. Daten zur Anmeldung für die Kindertageseinrichtung Regenbogen in Beidl,

Satzung der Stadt Uetersen für den städtischen Kindergarten. Präambel

S A T Z U N G über die Benutzung der Kindergärten der Stadt Melsungen (KGS)

S a t z u n g. der Stadt Eckernförde für die städtischen Kindertagesstätten

KINDERGARTEN- ORDNUNG Seite 1 von 5 Stand: Juni 2015

Der Träger des Schulhortes ist der gemeinnützige Verein Vorschulkindergarten Vaterstetten e.v.

Kindernest-Ordnung. für das. Kindernest Malsch e.v. Hauptstr. 107, Malsch Tel /

Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Kinderkrippe, Tagesstätte und Kindergärten

Kindergartensatzung. für den städtischen Kindergarten der Stadt Tönning

Gemeinde Lehre. Satzung. über die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Kindern in Krippen, Kindertagesstätten und dem Hort der Gemeinde Lehre

S a t z u n g über die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde Freiensteinau

Satzung über die Benutzung des Kinderhauses der Gemeinde Braunsbach vom 11. April 2001 i.d.f. der letzten Änderung vom

KINDERTAGESSTÄTTENSATZUNG für den Ev. - Luth. Kindergarten Reinbek - Mitte, Kirchenallee 1 der Ev. - Luth. Kirchengemeinde Reinbek - Mitte

Die Aufgaben der Kindergärten bestimmen sich nach 2 des Hessischen Kindergartengesetzes.

Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Oberhaching folgende Satzung:

Betreuungsvertrag Gruppe III

Betreuungsvertrag 1. Aufnahme des Kindes 2. Auftrag der Kindereinrichtung und des Hortes 3. Öffnungszeiten berufstätiger Eltern

Liebe Eltern, Elternabend mit Elternbeiratswahl. Erntedankgottesdienst. Familientag am Sportgelände. Gartenaktion

Satzung. über Betreuungsangebote. im Rahmen der Verlässlichen Grundschule. und über die Erhebung von Benutzungsgebühren

Kindergartenordnung. für die. Kindergärten der Gemeinde Wangerland

Hausordnung Grundlage der Hausordnung bildet das Logbuch unserer Einrichtung

Unsere Angebote und Öffnungszeiten im Kindergarten Spatzennest

Kindertagesstättenordnung

Kindergartenordnung für den Kindergarten Waldburg geltend ab 01. September 2009

Betriebsordnung. für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Kirchschlag bei Linz geltend ab 1. September 2015

- 1 - S a t z u n g. über die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde Ottrau. Träger und Rechtsform

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Stadt Heilbad Heiligenstadt. 1 Träger und Rechtsform. 2 Aufgaben

Benutzer- und Gebührensatzung für Kindertagesstätten der Stadt Neustrelitz

Benutzerordnung mit Buchungsregelung und Gebührenordnung. für die. Betriebskindertagesstätte der FMG. Airport-Hopser

S A T Z U N G. für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Namborn. vom 27. Juni 2012

Bekanntmachung. Satzung der Gemeinde Breiholz über die Einrichtung und Benutzung ihres Kindergartens

Satzung über die Benutzung der städt. Kindertagesstätten 4/0

Satzung. für die offene Ganztagsschule. der Arbeiterwohlfahrt. in der Stadt Dachau und Hebertshausen

Benutzungsordnung für die Kinderkrippe Regenbogen in Ellhofen

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippe, Kindergarten, Kindertagesstätte) der Stadt Borken (Hessen)

Satzung über den Betrieb und die Benutzung der Gemeindekindertagesstätte der Gemeinde Adlkofen (Kindertagesstättensatzung)

ELTERNINFORMATION zum Besuch einer städt. Tageseinrichtung für Kinder

Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Wetter (Hessen)

Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Stadt Könnern. Präambel

Benutzungs- und Gebührensatzung für den Kindergarten der Gemeinde Oederquart

Verbindliche Anmeldung und Betreuungsvertrag

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Obertraubling

Kindergartenordnung für die Kindergärten der Marktgemeinde Ottensheim geltend ab

Kindergartenordnung. 1 Öffentliche Einrichtung, Benutzerkreis. 2 Aufnahme. Gemeinde Efringen-Kirchen Landkreis Lörrach

Benutzungsordnung für den Kommunalen Kindergarten

Benutzungsordnung für die Kindergärtender Gemeinde Aspach vom 25. Juni 1996 (Kindergartenordnung 1996)

Kindergarten- und die Krabbelstubenordnung der Marktgemeinde Kronstorf

Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Waldems/Rheingau-Taunus-Kreis

GEMEINDE WESTOVERLEDINGEN DER BÜRGERMEISTER

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Meiningen vom

Schülerlabor Elektrotechnik: löten, bauen, forschen, finden

wünscht Ihnen Ihr KINDERGARTENTEAM Sandstraße 20 A Solingen Tel /

Liebe Mütter und liebe Väter!

Gemeinde Grasbrunn Grasbrunn Neukeferloh Harthausen Keferloh Möschenfeld

Bewerbungsbogen für Tagespflegepersonen

Transkript:

Brief an alle Eltern zur Anmeldung in unserer Ev. Kindertagesstätte "Regenbogenland" Liebe Eltern, Ihr Kind wird von jetzt an einige Stunden des Tages in unserer Kindertagesstätte verbringen; wir freuen uns, dass Sie uns Ihr Kind anvertrauen. Wir möchten ihm die Möglichkeit bieten, mit anderen Kindern zusammen seine Fähigkeiten zu entwickeln, phantasievoll zu spielen, selbstständig zu werden. Träger unserer Einrichtung ist die Evangelische Kirchengemeinde Wolferborn, die für ihre Maßstäbe und Ziele von Jesus Christus her gewinnt. Das wird unsere Arbeit bestimmen. Wirklich sinnvoll kann der Besuch unserer Kindertagesstätte für das Kind nur dann sein, wenn wir - Eltern und Erzieherinnen uns gegenseitig kennen lernen und über Erziehungsfragen zusammen reden. Darum freuen wir uns, wenn Sie sich für unsere Arbeit interessieren, uns besuchen und an den Elternveranstaltungen teilnehmen. Wie überall gibt es auch bei uns in unserer Einrichtung einige Regeln. Im Folgenden informieren wir Sie darüber. Anmeldung und Aufnahme Das Betriebsjahr beginnt mit dem 1. August. In unserer Einrichtung können Sie Ihr Kind zur U3-, Kindergarten-, und Tagesstättenbetreuung anmelden. Die Aufnahme erfolgt nach schriftlicher Anmeldung. Sind mehrere Anmeldungen registriert, als freie Plätze vorhanden sind, erfolgt die Aufnahme der älteren Kinder vorrangig. Bevorzugt aufgenommen werden Kinder, die aus besonderen sozialen und pädagogischen Gründen vorrangig der Förderung und Betreuung bedürfen. In Zweifelsfällen trifft der Kirchenvorstand eine Einzelfallentscheidung. Die Kindergartenbetreuung halbtags umfasst die Zeiten von 7.00 bis 12.30 Uhr. Die Kindergartenbetreuung ganztags umfasst die Zeiten von 7.00 bis 12:30 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr.

Die Tagesstättenbetreuung umfasst das Mittagessen und eine Ruhepause von 12.30 bis 14.00 Uhr. Kinder bis vier Jahre sollten in dieser Zeit im Ruheraum die Möglichkeit in Anspruch nehmen, zu ruhen oder zu schlafen. Die Erzieherin, die für die Schlafwache zuständig ist, entscheidet über die Dauer der Ruhephase entsprechend den persönlichen Bedürfnissen des Kindes. Für Kinder über vier Jahre wird in dieser Zeit eine Spielsituation in einem vorgegeben Raum angeboten. Die Zuweisung des Landes Hessen für die Freistellung der Benutzung von Kindergärten (Bambini-Programm) beträgt derzeit 100,00. Die U3 Frösche und Libellenbetreuung umfasst die Betreuung von vier Kindern ab dem vollendeten 12. Lebensmonat und 16 Kindern ab dem 18. vollendeten Lebensmonat in der Zeit von 7.00 12.30 Uhr oder 7.00-17.00Uhr, freitags bis 14.00 Uhr. Genauere Informationen über die Einrichtung, Arbeitsweisen und Angebote erhalten Sie in unserer Konzeption, die sie in der Kindertagesstätte erhalten oder auf unserer Homepage. Öffnungszeiten unserer Kindertagesstätte Frühdienst Vormittag Notdienst Mittagsbetreuung Nachmittag Freitag Von 7.00 bis 8.00 Uhr Von 8.00 bis 12.00 Uhr Von 12.00 bis 12.30 Uhr Von 12.00 bis 14.00 Uhr Von 14.00 bis 17.00 Uhr Ab 14.00 Uhr geschlossen! In der Zeit von Frühdienst, Notdienst und am Nachmittag ist in der Kindergartenbetreuung keine Gruppenbetreuung vorgesehen. Wir bitten, die Kinder bis spätestens 8.30 Uhr oder dann um 9.00 Uhr, dienstags 9:15 Uhr nach dem Morgenkreis zu bringen und auch wieder pünktlich abzuholen. Ferien- und Schließzeiten, z.b. wegen Teilnahme der Fachkräfte an Fortbildungsmaßnahmen werden rechtzeitig bekannt gegeben. An fünf Tagen im Jahr finden Fortbildungsmaßnahmen für das Personal statt.

Unsere Einrichtung ist dann geschlossen. Diese voraussichtlichen Termine werden zu Beginn des Betriebsjahres bekannt gegeben. In den Sommerferien bietet die Stadt Büdingen eine Notbetreuung an, dies sollte schon im April für die Planung angemeldet werden. Aufsichtspflicht Die Verantwortungspflicht für den Weg zu und von unserer Einrichtung und Bus liegt bei dem Personensorgeberechtigten. Soll das Kind von fremden Personen abgeholt werden, ist zuvor die Einrichtung zu informieren. Kinder unter zwölf kann die Verantwortung nicht übertragen werden!!!!! Die Aufsicht des Personals erstreckt sich nur auf Öffnungszeiten der Einrichtung. Sie schließt auch die Busfahrt ein, beginnt mit dem Einstieg in den Bus und endet auf dem Heimweg mit dem Ausstieg aus dem Bus. Bei Veranstaltungen der Kindertagesstätte, die mit Eltern stattfinden, obliegt die Aufsichtspflicht den Eltern!!!! In der Einrichtung, bei Spaziergängen außerhalb des Kindertagesstätten- Geländes und auf dem direkten Hin- und Rückweg ist das Kind unfallversichert. (Gesetzliche Unfallversicherung für Kinder, Schüler und Studenten) Bitte achten Sie darauf, dass sich Ihr Kind nicht unbeaufsichtigt vor und nach den Öffnungszeiten oder an anderen Tagen auf dem Gelände aufhält. Dies ist kein öffentlicher Spielplatz. Umgang mit Infektionskrankheiten Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet uns, Sie anlässlich der Aufnahme Ihres Kindes in unsere Einrichtung über folgende Punkte aufzuklären: Wenn ihr Kind eine ansteckende Krankheit (s.tabelle 1) hat, darf es die Einrichtung gemäß 34 (1) erst wieder besuchen, wenn keine Ansteckungsfähigkeit mehr besteht. Ob ein Attest erforderlich ist oder nicht, können Sie anhand der nachfolgenden Übersicht sehen.

Bei Vorliegen einer dieser Krankheiten sind Sie nach 34 (5) verpflichtet, uns unter Angeben der medizinischen Diagnose unverzüglich zu benachrichtigen. Wenn ihr Kind nach ärztlicher Feststellung bestimmte Krankheitserreger (Tabelle 2) im Körper trägt oder ausscheidet, ohne selbst krank zu sein, müssen Sie uns das laut 34 (2) bitte ebenfalls mitteilen. Es ist dann vom Gesundheitsamt zu entscheiden, wann das Kind die Einrichtung wieder besuchen darf. Auch wenn jemand bei Ihnen zu Hause an einer ansteckenden Krankheit (Tabelle 3) leidet, müssen Sie uns gemäß 34 (3) umgehend informieren.

Übersicht ansteckende Krankheiten und die dabei zu beachtenden Regelungen des Infektionsschutzgesetzes.

- Bitte an die Kindertagesstätte zurückschicken Mitteilung der Erziehungsberechtigten an die Kindertagesstätte Ich/Wir... haben den Inhalt des Elternbriefes, (Name/n des/der Erziehungsberechtigten) der die Anwesenheit von... in der Ev. Kindertagesstätte (Name des Kindes) "Regenbogenland" regelt, zur Kenntnis genommen und sind mit den Vertragsgrund- lagen einverstanden....... Ort, Datum (Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten)