Anlagen- und Apparatebauer/-in EFZ

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Transkript:

Anlagen- und Apparatebauer/-in EFZ Wertung einzelner Unterrichtsfächer Positionen im Zeugnis Berechnung von: Semesternoten BK-Unterricht Semesternoten ABU-Unterricht Erfahrungsnoten BK-Unterricht Erfahrungsnoten ABU-Unterricht QV-Note Berufskunde QV-Note Allgemeinbildung Gesamtnote Qualifikationsverfahren Bestimmungen zum Qualifikationsverfahren

Wertung (Kombination) einzelner Unterrichtsfächer Technische Grundlagen Technisches Englisch X X --- --- --- --- --- --- Mathematik X X --- --- --- --- --- --- Informatik X --- --- --- --- --- --- --- Physik --- --- X X X X X X Elektro- und Steuerungstechnik --- X --- --- --- --- --- --- Durchschnitschnitnotnotnotnotnotnote Durch- 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 Wertung 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 Werkstoff- und Fertigungstechnik Werkstofftechnik Fertigungs- X X X X X X --- --- technik X X --- --- --- --- X X Durchschnitschnitnotnotnotnotnotnote Durch- 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 Wertung 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5

Zeichnungs- und Maschinentechnik X X X X X X X X Zeichnungstechnik Maschinentechnik --- --- X X --- X --- --- Wertung 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 Bereichsübergreifende Projekte Durchschnitt Durchschnitt Durchschnitt Bereichsübergreifende Projekte --- --- --- --- X X X X Zeugnisnotnotnotnote Zeugnis- Zeugnis- Zeugnis- Wertung 0,5 0,5 0,5 0,5 Zusatzunterricht Verfahrenstechnik Verfahrenstechnik --- --- --- --- X X --- --- Wertung 0,5 0,5

Berechnung der Semesternoten Beispiel: 1.Semester, Technische Grundlagen Technisches Englisch Semesternote auf 0,1 gerundet Mathematik Semesternote auf 0,1 gerundet Durchschnitt dieser 3 Semesternoten auf 0,5 gerundet Informatik Semesternote auf 0,1 gerundet Positionen im Zeugnis: Allgemeinbildung Sport Berufskunde Zusatzunterricht Gesellschaft Sprache & Kommunikation Sport Technische Grundlagen Werkstoff- und Fertigungstechnik Zeichnungs- und Maschinentechnik Bereichsübergreifende Projekte Verfahrenstechnik (5. und 6.Semester) (freiwillige Anmeldung) Hinweis: Semesternote zählt als Erfahrungsnote Hinweis: Das Unterrichtsfach Lern- und Arbeitsmethodik (1.Semester) gibt keine!

Berechnung Erfahrungsnote BK-Unterricht: Berechnungsbeispiel: Unterrichtsbereiche Technische Grundlagen Werkstoff- und Fertigungstechnik Zeichnungs- und Maschinentechnik Bereichsübergreifende Projekte Zusatzunterricht Verfahrenstechnik Mittel der Semesterzeugnisnoten Semesternoten 1 2 3 4 5 6 7 8 4.5 5.0 5.0 4.0 5.0 5.0 4.0 4.5 5.0 5.5 4.5 4.5 5.5 5.0 5.0 4.5 4.0 5.0 4.5 4.5 3.5 5.0 4.5 4.0 --- --- --- --- 4.0 4.5 5.0 3.5 --- --- --- --- 4.5 5.0 --- --- 4.5 5.2 4.7 4.3 4.5 4.9 4.6 4.1 Erfahrungsnoten 4.5 5.0 4.5 4.5 4.5 5.0 4.5 4.0 Die Erfahrungsnote ist das auf eine ganze oder halbe Note gerundete arithmetische Mittel aus der Summe der acht Semesterzeugnisnoten. Wird die Abschlussprüfung ohne erneuten Besuch der Berufsfachschule wiederholt, so wird die bisherige Erfahrungsnote beibehalten. Wird der berufskundliche Unterricht während mindestens 2 Semestern wiederholt, so zählen für die Berechnung der Erfahrungsnote nur die neuen Noten. 4.5 + 5.0 + 4.5 + 4.5 + 4.5 + 5.0 + 4.5 + 4.0 8 = 4. Erfahrungsnote: 6 Erfahrungsnote gerundet auf 0.5 = 4.5

Berechnung Erfahrungsnote ABU-Unterricht: Berechnungsbeispiel: Unterrichtsbereiche Semesternoten 1 2 3 4 5 6 7 8 Gesellschaft 4.0 4.0 3.5 4.0 5.5 3.5 VA 4.0 Sprache und Kommunikation 5.0 3.5 3.5 3.5 4.0 5.5 VA 4.5 Die Erfahrungsnote ist das auf eine ganze oder halbe Note gerundete arithmetische Mittel aller erteilten n. Wird vor einer Wiederholung des QV-Verfahrens der allgemeinbildende Unterricht nicht mehr oder weniger als ein Jahr besucht, so bleiben die Erfahrungsnoten und die Note für die Vertiefungsarbeit bestehen. Besucht eine lernende Person vor einer Wiederholung des QV-Verfahrens während mindestens eines weiteren Jahres den allgemeinbildenden Unterricht, so zählen für die Erfahrungsnote nur die neu erzielten Noten. 4.0 + 4.0 + 3.5 + 4.0 + 5.5 + 3.5 + 4.0 + 5.0 + 3.5 + 3.5 + 3.5 + 4.0 + 5.5 + 4.5 = 14 Erfahrungsnote: 4. 1 Erfahrungsnote gerundet auf 0.5 = 4.0

Berechnung der QV-Note (Berufskenntnisse): Note BK-Notenberechnung Modul ZTE/MTE 5.0 Modul WTE/FTE 5.5 Modul AFK 5.0 5.0 + 5.5 + 5.0 3 = 5.2 Prüfungsdauer: ZTE/MTE 2 Stunden WTE/FTE 1 Stunde AFK 1 Stunde Die einzelnen Positionsnoten werden auf ganze oder halbe Noten gerundet. Die Abschlussnote ist das auf eine Dezimale gerundete arithmetische Mittel aus den 3 Positionsnoten. Berechnung der QV-Note (Allgemeinbildung): Note ABU-Notenberechnung Erfahrungsnote 4.0 Vertiefungsarbeit 4.5 Schlussprüfung 4.5 4.0 + 4.5 + 4.5 3 = 4.3 Die 3 Positionsnoten werden auf eine ganze oder halbe Note gerundet. Die Abschlussnote ist das auf eine Dezimale gerundete arithmetische Mittel aus den 3 Teilbereichen. Reicht eine lernende Person keine Vertiefungsarbeit ein, wird sie nicht zur Schlussprüfung zugelassen. Das Qualifikationsverfahren im Fach Allgemeinbildung gilt als abgelegt. Im Fach Allgemeinbildung wird keine Note festgesetzt.

Berechnung der Gesamtnote: Bemerkung Gewichtung Note Bestanden, wenn Teilprüfung 25 % 4.3 Note 4.0 oder höher Praktische Arbeit (IPA oder VPA) Berufskenntnisse 15 % 5.2 Erfahrungsnote 15 % 4.5 Allgemeinbildung ( 1 /3 EN + 1 /3 VA + 1 /3 SteP) 25 % 5.0 Note 4.0 oder höher 20 % 4.3 4.9 Mittel aus Berufskenntnisse und Erfahrungsnote 4.0 oder höher Gesamtnote 4.6 Note 4.0 oder höher Prüfungsdauer: Teilprüfung 11 Stunden: Trennen, Umformen und Fügen 8,5 Stunden Montieren und Inbetriebnahme 2,5 Stunden Praktische Arbeit als individuelle Arbeit (IPA) 24 80 Stunden oder als vorgegebene praktische Arbeit (VPA) 12 16 Stunden Gesamtnote: 0.25*4.3 + 0.25*5.0 + 0.15*5.2 + 0.15*4.5 + 0.2*4.3 = 4.64 Gesamtnote auf 1 Stelle gerundet = 4.6 Der Qualifikationsbereich Teilprüfung muss spätestens mit der Abschlussprüfung wiederholt werden. Wiederholungen von Qualifikationsverfahren sind höchstens zweimal möglich. Bereits früher bestandene Teile müssen nicht wiederholt werden. Die Gesamtnote ist das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel der Summe der gewichteten Noten der einzelnen Qualifikationsbereiche der Abschlussprüfung sowie der gewichteten Erfahrungsnote. Hat eine lernende Person die Vorbildung ausserhalb der geregelten beruflichen Grundbildung erworben und die Abschlussprüfung nach dieser Verordnung absolviert, so entfällt die Erfahrungsnote. Für die Berechnung der Gesamtnote werden die einzelnen Noten wie folgt gewichtet: Teilprüfung 25% Praktische Arbeit 25% Berufskenntnisse 30% Allgemeinbildung 20% gültig ab Schuljahr 2016/17 bz Wil-Uzwil