Liste förderfähiger Kosten Energieeffizient Sanieren - Kredit (151, 152) und Investitionszuschuss (430)



Ähnliche Dokumente
Liste der förderfähigen Maßnahmen Energieeffizient Sanieren - Kredit (151, 152) und Investitionszuschuss (430)

Liste der förderfähigen Maßnahmen (Version 03/2013)

Liste förderfähiger Kosten Energieeffizient Sanieren - Kredit und Investitionszuschuss (151, 152, 430)

Liste der förderfähigen Kosten für Programm 151

Liste der förderfähigen Maßnahmen (Version 04/2012)

Liste förderfähiger Kosten Energieeffizient Sanieren - Kredit und Investitionszuschuss (151, 430)

Mögliche Förderprogramme für den Anschluss an das Fernwärmenetz der Stadtwerke Heidelberg Energie GmbH

Liste der förderfähigen Maßnahmen (Version 06/2014)

Anlage zum Merkblatt Altersgerecht Umbauen: Kredit (159) und Investitionszuschuss (455)

Stand: Februar Grundsätzliches

Liste förderfähiger Kosten

Anlage zu den Merkblättern Energieeffizient Sanieren - Kredit (151, 152) und Investitionszuschuss (430)

Liste förderfähiger Maßnahmen

Sparkasse Vest Recklinghausen Gut für Ihr Zuhause Markus Elspaß 1

Förderprogramme im Bereich der energetischen Gebäudesanierung. Kerstin Kullack,

Liste der förderfähigen Maßnahmen (Version 08/2015)

Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss

Sie bauen oder sanieren energetisch wir finanzieren: KfW!

Aktuelle Förderprogramme 2015

EnEV und Energieausweise 2009

Der Weg zu öffentlichen Fördermitteln

Bauen, Wohnen, Energie sparen

Wohnraum Modernisieren STANDARD und ÖKO-PLUS

Bestätigung zum Kreditantrag 130/132 KfW-CO 2. -Gebäudesanierungsprogramm

Energieeffizient Sanieren

Fördermöglichkeiten bei der energetischen Sanierung. Die EnEV 2014 Anforderungen. Wolfgang Seitz Alexander Schrammek /

Kredit-Programme zur energetischen Sanierung von kirchlichen Immobilien. 4. Informationstagung Energieeinsparung für Kirchengemeinden

Aktuelle Förderprogramme für Haus- und Wohnungsbesitzer

Energetische Gebäudesanierung. - Förderprogramme -

Herzlich willkommen. Zum Vortrag Fördermöglichkeiten zur energetischen Sanierung

Kurzübersicht über die wichtigsten bundesweiten Förderprogramme für

Energieeffizient Sanieren Kredit

Mein Haus spart. Gemeinschaftsaktion Gebäudesanierung NRW

ARCHITEKTUR + ENERGIEBERATUNG

Neues Förderangebot für Energieeffizientes Bauen und Sanieren sowie Altersgerechtes Umbauen zum Stand:

KfW-Information für Multiplikatoren

Wohngebäude. Förderung Energetische Sanierung (Wohn- und Nichtwohngebäude)

Übersicht KfW-Programme zur Förderung der Breitbandverkabelung in Wohn- und Nichtwohngebäuden Details siehe Merkblätter Stand: März 2015

Übersicht der aktuellen Förderprogramme der KfW Bankengruppe für die Sanierung bzw. Verbesserung der Wärmedämmung bestehender Wohngebäude.

Bestätigung zum Kreditantrag 130 KfW-CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm

Sie beraten wir finanzieren: KfW! Energieeffizient sanieren mit der KfW Bankengruppe

Fördermöglichkeiten für die energetische Sanierung von Wohngebäuden

Die aktuelle KfW-Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren

Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss

Erfassungsbogen für einen verbrauchsbasierten Energieausweis nach EnEV 2014

Energieeffizient Sanieren (151/152/167/430/431)

Energieeffizient sanieren, bauen und modernisieren

Bestätigung über die antragsgemäße Durchführung der Maßnahmen

Bestätigung nach Durchführung

Bestätigung nach Durchführung

2015 Ingenieurbüro Eilers

Bauen, Wohnen, Energie sparen

Energetische Modernisierung von Gebäuden und Energieeffizientes Bauen - notwendige Aufgaben zur Sicherung der Zukunft

Klima-Forum Thema Energie Fernwärme Verdichtung

Bestätigung zum Kreditantrag 130/132 KfW-CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm

Geförderte Energieberatungen. Förderprogramme Infotage 2007 im SIC, Dipl.-Ing. Rainer Schüle. Energieagentur Regio Freiburg GmbH

Gebäudefragebogen zur Vor-Ort-Kontrolle Energieeffizient Sanieren Einzelmaßnahmen (Programm 152/430)

Impressum: Stadt Osnabrück Fachbereich Städtebau Fachdienst Zentrale Aufgaben. Stand: September

Sie sanieren wir finanzieren: KfW!

Renovieren und Modernisieren Finanzierungsmöglichkeiten durch öffentliche Förderkredite

IBW ENERGIEMANAGEMENT Gebäudeenergieberatung

Die aktuellen wohnwirtschaftlichen KfW-Programme was gibt es ab dem NEUES?

Die aktuelle Förderung für Wohnimmobilien

Sie beraten wir finanzieren: KfW!

Wohnraumförderung Altbausanierung. Das Aufwärmprogramm für die eigenen vier Wände.

Formatvorlage des Untertitelmasters durch Klicken bearbeiten

Steuerliche Vergünstigungen in Sanierungsgebieten. Dipl.Kfm. Michael Nauen Steuerberater Ketziner Str Nauen Tel.

Sie wollen Ihren Altbau zum Vorbild machen.

KfW-Information für Multiplikatoren

Bestätigung zum Kreditantrag 130 KfW-CO 2. -Gebäudesanierungsprogramm

Energieeffizient Sanieren. Programmnummer 151 (Kreditvariante) Programmnummer 430 (Zuschussvariante) Programmnummer 431 (Sonderförderung)

verpassen Sie Ihrem Haus ein dickes Fell

RECHNET SICH DER IMMOPASS?

Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung. Teil 9 vom

Förderprogramme für den Erwerb eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung

Heizungsaustausch Was fordert das Gesetz?

Effizienzhaus, EnEV & Co.

Energetische Sanierung von Mietwohngebäuden im Rahmen des CO 2 -Gebäudesanierungsprogrammes

Details zu den ab gültigen Neuerungen im Programm Altersgerecht Umbauen entnehmen Sie bitte dem Programm-Merkblatt 04/2012.

Wohnraummodernisierung, energiesparendes Bauen und Photovoltaikanlagen Wo Vater Staat noch mitfinanziert.

Richtig sanieren. Mit dem Schöck Isokorb R.

Erstellung von Energieausweisen nach der EnEV 2013 (2014)

Energieeffizient Sanieren Programm-Nr. 151, 152, 430

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

ENERGIEEFFIZIENT BAUEN UND SANIEREN BARRIEREN REDUZIEREN

Wohnraumfinanzierung Altbaumodernisierung. Das Aufwärmprogramm für die eigenen vier Wände.

Sie beraten wir finanzieren: KfW!

Fördermöglichkeiten zur energetischen Altbausanierung

Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss

Baden-Württemberg geht voran.

klima plus saar das Förderprogramm für private haushalte zur senkung der energiekosten

Förderung von Mietwohnungen. Modernisierung

Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Kreuztal. Workshop Energieeffizientes Bauen und Sanieren

Wohnfläche nach der II.BVO

Übersicht KfW-Programme aus Sicht des Dachs ab 01. April SenerTec GmbH Schweinfurt 1

KfW-Fördermöglichkeiten grüner Gebäude und energetischer Gebäudesanierung

ENEV 2014 Energieeffizienz - Gesetzliche Vorgaben und spezifische Herausforderungen für Käufer und Besitzer von Bestandsimmobilien

Richtig sanieren. Mit dem Schöck Isokorb R. Verfügbar ab Juni 2011

2. Förderbedingungen, Empfängerin oder Empfänger sowie Art und Höhe der Förderung

Ener g!eaus?els für Wohngebäude

Transkript:

Liste förderfähiger Kosten Energieeffizient Sanieren - Kredit (151, 152) und Investitionszuschuss (430) Stand: April 2012 Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus können grundsätzlich alle von einem im Programm zugelassenen Sachverständigen zur Erreichung des KfW-Effizienzhausniveaus empfohlenen energetischen Sanierungsmaßnahmen gefördert werden. Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien können bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus in den förderfähigen Kosten berücksichtigt werden (z. B. Pelletheizungen, solarthermische Anlagen). Biomassezentralheizungsanlagen können nur gefördert werden, wenn sie automatisch beschickt sind oder es sich um eine Holzvergaserzentralheizungsanlage handelt (jeweils ausschließliche Beheizbarkeit mit Biomasse). Kachelöfen, Kamine, Kaminöfen, etc. sowie Kohle- und Elektroheizungen werden nicht gefördert. Eine Förderung von Photovoltaikanlagen ist im Programm Energieeffizient Sanieren nicht möglich. Einzelmaßnahmen Gefördert werden ausschließlich die im Programmmerkblatt genannten energetischen Maßnahmen zur Wärmedämmung, Erneuerung/Einbau von Fenstern und Außentüren von beheizten Räumen, Austausch der Heizung sowie Optimierung der Wärmeverteilung bei Heizungsanlagen und Einbau von Lüftungsanlagen. Bei der Durchführung der Maßnahmen gelten anspruchsvolle technische Anforderungen. Diese werden in den technischen Mindestanforderungen (Anlage zum Programmmerkblatt) detailliert dargestellt und müssen von einem Sachverständigen bei Antragstellung und nach Durchführung bestätigt werden. Förderfähige Investitionskosten Es werden grundsätzlich alle Kosten gefördert, die unmittelbar für die Ausführung der förderfähigen Maßnahmen erforderlich sind. Dies sind die Materialkosten sowie die Kosten für den fachgerechten Einbau/Verarbeitung durch die einzelnen Handwerker/Fachunternehmer (Rechnung eines Fachunternehmens). Sofern im Rahmen der Sanierung weitere, nicht förderfähige Modernisierungen durchgeführt werden, sind die den Einzelleistungen nicht direkt zurechenbaren Kosten (Gemeinkosten) nach einem nachvollziehbaren Schlüssel anteilig auf die förderfähigen Investitionskosten umzulegen. Weiterhin werden die Kosten für die notwendigen Nebenarbeiten gemäß nachfolgender detaillierter Aufstellung gefördert, die nicht abschließend ist. Es können weitere (Neben)Kosten in den förderfähigen Maßnahmen berücksichtigt werden, sofern diese unmittelbar im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung stehen wie z. B. Wiederherstellung durch Maler- und Fliesenarbeiten. Bei separatem Kauf des Materials können die Kosten hierfür gefördert werden, wenn die Anbringung bzw. der Einbau durch ein Fachunternehmen erfolgt oder die fachgerechte Durchführung der Maßnahme und die hierfür angefallenen Materialkosten formlos zusätzlich zu den Angaben in der Bestätigung über die antragsgerechte Durchführung der Maßnahmen (Kredit) oder im "Verwendungsnachweis" (Zuschuss) durch einen Sachverständigen gemäß Programmmerkblatt bestätigt werden.

Grundsätzliches Bei gemischt genutzten Objekten (Gebäude mit wohnwirtschaftlicher und gewerblicher Nutzung) können nur die Kosten berücksichtigt werden, die sich auf den wohnwirtschaftlich genutzten Teil des Objektes beziehen (im Verhältnis der Wohnfläche zur gewerblichen Nutzfläche). Kosten die direkt der wohnwirtschaftlich genutzten Fläche zugeordnet werden können, wie z. B. der Austausch der Fenster in den Wohnungen, dürfen in voller Höhe als Investitionskosten angesetzt werden. Bei Investitionen an bestehenden Wohngebäuden können auch Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz gefördert werden, die sich auf neue Wohnflächen beziehen. Die Regelungen für die Förderung bei Wohnflächenerweiterungen sind den FAQ zu entnehmen. Die reinen Ausbau- oder Errichtungskosten sind nicht förderfähig. Baunebenkosten Es können grundsätzlich Bruttokosten (inklusive Mehrwertsteuer) berücksichtigt werden. Sofern (für Teile des Investitionsvorhabens) eine Vorsteuerabzugsberechtigung des Antragstellers besteht (z. B. bei Installation eines Blockheizkraftwerkes) können für diese Maßnahme nur die Nettokosten berücksichtigt werden. Für Maßnahmen, die im Programm Energieeffizient Sanieren gefördert werden, ist eine steuerliche Geltendmachung gemäß 35 a Absatz 3 EStG ausgeschlossen. Eine anteilige Einbeziehung der Baunebenkosten (in Anlehnung an die II. Berechnungsverordnung) ist möglich. Förderfähig sind insbesondere: Architekten- und Ingenieurleistungen dem Bauherren obliegende Verwaltungsleistungen (z. B. Baubetreuungsgebühren) Kosten von Behördenleistungen (Baugenehmigung, Gebrauchsabnahme, etc.) Darüber hinaus werden die Kosten der Beratung, Planung und Baubegleitung, die direkt im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz stehen, anerkannt. Gefördert werden weiterhin die ggf. anteiligen Kosten für vorbereitende Maßnahmen im Zusammenhang mit der Durchführung der förderfähigen Maßnahmen: Baustelleneinrichtung (Bautafel, Schilder, Absperrung von Verkehrsflächen) Rüstarbeiten (Gerüst, Schutzbahnen, Fußgängerschutztunnel, Bauaufzüge) Nicht gefördert werden: Kosten der Beschaffung der Seite 2 von 5

Dämmung von Wänden Dämmung von Dachflächen Finanzierungsmittel, Kosten der Zwischenfinanzierung, Kapitalkosten, Steuerbelastung des Baugrundstückes sowie Umzugskosten und Ausweichquartiere. Abbrucharbeiten (Abklopfen des alten Putzes, Abbruch von nicht thermisch getrennten Balkonen oder Treppenhäusern, inklusive dann notwendiger Neuerrichtung) und Entsorgung Erdaushub bei Dämmung von erdberührten Außenflächen notwendige Bauwerkstrockenlegung Erhöhung des Dachüberstandes Bohrungen für Kerndämmungen Ein- bzw. Anbringen der Wärmedämmung wie thermische Ertüchtigung bestehender Balkone/Loggien Einbau neuer bzw. Erneuerung der Fensterbänke Einbau bzw. Erneuerung von Rollläden/Verschattungselementen Dämmung der Rollladenkästen Maler- und Putzarbeiten (inklusive Stuckateurarbeiten), Fassadenverkleidung (Klinker etc.) Austausch von Glasbausteinen durch Mauerwerk Erneuerung der Briefkasten- und Klingelanlage Erneuerung Windfang, Vordachkonstruktionen, Geländer und Eingangsstufen Verlegung der Regenrohre Wiederherstellung der Außenanlage/Rabatte Abbrucharbeiten (alte Dämmung, Dacheindeckung, Dachpappe oder Schweißbahnen, Asbestentsorgung) Erneuerung der Dachlattung oder des Dachstuhls Einbau von Unterspannbahn, Luftdichtheitsschicht und Dampfsperre Ein- bzw. Aufbringen der Wärmedämmung Vergrößerung der Sparren bei Zwischensparrendämmung Dämmung/Erneuerung/Erstellung von Dachgauben Verkleidung der Dämmung (z. B. Gipskartonplatten) sowie Maler- und Tapezierarbeiten bei bereits ausgebautem Dachgeschoss Austausch von Dachziegeln (inklusive Versiegelung), Abdichtungsarbeiten am Dach Neueindeckung des Daches bzw. Dachabschluss bei Flachdach mittels Dachpappe, Schweißbahn etc. (auch Gründach) Erneuerung/Einbau von Oberlichtern, Lichtkuppeln Änderung des Dachüberstands Erneuerung der Dachrinnen, Fallrohre, Einlaufbleche notwendige Arbeiten an Antennen, Elektrik, Blitzableiter Schornsteinkopf neu einfassen Seite 3 von 5

Dämmung von Geschossdecken bei der Erneuerung und Austausch von Fenstern und Außentüren notwendige Abbrucharbeiten Bauwerkstrockenlegung Aufbringen der Wärmedämmung notwendige Folgearbeiten an angrenzenden Bauteilen notwendige Maler- und Putzarbeiten Estrich, Trittschalldämmung, Fußboden (sofern Kellerdecke "von oben" gedämmt wird) Wiederherstellung der Begehbarkeit des neu gedämmten Bodens notwendige Arbeiten an den Versorgungsleitungen, z. B. Verlegung von Elektroanschlüssen Erneuerung von energetisch relevanten Türen oder wärmedämmenden Bodentreppen z. B. zum Keller oder Dachboden Ausbau und Entsorgung der alten Fenster Austausch, Ertüchtigung und Einbau neuer Fenster und Fenstertüren Austausch von Glasbausteinen durch neue Fenster Abdichtung der Fugen Dämmung der Rollladenkästen Einbau neuer Fensterbänke und von Rollläden/Verschattungselementen notwendige Putz- und Malerarbeiten im Fensterbereich (ggf. anteilig) Erneuerung Hauseingangstüren und anderer Außentüren beheizter Räume Nicht übernommen werden die Kosten für die Neuerrichtung von Wintergärten. beim Austausch der Heizung Ausbau Gas-/Öltank einschließlich Entsorgung des alten Tanks Ausbau Altheizung einschließlich Entsorgung Austausch Heizkessel und Heizkörper Einbau einer neuen Heizungsanlage Wärmeübergabestationen und Rohrnetz bei Erstanschluss an Nah- und Fernwärme Anschlusskosten Fernwärme (inklusive vom Antragsteller zu tragende Baukostenzuschüsse bei erstmaligem Anschluss an Fernwärme) Installationskosten (inklusive einmaliger Anschlussgebühren) bei Anschluss an Versorgungsnetz Fußbodenheizung (inklusive Estrich, Trittschalldämmung, Fußboden) Seite 4 von 5

beim Einbau einer Lüftungsanlage Lieferung und Einbau der solarthermischen Anlage (Einschränkung bei Einzelmaßnahmen siehe Programmmerkblatt) Anschluss solarthermische Anlage an das Warmwasserund/oder Heizsystem, inklusive Solarspeicher, Steigleitungen Einbau von Steuerungs- und Regelungstechnik, notwendige Elektroarbeiten Einbau einer hocheffizienten Umwälzpumpe und/oder einer hocheffizienten Zirkulationspumpe Einbau oder Austausch von Thermostatventilen Austausch oder Dämmung des Rohrsystems Nebenarbeiten wie Austausch oder Anpassung von Fensterbänken und Fensternischen notwendige Maler-, Putz- und Wandverkleidungsarbeiten Umstellung des Warmwassersystems, d. h. Integration in die Heizungsanlage (inklusive notwendige Sanitärarbeiten (Austausch der Armaturen)) Erneuerung des Schornsteins oder Erstellung von Steigsträngen inklusive Verkleidung Einrichtung oder Neubau eines Heizraums bzw. eines Bevorratungsbehälters für Biomasse notwendige bauliche Maßnahmen am Heiz- und Kesselraum Smart Metering-Systeme für Wärme, auch als Multi-Sparten-Systeme inklusive Strom, Gas und Wasser Einbau der Lüftungsanlage Wand- und Durchbrucharbeiten Lüftungsdurchlässe Maßnahmen für Außenluft- und Fortluftelement Elektroanschlüsse Verkleidungen notwendige Putz- und Malerarbeiten (ggf. anteilig) bauliche Maßnahmen am Raum für Lüftungszentrale Blower-Door-Messung Seite 5 von 5