AMTSBLATT G für den Regierungsbezirk Düsseldorf Jahrgang Ausgegeben in Düsseldorf, am 16. Juli 2009 Nummer 28

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Transkript:

251 AMTSBLATT G 1292 für den Regierungsbezirk Düsseldorf 191. Jahrgang Ausgegeben in Düsseldorf, am 16. Juli 2009 Nummer 28 B. Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der 297 Aufhebung der Wasserschutzgebietsverordnung Emmerich III (Elten). S. 253 Allgemeine Innere Verwaltung 291 Zulegung Dr. Wilhelm Landmann-Stiftung zu der WASAG-Stiftung für Studiumsförderung. S. 251 292 Gebietsänderung zwischen den Städten Moers und Neukirchen- Vluyn. S. 251 293 Zurücknahme einer Vermessungsgenehmigung (Dipl.-Ing. Udo Stichling, Wuppertal). S. 252 Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft 294 Bekanntgabe nach 3 a UVPGüber die Feststellung der UVP-Pflicht für ein Vorhaben der Firma Henkel AG & Co. KGaA, Henkelstraße 67, 40689 Düsseldorf. S. 252 295 Bekanntgabe nach 3 a UVPG über die Feststellung der UVP-Pflicht für ein Vorhaben der Firma Sasol Solvents Germany GmbH, Römerstr. 733, 47443 Moers. S. 252 296 Antrag der Firma TSTG Schienen Technik GmbH & Co. KG, Kaiser-Wilhelm-Str. 100 in 47166 Duisburg auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung nach 16 des Bun desimmissionsschutzgesetzes (BImSchG). S. 253 Sozialangelegenheiten 298 Berichtigung der Urkunde über die Neuordnung der KKG, Dormagen, und St. Martinus,. S. 254 C. Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen anderer Behörden und Dienststellen 299 Ungültigkeitserklärung eines Dienstausweises (PK Sven Scheibe). S. 255 300 Verlust eines Polizeidienstausweises (Polizeioberrat Georg Szigeti). S. 255 301 Ungültigkeitserklärung einer Kriminal-Dienstmarke (Kriminalhauptkommissar Dieter Hopf). S. 255 302 Kraftloserklärung eines Sparkassenbuchs (Nr. 3220054385). S. 256 303 Aufgebot für ein Sparkassenbuch (Nr. 3221790334). S. 256 B. Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der Allgemeine Innere Verwaltung 291 Zulegung Dr. Wilhelm Landmann-Stiftung zu der WASAG-Stiftung für Studiumsförderung 21.13-St. 283 u. 1217 Düsseldorf, den 6. Juli 2009 Die Düsseldorf hat die Beschlüsse für die Zulegung der Dr. Wilhelm Landmann-Stiftung (St. 1217) zu der WASAG-Stiftung für Studiumsförderung (St. 283) gemäß 5 Abs. 2 StiftG NRW mit Wirkung vom 30.06.2009 genehmigt. Die Dr. Wilhelm Landmann-Stiftung (St. 1217) ist damit erloschen. Ihr Vermögen wird der WASAG- Stiftung für Studiumsförderung (St. 283) übertragen. Etwaige Gläubiger werden aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem mit der Liquidierung beauftragten Vorstand der H&R WASAG AG & Landmann STIFTUNG (St. 283), c/o H&R Wasag AG, z. H. Frau Hemker, Am Sandtorkai 64, 20457 Hamburg, anzumelden. Abl. Reg. Ddf. 2009 S. 251 292 Gebietsänderung zwischen den Städten Moers und Neukirchen-Vluyn 31.01.01.01/15 Düsseldorf, den 1. Juli 2009 Gebietsänderungsverfügung Aufgrund der 17 Abs. 1 und 19 Abs. 3 und 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Juni 2008 (GV. NRW. S. 514), in Kraft getreten am 16. Juli 2008 verfüge ich nachfol gende Gebietsänderung: 1. (1) Aus dem Gemeindegebiet der kreisangehörigen Stadt Moers wird eine Fläche von insgesamt 0,29 ha ausgegliedert und in das Gemeinde gebiet der kreisangehörigen Stadt Neukirchen-Vluyn eingegliedert. Die nachfolgenden Grundstücke werden von der Gebietsänderung erfasst: Gemarkung Repelen, Flur 52 Flurstück-Nr. 686, 948, 949 (2) Aus dem Gemeindegebiet der kreisangehörigen Stadt Neukirchen Vluyn wird eine Fläche von insgesamt 0,32 ha ausgegliedert und in das Gemeindegebiet der kreisangehörigen Stadt Moers eingegliedert. Die nachfolgenden Grundstücke werden von der Gebietsänderung erfasst: Gemarkung Neukirchen, Flur 1 Flurstück-Nr. 1661

252 2. Gemäß 19 Abs. 4 GO NRW wird der Gebietsänderungsvertrag zwischen den Städten Moers und Neukirchen-Vluyn vom 05.11.2008/10.11.2008 hiermit bestätigt. 3. Diese Verfügung wird am 01. November 2009 wirksam. In Vertretung Lepper Abl. Reg. Ddf. 2009 S. 251 293 Zurücknahme einer Vermessungsgenehmigung (Dipl.-Ing. Udo Stichling, Wuppertal) 31.03.01-2416 Düsseldorf, den 30. Juni 2009 Die dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Udo Stichling Hügelstraße 15 42277 Wuppertal am 23.01.1995 erteilte Vermessungsgenehmigung II für den Dipl.-Ing. Thomas Küttner ist am 25.05.2009 erloschen. An die Kreise und kreisfreien Städte als Katasterbehörden des Regierungsbezirks Abl. Reg. Ddf. 2009 S. 252 Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft 294 Bekanntgabe nach 3 a UVPG über die Feststellung der UVP-Pflicht für ein Vorhaben der Firma Henkel AG & Co. KGaA, Henkelstraße 67, 40689 Düsseldorf 53.01-100-53.0070109/0101.1 Düsseldorf, den 8. Juli 2009 Die Firma Henkel AG & Co. KGaA, Henkelstraße 67, 40589 Düsseldorf hat mit Datum vom 30.10. 2008 einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung gemäß 16 BImSchG für die wesentliche Änderung der Anlage 80 Kraftwerk gestellt. Antragsgegenstand ist die Änderung der Anlage 80 Kraftwerk durch den Einsatz von Methanol- Mixbrennstoff im Kessel 1, der alternativen Verlegung der Eindüsung des Sonderbrennstoffs von der Seitenwand in den Kohlebrenner 1 und 2 des Kessels 1 und den Einsatz zweier neuer Sonderbrennstoffe zur Mitverbrennung im Kessel 1 des Kraftwerks, gestellt. Das Vorhaben bedarf nach 3 e Abs. 1 Ziffer 2 in Verbindung mit 3 c Abs. 1 UVPG einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls, ob eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Gemäß 3 c Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Ziffer 4.2 der Anlage 1 zum UVPG ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Im vorliegenden Fall hat die diese Vorprüfung ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch das beantragte Vorhaben nicht zu erwarten sind. Gemäß 3 a Satz 1 UVPG stelle ich daher fest, dass für das beantragte Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht. Die Feststellung ist gemäß 3 a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Dratwa Abl. Reg. Ddf. 2009 S. 252 295 Bekanntgabe nach 3 a UVPG über die Feststellung der UVP-Pflicht für ein Vorhaben der Firma Sasol Solvents Germany GmbH, Römerstr. 733, 47443 Moers 53.01-100-53.008509/0401B1 Düsseldorf, den 6. Juli 2009 Die Firma Sasol Solvents Germany GmbH, Römerstr. 733, 47443 Moers hat mit Datum vom 23.03.2009 einen Antrag auf Genehmigung gemäß 16 Abs. 1 BImSchG für die wesentliche Änderung der Anlage zur Herstellung von Isopropylal kohol (IPA-Anlage) durch den Austausch von vier Pumpen im Bereich der IPE Destillation auf dem Werksgelände der Sasol Solvents Germany GmbH, Römerstr. 733, 47443 Moers gestellt. In der Diisopropylether-Destillation soll durch den Austausch von vier Pumpen der Produktionsablauf optimiert werden. Die Produktionsmenge in der IPE-Destillation wird dadurch von 5.000 t/a auf 9.000 t/a Diisopropylether (DIPE) erhöht. Die Produktionskapazität der IPA-Anlage von 175.000 t/a Rein-Isopropylalkohol bleibt unverändert. Gemäß 3 e Abs. 1 Ziffer 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Ziffer 4.1 Spalte 1 der Anlage 1 zum UVPG und in Verbindung mit 3 c Abs. 1 UVPG ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzu-

253 führen, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 zum UVPG aufge führten Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Im vorliegenden Fall hat die allgemeine Vorprüfung im Einzelfall ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch das beantragte Vorhaben nicht zu erwarten sind. Gemäß 3 a Satz 1 UVPG stelle ich daher fest, dass für das beantragte Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht. Die Feststellung ist gemäß 3 a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Gühlstorf Abl. Reg. Ddf. 2009 S. 252 296 Antrag der Firma TSTG Schienen Technik GmbH & Co. KG, Kaiser-Wilhelm-Str. 100 in 47166 Duisburg auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung nach 16 des Bun desimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) 53.01-100-53.0259/08/0306.1 Düsseldorf, den 7. Juli 2009 Die Firma TSTG Schienen Technik hat mit Datum vom 12.12.2008 einen Antrag auf Erteilung der Genehmigung gemäß 16 BImSchG für die wesentliche Änderung des Profilwalzwerkes durch Erhöhung der Durchsatzleistung des Hubbalkenofens von derzeit 110 t/h auf 150 t/h, Errichtung und Betrieb einer verfahrbaren Richtpresse, Errichtung und Betrieb einer Verladehilfe, Verlängerung des Warmbettes von 60 m auf 125 m, Einbau eines Absenkrollenganges, Erneuerung des Hubbalkenbettes (125 m lang/ 11 m breit), Errichtung der Adjustage 1, Neubau des Prüfzentrums, Umstellung von Koksgas auf CO-Gas (Konvertergas) als Brenngas für den Hubbalkenofen, Einbau einer Trenneinrichtung in den Absenkrollengang /Aufstellung einer Hartmetallsäge im Absenkrollengang, Umsetzung der Heißeisensäge im Bereich Warmprofilvermessung zum Ende des Kühlbettes, Errichtung einer Warmprofilvermessungsanlage, Errichtung einer Sägelinie 5 in der Adjustage 2, Errichtung eines Rillenschienenzentrums, Erneuerung der Stempelmaschine, Ofenverlängerung am Hubbalkenofen gestellt. Gemäß 3 c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Ver bindung mit Nr. 3,6 der Anlage 1 zum UVPG ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörden aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Im vorliegenden Fall hat die allgemeine Vorprüfung im Einzelfall ergeben, dass er hebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch das beantragte Vorhaben nicht zu erwarten sind. Gemäß 3 a Satz 1 UVPG stelle ich daher fest, dass für das beantrag te Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprü fung nicht besteht. Gemäß 3 a Satz 3 UVPG ist diese Feststeilung nicht selbständig anfechtbar. Brandt Abl. Reg. Ddf. 2009 S. 253 297 Aufhebung der Wasserschutzgebietsverordnung Emmerich III (Elten) 54.06.03.02 KLE 73 Düsseldorf, den 8. Juli 2009 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufhebung der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Emmerich III (Elten) der Stadtwerke Emmerich vom 09.12.1985 (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf vom 19.12.1985, Nr. 51, S. 358) In der Fassung der Änderungsverordnung vom 15.03.1990 (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf vom 22.03.1990, Nr. 12, S. 84) Aufgrund der 19 und 41 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasser haushaltsgesetz WHG ) in der Neufassung der Bekanntmachung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2008 (BGBl. I S. 2986), der 14, 15, 116, 117, 134 bis 141, 150, 161 und 167 Abs. 2 des Wasserge setzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz LWG ) vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926/ SGV. NRW. 77), zuletzt geändert durch Ge setz vom 11.12.2007 (GV. NRW. S. 708/SGV. NRW. 77), der 12, 25, 27 bis 30, 33 und 34 des Gesetzes über Aufbau und Befugnis se der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz OBG -) in der Fas sung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NRW. S. 528/SGV. NRW. 2060), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.04.2005 (GV. NRW. S. 274/SGV. NRW. 2060),

254 wird im Einvernehmen mit der Arnsberg, Abt. 6 Bergbau und Ener gie Nordrhein- Westfalen, verordnet: Die am 27.12.1985 in Kraft getretene ordnungsbehördliche Verordnung zur Festset zung des Wasserschutzgebietes für den Einzugsbereich der Wassergewinnungsan lage Emmerich III (Elten) der Stadtwerke Emmerich in der durch Änderungsverordnung vom 15.03.1990 ab 01.04.1990 gültigen Fassung wird hiermit aufgehoben. Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Düsseldorf, den 6. Juli 2009 Düsseldorf als Obere Wasserbehörde 54.06.03.02 KLE 73 Dr. Barteis Abl. Reg. Ddf. 2009 S. 253 Sozialangelegenheiten 298 Berichtigung der Urkunde über die Neuordnung der KKG, Dormagen, und St. Martinus, 48.03.11.02 Düsseldorf, den 2. Juli 2009 Berichtigung der URKUNDE über die Neuordnung der Kirchengemeinden (Pfarrgemeinden), Dormagen, Dormagen- Hackenbroich und St. Martinus, im Dekanat Grevenbroich / Dormagen Seelsorgebereich Dormagen-Süd Zu: 5. Namensänderung des Fondsvermögens, Grundbuchberichtigung Im Hinblick auf die erforderliche Rechtsklarheit werden die bislang im Grundbuch vermerkten Bezeichnungen von kirchlichen Institutionen mit eigener Rechtspersön lichkeit (sog. Fonds-Vermögen) im Wege der Grundbuchberichtigung wie folgt geän dert: Katholische Kirchengemeinde, Dormagen jeweils mit dem nachfolgenden Fondszusatz Grundbuch Blatt Fondszusatz von Dormagen 1233B Fabrikfonds der Pfarrkirche Dormagen 1006 Fabrikfonds der Pfarrkirche Straberg 108 Fabrikfonds der Pfarrkirche Dormagen 237 Pfarrfonds der Pfarrkirche Dormagen 2453 Pfarrfonds der Pfarrkirche Hemmerden 555 Pfarrfonds der Pfarrkirche Kapellen 177 Pfarrfonds der Pfarrkirche Dormagen 191 Vikariefonds der Pfarrkirche Dormagen 4347 Vikariefonds der Pfarrkirche Dormagen 4348 Vikariefonds der Pfarrkirche Dormagen 4568 Vikariefonds der Pfarrkirche Dormagen 4604 Vikariefonds der Pfarrkirche Dormagen 5795 Vikariefonds der Pfarrkirche Dormagen 5796 Vikariefonds der Pfarrkirche Straberg 47 Vikariefonds der Pfarrkirche Zons 1256 Stiftungsfonds der Pfarrkirche Hackenbroich 1083 Fabrikfonds der Kirche Eulenberg 173 Fabrikfonds der Kirche Sinnersdorf 4263 Fabrikfonds der Kirche Hackenbroich 163 Hackenbroich 4752 Hackenbroich 4753 Hackenbroich 4754 Hackenbroich 4756 Hackenbroich 4757 Hackenbroich 4758 Hackenbroich 4759 Hackenbroich 4760

255 Hackenbroich 4761 Hackenbroich 4762 Hackenbroich 4765 Eulenberg 110 Dormagen 798 Fabrikfonds der Kirche St. Martinus, Nievenheim 767 Fabrikfonds der Kirche St. Martinus, Nievenheim 775 St. Martinus, Nievenheim 770 Küstereifonds der Kirche St. Martinus, Zons 3632 Stiftungsfonds der Kirche St. Martinus, Zons 3636 Stiftungsfonds der Kirche St. Martinus, Dormagen 9132 Zur Heiligen Familie, Dormagen- Horrem ½ zu Anteil Dormagen 9251 Dormagen 9253 Dormagen 9255 Dormagen 9256 Dormagen 9257 Dormagen 9264 Dormagen 9266 Dormagen 9268 Dormagen 9270 Dormagen 9272 Dormagen 9318 Straberg 715 Joachim Kardinal Meisner Erzbischof von Köln Abl. Reg. Ddf. 2009 S. 254 C. Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen anderer Behörden und Dienststellen 299 Ungültigkeitserklärung eines Dienstausweises (PK Sven Scheibe) Polizeipräsidium Duisburg ZA 21 1504 Duisburg, den 8. Juli 2009 Der von der ZPD Linnich am 03.07.2003 ausgestellte Dienstausweis Nr.: 0320690 des PK Sven Scheibe ist 04.07.2009 in Verlust geraten. Der Ausweis wird hiermit für ungültig erklärt. Schuberth Abl. Reg. Ddf. 2009 S. 255 300 Verlust eines Polizeidienstausweises (Polizeioberrat Georg Szigeti) Der Landrat als Kreispolizeibehörde Mettmann Mettmann, den 29. Juni 2009 Der von der LZPD NRW in Linnich für den Polizeioberrat Georg Szigeti am 18.03.2003 ausgestellte Dienstausweis mit der Nummer 316 135 ist in Verlust geraten. Der Ausweis ist hiermit für ungültig erklärt. Specht Abl. Reg. Ddf. 2009 S. 255 301 Ungültigkeitserklärung einer Kriminal-Dienstmarke (Kriminalhauptkommissar Dieter Hopf) Polizeipräsidium Wuppertal ZA 2.1.1 Wuppertal, den 29. Juni 2009

256 Die an den Kriminalhauptkommissar Dieter Hopf vom PP Wuppertal ausgegebene Dienstmarke Nr. 4288 ist in Verlust geraten. Zimmermann Abl. Reg. Ddf. 2009 S. 255 303 Aufgebot für ein Sparkassenbuch (Nr. 3221790334) Es wird das Aufgebot für das Sparkassenbuch Nr. 3 221 790 334 (Alt 11 790 334) beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens bis zum 30.09.2009 seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen. Widrigenfalls erfolgt die Kraftloserklärung der Urkunde. Solingen, den 30. Juni 2009 302 Kraftloserklärung eines Sparkassenbuchs (Nr. 3220054385) Das Sparkassenbuch Nr. 3 220 054 385 wird nach 16 SpkVO NRW für kraftlos erklärt. Stadt-Sparkasse Solingen Der Vorstand Abl. Reg. Ddf. 2009 S. 256 Solingen, den 2. Juli 2009 Stadt-Sparkasse Solingen Der Vorstand Abl. Reg. Ddf. 2009 S. 256

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258 Ver öf fent li chungs er su che für das Amts blatt und den Öf fent li chen An zei ger Bei la ge zum Amts blatt sind nur an die Be zirks re gie rung Düs sel dorf Amts blatt stel le Ce ci li en al lee 2, 40474 Düs sel dorf, zu rich ten. Das Amts blatt mit dem Öf fent li chen An zei ger er scheint wö chent lich. Re dak ti ons schluss: Frei tag, 10.00 Uhr Lau fen der Be zug nur im Abon ne ment. Abon ne ments be stel lun gen und -ab be stel lun gen kön nen für den fol gen den Abon nements zeit raum 1. 1. bis 30. 6. und 1. 7. bis 31. 12. nur be rück sich tigt wer den, wenn sie spä tes tens am 30. No vem ber bzw. 31. Mai der ABO-Ver wal tung von A. Ba gel, Gra fen ber ger Al lee 82, 40237 Düs sel dorf, Fax (02 11) 96 82/229, Te le fon (0211) 9 68 22 41, vor lie gen. Bei je dem Schrift wech sel die auf dem Ad res se ne ti kett in der Mit te oben ste hen de sechs stel li ge Kun den num mer an ge ben, bei Ad res sen än de rung das Ad res se ne ti kett mit be rich tig ter Ad res se an die ABO-Ver wal tung von A. Ba gel zu rück sen den. Be zugs preis: Der Be zugs preis be trägt halb jähr lich 12, Eu ro und wird im Na men und für Rech nung der Be zirks re gie rung von A. Ba gel im Vo raus er ho ben. Ein rü ckungs ge büh ren für die 2spal ti ge Zei le oder de ren Raum 0,92 Eu ro. Ein zel preis die ser Aus ga be 1,60 Eu ro zzgl. Ver sand kos ten. In den Be zugs- und Ein zel prei sen ist kei ne Um satz steu er i. S. d. 14 UStG ent hal ten. Ein zel stü cke wer den durch A. Ba gel, Gra fen ber ger Al lee 82, 40237 Düs sel dorf, Fax (02 11) 96 82/2 29, Te le fon (02 11) 9 68 22 41, ge lie fert. Von Vor ab sen dun gen des Rech nungs be tra ges in wel cher Form auch im mer bit ten wir ab zu se hen. Die Lie fe run gen er fol gen nur auf Grund schrift li cher Be stel lung ge gen Rech nung. He raus ge ber: Be zirks re gie rung Düs sel dorf, Ce ci li en al lee 2, 40474 Düs sel dorf In ter net: www.bez reg-du e ssel dorf.nrw.de Her stel lung und Ver trieb im Na men und für Rech nung des He raus ge bers: A. Ba gel, Gra fen ber ger Al lee 82, 40237 Düs sel dorf Druck: TSB Tief druck Schwann-Ba gel, Düs sel dorf und Mön cheng lad bach