Infomappe: Förderprogramme für Landwirtschaft & Gartenbau veit-energie.de - e-mail: info@veit-energie.de - www.veit-energie.de Lederinstraße 34, 94065 Waldkirchen - Tel: +49 (0)8581 984456 - Fax: 984458 Unsöldstraße 2, 80538 München - Tel: +49 (0)89 25557-122 Fax: +49 (0)89 25557-123
Ihr persönlicher Ansprechpartner: Herr Helmut Rischka Erreichbar unter folgenden Kontaktdaten: Tel: 08581 984456 oder 0176 23422718 E-Mail: rischka@veit-energie.de Veit Energie Consult GmbH Lederinstraße 34 94065 Waldkirchen Tel: +49 (0)8581 984456 Fax: +49 (0)8581 984458 Unsöldstraße 2 80538 München Tel: +49 (0)89 25557-122 Fax: +49 (0)89 25557-123 info@veit-energie.de www.veit-energie.de
veit Ihr Energie Experte für Gebäude und technische Anlagen das Leistungsspektrum veit-energie.de Energie- Investition Energiekonzepte für Neubau und Sanierung Klimaschutzteilkonzepte für Landkreise, Kommunen, Bistümer BAFA - Energieberatung für Kommunen BAFA - Energieberatung Mittelstand; Energiedatenmanagement Energieaudits gemäß EU-Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU (EED) Fördermittelakquise Energie- Planen Projektentwicklung technischer Energieeffizienzmaßnahmen Technische Gesamtplanung regenerative Energiesysteme Planung, Bauleitung, Ausschreibung Elektro / Heizung / Lüftung Regenerative Energien Energiekonzepte Energiemanagement Neubau- und Sanierungskonzepte ENEV-Nachweise für Wohn- und Nichtwohngebäude Energie- Optimieren Betriebskonzepte Energieeinkauf (Strom- und Erdgasausschreibungen) IT Lösungen für die Verwaltung und den Betrieb von Liegenschaften Energiedatenmanagement CAFM Systeme FM System Schulungen, Seminare Ihr Nutzen: Ganzheitliche Ansatz zur Energieeffizienz-Steigerung Professionelle Abwicklung des gesamten Projekts Optimale Nutzung von öffentlichen Förderungen Modernste, energieeffiziente Technik mit sehr schneller Amortisation
Energiesparziele der Bundesregierung seit 2016 neue Förderungen für o Kommunen o Landkreise o Zweckverbände o Gemeinnützige Organisationen Markt-Anreiz-Programm: Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz Bis 2020 sollen die bestehenden Energieeffizienzpotentiale bei Gebäuden und technischen Anlagen in Kommunen, sozialen Einrichtungen und Unternehmen gehoben werden. Hierfür werden seitens der Bundesregierung die entsprechenden Rahmenbedingungen und Anreize geschaffen. Kommunen, soziale Einrichtungen und Unternehmen sollen eine Vorbildrolle im Bereich der Energiewende / Energieeffizienz einnehmen. Das festgesetzte Ziel 2050 ist, einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen.
Investitionszuschuss (16/14): 30 % - Förderung für Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich Modernste hocheffiziente Technik, deutlich weniger Stromverbrauch Längere Lebensdauer, ökologisch und ökonomisch sinnvolle Investition Amortisation innerhalb von 2-4 Jahren Wer wird gefördert? Privatpersonen Unternehmen Freiberuflich Tätige Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände Sonstige juristische Personen des Privatrechts (Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen, Genossenschaften) Was wird gefördert? Ersatz von Heizungspumpen und Warmwasserzirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen Durchführung einer Heizungsoptimierung durch hydraulischen Abgleich an Heizsystemen Wie hoch ist die Förderung? 30 % - der förderfähigen Ausgaben Förderobergrenze: max. 25.000 Förderbeantragung: 1. August 2016 31. Dezember 2020 Was sind unsere Leistungen? Antragstellung Planung Ausschreibung und Bauleitung bis zum Erstellen des Verwendungsnachweises.
Investitionszuschuss (16/14): bis 30 % - Förderung für Modernisierung Einzelmaßnahmen technischer Anlagen Modernste hocheffiziente Technik, deutlich weniger Stromverbrauch, Längere Lebensdauer, Ökologisch Amortisieren innerhalb von 2-4 Jahren Wer wird gefördert? Landwirtschaft Gartenbau Unternehmen zur Produktion landwirtschaftlicher Primärerzeugnisse Was wird gefördert? Modernisierung von einzelnen hocheffizienten Anlagen, z.b. elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen, Beleuchtung usw. in Gebäuden gefördert werden. wie z.b. - Elektrische Motoren, Pumpen, Ventilatoren und sonstige Antriebe - Anlagen zur Kälteerzeugung - Wärmespeicher - Umdeckung der Gewächshaushülle von Einfacheindeckung auf festinstallierte Mehrfachbedachung; - Einbau eines zweiten, dichtschließenden Energieschirms mit eigenem Antrieb in ein bestehendes Gewächshaus. u.v.w. Wie hoch ist die Förderung? 30 % - der förderfähigen Ausgaben max. Zuwendung beträgt 500.000 Euro. Bei einem Investitionsvolum von mind. 3.000 bis max. 2,5 Millionen Förderbeantragung: August 2016 31. Dezember 2020 Unsere Leistungen? Antragstellung Planung Ausschreibung und Bauleitung bis zum Erstellen des Verwendungsnachweises
Investitionszuschuss (16/14): bis 30 % - Förderung für Modernisierung - Systemische Optimierung technischer Anlagen Modernste hocheffiziente Technik, deutlich weniger Stromverbrauch, Längere Lebensdauer, Ökologisch Amortisieren innerhalb von 2-4 Jahren Wer wird gefördert? Landwirtschaft Gartenbau Unternehmen zur Produktion landwirtschaftlicher Primärerzeugnisse Was wird gefördert? Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau kann die Optimierung von Teil-oder Gesamtsystemen in Gebäuden gefördert werden wie z.b. - Elektrische Motoren, Pumpen, Ventilatoren und sonstige Antriebe - Anlagen zur Kälteerzeugung - Wärmespeicher - Umdeckung der Gewächshaushülle von Einfacheindeckung auf festinstallierte Mehrfachbedachung; - Einbau eines zweiten, dichtschließenden Energieschirms mit eigenem Antrieb in ein bestehendes Gewächshaus. u.v.w. Wie hoch ist die Förderung? 20 % - der förderfähigen Ausgaben bei Energieeinsparung von mind. 25 % 30 % - der förderfähigen Ausgaben bei Energieeinsparung von mind. 35 % Bei einem Investitionsvolum von mind. 3.000 bis max. 2,5 Millionen Förderbeantragung: August 2016 31. Dezember 2020 Unsere Leistungen? Antragstellung Planung Ausschreibung und Bauleitung bis zum Erstellen des Verwendungsnachweises
Investitionszuschuss (16/14): bis 40 % - Förderung für Neubauten von energieeffizienten Gebäuden Modernste hocheffiziente Technik, deutlich weniger Stromverbrauch, Längere Lebensdauer, Ökologisch Amortisieren innerhalb von 2-4 Jahren Wer wird gefördert? Landwirtschaft Gartenbau Unternehmen zur Produktion landwirtschaftlicher Primärerzeugnisse Was wird gefördert? Neubauten von besonders energieeffizienten Gebäuden zur pflanzlichen Erzeugung, z.b. Gewächshäuser, gefördert werden speziell - Elektrische Motoren, Pumpen, Ventilatoren und sonstige Antriebe - Anlagen zur Kälteerzeugung - Wärmespeicher - Umdeckung der Gewächshaushülle von Einfacheindeckung auf festinstallierte Mehrfachbedachung; - Einbau eines zweiten, dichtschließenden Energieschirms mit eigenem Antrieb in ein bestehendes Gewächshaus. u.v.w. Wie hoch ist die Förderung? 20 % - der förderfähigen Ausgaben bei Energieeinsparung von mind. 40 % 30 % - der förderfähigen Ausgaben bei Energieeinsparung von mind. 50 % 40 % - der förderfähigen Ausgaben bei Energieeinsparung von mind. 60 % Bei einem Investitionsvolum von mind. 3.000 bis max. 2,5 Millionen Förderbeantragung: August 2016 31. Dezember 2020 Unsere Leistungen? Antragstellung Planung Ausschreibung und Bauleitung bis zum Erstellen des Verwendungsnachweises
Dienstleistungen (16/8): 80 % - Förderung für Energieberatung in Landwirtschaft und Gartenbau Professionelle Abwicklung des Gesamten-Projektes Optimale Nutzung von öffentlichen Förderungen Modernste, energieeffiziente Technik mit einer sehr schnellen Amortisation Welche Nichtwohngebäude werden gefördert? Landwirtschaft Gartenbau Unternehmen zur Produktion landwirtschaftlicher Primärerzeugnisse Inhalt des Konzeptes: Sanierungskonzepte für das gesamte Gebäude inkl. Gebäudehülle / Gebäudetechnik Produktions- und sonstige technische Anlagen usw. Kosten und Fördermöglichkeiten: In der Pauschalsumme (Eigenbetrag, der verbleibt) von 1.500,00 netto ist ein umfassendes Sanierungskonzept für Bestandsbauten sowie ein Energiekonzept für Neubauten für die gesamte - Gebäudehülle (Dach, Aussenwände, Fenster usw.) - Gebäudetechnik (Heizung, Lüftung, Beleuchtung usw.) bestehend aus - Maßnahmenkatalogen, Empfehlungen techn. Lösungen - inkl. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung - Fördermittelberatung und optimierung - ENEV-Nachweis / CO2 Bilanz - u.v.w. enthalten. Förderbeantragung: ab 01.09.2016 Unsere Leistungen? Beantragung der Fördermittel über die Planung, Ausschreibung und Bauleitung bis zum Erstellen des Verwendungsnachweises.