1. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen der am Aktionsangebot teilnehmenden Verkehrsunternehmen und des Verkehrsverbundes Mittelthüringen, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt. 2. Berechtigte 2.1 Berechtigt zur Nutzung des Schüler-Ferienticket Thüringen 2017 sind Schüler und Berufsschüler (keine Studierenden) bis einschließlich 20 Jahre. Maßgebend ist das Alter am ersten Ferientag. 2.2 Berechtigte ab 14 Jahren dürfen das Schüler-Ferienticket Thüringen nur unter der Voraussetzung nutzen, dass die Berechtigung zur Nutzung bei der Fahrkartenkontrolle durch: einen Schülerausweis, eine Schulbescheinigung, eine Berechtigungskarte eines Verkehrsunternehmens belegt wird. 2.3 Berechtigungsausweise für das Schuljahr 2016/2017, deren Gültigkeit unmittelbar vor den Ferien endet, werden bis einschließlich 9. August 2017 anerkannt. 2.4 Zusätzlich sind Begleitpersonen von Schülergruppen ab fünf Schülern zur Nutzung des Schüler-Ferienticket Mini berechtigt. Die Begleitperson muss selbst ein Schüler- Ferienticket Mini erwerben und eine Bestätigung des Arbeitgebers oder der Ausbildungsstätte vorlegen. Die Begleitperson darf das Schüler-Ferienticket Mini nur in Begleitung der Gruppe nutzen, Alleinfahrten sind nicht zulässig. 3. Fahrkarten, Fahrpreis und Verkauf 3.1 Das Schüler-Ferienticket Thüringen 2017 kann ab dem 1. April 2017 in den Verkaufseinrichtungen der beteiligten Verkehrsunternehmen erworben werden (siehe Anlage 1). Das Schüler-Ferienticket Thüringen wird in zwei Tarifstufen angeboten: Schüler-Ferienticket () zum Preis von 28 (inkl. MwSt) Schüler-Ferienticket Mini ( Mini) zum Preis von 14 (inkl. MwSt) 3.2 Verkauf Schüler-Ferienticket Gemäß Anlage 1 ist das Schüler-Ferienticket unternehmensspezifisch erhältlich in den Reisezentren, Agenturen, Kunden- und Servicecentern, stationären Automaten und Fahrzeugen der beteiligten Verkehrsunternehmen, in den angeschlossenen Ticket-Shops und in den angeschlossenen Touristinformationen in Thüringen. 3.3 Verkauf Schüler-Ferienticket Mini: Gemäß Anlage 1 ist das Schüler-Ferienticket Mini unternehmensspezifisch erhältlich in Kunden- und Servicecentern, Fahrscheinverkaufsstellen und Fahrzeugen der beteiligten Verkehrsunternehmen. 3.4 Die Schüler-Ferientickets sind nicht übertragbar. Seite 1 von 7
3.5 Die Schüler-Ferientickets sind nur gültig, wenn in den dafür vorgesehenen Feldern der Vorname und Name des Inhabers lesbar und unlöschbar eingetragen sind. Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens werden die Schüler-Ferientickets ungültig. 3.6 Ein Wechsel von der Tarifstufe Schüler-Ferienticket Mini auf die Tarifstufe Schüler- Ferienticket durch Nachlösen des Differenzbetrages ist nicht möglich. 3.7 Gegen Vorzeigen der Schüler-Ferientickets kann der Nutzer Vergünstigungen in Freizeiteinrichtungen, Sport- und Kulturstätten und anderen Einrichtungen erhalten, die als Bonuspartner des Schüler-Ferientickets Thüringen mitwirken. 4. Gültigkeitsdauer Das Schüler-Ferienticket Thüringen 2017 gilt ganztägig im Zeitraum vom 24. Juni 2017 bis einschließlich 9. August 2017. 5. Geltungsbereich 5.1 Schüler-Ferienticket Das Schüler-Ferienticket wird nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen. 5.1.1 Innerhalb Thüringens Das Schüler-Ferienticket berechtigt in Thüringen zu beliebig vielen Fahrten in den Zügen der Eisenbahnverkehrsunternehmen: Abellio Rail Mitteldeutschland, Cantus, des DB Konzerns, Produktklasse C (RE, RB, S-Bahn), Erfurter Bahn, Harzer Schmalspurbahnen auf dem Streckenabschnitt Nordhausen Sophienhof, Oberweißbacher Berg- und Schwarzatalbahn, Süd Thüringen Bahn, Die Länderbahn DLB (Vogtlandbahn). Weiterhin gilt das Schüler-Ferienticket auf allen Linien der beteiligten Omnibus- und Straßenbahn-Verkehrsunternehmen (siehe Anlage 1). 5.1.2 Außerhalb Thüringens Kursbuchstrecke Streckenabschnitt 357 Ellrich Herzberg (Harz) 590 Görsbach - Sangerhausen 595 Voigtstedt - Sangerhausen 600 Arenshausen Göttingen (nur DB Regio) 820 Sonneberg Neustadt bei Coburg 840 Probstzella Ludwigsstadt 5.2 Schüler-Ferienticket Mini Das Schüler-Ferienticket Mini gilt in den Omnibussen auf allen Linien der beteiligten Verkehrsunternehmen (siehe Anlage 1). Seite 2 von 7
Das Schüler-Ferienticket Mini gilt nicht im Verkehrsverbund Mittelthüringen (VMT) und in den Zügen der Eisenbahnen. 5.3 Ausnahmen Das Schüler-Ferienticket und das Schüler-Ferienticket Mini gelten nicht: im Sonderverkehr (Sonderzüge, Sonderbusse und Sonderbahnen), in den Zügen der Oberweißbacher Berg- und Schwarzatalbahn auf der Strecke Obstfelderschmiede Cursdorf, in den Zügen der Erfurter Bahn/Süd Thüringen Bahn auf der Strecke Ilmenau Bahnhof Bahnhof Rennsteig (RennsteigShuttle), auf der Buslinie 10a (Mariental Wartburg) der KVG Eisenach, auf allen Buslinien der VG Südharz außerhalb des Kyffhäuserkreises, auf den Buslinien 715 (Sonneberg Coburg) ab Neustadt bei Coburg bis Coburg sowie 720 (Grümpen Rödental Coburg) auf dem Streckenabschnitt Almerswind bis Coburg der Omnibus Verkehrs Gesellschaft Sonneberg auf allen Linien der Verkehrsgesellschaft Südharz im Landkreis Mansfeld- Südharz Ausnahme bilden die landkreisübergreifenden Linien VGS-480, VGS- 481, VGS-483 und VGS-494. 5.4 Soweit Schüler-Ferientickets benachbarter Bundesländer an den Geltungsbereich des Schüler-Ferienticket Thüringen angrenzen, können diese miteinander kombiniert werden. 6. Mitnahme von Fahrrädern 6.1 In Thüringen und Sachsen-Anhalt ist die Mitnahme von Fahrrädern in den Nahverkehrszügen im Rahmen vorhandener Kapazitäten entgeltfrei. 6.2 Für die Mitnahme von Fahrrädern in den Bussen und Straßenbahnen der beteiligten Verkehrsunternehmen in Thüringen gelten die jeweiligen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen. 6.3 Außerhalb von Thüringen und Sachsen-Anhalt gelten für die Mitnahme eines Fahrrades die Bedingungen des Tfv 601/F (Beförderungsbedingungen der Fahrradkarte Nahverkehr). 7. Erstattung und Umtausch 7.1 Erstattung und Umtausch des Schüler-Ferientickets Thüringen ist grundsätzlich ausgeschlossen. 7.2 Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007 handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr). 7.3 Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr. 13.2 der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten. Eine Kumulation der Entschädigungsansprüche für ein Schüler-Ferienticket erfolgt jedoch nur, wenn die Entschädigungsforderungen gesammelt für den Gültigkeitszeitraum nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Fahrkarte eingereicht werden. Seite 3 von 7
7.4 Bei dem Schüler-Ferienticket handelt es sich um einen Fahrschein mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht. Seite 4 von 7
Anlage 1 Beteiligte Verkehrsunternehmen am Schüler-Ferienticket Thüringen 2017 Nr. Verkehrsunternehmen Anerkennung Verkauf von Verkauf von Mini 1 Abellio Rail Mitteldeutschland 2 Cantus Verkehrsgesellschaft im Zug am Automaten 3 DB Regio, Regio Südost im Zug 4 Erfurter Bahn im Zug 5 Harzer Schmalspurbahnen 6 Oberweißbacher Bergund Schwarzatalbahn 7 Süd Thüringen Bahn 8 Die Länderbahn DLB (Vogtlandbahn) am stationären Automaten und im Reisezentrum am Automaten im Zug am Automaten 9 Erfurter Verkehrsbetriebe AG 10 GVB Verkehrs- und Betriebsgesellschaft Gera am stationären Automaten EVAG Agenturen am stationären und mobilen Automaten GVB Agenturen 11 Jenaer Nahverkehr am stationären Automaten 12 JES Verkehrsgesellschaft Seite 5 von 7
13 Personenverkehrsgesellschaft Weimarer Land 14 Regionale Verkehrsgemeinschaft Gotha 15 Stadtwirtschaft Weimar 16 Thüringerwaldbahn und Straßenbahn in Gotha 17 Verkehrsunternehmen Schröder in der Straßenbahn im Betriebshof 18 EW Bus 19 IOV Omnibusverkehr Ilmenau 20 KomBus Verkehr 21 Kommunale Personennahverkehrsgesellschaft Eisenach 22 MBB Meininger Busbetriebs Agenturen Agenturen 23 Omnibusbetrieb Herzum 24 Omnibusbetrieb Piehler 25 Omnibus Verkehrs Gesellschaft Sonneberg 26 Personen- und Reiseverkehrs Greiz 27 RBA Regionalbus Arnstadt Seite 6 von 7
28 Regionalbus-Gesellschaft Unstrut-Hainich- und Kyffhäuserkreis 29 Salza Tours König OHG 30 RVG Regionalverkehr Gera/Land 31 Stadtbus-Gesellschaft Mühlhausen und Sondershausen 32 Städtische Nahverkehrsgesellschaft Suhl/Zella-Mehlis 33 ThüSac Personennahverkehrsgesellschaft 34 Transdev (WerraBus) 35 Verkehrsbetriebe Nordhausen 36 Verkehrsgesellschaft Südharz 37 Verkehrsgesellschaft Wartburgkreis 38 Verwaltungsgesellschaft des ÖPNV Sömmerda nur Anerkennung Seite 7 von 7