ÄRZTLICHE WEITERBILDUNG. ERIK BODENDIECK Vizepräsident Sächsische Landesärztekammer

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Transkript:

ÄRZTLICHE WEITERBILDUNG 1 ERIK BODENDIECK Vizepräsident Sächsische Landesärztekammer

Ärztliche Ausbildung - Weiterbildung Fortbildung 2 Ausbildung Studium der Medizin von sechs Jahren vor bzw. während des 1. Studienabschnitts: * Ausbildung in Erster Hilfe, * Krankenpflegedienst 2 Mon., * Famulatur von 4 Mon. die Ärztliche Vorprüfung nach 2 Jahren die Ärztliche Prüfung nach insgesamt 6 Jahren das letzte Jahr der Ausbildung: Praktisches Jahr in 3 Abschnitten: * Innere Medizin, * Chirurgie, * Wahlfach in Krankenhäuser oder Praxen Weiterbildung Erwerb eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für definierte ärztliche Tätigkeit nach Abschluss der Berufsausbildung geregelt in der Weiterbildungsordnung der jeweiligen Landesärztekammer führt zu einer Facharztbezeichnung in einem Gebiet, Schwerpunktbezeichnung im Schwerpunkt eines Gebietes, Zusatzbezeichnung Anforderung an Befugnisse und Weiterbildungsstätten Fortbildung dient dazu die in der Aus- und Weiterbildung erworbenen Kompetenzen zu erhalten und zu erweitern, sowie die Kenntnisse entsprechend der Entwicklungen in der Medizin zu aktualisieren Fortbildungsmaßnahmen vermitteln den aktuellen Stand von Wissenschaft und Praxis Fortbildung stellt die Fortschritte in der medizinischen Forschung und den angrenzenden Wissensbereichen problemorientiert dar Pflichtfortbildung ( 95d und 137 SGB V und 4 BO) Fortbildungssatzung

Basiswissen - Ärztliche Weiterbildung 1. Rechtliche Grundlagen Heilberufekammergesetz von 1994, in der Fassung vom 01. Mai 2014 Weiterbildungsordnung (WBO) von 2006, zuletzt geändert durch Satzung vom 25. Juni 2014 = SATZUNGSRECHT! BÄK schlägt nach Beratung in ihren Weiterbildungsgremien, mit Fachgesellschaften und den LÄKn die Muster-WBO vor, die auf einem Deutschen Ärztetag beschlossen werden muss. WEITERBILDUNG IST LANDESRECHT! Sächsische Kammerversammlung beschließt WBO, Rechtsaufsichtsbehörde muss sie vor Inkrafttreten genehmigen! Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung 3 = VERWALTUNGSRICHTLINIE, kein Satzungsrecht

Basiswissen -Ärztliche Weiterbildung 2. Strukturen Bundesärztekammer (BÄK) ist Arbeitsgemeinschaft der 17 Landesärztekammern (LÄK): Im Interesse der gegenseitigen Anerkennungen von Arztbezeichnungen, Zeugnissen, der Migrationsmöglichkeiten von Ärzten erarbeitet die BÄK Empfehlungen zur einheitlichen Weiterbildung auf Landesebene. Ständige Konferenz Weiterbildung: Jedes Land hat eine Stimme (Vorschlagsgremium) Vorstand der BÄK Deutsches Ärzteparlament = 250 gewählte Vertreter der 17 LÄK (12 aus Sachsen) jährliches Treffen: Deutscher Ärztetag Weiterbildungsausschuss der Sächsischen Landesärztekammer : beratendes Organ des Vorstandes der SLÄK (10 gewählte Mitglieder) Vorstand der Sächsische Landesärztekammer Kammerversammlung/Sächsischer Ärztetag: Sächsisches Ärzteparlament mit 101 Mandatsträgern, tagt 2 x im Jahr in Dresden 4

Ärztliche Weiterbildung 5 In der Weiterbildungsordnung (WBO) sind 3 Weiterbildungskategorien definiert: Gebiets- bzw. Facharztbezeichnungen Schwerpunktbezeichnungen (einem Gebiet zugehörig) Zusatzbezeichnungen

Weiterbildungsordnung» Abschnitt A: Paragraphenteil grundsätzliche rechtliche Bestimmungen für die Weiterbildung» Abschnitt B: Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen» Abschnitt C: Zusatz-Weiterbildung 6

Weiterbildungsordnung Abschnitt A Grundsätzliche rechtliche Bestimmungen für die Weiterbildung 1. Weiterbildung - angemessen vergütete hauptberufliche ärztliche Tätigkeit - unter Anleitung dazu befugter Ärzte an zugelassenen Weiterbildungsstätten 2. Weiterbildungszeiten - abhängig vom Fachgebiet (i.d.r. 5 bis 6 Jahre) 3. Weiterbildungsabschnitte - mindestens 6 Monate 4. Teilzeitweiterbildung anteilig anrechenbar - mindestens Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit 5. Prüfung - abschließend für alle Arztbezeichnungen gefordert 7

Weiterbildungsordnung Abschnitt B Gebiete und dazugehörige Facharztkompetenzen oder Schwerpunkte Definition Weiterbildungsziel Weiterbildungszeit (Mindestzeiten und anrechenbare Zeiten) Facharzt Schwerpunkt 60-72 Monate 36 Monate Weiterbildungsinhalt Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in... Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren 8

» Gebiet Allgemeinmedizin» Gebiet Anästhesiologie» Gebiet Anatomie» Gebiet Arbeitsmedizin» Gebiet Augenheilkunde» Gebiet Biochemie» Gebiet Chirurgie Facharzt für Allgemeinchirurgie Facharzt für Gefäßchirurgie Facharzt für Herzchirurgie Facharzt für Kinderchirurgie Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie Facharzt für Thoraxchirurgie Facharzt für Viszeralchirurgie» Gebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe Schwerpunkt Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie Schwerpunkt Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin» Gebiet Hals-Nasen-Ohrenheilkunde Facharzt / Fachärztin für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde Facharzt / Fachärztin für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen» Gebiet Haut- und Geschlechtskrankheiten» Gebiet Humangenetik» Gebiet Hygiene und Umweltmedizin» Gebiet Innere Medizin Facharzt für Innere Medizin Facharzt für Innere Medizin und Angiologie Facharzt für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie Facharzt für Innere Medizin und Gastroenterologie Facharzt für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie Facharzt für Innere Medizin und Nephrologie Facharzt für Innere Medizin und Pneumologie Facharzt für Innere Medizin und Rheumatologie 9 Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen» Gebiet Kinder- und Jugendmedizin Schwerpunkt Kinder-Endokrinologie und - Diabetologie Schwerpunkt Kinder-Hämatologie und -Onkologie Schwerpunkt Kinder-Kardiologie Schwerpunkt Neonatologie Schwerpunkt Kinder-Nephrologie Schwerpunkt Neuropädiatrie Schwerpunkt Kinder-Pneumologie» Gebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie und - psychotherapie» Gebiet Laboratoriumsmedizin» Gebiet Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie» Gebiet Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie» Gebiet Neurochirurgie» Gebiet Neurologie» Gebiet Nuklearmedizin» Gebiet Öffentliches Gesundheitswesen» Gebiet Pathologie Facharzt für Neuropathologie Facharzt für Pathologie» Gebiet Pharmakologie Facharzt für Klinische Pharmakologie Facharzt für Pharmakologie und Toxikologie» Gebiet Physikalische und Rehabilitative Medizin» Gebiet Physiologie» Gebiet Psychiatrie und Psychotherapie Schwerpunkt Forensische Psychiatrie» Gebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie» Gebiet Radiologie Schwerpunkt Kinderradiologie Schwerpunkt Neuroradiologie» Gebiet Rechtsmedizin» Gebiet Strahlentherapie» Gebiet Transfusionsmedizin» Gebiet Urologie

Weiterbildungsordnung Abschnitt C» Zusatz-Weiterbildungen Definition Weiterbildungsziel Voraussetzungen zum Erwerb Weiterbildungszeit (Mindestzeiten und anrechenbare Zeiten) 6 36 Monate Teilweise Kursweiterbildung Weiterbildungsinhalt Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in... 10

» Ärztliches Qualitätsmanagement» Akupunktur» Allergologie» Andrologie» Betriebsmedizin» Dermatohistologie» Diabetologie» Flugmedizin» Geriatrie» Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie» Hämostaseologie» Handchirurgie» Homöopathie» Infektiologie» Intensivmedizin» Kinder-Gastroenterologie» Kinder-Orthopädie» Kinder-Rheumatologie» Labordiagnostik fachgebunden» Magnetresonanztomographie fachgebunden» Manuelle Medizin / Chirotherapie» Medikamentöse Tumortherapie 11 Zusatzbezeichnungen» Medizinische Informatik» Naturheilverfahren» Notfallmedizin» Orthopädische Rheumatologie» Palliativmedizin» Phlebologie» Physikalische Therapie und Balneologie» Plastische Operationen» Proktologie» Psychoanalyse» Psychotherapie fachgebunden» Rehabilitationswesen» Röntgendiagnostik fachgebunden» Schlafmedizin» Sozialmedizin» Spezielle Orthopädische Chirurgie» Spezielle Schmerztherapie» Spezielle Unfallchirurgie» Sportmedizin» Suchtmedizinische Grundversorgung» Tropenmedizin

Struktur der 3 Ebenen Facharztkompetenz Schwerpunkt Zusatz-Weiterbildung Gebietsgrenzen Schwerpunkt 3 Jahre Facharztkompetenz 5 6 Jahre Zusatz- WB bis 3 Jahre 12

Gebiet = mehrere Facharztkompetenzen Gebietsgrenzen Zusatz-WB Facharzt für... Facharzt für... Facharzt für... Facharzt für... Zusatz-WB Basisweiterbildung Bsp. Chirurgie 2 + 4 Jahre 13

Mein Weg zum Facharzt 5. Anerkennung und Führung der Facharztbezeichnung 4. Prüfung vor SLÄK 3. Ableistung von Weiterbildungszeiten bei Weiterbildungsbefugten (ambulant/stationär 5-6 Jahre) 2. Bewerbung bei Krankenhaus, Niederlassung oder im Öffentlichen Gesundheitsdienst 14 1. Entscheidung für Fachgebiet (Weiterbildung nach WBO)

Jeder Arzt darf unabhängig von den geforderten Inhalten seiner Weiterbildung nur Tätigkeiten innerhalb seines Gebietes ausüben, die er auch erlernt hat und beherrscht! 15

Richtlinie 2005/36/EG gegenseitige Anerkennung von Facharztbezeichnungen 16

17 Richtlinie 2005/36/EG» Regelt gegenseitige Anerkennung von Facharztbezeichnungen» EU-Angehörige, die eine Facharztanerkennung besitzen, die nach dieser Richtlinie gegenseitig anerkannt wird, erhält auf Antrag das Recht zum Führen einer der Weiterbildungsordnung entsprechenden Bezeichnung Artikel 24 Ärztliche Grundausbildung Artikel 25 Fachärztliche Weiterbildung Auflistung der Fachgebiete in Anhang V Nr. 5.1.3.» Zuständigkeit der Sächsischen Landesärztekammer bei Mitgliedschaft i.r. Tätigkeit im Freistaat Sachsen

Netzwerk Ärzte für Sachsen Vielfältige Informationen zu Fördermaßnahmen für Medizinstudenten, Absolventen und Ärzten bietet: Sie finden es hier: www.aerzte-fuer-sachsen.de Facebook Twitter 18

19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!