KINDERGARTENORDNUNG gültig ab September 2014

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Transkript:

Bezirk Graz-Umgebung 8402 Werndorf, Erzherzog-Johann-Straße 7 Telefon: 03135/54315 od. 0664 8410553 KINDERGARTENORDNUNG gültig ab September 2014 Wir Erwachsenen sind stets Vorbilder für unsere Kinder. Daher ist es notwendig, dass auch wir (Betreuer und Eltern) Regeln und Grenzen beachten. Betreuung unserer Gruppen: In unserem Gemeindekindergarten können am Vormittag 75 Kinder betreut werden. Zu Mittag und am Nachmittag sind wir auf 25 Kinder eingestellt. In jeder unserer drei altersgemischten Gruppen, Kunterbunt, Regenbogen und Kuschelbär werden die Kinder ständig von einer Kindergartenpädagogin und einer Kinderbetreuerin begleitet. Aufnahme, verpflichtendes Kindergartenjahr, Austritt: Laut Kinderbetreuungsgesetz der Steiermärkischen Landesregierung werden im Kindergarten Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Pflichtschulalter betreut. Seit Beginn des Kindergartenjahres 2010/11 gilt in der Steiermark für Kinder im letzten Jahr vor Eintritt der Schulpflicht das verpflichtende Kinderbetreuungsjahr. Das kindergartenpflichtige Kind muss mindestens halbtägig an fünf Tagen pro Woche eine Einrichtung besuchen. Ausgenommene Zeiten sind schulfreie Tage und gerechtfertigte Verhinderung des Kindes (Erkrankung, Urlaub, ). Ein Verstoß gegen die Besuchspflicht stellt für die Eltern eine Verwaltungsübertretung dar und wird von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 220.- geahndet. Wird der Kindergartenplatz bzw. der Ganztagesplatz nicht mehr benötigt, ist dies bekannt zu geben, damit dieser an ein anderes Kind vergeben werden kann. Sozial gestaffelte Elternbeiträge Der Elternbeitrag wird vom Erhalter (Gemeinde Werndorf) abhängig vom monatlichen Familiennettoeinkommen und von der jeweiligen täglichen Betreuungszeit des Kindes berechnet und eingehoben. Die Sozialstaffel gilt für die Betreuung von Kindern vom 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt. Kinder im Kinderbetreuungsjahr vor Eintritt der Schulpflicht befinden sich im verpflichtenden Kinderbetreuungsjahr. Für sie ist der Besuch einer institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung halbtags gratis.

Weitere Ausgaben: Mittagessen 3.-/Tag Der Betrag wird am Monatsende berechnet und ist bis spätestens am 5. des darauf folgenden Monats unaufgefordert zu bezahlen. Wird die Zahlung nicht getätigt, verliert das Kind den Anspruch auf den Ganztagesplatz. Nachmittagsjause jährlich 30/Kind Bastelbeitrag jährlich 44.-/Kind Weitere Angebote (Theater, Zauberer, Ausflüge, ) sind extra zu bezahlen. Betriebszeiten, Pünktlichkeit: Wir sind stets pünktlich und bitten auch Sie um Pünktlichkeit. Nach unseren Erfahrungen ist es für die Kinder wichtig, spätestens zwischen 8.00 und 8.30 Uhr im Kindergarten zu sein, damit der gesamte Vormittag optimal genützt und der Bildungsauftrag erfüllt werden kann. Zum Wohle Ihres Kindes empfehlen wir den regelmäßigen Besuch des Kindergartens. Unsere Halbtageskinder werden von 6.45 Uhr bis 12.45 Uhr betreut! Bitte holen Sie Ihr Kind pünktlich bis 12.45 Uhr ab, damit jene Kinder, die über Mittag bei uns sind, ungestört ihr Mittagessen einnehmen können. Ganztag heißt von 7.00 Uhr bis 17 Uhr bzw. 7-8 oder 9-10 Stunden Werden die 7-8 Stunden nicht eingehalten, müssen wir auf 9-10 Stunden erhöhen. Ferienbetreuung, Ferien: Die Ferien sind ähnlich der Volksschule. Für die Sommerferien hat unsere Gemeindevertretung einen Saisonkindergarten für 6 Wochen bei Bedarf ab Jahreskindergartenschluss eingerichtet. (kostenpflichtig) Informationen dazu erhalten Sie Anfang Mai. Im September erhalten sie eine Terminplanung, damit Sie Ihre Jahresplanung darauf abstimmen können. Krankheitsfälle, Sonstige Meldungen: Es ist notwendig anzurufen und uns mitzuteilen, wenn Ihr Kind nicht in den Kindergarten kommt. Nach Kinderkrankheiten wie z.b. Windpocken, kann das Kind nur mit ärztlicher Bestätigung wieder gebracht werden. (Vordruck bei uns erhältlich) Wir dürfen keine Medikamente und Salben verabreichen! Bitte sorgen Sie aber dafür, dass sich Ihr Kind auskurieren kann, wenn es krank war. Sollte Ihr Kind Läuse haben, darf es erst wieder kommen, wenn keine Nissen mehr vorhanden sind. In unser aller Interesse! Bezüglich Zeckenimpfung obliegt die Verantwortung den Eltern. Zusammenarbeit mit den Eltern: Wir bitten Sie die Mitteilungen zu lesen, die wir für Sie schreiben. Ein gutes Einvernehmen und Gespräche mit Ihnen sind uns sehr wichtig.

Da in der Alltagssituation ausführliche Besprechungen nicht möglich sind (unser Augenmerk gilt in erster Linie Ihren Kindern), bieten wir Kindergartenpädagoginnen nach Absprache Gesprächstermine an. Nehmen Sie diese Gelegenheit in jedem Fall (Wünsche, Beschwerden, Anregungen, Probleme, Anliegen) wahr. Wir müssen uns an unsere Schweigepflicht halten und wir finden für Probleme sicher eine Lösung. Natürlich gibt es Elternabende, um über Erziehungsfragen, organisatorisches usw. zu sprechen. Wir versuchen Sie nicht zu überfordern, bitten aber die wenigen Termine im Interesse Ihres Kindes wahrzunehmen. Auch zu bestimmten Festen werden Sie eingeladen, denn zum Feiern gibt es immer einen Anlass. Bewegungsraum und Garten ohne Erwachsene In den Zeiten, wo der Bewegungsraum nicht genützt wird, dürfen sich je zwei Kinder aus jeder Gruppe frei und nicht unter ständiger Beaufsichtigung bewegen und spielen. Für freie Bewegung wird bei dementsprechenden Wetterverhältnissen auch der Garten mit einbezogen. Mit der ihnen zugetrauten Selbständigkeit entwickeln die Kinder großes Selbstwertgefühl und Mut um Neues zu entdecken. Außerdem ist das ein wichtiger Lernprozess für die Kinder, sich an Regeln, Vereinbarungen und Grenzen zu halten. Um dies auch Ihrem Kind zu ermöglichen brauchen wir ihr Einverständnis. Sprachstandsfeststellung: Die Steiermark hat am 31.3.2008 eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG mit dem Bund geschlossen. Ein Ziel dieser Vereinbarung ist, dass jedes Kind bei Schuleintritt die Unterrichtssprache Deutsch in ausreichendem Maße beherrscht. Darum werden Kinder ab dem 4,6. Lebensjahr mit der jeweiligen Pädagogin 2x im Jahr einige spezielle Aufgaben durchführen, damit detaillierte Beobachtungen dokumentiert werden können. Näheres kann mit der Pädagogin besprochen werden. Integrative Zusatz Betreuung (IZB): Das IZB-Team bestehend aus einer Sonderkindergartenpädagogin, Psychologin, Logopädin, Physiotherapeutin und Kinderärztin kommt wöchentlich bei Bedarf zu uns in den Kindergarten. Weiteres steht uns eine mobile Logopädin für Kinder mit Sprachstörungen zur Verfügung.

Das Kindergartenteam: Leitung: Kindergartenpädagogin Edith Markulin Vertretung: Kindergartenpädagogin Christine Sundl, Gruppe Kuschelbär: Kindergartenpädagogin Daniela Pieber Kinderbetreuerin Iris Kupfer Gruppe Kunterbunt: Kindergartenpädagogin Christine Sundl Kindergartenpädagogin Michaela Töscher Kindergartenpädagogin Bettina Hirschmugl Kinderbetreuerin (VM) Ingrid Zottler Kinderbetreuerin (NM) Juliane Dröscher Gruppe Regenbogen: Kindergartenpädagogin Edith Markulin Kinderbetreuerin Juliane Dröscher Raumpflegerinnen: Annemarie Berger Marion Reinbacher Wir freuen uns auf Ihre Mitarbeit! Für die Gemeinde, der Bürgermeister: Für den Kindergarten, die Leiterin: Unsere Kindergartenadresse: Gemeindekindergarten 8402 Werndorf Erzherzog Johannstraße 7 Tel. 03135/54315 oder 0664/8410553 E- mail: kindergarten.werndorf@aon.at www.werndorf.steiermark.at

Einverständniserklärung Ich habe die Kindergartenordnung vollständig gelesen und erkläre mich damit einverstanden. Ich habe die Kindergartenordnung vollständig gelesen und erkläre mich damit außer mit dem Punkt Bewegungsraum und Garten ohne Erwachsene einverstanden. Bitte kreuzen Sie das Zutreffende an und geben Sie die Erklärung unterschrieben bis 04. Oktober 2013 bei uns im Kindergarten ab. Danke! Datum Unterschrift