Raumvermietung. Räume / Tarife / Benützerordnung

Ähnliche Dokumente
Benutzer- und Gebührenordnung der Kirchen und der Mieträume Kirchgemeinde Aeschi - Krattigen

Räumlichkeiten. und technische Hilfsmittel

Benützungsreglement und Gebührenordnung. Alte Metzg Kirchgemeindehaus EG Pfarrhaus

Hausordnung Miete Mehrzweckraum Schulhaus Chilewis Fisibach

G E B Ü H R E N O R D N U N G

Reglement & Tarife zur Raumvermietung Evangelisch reformierte Kirchgemeinde Erlenbach

Anlage 3 zur Hallenbenutzungsordnung für die Tiefenbachhalle Auenstein Seite 1

Gastronomie Worbstrasse Gümligen. Kursräume Stiftung Siloah

Thurpark Betriebs GmbH Volkshausstrasse Wattwil Tel SEMINARDOKUMENTATION

Merkblatt für die Vermietung von Räumlichkeiten im Mehrzweckgebäude Wydi (Hallenbad, Kongress-Saal, Turnhalle und Nebenräume)

Mietvertrag für die Benutzung der Vereinshalle in Bischweier, Bahnhofstr. 12

I NFOPROSPEKT M IETMÖGLICHKEITEN

KGDRE0405.docx / Version 4.0

Räume der Stadt Rheinfelden. Mietobjekte für private und öffentliche Veranstaltungen

Seminarplaner. Inhaltsverzeichnis: 1. Übersicht Seminarräume 1.1. Konferenzsaal 1.2. Sala Ursin 1.3. Sala Flurina

Tarifordnung Miete Quartierraum GATE26

Reglement Spitex Point

Alle Preise (Tarife 1 bis 3) in SFr. pro Tag

REGLEMENT FÜR DIE BENUTZUNG DES SAALBAU BAD DERENDINGEN

REGLEMENT. über die Benützung der Kleinbühne Alte Weberei

Das Begegnungszentrum in der Surseer Industriezone

Anhang zum Reglement für die Benützung des Stadtsaals Zofingen vom 30. Juni 2010

Benützungsvertrag Kulturkantine 13

RAUMVERMIETUNG WOHNHEIM RIGGISBERG INFORMATIONEN FÜR IHREN ANLASS FEBRUAR 2016

Das Schloss Hallwyl wird primär museal genutzt. Das Museum Aargau entscheidet über die Art der Benutzung und den Betrieb.

Verordnung über die Vermietung des Waldhauses der. Burgergemeinde Leuzigen ************************************************************************

Die IGZW freut sich grundsätzlich über eine Belebung des Zentrums Witikon und stellt dafür auch Flächen und Infrastrukturen bereit.

Unser Seminarangebot

Raum für Ihren Anlass zentral - fair - verlässlich

Seniorenzentrum Zofingen

Reglement für die Benützung unserer Kirchgemeindehäuser und Kirchen (Benützungsreglement)

IHR ANLASS IM BLUMENZIMMER IM TIBITS IM NZZ BISTRO

2 Fälligkeit und Zahlung des Mietzinses 2. 2 Ermäßigung für örtliche Organisationen und Vereinigungen mit Sitz in Karben 3

Benutzungsordnung für das Feuerwehrgerätehaus

SEMINARPAUSCHALEN. TUTTO Enthält alles, was. à discrétion.

SEMINAR UND BANKETT BROSCHÜRE

Einfache Gesellschaft Gemeindezentrum Adligenswil

Vielfältiges Angebot. ICT-Unterrichtszimmer. Auditorium. Sitzungsraum. Hauswart. Theater/Musiksaal. ICT-Support. Seminarzimmer klein/gross.

Einwohnergemeinde Beatenberg

Richtlinien für die Festsetzung von Mieten für Veranstaltungseinrichtungen

Gemeinde Weisslingen Schule Weisslingen. Reglement. für die. Benutzung des Hallenbades

Haus- und Benutzungsordnung

Kirchenraum* - Veranstaltungstag 450,00 EUR 50,00-130,00 EUR. zzgl. Gemeinderäume 75,00 / 125,00 / 250,00 EUR inkl.

ein Raum plus Garderobe und schöner Vorplatz mit Magnolienbaum

Pfarreizentrum Hofstetten-Flüh Benützungsreglement

Gebührenordnung. für die. Benutzung der Sport- und Kulturhalle, Schulhof, Aula der Grund- und Hauptschule, öffentliche Plätze,

TRETEN SIE EIN. Ein Haus für Kultur Ein Haus zum Mieten

Miet- und Benutzungsordnung

Richtlinie über die Benützung der Kirche sowie der anderen kirchgemeindeeigenen Räume und deren Einrichtungen

SEMINARDOKUMENTATION

Zimmerdokumentation Chur

Die Stadt informiert. Richtlinien für die Festsetzung von Mieten für...

T of business AR A P

Gebühren- und Benutzungsordnung Bürgerhaus Mörlenbach

L x B in Meter Fläche Theater Seminar Blocktisch Bankett Bankett Konferenzsaal 14.1 x m Sala Ursin 2.7 x 6.

Trauungen von Gemeindegliedern Gemeindeglieder haben den Vorrang vor Auswärtigen. Die Trauung ist unentgeltlich.

Vergabeordnung des Jugendzentrums

Das Seminar- und Trainingszentrum Ihrer Wahl

SEMINAR & BANKETT DOKUMENTATION

Softwarepark Hagenberg. Das ideale Ambiente für Ihre Veranstaltung

Dieses Reglement regelt die Benutzung der Schulanlagen der Schule Hinwil durch Dritte.

G E M E I N D E R O R B A S

Stadtrecht der Stadt Mannheim

taunatours base: feste feiern und genießen

Sitzungszimmer und Säle am Bahnhofplatz. Räume mieten im Zentrum

REGLEMENT. Benutzung des Gemeindesaales Triesen

Benutzungsreglement für öffentliche Räumlichkeiten

REGLEMENT ÜBER DAS WALDHAUS EBNI. Version 1.1

Saalreglement für den Salmen-Saal in der Liegenschaft Uitikonerstrasse 17

Aroma vermietet im Gewerbehaus Nœrd in Zürich Oerlikon ihr Studio für Seminare, Schulungen, Workshops, Apéros, Fotoshootings und vieles mehr.

Hausordnung Stüdtlimühle und Gewölbekeller

Übersichtsplan. seminarbestuhlung. Konzertbestuhlung. bankettbestuhlung. m 2

1.1. Das Mietverhältnis beginnt am.. um Uhr und endet am.. um Uhr.

GEMEINDE LAUFENBURG. Gebührenreglement zum Benützungsreglement für die öffentlichen Räume, Bauten, Plätze, Schul- und Sportanlagen

Wir heissen Sie herzlich willkommen bei uns im CITY WEST HOTEL & RESTAURANT und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.

Veranstaltungen an der Kühne Logistics University, Großer Grasbrook 17, Hamburg

Richtlinien der Universität Rostock zur Überlassung der Repräsentationsräume im Universitätshauptgebäude

TAGUNGEN UND SEMINARE

SEMINARPREISLISTE. Pauschalen Inklusive Leistungen Preis in pro Person

Gebildet ist, wer weiss, wo er findet, was er nicht weiss. Georg Simmel ( )

H a u s - u n d B e n u t z u n g s o r d n u n g für das Parktheater Bergstraße Bensheim

Einwohnergemeinde Laufen

FRAUNHOFER-INSTITUT FÜR ZELLTHERAPIE UND IMMUNOLOGIE RAUMANGEBOT

WIR MACHEN IHNEN DEN HOF

VERWALTUNGS- und BENÜTZUNGS-REGLEMENT für das "WALDHAUS EIKEN"

BIERHÜBELI BERN ALLES, AUSSER GEWÖHNLICH

Benützungsordnung für den Saalbau des Gasthofs Wilden Mann

Gebührenordnung für die Benutzung des Bürgerhauses Kelter

Nutzungsreglement für Schul- und Sportanlagen

Über uns Seite 3. Räumlichkeiten und Bestuhlungsmöglichkeiten Seite 4. Preise der Räumlichkeiten Seite 5. Seminarpauschale mit Übernachtung Seite 6

Seminarräume Grafenau IFZ INSTITUT FÜR FINANZDIENSTLEISTUNGEN ZUG

UNSERE CHECKLISTE FÜR TAGUNGEN UND SEMINARE

KONFERENZRÄUME. Bahnhofstrasse Aarau

Betriebs- und Benützungsreglement Sporthalle Glärnisch

Serata, ein Ort der Begegnung

Antrag auf Nutzung der nachstehen Veranstaltungsräume

Competence Center INNSBRUCK

Einwohnergemeinde. Birrhard. Reglement über die Benützung des Waldhauses Birrhard

Kulturräume in Altstätten

Transkript:

Raumvermietung Räume / Tarife / Benützerordnung

Reformierte Kirche Zürich-Affoltern Raumvermietung 8046 Zürich 044 377 62 62 www.glaubten.ch sekretariat@glaubten.ch Bild Titelseite: Atrium Zentrum Glaubten 1

Kirche Glaubten modern und grosszügig bis 430 Personen Kirche Unterdorf traditionell und historisch bis 192 Personen Zehntenhausstrasse 94 2

Applaus (grosser Saal) Bankett- oder Konzertbestuhlung möglich. bis *200 Personen ( *Konzertbestuhlung Bankettbestuhlung Flügel Plenum mit Blick ins Atrium bis 100 Personen Konzertbestuhlung Bankettbestuhlung Klavier 3

Palavrion für Sitzungen und Workshops geeignet mit Blick ins Atrium 25 Personen Foyer geeigneter Treffpunkt mit Blick ins Atrium 75 Personen 4

Pro&Contra Für Sitzungen und Workshops geeignet mit Blick ins Atrium 25 Personen Küche Zentrum modern eingerichtete Küche Benützung Steamer nur mit separater Instruktion 5

Creatio kleines Sitzungszimmer im Jugendbereich 20 Personen Eingang Jugend Jugendkaffee gemütlich und zum Verweilen, mit Kochnische und Bar 30 Personen Eingang Jugend 6

Disco auch für Tanz- und Gymnastik geeignet 40 Personen Eingang Jugend Küche Jugendbereich einfach und funktional Geschirr für 15 Personen Eingang Jugend 7

Zimmer im Park im Pfarrhaus Unterdorf 10 Personen Glaubtenzimmer Nebenraum der Kirche 40 Personen Flügel Eingang Kirche 8

Preise für Räume Die reformierte Kirche Zürich-Affoltern unterscheidet drei Tarifkategorien: Tarif A Standard Tarif B Non-Profit-Organisationen, insbesondere Vereine, landeskirchliche Gruppierungen und anverwandte Organisationen, sowie Benefizveranstaltungen Tarif C Jahrespauschalen und Dauermieter, Preis auf Anfrage. Tarifordnung: Als halber Tag gilt der Vormittag oder Nachmittag oder Abend ab 18 Uhr. Nachmittag und Abend zusammen, gelten als ganzer Tag. Pro Mietvertrag wird eine Verwaltungspauschale von Fr. 35.- verrechnet. Annullierungen müssen 14 Tage vor Veranstaltungstermin eintreffen. Andernfalls werden 50 % der Mietkosten verrechnet. Objekt Tarif A Tarif B ganztags halbtags ganztags halbtags Kirchen * Kirche Glaubten 900 450 450 225 Glaubtenzimmer 200 100 100 50 Kirche Unterdorf 700 400 400 200 Zentrum Applaus (grosser Saal) 750 375 375 200 Applaus mit Bühne 1000 550 550 250 Plenum 500 300 300 150 Palavrion 200 130 130 65 Foyer Anfrage Anfrage Anfrage Anfrage Pro&Contra 150 75 75 40 Küche Zentrum ohne 300 150 150 75 Steamer Zentrum Jugendbereich Creatio 100 50 80 40 Jugendkaffee 200 100 100 50 Disco 200 100 100 50 Küche Jugendbereich 150 75 100 50 Unterdorf Zimmer im Park 75 40 * Für Hochzeiten und Abdankungen von Mitgliedern der Landeskirche kostenlos. In den Sommermonaten kann das Atrium nach Absprache benützt werden. Bandräume auf Anfrage 9

Preise für Infrastruktur Hellraumprojektor 20 Beamer mobil 50 Beamer gross (nur in der Kirche Glaubten) 150 Leinwand 20 Kirche 50 Flipchart 15 CD-Player 10 Mikrofon 50 bis 100 Steamer Küche Zentrum 50 Klavier im Plenum auf Anfrage Flügel in der Kirche Glaubten auf Anfrage Computernetzwerk (Applaus und Plenum) auf Anfrage Apérotische 30 Rednerpult 15 Preise für Dienstleistungen pro Stunde (mind. ½ Std.) Einrichten Infrastruktur ink. Bestuhlung, nach Aufwand Reinigung der Räume durch Personal der Kirchgemeinde, nach Aufwand Präsenz während Veranstaltung (ab 50 Personen gem. Feuerpolizei oblig.) 75.- pro Stunde 75.- pro Stunde 25.- pro Stunde Gastronomie Kaffee / Tee (Liter) 9.- Mineralwasser 1.5 Liter 5.- Weisswein/Rotwein 50 cl 10.- Weiteres auf Anfrage Die Kirchenpflege behält sich vor, durch Beschluss die Tarife zu ändern. 10

Benützerordnung Die Kirchenpflege ist berechtigt, vom Gesuchsteller Unterlagen und Auskünfte zur geplanten Veranstaltung anzufordern. Erstellte Bewilligungen können bei Vorliegen triftiger Gründe in Wiedererwägung gezogen werden. Vereinbarungen für die regelmässige Benützung werden auf Zeit getroffen. Die Kirchgemeinde behält sich bei Eigenbedarf das Recht vor, notfalls einen anderen Raum zuzuweisen. Die Mietzeit umfasst ausser der eigentlichen Veranstaltung auch das Einrichten und Aufräumen der gemieteten Räume. Die angegebenen Zeiten sind verbindlich. Die in den Vermietungstarifen angegebenen Personenzahlen pro Raum darf nicht überschritten werden. Gemäss Richtlinien der Feuerpolizei ist bei Anlässen ab 50 Personen für die Sicherheit die Anwesenheit eines Mitarbeitenden des Hausdienstes erforderlich. Die Entschädigung erfolgt gemäss Gebührenordnung. In bestimmten Fällen kann eine Kaution erhoben werden. Dekorationen dürfen nur unter Aufsicht des Hausdienstes angebracht werden. Für die Küchenbenützung muss eine verantwortliche Person seitens des Mieters bestimmt werden. Die Instruierung durch den Hausdienst ist zwingend. Die Küche muss gereinigt zurückgegeben werden. Die Bühneneinrichtung darf nur durch den Hausdienst bedient werden. Der Veranstalter ist verantwortlich, dass die benützten Räume und Geräte sauber aufgeräumt und ordnungsgemäss dem Hausdienst übergeben werden. Mehraufwand durch den Hausdienst wird verrechnet. Er hat darauf zu achten, dass nach Beendigung der Veranstaltung Ruhestörungen, Lärm und jegliche Belästigung der Anwohner vermieden werden. Entstandene Schäden, auch durch Besucher, sind sofort dem Hausdienst zu melden. Der Veranstalter haftet dafür vollumfänglich. Alkoholausschank ist in angemessenem Masse erlaubt. Für die Bewilligung zum Verkauf ist der Mieter verantwortlich. Der Ausschank von Alkohol an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Das Rauchen ist in allen Raumen verboten. Für die Garderobe wird nicht gehaftet. Der Kirchgemeinde steht jederzeit das Kontrollrecht der Veranstaltungen zu. Allfälligen Anordnungen ist Folge zu leisten. Die Parkordnung der Personenwagen ist der Signalisation anzupassen. Für die Übergabe/Rückgabe der Räumlichkeiten ist der Hausdienst zuständig und erstellt einen Rapport für die Rechnungsstellung möglicher Zusatzkosten. Zahlung Die Miete ist fällig gemäss Angaben im Vertrag Schlüssel Nach Absprache mit Fr. 200.- Depot 11

Grundsätzliches Die Mietgesuche werden durch den Hausdienst gemäss Reglement den Kategorien zugeordnet, in Bezug auf den Reservationsplan geprüft und abgewickelt. An Sonn- und Feiertagen, während den Schulferien im Sommer und an Weihnachten, sowie am Sechseläuten und Knabenschiessen werden keine Räume vermietet. Mietgesuche Für Reservationsanfragen resp. Mietgesuche wenden Sie sich bitte an das Sekretariat Telefon 044-377 62 62 Montag bis Donnerstag, 8.30 bis 11.30 Uhr oder sekretariat@glaubten.ch 12