Hausordnung für das katholische Pfarrheim Greding

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Transkript:

Hausordnung für das katholische Pfarrheim Greding Die Hausordnung und Gebührenordnung treten mit Beschluss der Kirchenverwaltung am 28.06.2017 in Kraft. Alle anderen Hausordnungen verlieren ihre Gültigkeit.

01. Trägerschaft Das katholische Pfarrheim inklusive Anbau alter Kindergarten der Pfarrei Greding, im Weiteren Pfarrheim genannt, steht im Eigentum der Katholischen Kirchenstiftung St. Jakobus, Greding. Vermieter ist die Kirchenstiftung. 02. Zweck / Nutzung Das Pfarrheim ist eine Stätte der Begegnung für die Pfarrgemeinde, wie allen Einrichtungen, Organisationen und Verbänden, die den kirchlichen Charakter dieses Hauses respektieren und sich dementsprechend verhalten. Das Pfarrheim wird auch für externe und private Veranstaltungen vermietet, sofern die Mieter den christlichen Charakter respektieren, eine Benutzung im Sinne der Hausordnung akzeptieren und zuverlässig einhalten. Politischen Parteien und politischen Vereinigungen kann das Pfarrheim nicht zur Verfügung gestellt werden. Auch die Überlassung von Räumlichkeiten an Gruppierungen, deren Ziele der Kirche entgegenstehen, ist nicht möglich. Prioritäten bei der Benutzung Die Benutzung des Pfarrheims im gleichen Zeitraum wird nach folgenden Prioritäten behandelt: a) Pfarrei St. Jakobus mit ihren Räten, Verbänden und Gruppen b) kirchliche Organisationen / Mitglieder der Pfarrei c) sonstige Mieter 03. Zuständigkeit / Vermietung Anfragen für die Nutzung sind mit dem Pfarrbüro abzuklären. Kath. Pfarramt Greding Am Kirchberg 4 91171 Greding Tel: 08463/605196 Fax: 08463/605197 Mail: greding@bistum-eichstaett.de www: www.pfarrverband-greding.de Bei einer Vermietung führt ein Ansprechpartner der Pfarrei die Übergabe, Einweisung sowie die Abnahme durch. 2

04. Räumlichkeiten / Ausstattung Das Pfarrheim St. Jakobus umfasst folgende Räumlichkeiten: Raum Größe Personen / Nutzung Erdgeschoss Tagungsraum St. Jakobus 74 m² 60 mit / ohne Tische Gruppenzimmer St. Martin 50 m² 30 mit Tische 50 ohne Tische 1. Obergeschoss Sitzungszimmer St. Magdalena 24 m² 16 mit Tische Jugendraum St. Paul 36 m² Küche 15 m² Dachgeschoss Pfarrsaal St. Ägidius ca. 90 m² 99 mit Tische 99 ohne Tische* Anbau alter Kindergarten Gruppenzimmer ca. 82 m² Nebenraum ca. 17 m² Küche ca. 10 m² Ausstattung Das Pfarrheim ist über eine Stufe im Erdgeschoß zugänglich. Toiletten sind sowohl im Erdgeschoß als auch im 1. Obergeschoss vorhanden. Ausstattung Pfarrsaal Theke Geschirr & Besteck Gläser Ausstattung Tagungsraum Küche (ohne Herd/Kochfeld) mit Industriespülmaschine Beamer Leinwand Soundanlage Rednerpult Ausstattung Gruppenzimmer Klavier Ausstattung Sitzungszimmer Ausstattung Jugendraum * die genehmigten Belegungspläne sind zu beachten 3

Ausstattung Küche (1.OG) Einbauküche mit Kochfeld Geschirr Ausstattung Küche (alter Kindergarten) Einbauküche mit Kochfeld Räume und Ausstattungen, die gegen Gebühr benützt werden können, sind in der Gebührenordnung aufgelistet. 05. Hausordnung 05.1 Belegung / Nutzungszeiten Die Belegung der Räume wird durch das Pfarrbüro geregelt. Der Nutzer stellt sicher, dass die unter 04. Räumlichkeiten / Ausstattung genannten Personenzahlen während des Nutzungszeitraums nicht überschritten werden. 05.2 Übergabe und Abnahme Die Räumlichkeiten werden wenn nicht anders vereinbart im Beisein des verantwortlichen Ansprechpartners und des Nutzers vor der Veranstaltung übergeben und nach der Veranstaltung abgenommen. Der Nutzer trägt die Verantwortung, dass die Räume besenrein und die Umgebung in sauberem Zustande übergeben werden. Falls weitergehende Reinigungstätigkeiten erforderlich sind, werden diese dem Nutzer gesondert in Rechnung gestellt. 05.3 Nutzungsumfang / Nutzungszeitraum Die Nutzer dürfen nur die ihm zugesagten Räume und Einrichtungen benutzen. Die Nutzung des Pfarrheims beschränkt sich auf den vereinbarten Zeitraum. Nötige Aufund Abbauzeiten (z.b. für Bestuhlung) sind innerhalb des vereinbarten Zeitraums zu berücksichtigen. Längere Zeiten bzw. Anlieferungen zu anderen Zeitpunkten sind rechtzeitig abzuklären. Während der Veranstaltung muss der im Mietvertrag vom Mieter angegebene Verantwortliche anwesend sein. 05.4 Einrichtung Wird vom Mieter die Nutzung zusätzlicher Ausstattung gewünscht, ist dies beim Abschluss des Mietvertrages zu vereinbaren. Für die Bestuhlung ist der Nutzer verantwortlich. Nach Abschluss der Veranstaltung ist der Ursprungszustand wiederherzustellen. 05.5 Inventar Das Inventar darf das Pfarrheim nicht verlassen. Das Inventar muss nach Beendigung der Nutzung an dem dafür vorgesehenen Platz sein. 05.6 Dekorationen Dekorationen dürfen durch die Nutzer nur nach Absprache angebracht werden. Es ist untersagt, Nägel, Klebstreifen o.ä. an den Wänden anzubringen. Die Vorschriften zur Brandverhütung sind zu beachten. Feuerwerkskörper dürfen nicht im Gebäude abgebrannt werden. Kerzen sind brandsicher aufzustellen. Mitgebrachte Dekorationen sind nach der Veranstaltung wieder zu entfernen. 4

05.7 Küche Für die Übergabe und Abnahme der Küche (inkl. Geräte und Inventar) ist die separate Weisung durch den zuständigen Ansprechpartner verbindlich. 05.8 Technische Einrichtungen Sämtliche technischen Einrichtungen (Beleuchtung, Verstärkeranlage, Leinwand, Beamer) dürfen durch den Nutzer oder eine von ihm bestimmte Person nur nach eingehender Einweisung benutzt und bedient werden. 05.9 Rauchen Im Pfarrheim gilt ein absolutes Rauchverbot. 05.10 Jugendschutz Bei Veranstaltungen ist darauf zu achten, dass das Jugendschutzgesetz eingehalten wird. 05.11 Nachtruhe Der Nutzer hat dafür zu sorgen, dass die Nachtruhe der Anwohner des Pfarrheims respektiert wird. Ab 22 Uhr sind Veranstaltungen in das Gebäudeinnere zu verlagern, sowie sämtliche Fenster und Türen geschlossen zu halten. Auf die einschlägigen Lärmschutzvorschriften wird hingewiesen. 05.12 Reinigung Alle Räume sind nach der Nutzung besenrein zu hinterlassen. Grobe Verschmutzungen (z.b. Tauwasser im Winter) sind zu beseitigen. WC s und Küche sind hygienisch sauber zu hinterlassen. Das Mobiliar muss an die angegebenen Orte verbracht, bzw. in den vorigen Aufbauzustand zurückgestellt werden. Erhöhter Reinigungsaufwand wird mit der Kaution verrechnet bzw. gesondert in Rechnung gestellt. Reinigungsgeräte wie Besen und Schaufel sind auf jedem Geschoß im Vorraum der Toiletten sowie im Pfarrsaal links neben der Stromverteilung zu finden. Putzlappen und Eimer befinden sich im 1.OG, rechts im Putzmittelraum. 05.13 Abfallbeseitigung Alle Abfälle sind fachgerecht zu entsorgen. Alle Abfallbehälter sind nach einer Veranstaltung zu leeren. Verursachter Abfall sowie Leergut und Flaschen sind vom Nutzer selbst zu entsorgen. 05.14 Winterdienst Für die Zeit der Veranstaltung (rechtzeitig vor Beginn und während der Veranstaltung) muss der Winterdienst (insbesondere im Zugangsbereich) vom Nutzer getragen werden. Der Winterdienst ist in der ausliegenden Liste zu dokumentieren. 05.15 Beendigung der Nutzung Nach Beendigung der Nutzung ist darauf zu achten, dass alle Lichter gelöscht und alle Geräte ausgeschaltet sind. Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Heizkörper gemäß Vorgabe zurückzudrehen und alle Fenster zu schließen. Alle Türen im Pfarrheim sowie die Haustüre sind abzuschließen. 5

06. Sicherheit, Haftung 06.1 Fluchtwege / Feuerlöscher Die Ausgänge, Fluchtwege und Notausgänge sind stets freizuhalten. Die jeweils geltenden Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten. Feuerlöscher befinden sich auf jedem Geschoß im Treppenhaus. 06.2 Haftung und Versicherung Der Nutzer haftet gegenüber dem Vermieter für alle Schäden, die durch ihn oder durch seine Gäste oder durch Teilnehmer an seinen Veranstaltungen am Pfarrheim oder seiner Einrichtung entstehen. Der Vermieter haftet für Schäden des Nutzers nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Nutzer stellt den Vermieter von der Haftung für Schäden frei, die seine Gäste oder Teilnehmer an seinen Veranstaltungen durch einfache Fahrlässigkeit des Vermieters erleiden. Der Nutzer hat die entsprechenden Versicherungen auf eigene Kosten abzuschließen. 06.3 Beschädigungen und Verlust Beschädigungen und Verluste sind umgehend im Pfarrbüro zu melden. Der Vermieter haftet nicht für Verluste des Nutzers und seiner Gäste oder Teilnehmer an seinen Veranstaltungen (z.b. Garderobe). 6

07. Gebührenordnung [Stand 06. November 2013] 07.1 Tagungsraum (EG) Miete bis 4h 40,00 EUR Miete bis 8h 80,00 EUR 60,00 EUR ermäßigt** Soundanlage, Beamer, Leinwand 25,00 EUR Heizkosten (saisonal*) 15,00 EUR 07.2 Gruppenzimmer (EG) Miete bis 4h Miete bis 8h Heizkosten (saisonal*) 07.3 Sitzungszimmer (1. OG) Miete bis 4h Miete bis 8h Heizkosten (saisonal*) 07.4 Küche (1. OG) Küchenbenutzung 25,00 EUR 50,00 EUR 10,00 EUR 15,00 EUR 30,00 EUR 8,00 EUR 20,00 EUR 07.5 Pfarrsaal (DG) Miete bis 4h 50,00 EUR Miete bis 8h 100,00 EUR 75,00 EUR ermäßigt** Heizkosten (saisonal*) 20,00 EUR 07.6 Nutzungsdauer Bei einer Nutzungsdauer länger als 8 Stunden wird ein Aufschlag von +50% erhoben. Die Dauern sind jeweils innerhalb 24 Stunden gerechnet, danach beginnt eine neue Nutzungsdauer. 07.7 Kaution Kaution 100,00 EUR Die Kaution wird nach dem Verlassen der wieder in ordnungsgemäßen Zustand gebrachten Räume und der Rückgabe des Schlüssels zurückgezahlt. 07.8 Bezahlung Zahlungsarten: - Barzahlung bei Abschluss des Mietvertrages - Überweisung auf das Konto der Pfarrei St. Jakobus; Zahlungseingang spätestens eine Woche vor Mietantritt. 07.9 Stornoregelung Bei Stornierung oder Nichterscheinen werden folgende Gebühren erhoben: bis 30 Tage vor Mietbeginn 0 % des Mietpreises kleiner 30 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises Nichterscheinen 100 % des Mietpreises. 07.10 Verlust / Schäden Verluste und Schäden werden nach dem Neubeschaffungswert bzw. anteilig berechnet. * saisonal: 1. Oktober bis 31. März ** in besonderen Fällen kann der ermäßigte Gebührensatz erhoben werden 7

Mietvertrag Katholisches Pfarrheim Greding Vermieter Mieter Name/Institution Kath. Kirchenstiftung St. Jakobus Am Kirchberg 4 91171 Greding Anschrift Telefon Ansprechpartner Vermieter Mieter Mietobjekt Pfarrsaal Tagungsraum Gruppenzimmer Sitzungszimmer Zeitraum Datum Bezahlung Sonstiges Barzahlung bei Abschluss des Mietvertrags Überweisung auf das Konto der Kath. Kirchenstiftung Kto.Nr. 23809, BLZ 76069462 Raiffeisenbank Greding Zeit von Uhr bis Uhr Schlüssel Dem Mieter werden folgende Schlüssel ausgehändigt: Nr. Kaution Kaution hinterlegt bei: Mietpreis Gesamtmietpreis gemäß Gebührenrechnung EUR Der Mieter erkennt mit seiner Unterschrift den Mietvertrag, die Gebührenordnung und die Hausordnung an. Greding, Unterschrift Mieter Unterschrift St. Jakobus / Stempel 8

Mietvertrag Katholisches Pfarrheim Greding Gebührenrechnung Mietpreis Gebühr 07.1 Tagungsraum (EG) Miete 80,00 - ermäßigt 60,00 - bis 4 Stunden 40,00 Soundanlage, Beamer, Leinwand 25,00 Heizkosten (saisonal) 15,00 Buchung 07.2 Gruppenzimmer (EG) Miete 50,00 - bis 4 Stunden 25,00 Heizkosten (saisonal) 10,00 07.3 Sitzungszimmer (1. OG) Miete 30,00 - bis 4 Stunden 15,00 Heizkosten (saisonal) 8,00 07.4 Küche (1. OG) Küchenbenutzung 20,00 07.5 Pfarrsaal (DG) Miete 100,00 - ermäßigt 75,00 - bis 4 Stunden 50,00 Heizkosten (saisonal) 20,00 Zwischensumme: - 07.6 Nutzungsdauer Nutzung >8h Aufschlag +50% Mietpreis gesamt: - 07.7 Kaution Kaution x 100,00 100,00 Endsumme (incl. Kaution): 100,00 9