Mietvertragsbedingungen
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- Stephan Straub
- vor 8 Jahren
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1 Mietvertragsbedingungen Pflichten des Vermieters Der Vermieter überlässt dem Mieter ein verkehrstaugliches und technisch einwandfreies Fahrzeug nebst Zubehör zum Gebrauch. Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung massgeblichen Vorschriften sowie allgemein gültigen technischen Regeln zu beachten. Vertragsabschluss Der Mietvertrag erhält seine Gültigkeit, wenn dieser von beiden Parteien unterschrieben ist und die Anzahlung erfolgte. Vertragsparteien sind einerseits Sandro Möri & Andrea Wolfensberger nachstehend Vermieter genannt - und andererseits die im Mietvertrag erwähnte Person als Mieter. Vertragsgegenstand Der Vermieter überlässt dem Mieter ein Wohnmobil zur Nutzung für die Dauer der vereinbarten Zeit. Im Mietpreis enthalten sind die nachstehend näher bezeichneten Versicherungen sowie eine mit dem Mietzeitraum korrespondierende Anzahl von Freikilometern. Der Mieter verpflichtet sich, die im Mietvertrag aufgelisteten Kosten, inkl. Kaution termingerecht zu bezahlen. Der Mieter gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein. Kaution Die Kaution (CHF 500.-) ist nicht Bestandteil der Miete. Diese dient allein einer teilweise Sicherstellung eines allfälligen Selbstbehaltes im Falle einer Kollision sowie allfällige Zusatzkosten wie: - Schäden - ausserordentliche Reinigung - Mehrkilometer und muss vor Fahrtantritt dem Vermieter übergeben werden. Bei korrekter Rückgabe des Mietfahrzeugs wird die Kaution innerhalb von 10 Tagen an den Mieter zurückerstattet. Oben beschriebene Begebenheiten dürfen gemäss der Schlussabrechnung in Abzug gebracht werden. Bei Unfällen wird die Kaution erst nach vollständiger Klärung des Falles zurückerstattet. Zahlung Nach retournieren des Mietvertrages ist eine Anzahlung von 50% des Mietpreises gemäss Mietvertrag fällig. Nach erfolgter Akontozahlung ist das Wohnmobil fest für den gewählten Zeitraum reserviert. Der restliche Mietbetrag ist bis 10 Tage vor Fahrzeugübernahme einzuzahlen. Fahrzeugübergabe
2 Das Fahrzeug wird dem Mieter in einwandfreiem Zustand: - Gereinigt - vollgetankt übergegeben. Der Mieter verpflichtet sich, das Wohnmobil inklusive Inneneinrichtung und Zubehör im gleichen Zustand und vollgetankt zurückzugeben. Mehrkilometer werden mit CHF 0.53/km verrechnet. Die Rückgabezeit ist unbedingt einzuhalten, vor allem während der Hochsaison ist der Camper oft bereits am selben Tag wieder vermietet. Bei verspäteter Rückgabe wird eine Gebühr von CHF 30,00 pro Stunde verrechnet. Vertragsrücktritt Im Falle eines Vertragsrücktritts wird folgender Anteil an den Gesamtmietkosten fällig: - 60 bis 30 Tage vor Mietantritt: 50% der Miete - unter 30 Tage vor Mietantritt: 100% der Miete Gegen den Eintritt von höherer Gewalt: - Krankheit - Unfall - Todesfall in der Familie empfiehlt sich der Abschluss einer Annulationskostenversicherung, welche auch direkt bei der Buchung über den Vermieter abgeschlossen werden kann. Fortsetzung Vertragsrücktritt Wird die vertragsgemässe Übergabe des Wohnmobils durch den Vermieter an den Mieter durch ein unvorhersehbares Ereignis verunmöglicht wie z.b: - Nichtrückgabe - Unfall - Panne des Vormieters wird sich der Vermieter um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug bemühen. Sollte kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stehen, oder falls innerhalb angemessener Frist keines beschafft werden kann, erhält der Mieter alle geleisteten Zahlungen zurückerstattet. Weitere Forderungen können gegen den Vermieter nicht geltend gemacht werden. Reinigung Die Innenreinigung des Fahrzeuges wird vom Mieter durchgeführt. Bei der Rückgabe müssen der WC- und Abwassertank entleert und gespült sein. Müssen diese Arbeiten durch den Vermieter durchgeführt werden, werden zusätzlich CHF 150,00 berechnet.
3 Verbote Das Wohnmobil darf nicht überladen werden. Weitervermietung oder unentgeltliche Ausleihung sind verboten. Die Benützung des Wohnmobils ist untersagt: - für Personen die unter Medikamenten-, Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen - für entgeltliche Personen- oder Warentransporte - um Fahrzeuge oder Gegenstände jeder Art zu stossen oder zu ziehen - für Fahrten in Krisenregionen Wartung Der Mieter ist für den vorschriftsgemässen Unterhalt des Wohnmobils verantwortlich. Für Schäden, die durch mangelhaften Unterhalt oder unsachgemässe Behandlung des Wohnmobils entstehen, haftet der Mieter. Er haftet weiter für den Verlust oder Beschädigung von Inventar und Zubehör. Fehlendes oder defektes Inventar wird dem Mieter berechnet. Der Mieter ist verpflichtet bei Fahrten über 2.000km Oel- und Wasserstand, sowie den Reifendruck zu überprüfen. Eventuell entstehende Kosten werden gegen Vorweisung der Quittung rückvergütet. Fahrer Der Lenker des Fahrzeugs muss mindestens 18 Jahre alt sein und über einen gültigen Führerausweis der Kat. B verfügen. Sind Mieter und Lenker nicht identisch, haften beide solidarisch für alle Ansprüche, die aus diesem Vertrag resultieren können. Lernfahrten sind untersagt. Gebühren Das Fahrzeug ist mit einer CH-Autobahnvignette ausgerüstet. Alle anderen Strassenund Verkehrsgebühren, sowie Benzinkosten gehen zu Lasten des Mieters. Verkehrsvorschriften Für die Folgen von Verstössen gegen die Strassenverkehrsordnung im In- und Ausland sowie für sämtliche Bussen haftet der Mieter. Unfall, Schäden Kommt es zu einem Unfall, Diebstahl oder sonstigen Schäden, hat der Mieter grundsätzlich und unverzüglich die Polizei sowie den Vermieter zu verständigen, damit dieser seiner Anzeigepflicht gegenüber der Versicherung nachkommen kann. Es ist das Europäische Unfallprotokoll auszufüllen und durch die Beteiligten unterzeichnen zu lassen. Halten Sie die Situation mit einer Skizze und möglichst auch mit Fotos und den Adressen allfälliger Zeugen fest.
4 Gegnerische Ansprüche dürfen grundsätzlich nicht anerkannt werden. Reparaturen Notwendige Reparaturen sind grundsätzlich zuerst dem Vermieter zu melden und sind nach Rücksprache möglichst durch eine offizielle Markenvertretung ausführen zu lassen. Reparaturkosten werden nur gegen Vorlage der Rechnung/Quittung sowie Nachweis der ausgetauschten Ersatzteile zurückerstattet. Versicherung Der Camper ist wie folgt versichert bei Nationale Suisse Versicherungen: Haftpflichtversicherung bis CHF 100 Mio. (Selbstbehalt Jugendliche Lenker bis 25 Jahre CHF , Neulenker CHF 500.-, alle übrigen Lenker ohne Selbstbehalt) - Voll- und Teilkasko Versicherung für das Fahrzeug - Insassen Unfallversicherung: (Bei Unfällen, die sich während des Campierens ereignen oder bei solchen, die mit der Campingausrüstung in ursächlichem Zusammenhang stehen, werden aus der Unfallversicherung keine Leistungen erbracht.) - Pannenhilfe Schweiz und Europa 24h Helpline Schweiz: Ausland: Grobfahrlässigkeit kann zu Kürzungen oder Streichungen von Versicherungsleistungen führen. Der Mieter ist in diesem Falle für den Schaden haftbar. Der Selbstbehalt ist in jedem Fall durch den Mieter zu tragen. Schäden am Fahrzeug oder Inventar, welche durch die allgemeinen Versicherungsbedingungen des Versicherers nicht gedeckt sind, gehen in jedem Falle zu Lasten des Mieters. Es gelten in jedem Fall die Bestimmungen von Nationale Suisse Versicherungen. Haftung Der Vermieter kann für Verluste, Verspätungen oder Schäden, die dem Mieter infolge einer Panne oder eines Unfalls, oder im Zusammenhang mit dem Betrieb des gemieteten Wohnmobils entstehen, nicht haftbar gemacht werden. Salvatorische Klausel
5 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Gerichtsstand Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird als Gerichtsstand das Domizil des Vermieters festgelegt. Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass ich die Vertragsbedingungen gelesen und verstanden habe, sowie mit den darin genannten Bedingungen einverstanden bin. Bern, Unterschrift Mieter
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