Nutzungsvertrag. zur Anmietung von Räumen im Kulturzentrum, Pfarrstraße 1, Oberursel. 1 Vertragspartner

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1 Fassung: Nutzungsvertrag zur Anmietung von Räumen im Kulturzentrum, Pfarrstraße 1, Oberursel 1.1 Mieter: Name, Vorname 1 Vertragspartner Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort Telefonnummer 1.2 Vermieter: Alte Wache Oberstedten e.v. Pfarrstraße 1, Oberursel 2 Vertragsgegenstand 2.1 Gegenstand des Vertrages ist die mietweise Überlassung von Räumen sowie Zubehör oder Vereinsanlagen in der Pfarrstraße 1 in Oberursel (auch Kulturzentrum genannt) gemäß nachfolgender Aufstellung, wobei die Preise in der bei Abschluss dieses Vertrages jeweils gültigen gesonderten Preisübersicht zugrunde zu legen sind. Räumlichkeit Café Mietpreis Multifunktionsraum Café und Multifunktionsraum Kleinkunstbühne inkl. Künstlergarderobe Ganzes Haus Endreinigung Personal 8,40 /h pro Mitarbeiter Getränke nach Verbrauch Summe (netto): MwSt. Gesamtsumme: 2.2 Stehtische werden am Tag der Übergabe vom Vermieter zur Verfügung gestellt und bei der Endabrechnung nach der jeweils gültigen Preisliste gemäß 2.1 berück- Alte Wache Oberstedten e.v., Nutzungsvertrag Seite 1 von 5

2 sichtigt. Tischdecken und weiteres Zubehör hat der Mieter selbst bereitzustellen oder über den Caterer beziehen. 2.3 Zum Vertragsgegenstand gehören auch die Gemeinschaftsräume wie Toiletten, Garderobe, Flure sowie Parkflächen. Der Mieter hat die Mitbenutzung dieser Räume und Flächen durch andere Mieter zu dulden. Strom und Wasserverbrauch ist in den vorgenannten Preisen inklusive, soweit nachfolgend keine abweichende Regelung getroffen wird. 3 Rechtsverhältnisse 3.1 Der im Vertrag genannte Mieter gilt für den Vertragszeitraum als Veranstalter. 3.2 Der Mieter ist verpflichtet, sich auf allen Werbeträgern, Einladungen und Eintrittskarten in seiner Rolle als Veranstalter aufzuführen. 3.3 Werbemaßnahmen, die mit dem Vermieter in Verbindung gebracht werden können, dürfen nicht gegen gesetzliche Vorschriften, die freiheitlich demokratische Grundordnung und/oder gegen die guten Sitten sowie gegen die Satzung des Vermieters verstoßen und sind stets mit dem Vermieter abzustimmen. 4 Mietdauer Die angemieteten Räumlichkeiten sowie das Zubehör stehen dem Mieter für folgenden Zeitraum zur Verfügung: Übergabe an Mieter (Datum/Uhrzeit): Rückgabe an Vermieter (Datum/Uhrzeit): 5 Mietzweck Die Räumlichkeiten sowie das Zubehör werden für folgenden Zweck angemietet (Veranstaltungsbeschreibung): 6 Miet- und Nebenkosten 6.1 Der Mietpreis für Räume schließt Heizung und Stromverbrauch in normalem Rahmen ein. Bei Nutzung großer Scheinwerfer- und Tonanlagen behält sich der Vermieter eine Abrechnung der Stromkosten nach Verbrauch vor. 6.2 Der Vermieter ist berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen. Vorauszahlungen werden bei der Endabrechnung verrechnet. 6.3 Der Vermieter ist berechtigt, mit Abschluss dieses Vertrages von dem Mieter eine Kaution in Höhe von 500,00 als Sicherheitsleistung zu verlangen. Es besteht kein Anspruch auf verzinsliche Anlage dieser Kaution. 6.4 Zahlungen sind auf das Konto des Alte Wache Oberstedten e.v. zu überweisen: Raiffeisenbank Oberursel eg, BLZ , Konto-Nr Alte Wache Oberstedten e.v., Nutzungsvertrag Seite 2 von 5

3 7 Rücktritt des Mieters 7.1 Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, ist er zur Zahlung einer Ausfallentschädigung verpflichtet. Diese beträgt bei einer Kündigung: bis 2 Monate vor dem Mietbeginn 30 % bis 1 Monat vor dem Mietbeginn 50 % danach 100 % 7.2 Für den Fall, dass die vertraglich vereinbarte Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht stattfinden kann, trägt jeder Vertragspartner die ihm bis dahin entstandenen Kosten selbst. 8 Rücktritt des Vermieters 8.1 Der Vermieter ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn: der Mieter die von ihm zu erbringenden Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen nicht erbracht hat; der Mieter den Veranstaltungszweck ohne Zustimmung des Vermieters geändert hat; nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die bei Durchführung der Veranstaltung die öffentliche Sicherheit gefährden oder Personen- oder Sachschäden drohen; die für diese Veranstaltung erforderlichen behördlichen Genehmigungen nicht erteilt weiden; vor Veranstaltungsbeginn Mängel festgestellt werden, die den Feuerschutz nicht mehr gewährleisten. 8.2 Macht der Vermieter von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, ist der Mieter zu einer Ausfallentschädigung gemäß 7 verpflichtet 9 Zustand des Mietgegenstandes 9.1 Der Mieter ist verpflichtet, die bei der Übergabe des Mietgegenstandes für ihn erkennbaren Mängel anzuzeigen. 9.2 Veränderungen am Mietgegenstand sowie das Anbringen von Dekorationen erfordert die Zustimmung des Vermieters. Befestigungen, welche zur Beschädigung der Mietsache führen (insbesondere Nägel, Schrauben, stark haftendes Klebeband) sind nicht zulässig. Der Mieter haftet für die Einhaltung gesetzlicher Auflagen wie bspw., Feuerschutzbestimmungen. 9.3 Der Mieter ist verpflichtet, die von ihm eingebrachten Sachen bis zum Ende der Mietzeit wieder zu entfernen und den ursprünglichen Zustand des Mietgegenstandes wieder herzustellen. Alte Wache Oberstedten e.v., Nutzungsvertrag Seite 3 von 5

4 10 Nutzungsauflagen 10.1 Die Nutzung der Räumlichkeiten darf nur im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zweckes erfolgen. Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters Der Mieter ist verpflichtet, die maximal zulässigen Personenzahlen einzuhalten. Für die einzelnen Räume gelten die in der in der bei Abschluss dieses Vertrages jeweils gültigen gesonderten Preisübersicht aufgeführten Angaben Eine Überlassung des Mietobjektes an Dritte ist weder ganz noch teilweise gestattet Wenn durch den Mieter Musikkapellen oder -bands unter Vertrag genommen werden, ist der Mieter verpflichtet, die maximalen Anschlusswerte im Kulturzentrum zu berücksichtigen. lm Café stehen für Scheinwerfergalerien maximal 3 x 35 A und für Tonanlagen maximal 3 x 16 A zur Verfügung. In allen anderen Räumen des Kulturzentrums betragen die Anschlusswerte maximal 16 A. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in vielen Räumen nicht jede Steckdose mit einer eigenen Sicherung abgesichert ist Bei Großveranstaltungen muss der Gesamtstrombedarf geprüft werden. Hierfür ist spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung ein Lastprofil zur Verfügung zu stellen Veranstaltungen mit Tieren sowie Tierschauen sind grundsätzlich nicht gestattet Der Mieter ist verpflichtet, den gesetzlichen Meldepflichten Folge zu leisten, die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzes einzuhalten und die erforderlichen Anmeldungen wie bspw. GEMA vorzunehmen Der Mieter haftet für die Einhaltung von Fluchtwegen. Notausgänge sowie Feuerlöscher müssen stets erkennbar und frei zugänglich sein Der Mieter ist verpflichtet, eine Person zu benennen, die für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, die Gewährleistung der Sicherheit und das ordnungsgemäße Verschließen des Hauses verantwortlich ist Der Mieter ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass sämtliche einschlägigen öffentlichrechtlichen und privatrechtlichen Vorgaben betreffend Lärmemissionen eingehalten werden; dies gilt insbesondere beim Öffnen der Fenster, beim Aufenthalt von Gästen vor dem Gebäude und beim Kommen und Gehen bzw. An- und Abfahren der Gäste und Veranstalter. Aus Lärmschutzgründen hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass die Veranstaltung gemäß 5 um 22:00 Uhr beendet ist. 11 Bezug von Getränken und Speisen / Personal 11.1 Der Mieter verpflichtet sich, seine Getränke ausschließlich vom Vermieter zu beziehen. Maßgeblich sind die in der bei Abschluss dieses Vertrages jeweils gültigen gesonderten Bankett-Getränkekarte enthaltenen Preise. Eine Vereinbarung über die Zahlung eines Korkgeldes anstelle des Bezugs von Getränken über den Vermieter ist nicht möglich Der Mieter ist verpflichtet, für die Benutzung der Theke ausschließlich eingewiesene Mitarbeiter des Vereins einzusetzen. Die Anzahl der benötigten Mitarbeiter richtet sich nach Art der Veranstaltung und der gemeldeten Personenanzahl und wird vom Vermieter nach billigem Ermessen festgelegt. Der Vermieter berechnet dem Mieter pro erforderlich eingesetztes Theken-, Technik- oder Bühnenpersonal 8,00 zzgl. MwSt. / Stunde. Alte Wache Oberstedten e.v., Nutzungsvertrag Seite 4 von 5

5 11.3 Sofern im Rahmen der Veranstaltung Speisen ausgegeben werden sollen, hat der Mieter hierfür selbst Sorge zu tragen. 12 Zugangskarte (Schlüssel) / Reinigung 12.1 Die Eingangstür zum Kulturzentrum ist mit einer Schließanlage mit sog. Tracking- Funktion versehen. Der Mieter bekommt für die Dauer des Mietzeitraumes entweder eine persönliche Codekarte oder einen Öffnungscode zur Verfügung gestellt. Der Mieter verpflichtet sich, die Codekarte bzw. den Öffnungscode sorgfältig aufzubewahren, nicht an Dritte weiterzugeben und von der ihm überlassenen Zugangsmöglichkeit ausschließlich innerhalb der vereinbarten Mietdauer Gebrauch zu machen. Mit Aushändigung der Codekarte erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass die jeweiligen Zugangsdaten zur Alten Wache aus Sicherheitsgründen gespeichert werden. Der Mieter haftet für Schäden, die sich aus dem Verlust der Codekarte ergeben Räume und Zubehör sind nach der Veranstaltung besenrein und in ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben. Für die Endreinigung berechnet der Vermieter dem Mieter eine Pauschale in Höhe von 50,00, der zusammen mit der Kaution an den Vermieter zu entrichten ist. 13 Schäden / Haftung 13.1 Der Mieter haftet mit dem Wiederbeschaffungswert für Schäden an Gebäuden, Einrichtungen sowie Inventar; Schäden sind dem Vermieter unaufgefordert anzuzeigen Für alle Schäden, die dem Verein, seinen Mitgliedern oder Dritten im Zusammenhang mit der Vermietung gemäß diesem Vertrag entstehen, hat der Mieter aufzukommen. Der Mieter haftet insbesondere für jegliche schuldhafte Verletzung der ihm gemäß diesem Nutzungsvertrag obliegenden Pflichten. Der Mieter stellt den Verein hinsichtlich jeglicher Inanspruchnahme Dritter in öffentlich- und privatrechtlicher Natur frei, sofern und soweit der Verein wegen eines solchen Schadens in Anspruch genommen wird. 14 Schlussbestimmungen 14.1 Jede Partei erhält eine Ausfertigung des Vertrages. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass ihm die diesem Vertrag zugrundeliegenden Preisübersichten bekannt sind Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel Sollten einzelne Klauseln dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dem Inhalt der ursprünglichen Klausel möglichst nahe kommt. Oberursel, den Mieter Vermieter Alte Wache Oberstedten e.v., Nutzungsvertrag Seite 5 von 5

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