Verwertungskonzept - Überarbeitung QFN - Lagerraumberechnung Dr. Barbara Fisahn, FB 3.12 barbara.fisahn@lwk-niedersachsen.de 0441-801-754
Die NBauO als Rechtsgrundlage des Qualifizierten Flächennachweises 41, Abs. 2 NBauO: Bei baulichen Anlagen müssen die einwandfreie Beseitigung der Abwässer und die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle dauernd gesichert sein. Das gilt auch für den Verbleib von Exkrementen und Urin, jeweils auch mit Einstreu, aus der Haltung von Nutztieren sowie für Gärreste. GB 3.1 Landwirtschaft
Die Düngeverordnung als Rechtsgrundlage des Qualifizierten Flächennachweises Ermittlung des Düngebedarfs vor der Aufbringung ( 3, Abs. 1) Ermittlung der verfügbaren Nährstoffmengen im Boden ( 3, Abs. 3) Nährstoffgehaltsermittlung vor der Aufbringung (4, Abs. 1) Einhaltung der N-Obergrenzen bzw. des N-Düngebedarfs bei der Herbstausbringung ( 4, Abs. 6) Einhaltung der N-Obergrenze im Betriebsdurchschnitt ( 4, Abs. 3) Vorgaben für die mengenmäßige Bemessung der Düngung GB Landwirtschaft
Berechnungsergebnis beim neuen QFN Teil A: Berechnung der verwertbaren Nährstoffmenge auf der Fläche (N-Düngebedarf bzw. Phosphat- und Kalientzug der verfügbaren Fläche) A1: überschlägiger N-Düngebedarf sowie Phosphat- und Kalientzug A2: - anrechenbare Nährstoffe aus verbleibenden Ernterückständen A3: - eingesetzte mineralische Unterfußdüngung A4: + Zuschläge für A-und B-Flächen = A. verwertbare Nährstoffmenge auf der Fläche
Berechnungsergebnis beim neuen QFN Teil B F: Einbeziehung des Nährstoffanfalls aus der Tierhaltung sowie der Aufnahme und Abgabe von organischen Nährstoffträgern zum QFN-Ergebnis A. - verwertbare Nährstoffmenge auf der Fläche B. + Nährstoffanfall aus der Tierhaltung C. + Aufnahme von organischen Nährstoffträgern D. - Abgabe von organischen Nährstoffträgern F. + Abwasser aus der Abluftreinigung = QFN-Ergebnis: Restdüngebedarf (-) bzw. Überschuss (+)
A. Ermittlung der verwertbaren Nährstoffmenge Verfügbare Anbaufläche Nährstoffversorgung der Nachweisflächen Ertrags -niveau Nährstoffgehalte min. UFD bei Mais GAP- Daten/Nutzungsnachweise Restriktionsflächen Nmin- Gehalte N- Korrekturfaktoren P-und K- Gehalte des Bodens Richtwerte der LWK bzw. Verkaufsbelege Richtwerte DüV
Verfügbare Anbaufläche Anbaufläche Restriktionen Unterfußdüngung a) Nachweis - GAP-Antrag - Liegenschaftsauszug (Eigentum) - Pachtvertrag (mind. über 3 Jahre) b) Anbauverhältnis Zusätzliche, schlagbezogene Angaben zur Nutzung von Wasserschutz-, Naturschutz- und Stilllegungsflächen im Erhebungsbogen Maisflächen: Pauschaler Abzug von 20 kg N und 20 kg P 2 O 5 je ha vom Düngebedarf / Entzug Ausnahme: keine Mineraldüngung!
Nährstoffversorgung der Nachweisflächen Stickstoff Phosphat u. Kali Nmin-Gehalte N-Korrekturfaktor Bodenuntersuchung N-Sollwertkonzept N-Menge für optimales Wachstum (N-Sollwert)./. Nmin-Menge (pauschal 20 kg N / ha) = N-Düngebedarf QFN ohne spezifische Abschläge Kulturspezifische Abschläge vom Düngebedarf bei langjähriger organischer Düngung (Gehalte in der BU von > 13 mg P / 100 g) = N-Düngebedarf QFN anerkanntes Labor ab 1 ha, im Rahmen einer Fruchtfolge, mind. alle 6 Jahre Zuordnung der Proben zum Schlag
N-Sollwerte für QFN zurück
N-Korrekturfaktor zurück
Standarderträge in Niedersachsen
zurück
Berücksichtigung des max. P-Überschusses gem. Dünge-VO und der Zuschläge für A- und B-Flächen P 2 O 5 -Gehalt im gewogenen Flächenmittel 20 mg P 2 O 5 /100 g Boden im CAL-Auszug P 2 O 5 -Gehalt im gewogenen Flächenmittel < 20 mg P 2 O 5 /100 g Boden im CAL-Auszug Betrieblicher P 2 O 5 -Überschuss max. 20 kg P 2 O 5 /ha inkl. Handelsdünger-P Flächen 20 mg P 2 O 5 /100 g Boden im CAL-Auszug Flächen < 20 mg P 2 O 5 /100 g Boden im CAL-Auszug P- Abfuhr + 20 kg P 2 O 5 /ha P- Abfuhr + 20 kg P 2 O 5 /ha P- Abfuhr + Zuschlag f. A-und B- Flächen gewogenes Mittel Saldenzuschäge Ableitung K 2 O zurück
P 2 O 5 -Gehalt im Boden -gewogenes Flächenmittel lfd. Nr Schlag Größe ha P-Bodenuntersuchung nach CAL-Methode mg P 2 O 5 /100 g Boden Produkt 1 Esch 5 18 90 2 Hinterm Haus 10 22 220 3 Hinterm Weg 8 23 184 Summe 23 494 P 2 O 5 -Gehaltes im Boden gewogenes Flächenmittel = 494 mg / 23 ha = 21 mg/100 g Boden
Saldenzuschläge gem. DüngeVO und Zuschläge für A- und B-Flächen P 2 O 5 [kg/ha] K 2 O [kg/ha] Acker Grünland Acker Grünland Saldozuschlag gem. bzw. in Anlehnung an die DüngeVO Zuschlag für A- Flächen 20 20 40 60 80 80 120 160 Zuschlag für B- Flächen 40 40 60 80
Ableitung des K 2 O-Saldozuschlags Nutzung Saldozuschlag P 2 O 5 gem. DüVO P 2 O 5 Abfuhr/ha K 2 O Abfuhr/ha Nährstoffverhältnis Saldozuschlag K 2 O Acker 20 kg/ha 70 kg/ha 140 kg/ha 1 : 2 40 kg/ha Grünland 3 Nutzungen 20 kg/ha 70 kg/ha 220 kg/ha 1 : 3 60 kg/ha
B. Nährstoffanfall aus der Tierhaltung Tierplätze Dungart Mist/Gülle/HTK Fütterung Schweine/Geflügel genehmigte und neu beantragte Tierplätze gem. Vorgabe der Genehmigungsbehörde N-Anrechenbarkeiten für QFN -konventionell, nicht N-/P-reduziert - RAM (Verpflichtungserklärung) Interne
N-Anrechenbarkeiten von Wirtschaftsdüngern
C. Aufnahme von organischen Nährstoffträgern Art und Menge in cbm oder t Nährstoffgehalte für Stickstoff, Phosphat und Kali je cbm oder t, ggf. bei Gärresten N aus Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft in v. H. vom Gesamt-N gemäß Lieferschein nach WDüngV oder Meldedatenbank (für bereits bestehende Lieferungen) gemäß vertraglicher Vereinbarung (für zukünftige Lieferungen) gemäß Lieferschein nach WDüngV oder Meldedatenbank gemäß vertraglicher Vereinbarung Richtwerte DüV oder eigene Analysen Interne
D. Abgabe von organischen Nährstoffträgern Abgabevertrag mit anerkanntem Vermittler, Biogasanlage oder landw. Betrieb mit Angaben zu Standort der Anlage Dünger -art und -menge in t FM Nährstoffmengen in Bezug auf die Menge in t FM) RAM-Futter Beginn der Lieferverpflichtung Laufzeit (mind. 3 Jahre ab Genehmigung Kündigungsfristen Interne
F. Abwasser aus der Abluftreinigung Berechnung Nährstoffanfall Ammoniakemissionsfaktor TA Luft Filterleistung Umrechnung NH3 N Anzahl Stallplätze Tonnage Abwasser
Berechnung Nährstofffrachten aus Abfluftreinigung Bsp.: 2.000 Mastschweineplätze: 700 g TZ, 210 kg Zuwachs/Jahr, Standardfutter Ammoniakemissionsfaktor (TA Luft, Tabelle 11): 3,64 NH 3 /Tierplatz/a Rechnung: 3,64 * 0,7(Filterleistung) = 2,548 kg NH 3 * 0,82 = 2,089 kg N/Tierplatz/a * 2.000 = 4.178 kg N/a Nährstoffanfall durch Abwasser aus Abluftreinigung in ca. 1200m 3 Welche Tonnage: bei Bio-Wäschern: 0,5-0,7 m 3 Abwasser/Stallplatz/a bei chem. ca. 0,2m 3 Abwasser/Stallplatz/a
Zusammenfassung Die bekannten Berechnungsgrundsätze des QFN bleiben bestehen. Es werden folgende Ergänzungen bzw. Änderungen aufgenommen: Berücksichtigung der N-Korrekturfaktoren mineralischen UF-Düngung zu Mais Restriktionsflächen (z. B. Wasserschutz- u. Naturschutzflächen) aktuellen Ernteerträge auf Landesebene Ausweisung der P-und K-Salden GB 3.1 Landwirtschaft
Berechnung Lagerraumbedarf im gewogenen Mittel der Flächenanteile Grünland/Acker nach überschlägigem/pauschalem Verfahren Pauschaler Ansatz Grünland: 5 Monate Lagerraumbedarf Acker: 8 Monate Lagerraumbedarf zzgl. 1 Monat Sicherheitszuschlag für Unbefahrbarkeit der Flächen im Frühjahr Bsp.: 115 ha LF davon 40 ha Grünland und 75 ha Acker Gülleanfall jährlich: 3500 m 3 = ca. 300 m 3 /Monat ((40x5) + (75x8)) / 115 + 1 = 7,96 ca. 8 Monate Lagerraumbedarf: 8 Monate = (8x300) = 2400 m 3 Lagerraumberechnung
Berechnung Lagerraumbedarf nach differenziertem Verfahren Betriebsindividuell in Abhängigkeit der Anbauverhältnisse und Fruchtfolge zuzüglich 1 Monat Sicherheitszuschlag für Unbefahrbarkeit der Flächen im Frühjahr Bsp.: 115 ha LF davon 40 ha Grünland und 75 ha Acker (30 ha Getreide, 45 ha Mais) Gülleanfall jährlich: 3500 m 3 = ca. 300 m 3 /Monat Lagerraumberechnung
Lagerraumberechnung
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