Die Vereinten Nationen (UNO) Entstehung: zur Erhaltung des Weltfriedens 1919 war der Völkerbund im Rahmen der Versailler Friedensverhandlungen gegründet worden. Noch vor dem Ausbruch des Zweiten Weltkriegs war dieser erste Versuch einer politischen Organisation zur Förderung der Zusammenarbeit unter den Nationen gescheitert. 1941, lange vor der offiziellen Auflösung des Völkerbundes (1946) verkündeten Präsident Roosevelt (USA) und Premierminister Churchill (GB) die Atlantik Charta. Sie enthielt Grundsätze für eine neue Weltordnung, wie sie nach Kriegsende in Kraft treten sollte. Der Name Vereinte Nationen wurde erstmals 1942 verwendet, als sich 26 Staaten zur Weiterführung des Kampfes gegen die Achsenmächte und Japan verpflichteten. Weitere 25 Länder traten bis zum Kriegsende dieser Erklärung bei. Die Außenminister der USA, Großbritanniens, der UdSSR und Chinas erklärten 1943, dass sie eine internationale Organisation zur Erhaltung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit schaffen wollen. Im Februar beschlossen Roosevelt (USA), Stalin (UdSSR) und Churchill in Jalta einen Sonderstatus mit Vetorecht für die Großmächte im geplanten Sicherheitsrat. Am 26. Juni 1945 war es dann so weit: 2 Monate lang waren von den Vertretern von 51 Nationen in San Francisco die Prinzipien der Organisation ausgearbeitet worden. Jetzt besiegelten sie den neuen völkerrechtlichen Zusammenschluss mit der Unterzeichnung der Charta der Vereinten Nationen. Artikel 1 der UN-Charta (Auszug): Die Vereinten Nationen setzen sich folgende Ziele: 1. den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen, um Bedrohungen des Friedens zu verhüten und zu beseitigen, Angriffshandlungen und banale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechtes zu bereinigen oder beizulegen; 2. freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker beruhenden Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln und andere geeignete Maßnahmen zur Festigung des Weltfriedens zu treffen; 3. eine internationale Zusammenarbeit herbeizuführen, um internationale Probleme wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humaner Art zu lösen und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion zu fördern und zu festigen. 1
Mitglieder: fast 96 % der international anerkannten Staaten Die Zahl der Mitglieder wuchs beständig: aufgrund der Entkolonialisierung - die unabhängig gewordenen jungen Staaten traten der UNO bei durch die Auflösung der Sowjetunion - und die dadurch entstehenden neuen Staaten durch den Zerfall Jugoslawiens - und die dadurch entstehenden neuen Staaten Die UNO repräsentiert heute fast 96 % der international anerkannten Staaten, das sind 189 Mitglieder (Stand März 2002). Österreich wurde 1955 Mitglied der UNO. Seit der Abspaltung von der Volksrepublik China (1949) bemüht sich die Republik China (Taiwan) vergeblich um Aufnahme. Die Schweiz und der Vatikanstaat blieben der UNO bisher fern. Das Schweizervolk und die Schweizer Stände haben allerdings in der Volksabstimmung am 3. März 2002 einem UNO- Beitritt zugestimmt. Organisation 6 Hauptorgane und viele Unterorgane, Sonder-, Spezial- und zwischenstaatliche Organisationen - einen Überblick über die Organisation der UNO zu geben, kann auch zu Verwirrung führen. Hier die wichtigsten Organe: Die Generalversammlung Die Generalversammlung erfasst als einzige Einrichtung alle Staaten, die der UNO beigetreten sind, mit Sitz und Stimme. Die wichtigsten Aufgaben der Generalversammlung sind: die Aufrechterhaltung der internationalen Sicherheit, des Weltfriedens sowie der Abrüstung die Entwicklung des Völkerrechts die Verwirklichung der Menschenrechte und die Sicherung der Grundfreiheiten die internationale Zusammenarbeit auf den Gebieten der Wirtschaft, der Kultur, des Sozial-, Erziehungs- und Gesundheitswesens. Ferner prüft und genehmigt die Generalversammlung den Haushalt, legt die Beitragsquoten fest, bestimmt die Zusammensetzung der Organe, wählt die nichtständigen Mitglieder des Sicherheitsrates sowie die Mitglieder des Wirtschafts- und Sozialrates und ernennt auf Vorschlag des Sicherheitsrats den Generalsekretär. Der Sicherheitsrat Der Sicherheitsrat trifft als einziges Organ für alle Mitglieder verbindliche Beschlüsse. Er besteht aus 15 Mitgliedern. Die 5 ständigen Mitglieder: USA Frankreich Großbritannien Russland Volksrepublik China 2
Die 10 nichtständigen Mitglieder werden für zwei Jahre mit Zweidrittelmehrheit gewählt, und zwar nach folgendem Schlüssel: 5 Vertreter aus Afrika und Asien 2 Vertreter aus Lateinamerika 2 Vertreter aus westeuropäischen Staaten 1 Vertreter aus osteuropäischen Staaten Der Sicherheitsrat entscheidet mit einer Mehrheit von neun Stimmen. Die ständigen Mitglieder haben ein Vetorecht, mit dem sie Beschlüsse blockieren können. Die Charta der Vereinten Nationen sieht vor, dass der Sicherheitsrat Streitfälle untersucht und die betreffenden Parteien auffordern kann, sich auf friedliche Weise zu einigen. Kommen die Konfliktparteien dieser Aufforderung nicht nach, so kann der Sicherheitsrat zunächst nicht militärische Zwangsmaßnahmen (z. B. Wirtschaftssanktionen) ergreifen. Bleibt der Erfolg aus, kann der Sicherheitsrat mit Streitkräften Maßnahmen zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens durchführen. Der Sicherheitsrat bestimmt, welche Mitgliedstaaten an den Maßnahmen beteiligt werden. Generalsekretär und Generalsekretariat Das Generalsekretariat mit dem Generalsekretär an der Spitze ist der Verwaltungsapparat mit weltweit ca. 15.000 MitarbeiterInnen, mit Experten für alle Sachgebiete. Hier werden die Verhandlungen vorbereitet, Studien erstellt und die administrativen Voraussetzungen für die Durchführung von internationalen Konferenzen geschaffen. Der Generalsekretär wird von der Generalversammlung für die Dauer von 5 Jahren auf Empfehlung des Sicherheitsrates gewählt. Die Wiederwahl ist möglich und überwiegend auch praktiziert worden. Die ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates können von ihrem Vetorecht Gebrauch machen. 2001 wurde Kofi Annan (aus Ghana) für weitere fünf Jahre zum Generalsekretär gewählt. Der Generalsekretär verfügt über keine Machtmittel zur Schlichtung von Streit. Seine Arbeit ist im Wesentlichen durch diplomatische Aktivitäten geprägt. Der Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) Der Wirtschafts- und Sozialrat umfasst 54 Mitglieder mit dreijähriger Amtszeit. Er koordiniert die Aufgaben der UNO auf wirtschaftlichem, sozialem, humanitärem, kulturellem, gesundheitlichem und erzieherischem Gebiet und gibt Empfehlungen zur Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle. Der Internationale Gerichtshof Der Internationale Gerichtshof ist das oberste Rechtsprechungsorgan der UNO, mit Sitz in Den Haag. Er besteht aus 15 Richtern verschiedener Mitgliedstaaten. Der Internationale Gerichtshof befasst sich mit allen Rechtsstreitigkeiten zwischen Staaten, die ihm unterbreitet werden. Er kann aber nur tätig werden, wenn beide Parteien mit der Behandlung des Streitfalles vor dem Gerichtshof einverstanden sind. Es fehlt ihm außerdem die Möglichkeit, seine Entscheidungen auch durchzusetzen. 3
Im Laufe der Zeit richtete die UNO weitere Gerichtshöfe ein. So soll zum Beispiel das Internationale Tribunal für Verbrechen im früheren Jugoslawien die seit 01.01.1991 begangenen Kriegsverbrechen auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien (Massenhinrichtungen, Vergewaltigungen und ethnische Säuberungen) untersuchen und über die Schuldigen Recht sprechen. Als Höchststrafe ist der lebenslange Freiheitsentzug vorgesehen. Wege der Konfliktbewältigung Was in der UN-Charta steht: Die UNO verlangt von ihren Mitgliedern: absolutes Verbot der Erstanwendung von Waffengewalt, die grundsätzliche Bereitschaft und Fähigkeit, einem Angreifer mit Machtmitteln entgegen zu treten. Das Recht auf Selbstverteidigung bleibt vom Gewaltverzicht ausgenommen. Auszug aus der UN-Charta Artikel 2, Ziffer 4 Alle Mitglieder unterlassen in ihren nationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt. Artikel 39 Der Sicherheitsrat stellt fest, ob eine Bedrohung oder ein Bruch des Friedens oder eine Angriffshandlung vorliegt; er gibt Empfehlungen ab oder beschließt, welche Maßnahmen aufgrund der Artikel 41 und 42 zu treffen sind, um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren oder wiederherzustellen. Artikel 41 Der Sicherheitsrat kann beschließen, welche Maßnahmen unter Ausschluss von Waffengewalt zu ergreifen sind, um seinen Beschlüssen Wirksamkeit zu verleihen; er kann die Mitglieder der Vereinten Nationen auffordern, diese Maßnahmen durchzuführen. Sie können die vollständige oder teilweise Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen, des Eisenbahn-, See- und Luftverkehrs, der Post-, Telegraphen- und Funkverbindungen sowie sonstiger Verkehrsmöglichkeiten und den Abbruch der diplomatischen Beziehungen einschließen. Artikel 42 Ist der Sicherheitsrat der Auffassung, dass die in Artikel 41 vorgesehenen Maßnahmen unzulänglich sein würden oder sich als unzulänglich erwiesen haben, so kann er mit Luft-, See- oder Landstreitkräften die zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen durchführen. Sie können Demonstrationen, Blockaden oder sonstige Einsätze der Luft-, See- oder Landstreitkräfte von Mitgliedern der Vereinten Nationen einschließen. 4
UN-Friedensmissionen - Blauhelme Zur Zeit gibt es zwei Formen von Blauhelmeinsätzen: klassische Missionen mit vorwiegend militärischen Aufgaben und kombinierte Einsätze mit zahlreichen nichtmilitärischen Funktionen. Friedenserhaltende Maßnahmen haben folgende Ziele: die Ausweitung von Konflikten verhindern die gegnerischen Parteien an den Verhandlungstisch bringen bei ausbrechenden Kampfhandlungen zur Wiederherstellung des Friedens beitragen Die friedenserhaltenden Operationen dienen der Überwachung von Waffenstillstandsabkommen Bildung von Pufferzonen Überwachung der Entwaffnung Durchführung von Beobachtungsaufgaben Überwachung der Einhaltung der Menschenrechte Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung Vorbereitung und Sicherstellung freier Wahlen Übernahme von Verwaltungsaufgaben Leistung humanitärer und anderer Hilfe Rückführung von Flüchtlingen Als Blauhelme werden die Truppen wegen ihres blauen Barretts bzw. Stahlhelms bezeichnet. Der Einsatz von UN-Friedenstruppen ist nur mit dem Einverständnis aller Konfliktparteien möglich. Der UN-Sicherheitsrat muss in einer Resolution die völkerrechtliche Ermächtigung erteilen. Die Truppenkontingente, Polizeibeamten und das Verwaltungspersonal werden von UN-Mitgliedstaaten freiwillig bereitgestellt. Finanziert werden die Friedensoperationen durch Pflichtbeiträge. 1997 betrugen die Kosten für die Friedensmissionen 1,3 Milliarden Dollar. Zusatzinformation: Ihren ordentlichen Haushalt finanziert die UNO durch Pflichtbeiträge ihrer Mitglieder. Die Generalversamlung legt einen Beitragsschlüssel fest, der im Wesentlichen nach dem Pro-Kopf-Einkommen der Länder ermittelt wird. Reiche Länder zahlen maximal 25 % des Zweijahreshaushalts, der 2001/2001 2,536 Mrd. Dollar betrug. Als Untergrenze gelten 0,001 %. Andauernd hohe Beitragsrückstände der Mitgliedsländer beeinträchtigen allerdings die Arbeit der UNO. Hauptschuldner sind die USA. 5