Die Prinzipien der Ethik-Charta im Sport bilden die Grundlage für Aktivitäten der IG Sport Olten (siehe Anhänge 1 und 1.1).
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- Eike Falk
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1 Gründungsexemplar 1 IG Sport Olten STATUTEN I Name, Sitz, Zweck Art. 1 Unter dem Namen "IG Sport Olten besteht ein am 08. November 2012 gegründeter Verein im Sinne von Artikel 60 ff. ZGB mit Rechtsdomizil in Olten. Art. 2 Die IG Sport Olten bezweckt die Wahrung und Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Behörden, Organisationen, Vereinen sowie gegenüber der Öffentlichkeit. Die IG Sport Olten verhält sich gegenüber parteipolitischen und religiösen Fragen neutral. Die Prinzipien der Ethik-Charta im Sport bilden die Grundlage für Aktivitäten der IG Sport Olten (siehe Anhänge 1 und 1.1). Art. 3 Die IG Sport Olten sucht ihren Zweck zu erreichen durch Zusammenarbeit mit Behörden, Wirtschaft, Organisationen, Vereinen und anderen Partnern im Zusammenhang mit: a) der Förderung von Publikationen, Information und Gedankenaustausch; b) der Planung und Erstellung neuer und/oder auszubauenden Sportanlagen; c) der Koordination des Sport-Veranstaltungskalenders; d) der Erbringung von Beratung und weiteren Dienstleistungen; e) der Durchführung und Unterstützung von Projekten und Aktivitäten, welche der Förderung des Sports in Olten dienen; f) Medienkontakten und Öffentlichkeitsarbeit. II MITGLIEDSCHAFT Art. 4 Die IG Sport Olten besteht aus in der Stadt Olten domizilierten Sportvereinen, sowie Vereinen und Organisationen mit Beziehung zum Sport. Der jeweilige Verein bestimmt den /die Delegierten für die Teilnahme an der Delegiertenversammlung. Art. 5 Die Aufnahme erfolgt auf Antrag des Vereins-/Verbandsvorstandes durch die Delegiertenversammlung.
2 Der Vorstand kann neue Beitrittsgesuche provisorisch bis zur nächsten Delegiertenversammlung bewilligen. Das Aufnahmegesuch ist dem Vorstand schriftlich einzureichen. 2 Art. 6 Der Austritt ist nur durch schriftliche Erklärung auf Ende des Vereinsjahres möglich. Er ist dem Präsidenten spätestens 3 Monate vorher schriftlich zu erklären. Art. 7 Die Delegiertenversammlung kann auf Antrag des Vorstandes Mitglieder, die dem Ansehen der IG Sport Olten schaden oder die trotz Mahnung ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen, mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitgliederstimmen, ausschliessen. Der Ausschluss kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. III Organisation Art. 8 Die Organe der IG Sport Olten sind: a) die Delegiertenversammlung b) der Vorstand c) die Revisoren Art. 9 Das Vereinsjahr dauert 1 Jahr (12 Monate) und entspricht dem Kalenderjahr. a) Die Delegiertenversammlung (DV) Art. 10 Die Delegiertenversammlung wird durch den Vorstand spätestens 30 Tage im Voraus unter Angabe der Verhandlungsgegenstände einberufen. Anträge der Mitglieder sind spätestens 20 Tage vor der Delegiertenversammlung schriftlich dem Präsidenten einzureichen. Art. 11 Die ordentliche Delegiertenversammlung findet jährlich, bis spätestens Ende Mai, statt. Ausserordentliche Delegiertenversammlungen können auf schriftliches Verlangen von mindestens 1/3 der Mitglieder einberufen werden; sie können auch durch den Vorstand selbst einberufen werden.
3 Art. 12 Aufgaben der Delegiertenversammlung sind: a) Wahl der Stimmenzähler; b) Genehmigung des Protokolls der letzten Delegiertenversammlung; c) Genehmigung des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes; d) Genehmigung der Jahresrechnung nach Kenntnisnahme des Revisorenberichtes; Erteilung der Décharge und Entlastung; e) Festsetzung der Mitgliederbeiträge und Genehmigung des Budgets; f) Wahl des Präsidenten und der weiteren Vorstandsmitglieder; g) Wahl der Revisoren; h) Behandlung von Anträgen der Mitglieder und Kommissionen; i) Ernennen von Ehrenmitgliedern; j) Verschiedenes; k) Beschlussfassung über die Aufnahmen und den Ausschluss von Mitgliedern. 3 Art. 13 Stimmberechtigung An der Delegiertenversammlung sind stimmberechtigt: a) die Mitglieder mit Verein bis 100 Aktiv-Mitglieder (ab dem 16. vollendeten Altersjahr) mit je einer Delegiertenstimme; b) die Mitglieder mit Verein über 100 Aktiv-Mitglieder (ab dem 16. vollendeten Altersjahr) mit je zwei Delegiertenstimmen; c) die Mitglieder des Vorstandes mit je einer Stimme. Art. 14 Eine ordnungsgemäss einberufene Delegiertenversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 1/5 der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Für Abstimmungen gilt in der Regel das einfache Mehr der Stimmen. Die Abstimmung erfolgt offen, es sei denn, dass 1/3 der stimmberechtigten Delegierten geheime Abstimmung verlangen. Bei Wahlen entscheidet im ersten Wahlgang das absolute Mehr, im zweiten Wahlgang das relative Mehr. Der Präsident hat bei Wahlen und Abstimmungen Stichentscheid. b) DER VORSTAND Art. 15 Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten und mindestens 3 weiteren Mitgliedern, sowie a) ein Vertreter der Direktion Bildung und Sport; b) ein Vertreter der Sportkommission der Stadt Olten. Der Vorstand konstituiert sich mit Ausnahme des Präsidenten selbst. Aus dem gleichen Verein dürfen höchstens zwei Mitglieder dem Vorstand angehören. Die Amtsdauer des Vorstandes beträgt 1 Jahr. Wiederwahl ist möglich.
4 4 Art. 16 Der Vorstand ist ausführendes Organ der IG Sport Olten. Er erfüllt alle Aufgaben, die nicht ausdrücklich einem anderen Organ vorbehalten sind. Insbesondere obliegen ihm: a) Abwicklung der laufenden Geschäfte, inkl. Finanzen; b) Festigung seiner Organisationsstruktur; c) Ausarbeitung des Tätigkeitsprogramms; d) Erstellung von Jahresbericht und Jahresrechnung e) Erstellung des Budgets; f) Bezeichnung von Vertretern in Organisationen und Konferenzen; g) Einsatz und Aufhebung von Kommissionen und Arbeitsgruppen. Der Vorstand teilt seine Aufgabe in verschiedene Ressorts ein, die von den von ihm bezeichneten Ressortchefs selbständig geführt werden. Art. 17 Der Vorstand wird vom Präsidenten, im Verhinderungsfall von einem Vorstandsmitglied einberufen. Auf Verlangen von mindestens 3 Vorstandsmitgliedern muss der Vorstand innert 21 Tagen einberufen werden. Der Vorstand ist beschlussfähig wenn mindestens 3 Mitglieder anwesend sind. Er fasst seine Beschlüsse mit einfachem Mehr. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident Stichentscheid. Art. 18 Über die Beschlüsse des Vorstandes ist ein Protokoll zu führen, das vom Präsidenten und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist. Art. 19 Für die IG Sport Olten zeichnet der Präsident, im Verhinderungsfall der Kassier, zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Der Vorstand kann den Präsidenten ermächtigen, in bestimmten Angelegenheiten allein zu zeichnen. Innerhalb der einzelnen Ressorts sind die Ressortchefs allein zeichnungsberechtigt. IV Finanzen Art. 20 Einnahmen der IG Sport Olten sind: a) die Mitgliederbeiträge, die jährlich von der Delegiertenversammlung für das kommende Jahr festgesetzt werden; b) Leistungen der Stadt Olten und anderer öffentlicher Körperschaften; c) Gönnerbeiträge und freiwillige Zuwendungen; d) weitere Einnahmen. Art. 21 Für die Verbindlichkeiten der IG Sport Olten haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen, ausgenommen strafbare Handlungen. Art. 22 Die Mitglieder bezahlen den Jahresbeitrag, der durch die Delegiertenversammlung festgesetzt wird.
5 5 Der Jahresbeitrag ist in zwei Kategorien festgelegt: - Vereine bis 100 Aktiv-Mitglieder (ab dem vollendeten 16. Altersjahr) - Vereine über 100 Aktiv-Mitglieder (ab dem vollendeten 16. Altersjahr). Art. 23 Der Verein kann für bestimmte Zwecke Fonds errichten. Über deren Errichtung, Verwaltung und Aufhebung beschliesst die Delegiertenversammlung, sofern keine besonderen Stiftungsbestimmungen bestehen. Art. 24 Das Vereinsvermögen darf nur in mündelsichere Vermögenswerte angelegt werden. Art. 25 Es werden durch die Delegiertenversammlung zwei Revisoren gewählt. Die Revisoren gehören nicht dem Vorstand an. Die Amtsdauer beträgt ein Jahr. Die Wiederwahl ist möglich. Die Revisoren prüfen die Jahresrechnung und erstatten der Delegiertenversammlung schriftlich Bericht und Antrag. V SCHLUSSBESTIMMUNGEN Art. 26 Art. 27 Die Statuten können durch Beschluss der Delegiertenversammlung geändert werden. Statutenänderungen bedürfen der Zustimmung von 2/3 der anwesenden Stimmenden. Durch Zustimmung von 2/3 aller Mitglieder kann die Auflösung der IG Sport Olten beschlossen werden. Wird die IG Sport Olten aufgelöst, ist das Vermögen bei der Stadt Olten zu deponieren. Wird im Verlaufe von 10 Jahren die IG Sport Olten wieder, oder ein mit gleichem Bestimmungszweck neuer Verein gegründet, so fällt das Vermögen samt aufgelaufenen Zinsen ihr, oder dem neuen Verein zu. Die Unterlagen werden bei der Stadt Olten deponiert. Im anderen Falle geht das gesamte Vermögen an eine von der Stadt zu bestimmende gemeinnützige Institution der Stadt Olten - zu Eigentum über. Wo im Text männliche Personen- und Funktionsbezeichnungen verwendet werden, sind darunter stets auch die entsprechenden weiblichen Bezeichnungen zu verstehen. Die vorliegenden Statuten wurden an der Gründungsversammlung In Olten, vom 08. November 2012 genehmigt. Anhänge Ethik-Charta und Sport rauchfrei Die nachfolgenden Anhänge Ethik-Charta und Sport rauchfrei bilden einen integrierenden Bestandteil zu den Statuten der IG Sport Olten, genehmigt an der Gründungsversammlung vom 08. November 2012.
6 Anhang 1: Ethik-Charta 6 Gemeinsam für einen gesunden, respektvollen und fairen Sport! Die sieben Prinzipien der Ethik-Charta im Sport 1 Gleichbehandlung für alle! Nationalität, Alter, Geschlecht, sexuelle Orientierung, soziale Herkunft, religiöse und politische Ausrichtung führen nicht zu Benachteiligungen. 2 Sport und soziales Umfeld im Einklang! Die Anforderungen in Training und Wettkampf sind mit Ausbildung, Beruf und Familie vereinbar. 3 Förderung der Selbst- und Mitverantwortung! Sportlerinnen und Sportler werden an Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligt. 4 Respektvolle Förderung statt Überforderung! Die Massnahmen zur Erreichung der sportlichen Ziele verletzen weder die physische noch die psychische Integrität der Sportlerinnen und Sportler. 5 Erziehung zu Fairness und Umweltverantwortung! Das Verhalten untereinander und gegenüber der Natur ist von Respekt geprägt. 6 Gegen Gewalt, Ausbeutung und sexuelle Übergriffe! Prävention erfolgt ohne falsche Tabus: Wachsam sein, sensibilisieren und konsequent eingreifen. 7 Absage an Doping und Suchtmittel! Nachhaltig aufklären und im Falle des Konsums sofort einschreiten. Anhang 1.1: Sport rauchfrei Die Umsetzung Sport rauchfrei beinhaltet folgende Anforderungen: Tabakfreie Zeit vor, während und nach dem Sport (d.h. eine Stunde vor bis eine Stunde nach dem Sport) Vereinslokalitäten sind rauchfrei Verzicht auf finanzielle Unterstützung durch Tabakfirmen Anlässe werden rauchfrei durchgeführt. Dies beinhaltet: Wettkämpfe und Veranstaltungen der IG Sport Olten Sitzungen der IG Sport Olten (inkl. GV) Spezielle Anlässe der IG Sport Olten Olten, 08. November 2012
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