QUALITÄTSSICHERUNGSRAT

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Transkript:

Stellungnahme des Qualitätssicherungsrates zu den Curricula für das Bachelorstudium zur Erlangung eines Lehramtes/als Zulassungsvoraussetzung für das Masterstudium zur Erlangung eines Lehramtes im Bereich der Sekundarstufe Berufsbildung an der Pädagogischen Hochschule Oberösterreich und der Pädagogischen Hochschule Salzburg Stefan Zweig Hochschule GZ QSR-003/2016 Beschluss vom 11.04.2016 1. Vorbemerkungen Der Qualitätssicherungsrat (QSR) sieht seine Aufgabe darin, die Anbieter von Lehramtsstudien (Universitäten, Pädagogische Hochschulen) in ihrem Bemühen um Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung der Ausbildung von Pädagoginnen und Pädagogen zu unterstützen. Wesentliches Element ist dabei die Herstellung und Förderung eines Diskurses mit den relevanten Wissenschaften, der Profession und dem Dienstgeber der Absolventinnen und Absolventen. Dieser hat nach Ansicht des QSR in den Institutionen und darüber hinausgehend national und international zu erfolgen. Curricula sind ein Medium dieses Diskurses. Der QSR weist in seinen Stellungnahmen zu den Curricula auf mögliche Abweichungen von in den einschlägigen Gesetzen festgelegten Bestimmungen hin und gibt eine positive oder negative Stellungnahme ab. Der QSR zeigt auf, wo aus seiner Sicht Qualitätsansprüche nicht erfüllt sind und wo Verbesserungen vorgenommen werden sollen. Über die Umsetzung der Empfehlungen entscheidet der Anbieter und trägt dafür die Verantwortung. 2. Gegenstand der Stellungnahme und Vorgangsweise Die Pädagogische Hochschule Oberösterreich und die Pädagogische Hochschule Salzburg Stefan Zweig Hochschule haben dem QSR am 27.10.2015 Bachelorcurricula für das Lehramtsstudium Sekundarstufe Berufsbildung im Gesamtumfang von je 240 EC vorgelegt: a) Ernährung (Pädagogische Hochschule Oberösterreich) Das Curriculum wurde am 19.10.2015 von der Curricularkommission des Hochschulkollegiums genehmigt, am 20.10.2015 vom Hochschulrat zur Kenntnis genommen, am 22.10.2015 durch das Hochschulkollegium und am 23.10.2015 durch das Rektorat genehmigt. b) Information und Kommunikation (Pädagogische Hochschule Oberösterreich) Das Curriculum wurde am 22.10.2015 von der Curricularkommission des Hochschulkollegiums genehmigt, am 20.10.2015 vom Hochschulrat zur Kenntnis genommen und 23.10.2015 durch das Rektorat Seite 1 von 5

genehmigt. Angaben zur Genehmigung durch das Hochschulkollegium finden sich nicht im Curriculum. c) Duale Ausbildung sowie Technik und Gewerbe (gemeinsam eingerichtetes Studium der Pädagogischen Hochschule Oberösterreich und der Pädagogischen Hochschule Salzburg Stefan Zweig Hochschule) Das Curriculum wurde am 19.10.2015 von der Curricularkommission des Hochschulkollegiums der Pädagogischen Hochschule Oberösterreich genehmigt, am 20.10.2015 vom Hochschulrat zur Kenntnis genommen, am 22.10.2015 durch das Hochschulkollegium und am 23.10.2015 durch das Rektorat genehmigt. An der Pädagogischen Hochschule Salzburg Stefan Zweig Hochschule wurde das Curriculum am 20.10.2015 vom Hochschulkollegium und vom Rektorat genehmigt sowie vom Hochschulrat zur Kenntnis genommen. d) Facheinschlägige Studien ergänzende Studien (gemeinsam eingerichtetes Studium der Pädagogischen Hochschule Oberösterreich und der Pädagogischen Hochschule Salzburg Stefan Zweig Hochschule) Das Curriculum wurde am 19.10.2015 von der Curricularkommission des Hochschulkollegiums der Pädagogischen Hochschule Oberösterreich genehmigt, am 20.10.2015 vom Hochschulrat zur Kenntnis genommen, am 22.10.2015 durch das Hochschulkollegium und am 23.10.2015 durch das Rektorat genehmigt. An der Pädagogischen Hochschule Salzburg Stefan Zweig Hochschule wurde das Curriculum am 20.10.2015 vom Hochschulkollegium und vom Rektorat genehmigt sowie vom Hochschulrat zur Kenntnis genommen. Der QSR hat gemäß seinen Bestimmungen zum Stellungnahmeverfahren die Einschätzung von ausländischen Fachgutachterinnen und Fachgutachtern sowie eine Beurteilung durch das Bundesministerium für Bildung und Frauen (BMBF) eingeholt. Zusätzlich wurden Expertinnen und Experten und Interessensträger zu Kommentaren eingeladen. Sämtliche Gutachten und Kommentare wurden der Pädagogischen Hochschule Oberösterreich und der Pädagogischen Hochschule Salzburg Stefan Zweig Hochschule zur Verfügung gestellt. Diese sind in die Beratungen des QSR eingeflossen. Am 10.12.2016 fand ein Vor-Ort-Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der Pädagogischen Hochschule Oberösterreich und der Pädagogischen Hochschule Salzburg Stefan Zweig Hochschule statt, zu dem der QSR den Entwurf einer Stellungnahme vorlegte. Die Hochschulen nahmen schriftlich Stellung und legten die überarbeitete Version der Bachelorcurricula am 01.04.2016 erneut zur Stellungnahme vor. Diese Version der Curricula mit den oben genannten Fachbereichen wurde an der Pädagogischen Hochschule Oberösterreich am 03.03.2016 vom Hochschulrat zur Kenntnis genommen, am 18.03.2016 durch das Rektorat sowie am 29.03.2016 durch das Hochschulkollegium genehmigt. An der Pädagogischen Hochschule Salzburg Stefan Zweig Hochschule erfolgte die Kenntnisnahme durch den Hochschulrat, die Genehmigung durch das Rektorat und durch das Hochschulkollegium am 29.03.2016. Seite 2 von 5

3. Allgemeine Anmerkungen 3.1 Studienarchitektur Der Umfang der Bachelorstudien Ernährung, Information und Kommunikation und Duale Ausbildung sowie Technik und Gewerbe beträgt 240 EC (mind. 8 Semester). Die Curricula setzen sich wie folgt zusammen: Ernährung 1. Allgemeine bildungswissenschaftliche Grundlagen: 60 EC, davon 15 EC pps Die pädagogisch-praktischen Studien sind mit insgesamt 40 EC integriert. Die STEOP ist mit 6 EC dotiert und mit je 3 EC den allgemeinen bildungswissenschaftlichen Grundlagen und der Fachdidaktik zugeordnet. wird mit je 3 EC den allgemeinen bildungswissenschaftlichen Grundlagen und der Fachdidaktik zugeordnet. Information und Kommunikation 1. Allgemeine bildungswissenschaftliche Grundlagen: 60 EC, 15 EC pps Die pädagogisch-praktischen Studien wurden mit insgesamt 40 EC integrativ verankert. Die STEOP ist mit 6 EC dotiert und mit je 3 EC den allgemeinen bildungswissenschaftlichen Grundlagen, mit 1 EC der Fachdidaktik und mit 2 EC der Fachwissenschaft zugeordnet. wird mit je 3 EC den allgemeinen bildungswissenschaftlichen Grundlagen und der Fachdidaktik zugeordnet. Duale Ausbildung sowie Technik und Gewerbe 1. Allgemeine bildungswissenschaftliche Grundlagen: 60 EC, davon 15 EC pps Die pädagogisch-praktischen Studien sind mit insgesamt 40 EC integriert. Die STEOP ist mit 6 EC dotiert. Mit je 3 EC wird sie den allgemeinen bildungswissenschaftlichen Grundlagen und der Fachdidaktik zugeordnet. Seite 3 von 5

ist mit je 3 EC den allgemeinen bildungswissenschaftlichen Grundlagen und der Fachdidaktik zugewiesen. Der Umfang des Bachelorstudiums Facheinschlägige Studien ergänzende Studien beträgt 60 EC (gesamt 240 EC, mind. 4 Semester) und setzt sich wie folgt zusammen: 1. Allgemeine bildungswissenschaftliche Grundlagen: 24 EC, davon 3 EC pps 2. Fachdidaktik: 36 EC, davon 12 EC pps 180 EC werden aus einem facheinschlägigen Studium anerkannt. Die pädagogisch-praktischen Studien sind mit insgesamt 15 EC integriert. Die STEOP umfasst 6 EC und wird mit je 3 EC den allgemeinen bildungswissenschaftlichen Grundlagen und der Fachdidaktik zugeordnet. Die Bachelorarbeit ist mit 6 EC dotiert und mit je 3 EC den allgemeinen bildungswissenschaftlichen Grundlagen und der Fachdidaktik zugewiesen. 3.2 Qualifikationsprofile Die Qualifikationsprofile stellen die den einzelnen Curricula zu Grunde liegenden Konzepte wie das Kompetenzprofil, das Lehr-Lern-Beurteilungskonzept und das Modell der pädagogisch-praktischen Studien plausibel dar. Die vom Entwicklungsrat (03.07.2014) empfohlenen professionellen Kompetenzen von PädagogInnen finden Berücksichtigung. Dies trifft auch auf interreligiöse Kompetenzen gem. 9 Abs. 6 HCV 2013 zu. Wissen im Bereich des Schulrechts kann in ausreichendem Maß erworben werden. Der QSR begrüßt die Förderung von Mobilität im Studium. 4. Studienbereiche Da auf Grund der Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen über die Praxiserfordernisse für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst und über den Entfall der ergänzenden Lehramtsausbildung in bestimmten Verwendungen (BGBl. II Nr. 305/2015 vom 13.10.2015) keine Verpflichtung mehr zur Absolvierung eines Masterstudiums besteht, ist generell darauf zu achten, dass sowohl die dienstrechtlichen Erfordernisse als auch alle inhaltlich relevanten Elemente im Bachelorstudium verankert sind, da anderenfalls die Qualität der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern in diesem Bereich nicht gewährleistet werden kann. Seite 4 von 5

4.1 Allgemeine bildungswissenschaftliche Grundlagen Die Konzeption der allgemeinen bildungswissenschaftlichen Grundlagen ist gut gelungen. Der QSR begrüßt das Angebot eines gemeinsamen fachlichen Kerns für alle auszubildenden Lehrerinnen und Lehrer im Verbund Mitte und die Fokussierung auf den Bereich der Sekundarstufe Berufsbildung in den spezifisch dafür vorgesehenen Modulen. Inklusion wurde als Querschnittsmaterie gut in den Curricula verankert. 4.2 Pädagogisch-praktische Studien Die Verankerung der pädagogisch-praktischen Studien ist gut gelungen. Insbesondere die konsequente Verzahnung mit den weiteren drei Säulen der Pädagoginnen- und Pädagogenbildung wird vom QSR positiv bewertet. 4.3 Berufsfachliche Grundlagen/Fachwissenschaft und Fachdidaktik Die Konzeption des Curriculums Ernährung ist besonders positiv hervorzuheben. Aber auch die Konzeption der Curricula Information und Kommunikation und Duale Berufsausbildung sowie Technik und Gewerbe ist gut gelungen. 5. Zusammenfassender Beschluss Die Pädagogische Hochschule Oberösterreich und die Pädagogische Hochschule Salzburg haben qualitätsvolle, theoriegeleitete und professionsorientierte Curricula für den Bereich der Berufsbildung vorgelegt, die eine sehr gute Grundlage für die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern darstellen. Mit den vorgelegten Bachelorcurricula werden die in der Anlage zu 74a Abs. 1 Z 4 HG festgelegten Rahmenvorgaben für das Studium zur Erlangung eines Lehramtes im Bereich der Sekundarstufe Berufsbildung sowie die Anstellungserfordernisse gem. Anlage 2 zu 38 VBG bzw. 3 LVG grundsätzlich erfüllt. Angesichts des o.g. Entfalls der Verpflichtung zur Absolvierung eines Masterstudiums kann der QSR dies lediglich unter Vorbehalt feststellen. Der QSR gibt eine positive Stellungnahme zu den vorgelegten Curricula für das Bachelorstudium ab. Empfohlen wird eine Weiterentwicklung der Curricula entsprechend der hier angeführten Vorschläge und Kommentare des QSR. Der QSR empfiehlt außerdem, die Implementierung der Curriculua durch eine formative Evaluation zu begleiten. Dabei sollte insbesondere die Studierendensicht einbezogen werden. Seite 5 von 5