Alleinvermittlungsauftrag Seite 1 von 5 I. AGB UND WICHTIGE HINWEISE Für eine rasche und fehlerfreie Bearbeitung Ihres Auftrages füllen Sie bitte diesen Maklervertrag (im Folgenden Vertrag ) vollständig und in Blockbuchstaben aus und retournieren Sie ihn bitte per E-Mail oder Post an den Immobilienmakler (im Folgenden Makler ). Zwischen dem/der Auftraggeber/in und dem Makler wird ausdrücklich vereinbart, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Maklers in der jeweils gültigen Fassung (im Folgenden AGB ) ergänzend zu diesem Vertrag zum Vertragsinhalt erhoben werden und sohin einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages darstellen. Sollten die AGB dem Vertrag widersprechen, gehen die Bestimmungen des Vertrages vor. Die AGB wurden dem/der Auftraggeber/in vor Abschluss des Vertrages übergeben. Der Makler schließt ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen und zu seinen AGB den Vertrag mit dem/der Auftraggeber/in. Diesem Vertrag oder den AGB widersprechende/abweichende mündliche oder schriftliche Erklärungen/ Änderungen/Ergänzungen oder AGB seitens des/der Auftraggebers/in sind unbeachtlich und ungültig, sondern werden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen sowie die AGB des Maklers uneingeschränkter Vertragsinhalt. Der/Die Auftraggeber/in ist ausdrücklich damit einverstanden, dass das Objekt auch solchen Personen angeboten wird, mit welchen der Makler in einem familiären und/oder wirtschaftlichen Naheverhältnis steht und der/die Auftraggeber/in von diesem Umstand im Zuge des Abschlusses des Rechtsgeschäftes informiert wird. Der Makler weist den/der Auftraggeber/ in sohin ausdrücklich darauf hin, dass zwischen Makler und dem vermittelten Dritten ein familiäres und/oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht. Der Makler wird als Doppelmakler tätig. Der/Die Auftraggeber/in willigt ausdrücklich ein, dass der Makler zugleich für den Dritten tätig werden oder von diesem eine Belohnung annehmen darf (Doppelmakler). II. MAKLER Firma: Adresse: Telefon: +43 1 481 22 58 15 E-Mail: III. AUFTRAGGEBER/IN Name: Geb. Datum: Beruf: Firma: Firmenbuch-Nr.: UID-Nr.: Straße/Nr.: PLZ: Ort: Tel.: E-Mail: Der/Die Auftraggeber/in ist Konsument/in im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes JA NEIN 1. Vertragsgegenstand Der Makler wird mit der Vermittlung des Verkaufes der Vermietung des nachstehend beschriebenen Objektes zu den mit diesem Vertrag und AGB des Maklers vereinbarten Bedingungen beauftragt. Der/Die Auftraggeber/in ist über das gegenständliche Objekt als Eigentümer/in Verfügungsberechtigter/e vom/von der Verfügungsberechtigten ermächtigt und/oder bevollmächtigt entsprechend dem Inhalt dieses Vertrages über das Objekt verfügungsberechtigt und haftet für die Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag.
Alleinvermittlungsauftrag Seite 2 von 5 2. Vermittlungsobjekt Objektart: Adresse: EZ: KG: GSt-Nr.: Anteile: Gfl.: Nfl.: Bewilligte Einreichpläne vorhanden nicht vorhanden Der/Die Auftraggeber/in bestätigt, dass sämtliche baulichen Einrichtungen baubehördlich genehmigt sind, mit Ausnahme von: öffentlich aufgeschlossen nicht aufgeschlossen Anschlüsse Strom Wasser Gas Fernwärme Brunnen Kanal Senkgrube Telefon Sat/Telekabel Etage: Geschoßanzahl: Balkon: Loggia: Baujahr: Bezugstermin: Wohnungseigentum begründet: JA NEIN Räume: sonstige Besonderheiten: Verhandlungsbasis: Kaufpreis geldlastenfrei: EUR ohne Verrechnung von USt. zuzüglich % USt Kaufpreis inkl. Lasten: EUR ohne Verrechnung von USt. zuzüglich % USt Monatlicher Bruttomietzins: EUR inkl. exkl. % USt Monatliche Betriebskosten: Monatliche Heizkosten: EUR EUR Sonstige Vertragskonditionen/Beschreibung und Ausstattung des Objektes: (Kaution, Mietdauer, Zahlungskonditionen, Zusammensetzung Mietzins, Heizung, Lift, Inventar, Anschlüsse, Reparaturrücklage etc.):
Alleinvermittlungsauftrag Seite 3 von 5 3. Provisionsvereinbarung Der/Die Auftraggeber/in verpflichtet sich zur Bezahlung der nachstehenden Provision für die Fälle, dass er während oder nach Ablauf des vereinbarten Vermittlungsvertrages mit dem Interessenten, der die verdienstliche Vermittlungstätigkeit vom Makler in Anspruch genommen hat oder der vom Makler namhaft gemacht wurde, während oder nach Ablauf der vereinbarten Alleinvermittlungsfrist das vorgenannte oder ein zweckgleichwertiges Rechtsgeschäft abschließt. Die Provision gebührt dem Makler auch, wenn er in anderer Weise als durch Namhaftmachung (z.b. durch vermittelnde Tätigkeit) verdienstlich tätig geworden ist. Die Provision ist mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts fällig. Ergänzende Informationen zur Provisionsvereinbarung sind den AGB des Maklers zu entnehmen. 3.1. Provisionshöhe % des im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreises inkl. Lasten zuzüglich % USt Bruttomonatsmietzins (Gesamtzins ohne USt) zuzüglich % USt % von besonderen Abgeltungen (für Investitionen, Einrichtungsgegenstände, Einräumung von Rechten) zuzüglich % USt 3.2. Besondere Provisionsvereinbarungen Die Zahlung der oben vereinbarten Provision (zuzüglich gesetzlicher USt) in der Höhe von brutto EUR wird auch verschuldens- und schadensunabhängig für den Fall vereinbart, dass das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treue und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der/die Auftraggeber/in entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäftes erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlässt; ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt, das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft nicht mit dem/der Auftraggeber/in, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der/die Auftraggeber/in die ihm vom Makler bekanntgegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der vermittelte Dritte die Geschäftsgelegenheit bekanntgegeben hat (Informationsweitergabe), oder ein gesetzliches oder vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wurde ( 15 Abs 1 Maklergesetz). Für die Dauer des Alleinvermittlungsauftrages werden zusätzlich folgende Provisionstatbestände vereinbart: Der/Die Auftraggeber/in hat die oben genannte Provision zu zahlen, falls er den Alleinvermittlungsauftrag vertragswidrig ohne wichtigen Grund vorzeitig auflöst oder das Geschäft während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrages vertragswidrig durch die Vermittlung eines anderen vom/von der Auftraggeber/in beauftragten Maklers zustandegekommen ist oder das Geschäft während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrages auf andere Art als durch die Vermittlung eines anderen vom/von der Auftraggeber/in beauftragten Maklers auf andere Art (z.b. Selbstverkauf) zustande gekommen ist ( 15 Abs 2 Maklergesetz). Ergänzende Informationen zur Provisionsvereinbarung sind den AGB des Maklers zu entnehmen. 3.3. Weitere Fälle der Provisionsentstehung Für den Fall, dass der/die Auftraggeber/in ein zweckgleichwertiges Rechtsgeschäft (z.b. Verkauf statt Vermietung) abschließt, verpflichtet er sich, an den Makler eine Vermittlungsprovision zu zahlen, dessen Höhe sich primär nach diesem Vertrag oder nach den AGB des Maklers richtet und im Falle keiner Regelung darüber nach den jeweiligen Provisionshöchstbeträgen der Immobilienmaklerverordnung 1996 (im Folgenden IMV 1996) berechnet wird. Eine Ergänzungsprovision, dessen Höhe sich primär nach diesem Vertrag oder nach den AGB des Maklers richtet und im Falle keiner Regelung darüber nach den jeweiligen Provisionshöchstbeträgen der IMV 1996 wird auch für den Fall vereinbart, dass nach Abschluss eines Rechtsgeschäftes (zb zuerst Miete) über dasselbe Objekt ein weiteres Rechtsgeschäft (zb dann Kauf) abgeschlossen wird. 3.4. Ersatz von Aufwendungen Zwischen den Parteien wird ausdrücklich vereinbart, dass der/die Auftraggeber/in dem Makler Aufwendungen auf Grund von zusätzlichen Aufträgen zu ersetzen hat. Dies gilt auch dann, wenn das angestrebte Rechtsgeschäft nicht zustande kommt. 4. Vertragsdauer/Kündigung Dieser Auftrag ist bis als Alleinvermittlungsauftrag befristet und wandelt sich danach automatisch in einen unbefristeten und jederzeit kündbaren schlichten Maklervertrag. Aufgrund der ausführlich besprochenen und besonderen Umstände des vorliegenden Auftrages, erklärt sich der/die Auftraggeber/in mit der obgenannten Befristung ausdrücklich einverstanden und erklärt diese für angemessen. Die Aufkündigung des schlichten Maklervertrages hat keine Auswirkungen auf jene Rechtsgeschäfte, für die der Makler bis zum Zeitpunkt der Aufkündigung bereits verdienstlich tätig war, sofern das vermittelte Rechtsgeschäft (auch nach erfolgter Aufkündigung) zustande kommt.
Alleinvermittlungsauftrag Seite 4 von 5 5. Wechselseitige Unterstützungs- und Informationspflicht Der/Die Auftraggeber/in hat den Makler bei der Ausübung seiner Vermittlungstätigkeit redlich zu unterstützen und eine Weitergabe von mitgeteilten Geschäftsgelegenheiten zu unterlassen. Makler und Auftraggeber/in sind verpflichtet einander die erforderlichen Nachrichten zu geben. Insbesondere hat der/die Auftraggeber/in den Makler von einer Änderung der Verkaufs-/Vermietungsabsicht unverzüglich zu informieren. Weiters verpflichtet sich der/die Auftraggeber/in jene Personen bekanntzugeben, die sich während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrages direkt an ihn gewendet haben. Der Makler verpflichtet sich nach Kräften tätig zu werden. 6. Vorlage eines Energieausweises und Information über Energiekennzahlen in Inseraten Der/Die Auftraggeber/in hat dem Käufer oder Bestandnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung einen höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen und spätestens 14 Tage nach Vertragsunterfertigung auszuhändigen. Die Kennwerte HWB und fgee sind (ab 1.12.2012) im Inserat anzuführen. Das Zuwiderhandeln gegen die Informationspflicht in Inseraten wird mit einer den/der Auftraggeber/in und den Makler treffenden Verwaltungsstrafe von bis zu EUR 1.450,00 geahndet. Das Zuwiderhandeln gegen die Vorlage- und Aushändigungspflicht wird mit einer den/der Auftraggeber/in (Verkäufer/in/Vermieter/in) treffenden Verwaltungsstrafe von bis zu EUR 1.450,00 geahndet. Bereits erstellte Energieausweise (die nur den HWB-Kennwert enthalten) behalten ihre Gültigkeit 10 Jahre ab Ausstellungsdatum. Der/Die Käufer/in bzw. Bestandnehmer/in, dem kein Energieausweis übergeben wurde, kann ab 1.12.2012 selbst einen Energieausweiserstellen lassen und dafür die angemessenen Kosten binnen 3 Jahren klagsweise geltend machen. Wird kein Energieausweis vorgelegt, gilt gem. 7 EAVG zumindest eine dem Alter und Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Der/Die Auftraggeber/in wurde über die Informationspflicht betreffend Energieausweiskennzahlen in Inseraten, die Pflicht zur Vorlage und Aushändigung eines Energieausweises sowie die Verwaltungsstrafbestimmungen informiert. Der/Die Auftraggeber/in hat dem Makler einen höchstens 10 Jahre alten Energieausweis zur Verfügung gestellt. Der/Die Auftraggeber/in wird bis einen Energieausweis beibringen. Der/Die Auftraggeber/in stellt trotz erfolgter Informationen und Aufforderung keinen Energieausweis zur Verfügung. Es ist kein Energieausweis erforderlich bzw. es liegt eine Ausnahme gem. 5 EAVG 2012 vor. 7. Schlussbestimmungen 7.1. Erfüllungsort ist Wien. 7.2. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung mit dem Makler oder im Zusammenhang ihrer Verletzung, Beendigung oder Ungültigkeit wird als ausschließlicher Gerichtsstand Innere Stadt Wien vereinbart. Handelt es sich bei dem/der Auftraggeber/in um einen/eine Konsumenten/in der/die seinen/ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat oder im Inland beschäftigt ist, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände ( 14 KSchG). 7.3. Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. 7.4. Die Nichtigkeit, Unwirksamkeit, Ungültigkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen des Maklervertrages oder der AGB oder Teile davon, aus welchem Grund auch immer, lässt die Rechtswirksamkeit und Gültigkeit der übrigen (Teil-) Bestimmungen unberührt und führt dies nicht zum gänzlichen Entfall dieser Bestimmung, sondern bleibt der restliche gültige Teil aufrecht gültig. Vielmehr gelten dann ersatzweise jene Bestimmungen oder Teile davon als vereinbart, welche rechtswirksam und gültig bzw. gesetzlich zulässig sind und dem Vertragszweck der nichtigen, unwirksamen, ungültigen oder undurchführbaren Bestimmungen sowie der Regelungsabsicht wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommen. Gleiches gilt im Fall einer unplanmäßigen Vertragslücke. 7.5. Neben diesem Vertrag bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinerlei mündliche oder schriftliche Abreden. Allfällige vor Abschluss dieses Vertrages getroffene schriftliche oder mündliche Vereinbarungen verlieren bei Vertragsabschluss ihre Gültigkeit. 7.6. Änderungen und Ergänzungen sowohl des abgeschlossenen Maklervertrages wie auch AGB sowie Zusatzvereinbarungen und Nebenabreden bedürfen in jedem einzelnen Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform und der Unterzeichnung der Parteien. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftsatzerfordernis. 8. Sonstige Vereinbarungen
Alleinvermittlungsauftrag Seite 5 von 5 9. Rücktrittsrecht und Widerrufsbelehrung nach KSchG und FAGG Der/Die Auftraggeber/in wird informiert, dass sofern er/sie Konsument/in im Sinne des 1 KSchG ist bei Abschluss des Vermittlungsauftrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von diesem Alleinvermittlungsauftrag binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Rücktrittserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden. Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll, bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den/die Auftraggeber/in, der damit bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist sein Rücktrittsrecht verliert. Der/Die Auftraggeber/in wünscht ein vorzeitiges Tätigwerden innerhalb der offenen Rücktrittsfrist und nimmt zur Kenntnis, dass er damit bei vollständiger Vertragserfüllung (Namhaftmachung) das Rücktrittsrecht vom Maklervertrag gem. 11 FAGG verliert. Eine Pflicht zur Zahlung der Provision besteht erst nach Zustande kommt des vermittelten Geschäftes (Kaufvertrag, Mietvertrag) aufgrund der verdienstlichen, kausalen Tätigkeit des Maklers. Der/Die Auftraggeber/in wünscht kein vorzeitiges Tätigwerden. Im Fall eines Rücktritts nach 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen. Falls zutreffend: Dieser Vertrag wurde in den Geschäftsräumen des Maklerunternehmens abgeschlossen und fällt somit nicht in den Anwendungsbereich des FAGG. Es besteht daher in diesem Fall für den Konsumenten kein Rücktrittsrecht gem. 11 FAGG. Der/Die Auftraggeber/in erhält eine Kopie dieses Vertrages auf dauerhaftem Datenträger und eine Nebenkostenübersicht (ÖVI-Form 13 K bzw. M, Nebenkostenübersicht und Information über den Maklervertrag sowie allfällige Rücktrittsrechte). 10. Rechtsverbindliche Bestätigung des/der Auftraggebers/in und Vertragsabschluss 10.1. Der/Die Auftraggeber/in bestätigt durch Unterfertigung dieses Vertrages über die Immobilienertragssteuer informiert worden zu sein und nähere Details beim Steuerberater einzuholen, den gegenständlichen Vertrag als auch die AGB des Maklers gewissenhaft ausgefüllt, gelesen und verstanden zu haben, mit den damit vereinbarten Bedingungen vollumfänglich einverstanden zu sein und diese zum Vertragsinhalt zu erheben, die AGB des Maklers vor Unterzeichnung des Vertrages erhalten zu haben bzw. diese über die Homepage des Maklers www.irisimmobilien.com abrufen konnte, eine Kopie dieses Vertrages, der AGB des Maklers und eine Nebenkostenübersicht und Informationen zum Maklervertrag, Widerrufsbelehrung inkl. Widerrufsformular erhalten, gelesen und verstanden zu haben. 10.2. Durch Retournierung des ausgefüllten Vertrages, auch ohne dessen Unterfertigung und/oder die Unterfertigung dieses Vertrages und/oder sonstige ausdrückliche oder schlüssige Annahme des selbigen und/oder faktischen oder duldende Inanspruchnahme der Leistungen des Maklers, schließe ich als Auftraggeber/in mit dem Makler den gegenständlichen Vertrag zu den vorangestellten Bedingungen und unter Einbeziehung der AGB des Maklers ab. Der/Die Auftraggeber/in ermächtigt den Makler und dessen Mitarbeiter zur Einsichtnahme in die Unterlagen der Gemeinde (Bauakten, Bebauungsbestimmungen, Betriebsanlagengenehmigungen usw.) und der Hausverwaltung obiges Vermittlungsobjekt betreffend. Wien, am Unterschrift Makler X Unterschrift Auftraggeber/in Integrierende Bestandteile zu diesem Vertrag (Beilagen): AGB des Maklers Nebenkostenübersicht und Informationen zum Maklervertrag Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular