Kooperationsvereinbarung vom 18.07.2016 zwischen der Hochschule Aalen, Technik und Wirtschaft Beethovenstr. 1 73430 Aalen vertreten durch den Rektor, Herrn Prof. Dr. Gerhard Schneider - Hochschule Aalen - und der Gewerbliche Schule Backnang Heininger Weg 43 71522 Backnang vertreten durch die Schulleiterin, Frau Dr. Isolde Fleuchaus - Gewerbliche Schule Backnang - Seite 1 von 7
Inhalt Präambel... 3 1 Informationsverpflichtung... 3 2 Prüfung der Gleichwertigkeit... 4 3 Kosten... 4 4 Voraussetzungen der Teilnahme... 4 5 Bewerbungs- / Zulassungsverfahren... 4 6 Anerkennungsverfahren... 5 7 Praxissemester... 5 8 Sonstiges... 5 9 Salvatorische Klausel... 5 Anlage 1: Studienverlaufsplan... 6 Anlage 2: Anerkannte Module im Studienangebot MekA... 7 Seite 2 von 7
Präambel Die Parteien dieser Vereinbarung streben in Übereinstimmung mit dem europäischen Bologna-Prozess und den Abkommen der Folgekonferenzen eine höhere Durchlässigkeit zwischen dem beruflichen und dem akademischen Bildungssystem an. Die HS Aalen ist eine Hochschule des Landes Baden-Württemberg nach 1Abs. 4 Gesetz über die Hochschulen und Berufsakademien in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz - LHG) und bildet Studierende in akademischen Studiengängen, in technisch-naturwissenschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Fächern aus. Die Gewerbliche Schule Backnang bietet eine Fachschule für Technik, Fachrichtung Maschinentechnik und führt berufliche Aufstiegsfortbildungen mit dem Abschluss Staatlich geprüfte(r) Techniker(in) durch. Die Parteien stellen Entsprechungen im Sinne der Gleichwertigkeit zwischen einzelnen technischen Ausbildungsinhalten bei den Aufstiegsfortbildungen Staatlich geprüfte(r) Techniker(in) Maschinentechnik und Staatlich geprüfte(r) Techniker(in) Mechatronik und Leistungen des Studiengangs Bachelor of Engineering Mechatronik an der Hochschule Aalen fest und vereinbaren die Anrechnung der Inhalte der Aufstiegsfortbildung auf den akademischen Studiengang Mechatronik an der Hochschule Aalen an. Die in Anlage 2 genannten Leistungen werden im Studiengang Mechatronik an der Hochschule Aalen angerechnet. 1 Informationsverpflichtung (1) Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Anrechenbarkeit der Ausbildungsinhalte der Gewerblichen Schule Backnang in der Weiterbildung Staatlich geprüfte(r) Techniker(in) Maschinentechnik und Staatlich geprüfte(r) Techniker(in) Mechatronik auf die akademischen Ausbildungsinhalte bezüglich des an der Fakultät Optik und Mechatronik gelehrten Studiengangs Bachelor of Engineering Mechatronik der Hochschule Aalen in der Form des Studienmodells MekA (=Mechatronik kompakt durch Anerkennung beruflich erworbener Kompetenzen) mit einer Verkürzung der Studiendauer von sieben auf fünf Semester. Der Studienverlaufsplan sowie die zu absolvierenden Module sind im Anlage 1 aufgeführt. (2) Die Parteien vereinbaren deshalb, sich mit Inkrafttreten dieser Vereinbarung ihre betreffenden Studiendokumente (Rahmenlehrpläne, Beleg- und Prüfungsaufgaben sowie Studien- und Prüfungsordnung) gegenseitig zur Verfügung zu stellen. (3) Die Parteien benennen jeweils einen Ansprechpartner für den gegenseitigen Informationsaustausch. (4) Zwischen den Parteien wird außerdem vereinbart, dass sie sich über Veränderungen, die sich an den Studiendokumenten während der Laufzeit dieser Vereinbarung ergeben, jeweils unaufgefordert informieren. (Versand der geänderten Dokumente / Satzungen an den Vertragspartner). (5) Die Parteien gewähren sich nach vorheriger Absprache Zugang zu den relevanten Dokumenten zu Zwecken der Durchführung dieser Vereinbarung. Seite 3 von 7
2 Prüfung der Gleichwertigkeit (1) Die Durchführung des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens sowie die Durchführung des weiteren Studiums wird durch die Hochschule Aalen geregelt. Es gelten die hier entsprechend verabschiedeten rechtl. Regelungen der Hochschule Aalen. Ein Mitspracherecht der Gewerblichen Schule Backnang ist nicht gegeben. (2) Werden Änderungen an dieser Vereinbarung vorgenommen, so sind alle Stellen entsprechend frühzeitig zu informieren und zu hören. Bei Meinungsverschiedenheiten sind beide Parteien bemüht eine einvernehmliche Regelung zu finden. (3) Kann eine Einigung nicht erzielt werden, so steht jedem Vertragspartner ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. 8 Abs. 2 gilt entsprechend. 3 Kosten Jeder Vertragspartner trägt die ihm durch diese Vereinbarung entstehenden Kosten selbst. Eine gegenseitige oder wechselseitige Kostenerstattung, beziehungsweise Kostenverrechnung findet nicht statt. 4 Voraussetzungen der Teilnahme (1) Für die Teilnehmer des Programmes müssen folgende Voraussetzungen kumulativ vorliegen: Abschluss der Weiterbildung Staatlich geprüfte(r) Techniker(in) Maschinentechnik oder Staatlich geprüfte(r) Techniker(in) Mechatronik Allgemeine, bundesweit gültige Fachhochschulreife Ein Berufsabschluss im Berufsfeld und 1 Jahr berufliche Tätigkeit im Berufsfeld (2) Die geforderten Unterlagen sind der Hochschule Aalen entsprechend der dort festgelegten Fristen vorzulegen. 5 Bewerbungs- / Zulassungsverfahren (1) Das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für den Studiengang Mechatronik in verkürzter Form (MekA) erfolgt über die Hochschule Aalen. (2) Die Bewerber bewerben sich entsprechend der Fristen der Hochschule Aalen (Bewerbungsschluss zum Sommersemester 15. Januar, Bewerbungsschluss zum Wintersemester 15. Juli) und nehmen am regulären Bewerbung- und Auswahlverfahren der Hochschule Aalen teil. (3) Die Zulassung bzw. Ablehnung zum Studiengang erfolgt durch die Hochschule Aalen entsprechend der dort verabschiedeten Auswahlsatzung. Seite 4 von 7
6 Anerkennungsverfahren (1) Die Anerkennung der in Anlage 2 genannten Module erfolgt zu Studienbeginn durch das Zulassungs- / Anerkennungsamt des Studiengangs Mechatronik. (2) Die Hochschule Aalen sichert bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen den Studierenden einen individuellen Studienverlauf zu, so dass eine Verkürzung der Studienzeit von 7 Semester auf 5 Semester ermöglicht wird. 7 Praxissemester Das Praxissemester entfällt unter Berücksichtigung von 4 dieser Vereinbarung in Teilen. Näheres siehe Anlage 2. 8 Sonstiges (1) Diese Vereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft. Sie wird unbefristet geschlossen. (2) Sie kann mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Im Fall der vorzeitigen Beendigung verpflichten sich die Parteien, die Ausbildung bereits aufgenommener Kandidaten bis zu deren Ende ordnungsgemäß abzuschließen. (3) Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. 9 Salvatorische Klausel In Fall der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von beiden Vertragsparteien gewollten am nächsten kommt. Das gleiche gilt in dem Fall, dass der Vertrag Lücken aufweist. Aalen, den 18.07.2016 Backnang, den 18.07.2016 Prof. Dr. Gerhard Schneider Rektor Hochschule Aalen Dr. Isolde Fleuchaus Schulleiterin Seite 5 von 7
Anlage 1: Studienverlaufsplan Seite 6 von 7
Anlage 2: Anerkannte Module im Studienangebot MekA Legende: 2 Vorleistungen, 8 Module und die Hälfte des Praxissemesters mit einem gesamten Umfang von 53 ECTS-Punkten werden anerkannt. Seite 7 von 7