RUHR-UNIVERSITÄT BOCHUM INSTITUT FÜR ERZIEHUNGSWISSENSCHAFT Leitfaden zur Bachelor-Prüfung mit der B.A.-Arbeit im Fach Erziehungswissenschaft Studienfachberatung Erziehungswissenschaft: PD Dr. Sonja Steier Akademisches Prüfungsamt der Fakultät III: Erste Fassung: 30.12.2004 Angelika Kruza überarbeitet am 30.04.2005 überarbeitet am 25.06.2007 überarbeitet am 18.05.2011
1 INHALT Seite 1. Gute Gründe für einen schnellen Studienabschluss... 2 2. Studienvoraussetzungen für die Zulassung zur Bachelor-Prüfung... 2 3. Nachweis der Studienleistungen des B. A.-Studiums bei der Anmeldung zu einer Teilprüfung... 2 4. Vorschlag für einen optimalen Prüfungsablauf... 3 5. Die Bachelor-Arbeit... 4 6. Das zuständige Prüfungsamt... 4 7. Die Anmeldung zur Prüfung Anmeldeformulare... 5 8. Erforderliche Bescheinigungen/Unterschriften für die Zulassung... 5 9. Anmeldetermine für die Prüfungen... 6 10. Anmeldung zur letzten Teilprüfung... 6 11. Vorgaben für die Wahl der Prüferinnen und Prüfer und die Prüfungsschwerpunkte im Fach Erziehungswissenschaft... 6 12. Berechnungen: Gesamtnoten und Fachnoten im Bachelor-Examen... 7 13. Am Schluss: Titel, Zeugnis und Diploma Supplement... 7 14. Obligatorisches Beratungsgespräch für ein nachfolgendes Master-Studium... 8 15. Zusammenfassung: Schritt für Schritt zum B. A.-Abschluss... 8 1
2 1. Gute Gründe für einen schnellen Studienabschluss Anders als in den auslaufenden Studiengängen haben die punktuellen Abschlussprüfungen im konsekutiven B. A. / M. A.-Studiengang, in dem Sie eingeschrieben sind, an Gewicht verloren: Die meisten Prüfungsleistungen haben Sie bereits in den Modulen Ihrer beiden Fächer und im Optionalbereich erbracht. Insofern müssen Sie in der Regel nur noch drei Prüfungsteile absolvieren, eine jeweils 30-minütige mündliche Prüfung in Ihren beiden Studienfächern und die Bachelor-Arbeit im Fach Ihrer Wahl. Die Ausnahmen von dieser Regel: Falls Sie ein naturwissenschaftliches Fach studieren, entfällt dort auch die mündliche Abschlussprüfung zugunsten zusätzlicher Modulprüfungen. Ein weiteres wichtiges Argument spricht für einen schnellen Studienabschluss: Wann und wo immer Sie sich später um einen Arbeitsplatz bewerben, wird die Frage nach der individuellen Studiendauer von Relevanz sein. Studierende, die die Regelstudienzeit aus welchen Gründen auch immer deutlich überschreiten, haben gegenüber denen, die den Studienabschluss innerhalb der vorgegebenen Zeit erreichen, die schlechteren Karten. 2. Studienvoraussetzungen für die Zulassung zur Bachelor-Prüfung Während in den auslaufenden Studiengängen bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung die in den jeweiligen Studienordnungen vorgeschriebenen Studienleistungen in der Regel vollständig erbracht sein mussten, ist diese Voraussetzung im neuen Studiengang dramatisch gesenkt worden. Sie können sich bereits zur Bachelor- Prüfung anmelden, sofern Sie in dem Studienfach, das Sie zuerst abschließen wollen, die im Studienverlaufsplan für die ersten vier Semester vorgesehenen Kreditpunkte erworben und eines der beiden prüfungsrelevanten Module abgeschlossen haben. Darüber hinaus müssen Sie bei der Anmeldung zum ersten Prüfungsteil lediglich 20 Kreditpunkte für den Optionalbereich nachweisen. Die Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung im zweiten Studienfach müssen also erst bei der Anmeldung zur Prüfung in diesem zweiten Fach erfüllt sein. Für die Zulassung zur B. A.-Arbeit oder Fachprüfung Erziehungswissenschaft impliziert diese Regelung den Nachweis von etwa 50 CP darunter den Abschluss eines der Wahlpflichtmodule A 4 oder A 5 oder A 6 oder B 4 oder B 5, sofern es sich nicht um die letzte Teilprüfung handelt. Dies gibt Ihnen die Chance, die Abschlussprüfungen zu entzerren, das heißt, eventuell das Studium in einem Fach abzuschließen, um sich dann auf die Erfüllung der restlichen Anforderungen des zweiten Faches bzw. des Optionalbereichs zu konzentrieren. 3. Nachweis der Studienleistungen des B. A.-Studiums bei der Anmeldung zu einer Teilprüfung Das Prüfungsamt der Fakultät III räumt Ihnen bei der Anmeldung zur Teilprüfung im Fach Erziehungswissenschaft eine Nachreichfrist für noch fehlende Studiennachweise ein, um einen schnellen Abschluss zu ermöglichen. Konkret bedeutet dies, dass Sie zur Teilprüfung im Fach Erziehungswissenschaft unter Auflagen zugelassen werden 2
3 können. Um die erforderlichen Kontakte zwischen Ihnen und den Fachbeauftragten zu reduzieren, räumt Ihnen das Prüfungsamt die Möglichkeit ein, die Fachbeauftragten der Fächer und des Optionalbereichs erst dann aufzusuchen, wenn Sie die Mindestvoraussetzungen (bzw. alle Studienleistungen bei Anmeldung der letzten Prüfungsleistung) erfüllt haben: Sie melden sich während der Anmeldefrist (= Ausschlussfrist) zu den mündlichen Prüfungen mit den Anmeldeunterlagen einschließlich der von Prüfer/Prüferin und Beisitzer/Beisitzerin unterschriebenen Terminvereinbarung im Prüfungsamt an und reichen dem Prüfungsamt den von dem/von der Fachbeauftragten unterschriebenen Nachweis nur bei tatsächlichem Vorliegen sämtlicher Mindestvoraussetzungen bzw. aller Studienleistungen im Prüfungsfach und/oder Optionalbereich ein. Sollten Sie die Mindestvoraussetzungen bzw. alle Studienleistungen bei der Anmeldung noch nicht erfüllen, erhalten Sie vom Prüfungsamt eine Nachreichfrist für diese fehlende/n Unterschrift/en der Fachbeauftragten, die ca. 14 Tage vor Beginn des Prüfungsblocks, in dem Sie die mündliche Prüfung ablegen wollen, endet. Können Sie bis zu diesem Zeitpunkt den Nachweis durch die Unterschrift des Fachbeauftragten nicht führen, werden Sie aus der Prüfungsliste gestrichen. Informieren Sie sich also frühzeitig (Informationen der jeweiligen Fächer und des Optionalbereichs oder Ihrer Mentoren) über die Mindestvoraussetzungen bzw. das Erreichen aller Studienleistungen. Stimmen Sie mit den Seminarleitern ab, bis wann Sie Ihre Leistungen erbringen müssen, so dass diese in VSPL eingepflegt werden (und/oder Ihnen der Seminarschein ausgehändigt wird), Sie fristgerecht die Unterschriften der Fachbeauftragten einholen und im Prüfungsamt einreichen können. Im Gegensatz dazu können Sie Ihre Bachelorarbeit als erste oder zweite Prüfungsleistung nur anmelden, wenn Sie den Nachweis über die vorliegenden Mindestvoraussetzungen im Fach und Optionalbereich beifügen. Melden Sie dagegen Ihre schriftliche Abschlussarbeit als letzte Prüfungsleistung an und legen den Nachweis aller Studienleistungen bis auf eine Seminarleistung in einem der Fächer (oder dem Optionalbereich) durch die Unterschriften der Fachbeauftragten vor, so können Sie mit Einverständnis des Faches, in dem Sie die B.A.-Arbeit schreiben wollen (Unterschrift als Letzte einholen!), ebenfalls vom Prüfungsamt zur Anmeldung unter Vorbehalt zugelassen werden. Die Nachreichfrist endet in diesem Fall 14 Tage vor Abgabe der Abschlussarbeit. 4. Vorschlag für einen optimalen Prüfungsablauf (1) Wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen zur Prüfungsanmeldung bzw. Zulassung erfüllt haben, sollten Sie sich im fünften Semester zu einer der beiden mündlichen Prüfungen anmelden, auch wenn Ihnen in beiden Studienfächern und im Optionalbereich noch einige der für den Abschluss des Studiums erforderlichen CP fehlen. (2) Im Sinne der Optimierung des Prüfungsablaufs ist es empfehlenswert, die vorlesungsfreie Zeit zwischen dem 5. und 6. Semester zur Anfertigung Ihrer Bachelor-Arbeit (vgl. Punkt 5) zu nutzen. Ratsam wäre es weiterhin, am Ende des 6. Fachsemesters die letzte der mündlichen Fachprüfungen zu absolvieren. Selbst eine (hoffentlich unwahrscheinliche) Wiederholungsprüfung könnten Sie dann noch innerhalb der Regelstudienzeit absolvieren. (Die GPO sieht für die 3
4 Bachelor-Arbeit eine einmalige, für die mündlichen Prüfungen eine zweimalige Wiederholungschance vor.) (3) Wenn Sie diesem Vorschlag folgen, können Sie während des sechsten Semesters die noch fehlenden Kreditpunkte in den Fächern und im Optionalbereich erbringen. (4) Sofern Sie sich aber entschließen, die Bachelor-Arbeit erst nach der Vorlesungszeit Ihres sechsten Semesters als letzte Prüfungsleistung anzufertigen, müssen Sie bei der Planung des Bearbeitungszeitraumes darauf achten, dass das Bewertungsverfahren mindestens 4 Wochen in Anspruch nimmt. Wenn Sie im 7. Semester in das Master-Studium wechseln wollen, müsste Ihre Arbeit also spätestens am 31.03. oder 30.09. abgegeben werden. (5) Sollten Sie aus organisatorischen Gründen abweichend von dem oben vorgeschlagenen Verlauf die Prüfung erst zu Beginn des 7. Semesters (im Oktober/November oder April/Mai) Ihre letzte Teilprüfung abschließen, so können Sie sich unmitelbar nach Abschluss der Prüfung und der Beratungsgespräche noch für ein nachfolgendes Master-Studium umschreiben lassen. Sofern Sie sich vorher schon für Veranstaltungen des Master-Studiums angemeldet hatten, können Sie also auch bei einem Abschluss zu Beginn des 7. Semesters die Regelstudienzeit einhalten. 5. Die Bachelor-Arbeit Schon in der Mitte Ihres Bachelor-Studiums sollten Sie sich darüber Gedanken machen, ob Sie die Bachelor-Arbeit im Fach Erziehungswissenschaft oder in Ihrem zweiten Studienfach schreiben wollen. Wenn diese Richtungsentscheidung zugunsten des Fachs Erziehungswissenschaft ausfällt, müssen Sie in den nachfolgenden Semestern auf der Grundlage Ihrer Studienerfahrungen in den beiden Wahlpflichtmodulen der A- und B-Gruppe eine weitere Entscheidung treffen, nämlich in welchem der beiden Module Ihr Interessenschwerpunkt liegt. (Kurzfristige Änderungen sind allerdings nicht ausgeschlossen.) Es wäre für Sie optimal, wenn sich aus einem der großen Leistungsnachweise in den beiden Wahlpflichtmodulen die Umrisse bzw. Fragestellungen für die Bachelor-Arbeit ergeben würden. Das sollten Sie mit der entsprechenden Dozentin bzw. dem Dozenten frühzeitig abklären. Dann müssen Sie die Bachelor-Arbeit nämlich nicht thematisch am Nullpunkt beginnen und werden die Arbeit auch in dem dafür vorgesehenen Zeitrahmen (6 Wochen) abschließen können. Der Bearbeitungszeitraum für Ihre Bachelor-Arbeit beginnt mit dem Tag, an dem Sie das Thema und die Unterschrift ihres Betreuers einholen. Der letztmögliche Abgabetag wird Ihnen schriftlich vom Prüfungsamt mitgeteilt, nachdem Sie Ihre Anmeldeunterlagen eingereicht haben (vgl. auch Punkt 8). 6. Das zuständige Prüfungsamt Mit Ihrer Entscheidung, in welchem der beiden Studienfächer Sie Ihre Bachelor- Arbeit schreiben wollen, haben Sie zugleich festgelegt, welches der akademischen Prüfungsämter für die Organisation aller Prüfungsleistungen zuständig ist. Wenn Sie die Arbeit im Fach Erziehungswissenschaft anfertigen, ist es das Prüfungsamt der Fakultät III (A. Kruza, GA 3/51, Sprechstunden: vgl. www.rub.de/pruefamt-philew). 4
5 Beabsichtigen Sie, Ihre Bachelor-Arbeit nicht im Fach Erziehungswissenschaft, sondern in Ihrem anderen Studienfach zu schreiben, werden Sie dagegen von dem Prüfungsamt betreut, das für dieses Fach zuständig ist. Um welches Prüfungsamt es sich dabei handelt, wo Sie es finden und welche Sprechstundentermine jeweils angeboten werden, können Sie über die Homepage der RUB ermitteln (www.rub.de/angebote/studierende). 7. Die Anmeldung zur Prüfung Anmeldeformulare Wenn Sie sich zur Bachelor-Abschlussprüfung anmelden wollen, sollten Sie im Vorhinein ihre in VSPL hinterlegten Leistungsnachweise verwalten. (Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: www.ife.rub.de/studium/vspl) Zudem benötigen Sie die entsprechenden Anmeldeformulare: Sie können sich diese Formblätter als PDF-Datei von der Homepage des Prüfungsamts unserer Fakultät (www.rub.de/pruefamt-philew) herunterladen. Welche dieser Formblätter bei der Anmeldung ausgefüllt vorliegen müssen, hängt davon ab, mit welchem Prüfungsteil Sie beginnen wollen. Auf jeden Fall müssen Sie den Antrag auf Zulassung (Nr. 1), den Nachweis über die Mindestvoraussetzungen im Prüfungsfach und im Optionalbereich für die Anmeldung zur Bachelor-Prüfung (Nr. 4) und die Formblätter entweder zur Anmeldung der Bachelor-Arbeit (Nr. 3) oder zu einer der beiden mündlichen Fachprüfungen (Nr. 2) ausgefüllt mitbringen. Neben diesen Formblättern müssen Sie bei der Anmeldung außerdem eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung einreichen. 8. Erforderliche Bescheinigungen/Unterschriften für die Zulassung Unverzichtbar für die Zulassung zum Prüfungsverfahren ist die Unterschrift des/ der Fachbeauftragten des Studienfachs, in dem Sie die erste Prüfung (B. A.-Arbeit oder mündliche Prüfung) absolvieren wollen. Darüber hinaus benötigen Sie die Unterschrift der Fachbeauftragten des Optionalbereichs (Frau Steger). Mit diesen beiden Unterschriften weisen Sie nach, dass Sie die Prüfungsvoraussetzungen in mindestens einem Fach erfüllt haben (Formblatt Nr. 4). Für das Fach Erziehungswissenschaft ist Frau PD Dr. Steier (GA 1/148) zuständig. Wenn Sie im Fach Erziehungswissenschaft die Unterschrift der zuständigen Fachberaterin einholen wollen, müssen Sie Ihr Studienbegleitbuch und die erbrachten Leistungsnachweise mitbringen. Ihre Mentorin bzw. Ihr Mentor muss die vorliegenden Modulleistungen und die Berechnung der Modulnoten bereits vorher überprüft und abgezeichnet haben! Falls Sie das Prüfungsverfahren mit der Bachelor-Arbeit beginnen wollen, brauchen Sie bei der Anmeldung weiterhin die Einverständniserklärung der Betreuerin bzw. des Betreuers Ihrer Arbeit und die Themenformulierung für die Arbeit (Nr. 3). Der Zweitgutachter für die Bachelor-Arbeit wird vom Themensteller der Arbeit benannt. Wollen Sie hingegen zuerst eine mündliche Prüfung ablegen, müssen Sie die Unterschrift Ihrer Prüferin bzw. Ihres Prüfers, der Protokollführerin bzw. des Protokollführers und die Angabe des Prüfungsschwerpunktes (Nr. 2) vorlegen. Auch vereinbaren Sie mit dem Prüfer/der Prüferin den Prüfungstermin (Datum, Uhrzeit, Ort) innerhalb des Prüfungsblockes. 5
6 9. Anmeldetermine für die Prüfungen Sofern das Prüfungsamt der Fakultät III für Sie zuständig ist, gelten folgende Regelungen: Alle Studierenden müssen für die Anmeldung zu beiden mündlichen Bachelorprüfungen in den gewählten Fächern die festen Anmeldefristen nutzen. (2 Anmeldephasen und 2 Prüfungsblöcke pro Semester) Mit dem Prüfer/der Prüferin wird der Prüfungstermin (Datum, Uhrzeit, Ort) innerhalb des Prüfungsblockes vereinbart und die Unterschriften von Prüfer und Beisitzer (Protokollführer) auf den entsprechenden Anmeldeformularen (vor Beginn der Anmeldefristen) eingeholt. (Wiederholungsprüfungen sollten Sie sofort für den nächsten Prüfungsblock anmelden.) Die genauen Anmeldetermine finden Sie am schwarzen Brett des Prüfungsamtes bzw. auf der Homepage (www.rub.de/pruefamt-philew). Die Anmeldung zur Bachelor-Arbeit im Fach Erziehungswissenschaft können Sie dagegen jederzeit zu den angegebenen Sprechstunden des Prüfungsamts der Fakultät III, also bei der zuständigen Sachbearbeiterin, Frau A. Kruza, vornehmen. 10. Anmeldung zur letzten Teilprüfung Wie Sie den vorliegenden Erläuterungen zu Punkt 3 entnehmen konnten, müssen Sie bei der Anmeldung zur letzten Teilprüfung im Prinzip alle für den Bachelor- Abschluss in Ihren beiden Studienfächern und im Optionalbereich vorgeschriebenen Studienleistungen nachweisen. Diesem Nachweis dient das Formblatt Nr. 6 (Seiten 1-3), das von den drei für Sie zuständigen Fachberatern unterzeichnet werden muss. Dazu müssen Sie im Fach Erziehungswissenschaft der zuständigen Fachberaterin das nun komplettierte, von der Mentorin bzw. dem Mentor abgezeichnete Studienbegleitbuch vorlegen. Über die Möglichkeit, fehlende Studiennachweise bis zur letzten Prüfung nachzureichen, informiert ebenfalls der Punkt 3. 11. Vorgaben für die Wahl der Prüferinnen und Prüfer und die Prüfungsschwerpunkte im Fach Erziehungswissenschaft Im Fach Erziehungswissenschaft können Sie im Prinzip alle Veranstalterinnen und Veranstalter von Hauptseminaren als Prüferinnen und Prüfer vorschlagen. Bei den Ausnahmen von dieser Regel handelt es sich vor allem um Lehrbeauftragte. Über den aktuellen Stand der Prüfungsberechtigten informiert eine Liste von Prüferinnen und Prüfern, die Sie jeweils im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Instituts für Erziehungswissenschaft bzw. am schwarzen Brett/ auf der Homepage des Prüfungsamtes finden. Schreiben Sie die Bachelor-Arbeit im Fach Erziehungswissenschaft, so können Sie die Betreuerin bzw. den Betreuer der Arbeit nicht für die mündliche Prüfung vorschlagen. Hinsichtlich des Themas einer eventuellen Bachelor-Arbeit im Fach Erziehungswissenschaft ist lediglich festgelegt, dass das Thema in Absprache mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer formuliert und sich nach Ihrer Wahl inhaltlich 6
7 auf eines der beiden Wahlpflichtmodule beziehen muss. Die mündliche Fachprüfung muss sich dann auf das verbleibende Wahlpflichtmodul beziehen und dabei auf einen Modulteil, in dem Sie keinen großen Leistungsnachweis erbracht haben. Schreiben Sie Ihre Bachelor-Arbeit hingegen nicht in Erziehungswissenschaft, dann bezieht sich die Fachprüfung Erziehungswissenschaft nach Ihrer Wahl thematisch auf eines der beiden Wahlpflichtmodule und dabei wiederum auf einen Modulteil, in dem Sie keinen großen Leistungsnachweis erbracht haben. 12. Berechnungen: Gesamtnoten und Fachnoten im Bachelor-Examen Die spätere Endnote Ihres Bachelor-Examens setzt sich aus der Note für die Bachelor-Arbeit (15%), der Note für das prüfungsrelevante Modul des Optionalbereichs (15%) und den beiden Fachnoten Ihrer beiden Studienfächer (jeweils 35%) zusammen. In die beiden Fachnoten, die für die Bildung der Gesamtnote das größte Gewicht haben, gehen die Ergebnisse der prüfungsrelevanten Module sowie die mündlichen Abschlussprüfungen ein. Deren Gewicht ist in den einzelnen Fächern unterschiedlich festgesetzt. Im Fach Erziehungswissenschaft gehen die Abschlussnoten der beiden prüfungsrelevanten Module des Wahlpflichtbereichs mit jeweils 35%, die mündliche Abschlussprüfung dagegen mit 30% in die Fachnote ein. 13. Am Schluss: Titel, Zeugnis und Diploma Supplement Wenn Sie alle Prüfungsteile erfolgreich abgeschlossen haben, verleiht Ihnen die Fakultät, in der Sie Ihre Bachelor-Arbeit geschrieben haben, den Titel Bachelor of Arts. Mit der vom Prüfungsamt ausgestellten Urkunde erhalten Sie ein Zeugnis, das Ihre Studienfächer und die jeweils erreichten Noten ausweist. Darüber hinaus wird Ihnen ein international übliches Diploma Supplement ausgestellt, das ausweist, welche Module Sie mit wieviel Kreditpunkten und mit welchem Erfolg studiert haben. Um dieses Diploma Supplement zu bekommen, müssen Sie im Fach Erziehungswissenschaft noch einmal einen Vordruck ( Transcript of Records ) ausfüllen, in den Sie die in den beiden Fächern und im Optionalbereich absolvierten Module und deren Endnoten eintragen und von den drei Fachbeauftragten autorisieren lassen. Diese Unterlagen reichen Sie jeweils 2-fach mit den Originalunterschriften beim Prüfungsamt ein. Den Vordruck für das Transcript of Records finden Sie auf den Homepages des Prüfungsamtes. Wenn Sie die Angaben aus Ihrem Studienbegleitbuch in diesen Vordruck übertragen haben, müssen Sie die Eintragungen von Ihrem Fachbeauftragten unterschreiben lassen. Sollten Ihre Studienleistungen bereits komplett in VSPL erfasst und die Modulnotenzuordnung und -berechnung erfolgt sein, so genügt es, den von den Fachbeauftragten unterschriebenen Ausdruck Übersicht über die Leistungsnachweise im Prüfungsamt einzureichen. Das Prüfungsamt stellt Ihnen dann zusammen mit Zeugnis und Urkunde ein Diploma Supplement aus. 7
8 14. Obligatorisches Beratungsgespräch für ein nachfolgendes Master-Studium Bei den Informationen zum Übergang zur Masterphase auf der Homepage des Prüfungsamtes (www.rub.de/pruefamt-philew) finden Sie Bescheinigungen über die Beratungsgespräche zur Aufnahme des M.A.- bzw. M.Ed.-Studiums. Die Bescheinigungen benötigen Sie, wenn Sie das abgeschlossene Bachelor-Studium auf der Master of Arts-Stufe in beiden oder in einem der beiden Fächer bzw. auf der Master of Education-Stufe fortsetzen und sich deshalb zum nachfolgenden Semester umschreiben wollen. Mit wem Sie dieses Beratungsgespräch führen, ist unterschiedlich geregelt. Im Fach Erziehungswissenschaft ist die Betreuerin bzw. der Betreuer Ihrer Bachelor-Arbeit Ihr Gesprächspartner, der die entsprechende Bescheinigung ausstellt. (Falls Sie die B. A.-Arbeit im zweiten Fach geschrieben haben, müssen Sie für das Fach Erziehungswissenschaft das Beratungsgespräch mit Ihrer mündlichen Prüferin bzw. Ihrem mündlichen Prüfer führen.) Im Fach Erziehungswissenschaft geben Sie darüber hinaus auf diesem Formblatt an, welche Hochschullehrerin bzw. welcher Hochschullehrer mit Professorenstatus Sie bei einer Fortsetzung des Studiums der Erziehungswissenschaft auf der Master- Stufe betreuen soll. (Die Liste der möglichen Betreuerinnen und Betreuer finden Sie am schwarzen Brett vor dem Geschäftszimmer des Instituts für Erziehungswissenschaft.) 15. Zusammenfassung: Schritt für Schritt zum B. A.-Abschluss Aktionen 1. Entscheiden Sie sich, in welchem Fach Sie Ihre Bachelor-Arbeit schreiben wollen. Informieren Sie sich, welches Prüfungsamt damit für Sie zuständig ist. 2. Überprüfen Sie, ob Sie die Anforderungen für die Anmeldung zum ersten Prüfungsteil erfüllen. 3. Besorgen Sie sich die Vordrucke für die Anmeldung zum Examen und seine Teilprüfungen und füllen Sie diese Vordrucke aus. 4. Lassen Sie sich dann bestätigen, dass Sie die Anforderungen für die Zulassung zur Prüfung in mindestens einem Studienfach und im Optionalbereich erfüllen. 5. Entscheiden Sie danach, welchen Prüfungsteil Sie zuerst absolvieren wollen, welche Themen und welche Prüfer als Betreuer der B. A.-Arbeit oder als mündliche Prüfer in Frage kommen, ob Hilfen und Adressen Sondierungsgespräche mit Seminarveranstaltern/Mentoren Homepage der RUB, Prüfungsämter: www.rub.de/angebote/studierende Eintragungen im Studienbegleitbuch überprüfen; LNW sichten eventuelle Rücksprache mit der Mentorin bzw. dem Mentor Homepage: www.rub.de/pruefamtphilew Fachbeauftragte im jeweiligen Fach/im Optionalbereich. Grundlage des Nachweises in Erzwiss.: die vom Mentor abgezeichneten Eintragungen im Studienbegleitbuch Sondierungsgespräche mit den potentiellen Prüferinnen und Prüfern; Themenabsprachen; Unterschriften in den entsprechenden Vordrucken für B. A.-Arbeit oder mündliche 8
9 und ggf.welche Anmeldefrist zu beachten ist. 6. Reichen Sie den Zulassungsantrag sowie die Unterlagen für mindestens einen oder auch mehrere Prüfungsteile beim Prüfungsamt ein. 7. Bevor Sie sich zum letzten Prüfungsteil anmelden, benötigen Sie den Nachweis, dass Sie in beiden Studienfächern und im Optionalbereich alle Studienanforderungen erfüllt haben. 8. Nachdem Sie das Prüfungsverfahren erfolgreich abgeschlossen haben, benötigen Sie den Nachweis über ein Beratungsgespräch mit Fachvertretern Ihrer Fächer, wenn Sie das Studium auf der M. A.-Stufe fortsetzen wollen. 9. Wenn Sie Urkunde und Zeugnis über Ihren B. A.-Abschluss erhalten haben, füllen Sie ein Formblatt für das ergänzende Diploma Supplement aus, das u.a. alle Module, die Sie studiert haben, und die Noten, die Sie dafür erhalten haben, ausweist. Reichen Sie den ausgefüllten und autorisierten Vordruck jeweils 2-fach mit den Originalunterschriften bei Ihrem Prüfungsamt ein. Prüfungen Prüfungsamt: schwarzes Brett/Homepage Prüfungsamt der Fakultät III: Anmeldefristen und Prüfungsblöcke zu den mündlichen Fachprüfungen vgl. Aushang am schwarzen Brett/ Homepage Anmeldung zur B. A.-Arbeit ist dagegen zu jeder Zeit in den Sprechstunden möglich (vgl. Homepage/Türaushang) Unterschriften der Fachbeauftragten in Ihren Fächern und im Optionalbereich auf der Grundlage von Studienbüchern/LNW/Modulnachweise/ VSPL-Ausdruck Beratungsgespräch fachspezifisch geregelt! In Erziehungswissenschaft: Betreuerin/Betreuer der B. A.-Arbeit bzw. mündliche Prüferin/mündlicher Prüfer Vordruck Transcript of Records zum Diploma Supplement für das Fach Erziehungswissenschaft des Instituts für Erziehungswissenschaft auf der Homepage des Instituts für Erziehungswissenschaft bzw. des Prüfungsamtes Abzeichnung Ihrer Eintragung durch den Fachbeauftragten auf der Grundlage Ihres Studienbegleitbuchs/Ihrer Modulnachweise Sollten Ihre Studienleistungen bereits komplett in VSPL erfasst und die Modulnotenzuordnung und - berechnung erfolgt sein, so genügt es, den von den Fachbeauftragten unterschriebenen Ausdruck Übersicht über die Leistungsnachweise im Prüfungsamt einzureichen. Das Prüfungsamt stellt Ihnen dann zusammen mit Zeugnis und Urkunde ein Diploma Supplement aus. 9