Nationalagentur Erasmus+ Bildung Praxisworkshops 2017
Studierendenmobilität & Students-Online -Basic 2
Studienaufenthalte 3 12 Monate möglich Auf Basis bilateraler Abkommen mit ausländischen Partnerhochschulen Keine Studiengebühren an der Gasthochschule Pro Studienzyklus (Bachelor / Master / PhD) bis zu 12 Monate (Praktikumsaufenthalte zählen zur Maximaldauer) Mindestens 3 ECTS Credits pro absolvierten Monat Diplomstudien: im Hinweisfeld anmerken Nominierungsfristen (laut Richtlinien) Anerkennung laut Learning Agreement verpflichtend Unterzeichnung des Learning Agreements vordem Aufenthalt 3
Studienaufenthalte Trimester: Notiz im Hinweisfeld (eventuell Weiterleitung des Academic Calendars) Studierende/r bezieht österreichische Studienbeihilfe oder ein Selbsterhalterstipendium? > Studienbeihilfe ja Studierende mit Beihilfe für ein Auslandsstudium erhalten einen anderen Vertragstyp Vertragsumwandlungen sind nur während der Vertragslaufzeit möglich Nach der Vertragsunterzeichnung sind keine Änderungen möglich 4
Praktikumsaufenthalte für Studierende Gasteinrichtungen Unternehmen, NGOs, Sozialpartnereinrichtungen, Bildungs-und Forschungseinrichtungen, Schulen und Kindergärten Ausgenommen sind EU Institutionen und Institutionen, die EU- Mittel verwalten (z.b. Nationalagenturen) Liste unter https://europa.eu/european-union/abouteu/institutions-bodies_en) 5
Praktikumsaufenthalte für Studierende 2 12 Monate möglich Pflichtpraktika: 3 ECTS Credits pro absolvierten Monat Pro Zyklus (Bachelor, Master, PhD) bis zu maximal zwölf Monaten (Studienaufenthalte zählen zum Kontingent) Anerkennung bzw. Nachweis im DiplomaSupplement durch Heimathochschule der Studierenden Nominierungen laufend möglich (unter Einhaltung der Nominierungsfristen) Keine Zuverdienstgrenze 6
Graduiertenpraktika Bewerbung und Auswahl noch während des aktiven Studiums Vorhergehende Mobilitäten einberechnen maximale Dauer: 12 Monate pro Studienzyklus Nominierung laufend möglich (Nominierungsfristen) Studium muss bei Antritt nachweislich abgeschlossen sein Praktikum muss innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des Studiums enden 7
Praktikumsaufenthalte: Nominierungsfristen Stichtage sind jeweils der 1. und der 15. eines Monats Beispiele: Wird am 1. des Monats nominiert -Förderung ab dem 15. des selben Monats möglich (Nominiert am 01.03.2017 Förderung ab frühestens 15.03.2017) Nominierung am 15. eines Monats ist die Förderung ab dem 1. des folgenden Monats möglich. (Nominiert am 15.03.2017 Förderung ab frühestens 01.04.2017) Nominierungen nach dem 15. eines Monats -Förderung erst ab 15. des Folgemonats möglich (Nominiert am 17.03.2017 Förderung frühestens ab dem 15.04.2017) 8
Praktikumsaufenthalte: Nominierungsfristen Aufenthalte unter der Mindestdauer von 2 Monaten sind nicht eligibel keine Nominierung! Längere Vorlaufszeitengewährleisten eine reibungslose Abwicklung Kurzfristige Nominierungen vermeiden Zu späte Einreichung der erforderlichen Dokumente : Nominierung mit nächst möglichem Fördertermin (siehe Fristen) 9
Verlängerungen der Aufenthalte Müssen direkt an Erstaufenthalt anschließen Mindestdauer 15 Tage Anlage spätestens 14 Tage vor Ende des Erstaufenthaltes Maximale Förderdauer von 12 Monaten darf nicht überschritten werden Einhaltung der Vertragslaufzeit Ihrer Hochschule Ausstellung eines neuen Learning Agreements Erreichung von mind. 3 ECTS Credits pro absolviertem Monat 10
Allgemeine Informationen Ablauf nach Ihrer Nominierung: Kontrolle jedes Datensatzes durch das ER > Vergabe einer GZ > Berechnung der Förderhöhe > Zuerkennung und Vertragsausstellung > Vertragsunterzeichnung > Auszahlung > Abrechnung anhand Aufenthaltsbestätigung Änderung von Aufenthaltsdaten anhand Bestätigungen von HEI und Gastinstitution Nach Vertragsunterzeichnung keine Änderungen mehr möglich 11
Mobilität von Studierenden zwischen Programmländern Vor dem Aufenthalt: Bewerbung und Auswahl Learning Agreement: Heimatinstitution <> Studierende/r <> Gastinstitution Inhalt: Ziele, Rechte, Verpflichtungen, Arbeitsinhalte Vertrag / Finanzierungsvereinbarung: Studierende/r <> OeAD Inhalt: Bedingungen der Mobilität, Rechte, Pflichten, Fristen OLS-Assessment 12
Mobilität von Studierenden zwischen Programmländern Während des Aufenthaltes: Wenn nötig: Änderung des Learning Agreements Heimatinstitution <> Studierende/r <> Gastinstitution Inhalt: Ziele, Rechte, Verpflichtungen, Arbeitsinhalte Gegen Ende des Aufenthaltes: zweites OLS-Assessment 13
Mobilität von Studierenden zwischen Programmländern Nach dem Aufenthalt: Aufenthaltsbestätigung Einreichung im Original ( mit genauer Angabe der tatsächlich absolvierten Dauer) im jeweiligen Erasmus-Referat EU-Survey (Participant Report) Automatischer Versand durch MT+ Regelmäßiger Upload der Daten durch die Heimatinstitutionen Transcript of Records Anerkennung der absolvierten ECTS Credits NEU: EU-Survey zur Anerkennung (45 Tage nach Beendigung der Mobilität) 14
Erasmus-Referate Graz: Eva Weixler - erasmus-graz@oead.at Innsbruck: Susanna Steiner erasmus-innsbruck@oead.at Klagenfurt: Ulrike Wallenko erasmus-klagenfurt@oead.at Leoben: Lisa Genger erasmus-leoben@oead.at Linz: Andreas Szelegowitz erasmus-linz@oead.at Salzburg: Marie Göllner erasmus-salzburg@oead.at Wien: Lisa Frühauf, Sandra Küfhaber, Melanie Neubauer erasmus-wien@oead.at 15