Medienrecht für die öffentliche Verwaltung. Praxisseminar Februar 2017, Bonn. Aus der Praxis für die Praxis.

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Transkript:

Aus der Praxis für die Praxis Kompetenz für Fach- und Führungskräfte Praxisseminar Medienrecht für die öffentliche Verwaltung 15. 16. Februar 2017, Bonn

2 Medienrecht für die öffentliche Verwaltung Medienrecht für die öffentliche Verwaltung 15. 16. Februar 2017, Bonn Masernausbruch an der Grundschule Tierschützer entdecken vernachlässigte Tiere Journalisten fordern Zutritt zu Flüchtlingsunterkünften Feuerwehreinsatz wird durch herumlaufende Medienvertreter gestört täglich gibt es in der öffentlichen Verwaltung neue Themenfelder, bei denen die Interessen der zuständigen Behörde und die Interessen der Medien unter einen Hut gebracht werden müssen. Behörden haben mittels guter Medienarbeit die Chance, amtliche Inhalte bewusst zu kommunizieren, eigene Schwerpunkte zu setzen, Botschaften zu transportieren und um Verständnis zu werben. Und Journalisten schätzen Amtspersonen als Themenspender, Informanten und Experten. Eine gelungene Zusammenarbeit zwischen Behörden und Medien ist also für alle Beteiligten und für die Bürger ein Gewinn. In der Praxis fühlen sich Behördenmitarbeiter von Medienanfragen allerdings häufig überrumpelt. Unsicherheiten bestehen auf verschiedensten Ebenen: Was kann/darf/muss ich überhaupt sagen wie weit reicht der Auskunftsanspruch der Medien? Muss ich mich fotografieren lassen? Muss ich ein Interview geben? Kann ich bei der äußeren Gestaltung eines Interviews mitbestimmen? Wann ist eine Verdachtsberichterstattung zulässig? Bietet das Presserecht auch einer Behörde Verteidigungsmöglichkeiten gegen unwahre Berichterstattung? Auch die rechtlichen Aspekte beim Einsatz von Social Media sind von zentraler Bedeutung, denn das Internet ist auch für die öffentliche Verwaltung zentrales Kommunikationsmedium. Mit den Werkzeugen des Web 2.0 wie Blogs, Facebook, Youtube, Twitter & Co. stehen Wege offen, Verwaltungsleistungen im Netz zu präsentieren und mit den Bürgerinnen und Bürgern zu kommunizieren. Mehr Transparenz und Bürgernähe können positive Folgen sein. Das Social Web birgt aber auch viele Risiken. Sozial-mediale Dialoge können nicht absolut kontrolliert werden und möglicherweise aus dem Ruder laufen. Rechtliche Risiken drohen durch die Verletzung des Telemedienrechts, des Datenschutzrechts, des Urheber- und des Presserechts. Auch das Urheberrecht ist zu beachten, weshalb die Teilnehmenden des Seminars auch zentrales urheberrechtliches Fachwissen erwerben: Erläutert wird die Entstehung von Urheber- und Leistungsschutzrechten, der Erwerb

Medienrecht für die öffentliche Verwaltung 3 und der Verkauf von Nutzungsrechten (Lizenzen, Creative Commons), die Aufgaben von Verwertungsrechten und das hochaktuelle Zitatrecht. Die Teilnehmenden lernen, im Verwaltungsalltag Haftungsrisiken zu vermeiden und im Falle einer Abmahnung kompetent zu reagieren. Methoden, Tools, Ausgestaltung Impulsreferate, Arbeit in Kleingruppen und gemeinsame Analyse und Lösung typischer Fragestellungen. Anschaulich und unterhaltsam werden unzählige Praxisbeispiele erläutert. Zielsetzung Insgesamt vermittelt das Seminar Führungskräften der öffentlichen Hand sowie Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern mit Medienkontakt das zentrale Fachwissen für die selbständige Einschätzung und Lösung täglicher medienrechtlicher Fragestellungen sowie wertvolle praktische Hinweise für den souveränen Umgang mit den Medien. Methoden, Tools, Ausgestaltung: Impulsreferate, Arbeit in Kleingruppen und gemeinsame Analyse und Lösung typischer Fragestellungen. Anschaulich und unterhaltsam werden unzählige Praxisbeispiele erläutert. Zielgruppe Führungskräfte der öffentlichen Hand sowie Sachbearbeiter mit Medienkontakt Bildnachweis Titelseite: Uetliberg Uto Kulm, CC BY 2.0, flickr.com

4 Medienrecht für die öffentliche Verwaltung Themenüberblick, 1. und 2. Tag, 09:30 17:00 Uhr: Was dürfen die Medien und was dürfen sie nicht? Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen, Haftung der Medien für unwahre Tatsachenbehauptungen, Was tun gegen die zulässige Verdachtsberichterstattung? Auskunftsansprüche der Medien nach Landespressegesetz und nach Informationsfreiheitsgesetz, Umfang und Grenzen Anspruch der Medien auf Interviews und O-Töne von Behördenleiter, Abteilungsleiter, Pressesprecher oder Sachbearbeiter? Interviewvertrag, Autorisierungsvorbehalt Welche Chancen bietet das Presserecht? Unterlassung, Gegendarstellung, Widerruf, Geldentschädigung, Schadensersatz Das Recht am eigenen Bild Abgrenzung zwischen Bildnis und Bild, Einwilligung, Widerruf der Einwilligung, praxisrelevante Beispiele Referentin: Johanna Onischke, Kanzlei Onischke, Mettmann Frau Onischke ist Rechtsanwältin mit eigener Kanzlei für Medienrecht. Sie berät und vertritt u.a. zahlreiche nordrhein-westfälische Stadt- und Kreisverwaltungen und ist Dozentin für medienrechtliche Themen bei Unternehmen, Fortbildungseinrichtungen und Verbänden.

Kopiervorlage zur Buchung (Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen) 5 Anmeldung per Fax an die Behörden Spiegel-Gruppe: +49(0)228-97097-78 oder unter Veranstaltungsort: Gustav-Stresemann-Institut Langer Grabenweg 68 53175 Bonn Ansprechpartnerin für organisatorische Fragen Ilona Plato, Veranstaltungsmanagement Tel.: +49(0)228-97097-84 Fax: +49(0)228-97097-78 E-Mail: ilona.plato@behoerdenspiegel.de Ja, ich nehme am Praxisseminar Medienrecht für die öffentliche Verwaltung vom 15. 16. Februar 2017 in Bonn zum Preis von 950,- Euro zzgl. MwSt. teil*. Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen! Name, Vorname Behörde/Unternehmen Straße/Postfach PLZ/Ort Telefon/Fax Personalisierte E-Mail (zur Bestätigung der Anmeldung) Alternative E-Mail (zur Bestätigung der Anmeldung) Datum/Unterschrift *Eine Anmeldung per Fax oder online ist Voraussetzung zur Teilnahme. Die Teilnahmegebühr versteht sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und beinhaltet Mittagessen, Erfrischungs- und Pausengetränke. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung per E-Mail und eine Rechnung per Post. Bei Stornierung der Anmeldung bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Danach oder bei Nichterscheinen des Teilnehmers wird die gesamte Tagungsgebühr berechnet. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich. In der Teilnehmergebühr ist ein Abonnement der Fachzeitschrift Behörden Spiegel sowie des Newsletters, die Sie über die Fortentwicklung der Tagungsinhalte kontinuierlich informieren, enthalten. Das Jahresabonnement verlängert sich nicht kostenpflichtig. Bitte beachten Sie unter unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.