Zwei Väter, drei Mütter, viele Eltern

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Transkript:

Zusammenleben: Die Regenbogenfamilie 1) Lesen Sie den Titel und den Lead des Artikels über die Regenbogenfamilie. Tauschen Sie sich mit Ihrem Banknachbarn oder ihrer Banknachbarin darüber aus, worum es im Text vermutlich geht und was Sie über dieses Thema schon wissen. 2) Überfliegen Sie nun den Text in 2 Minuten. Besprechen Sie dann mit Ihrem Banknachbarn, ob es sich beim Text um eine Dokumentation, einen Appell oder eine Argumentation handelt. Begründen Sie Ihre Meinung! Zwei Väter, drei Mütter, viele Eltern Die Regenbogenfamilien kommen und legen die Defizite des Familienrechts offen Homosexuelle Paare können heute kein Kind adoptieren, als Einzelpersonen indes grundsätzlich schon. (Bild: Imago) Das Partnerschaftsgesetz erlaubt Homosexuellen eine eheähnliche Beziehung, stellt sich aber gegen ihren Kinderwunsch. Das benachteiligt Tausende von Kindern, die mit gleichgeschlechtlichen Eltern aufwachsen. Urs Hafner Viel Freude herrschte 2005, als die Schweiz dem Partnerschaftsgesetz zustimmte, das es gleichgeschlechtlichen Paaren erlaubt, ihre Beziehung untereinander und gegenüber dem Staat rechtlich zu regeln. Die meisten Homosexuellen waren erleichtert: Ihre rechtliche Diskriminierung war grösstenteils aufgehoben, sie waren der Normalität einen Schritt näher gekommen. Ramon Leemann FS 2016 1 / 7

Euphorie und Ernüchterung Heute ist die gute Stimmung verflogen. Unter vielen Homosexuellen scheint sich in Bezug auf das Partnerschaftsgesetz Ernüchterung breitzumachen. Trugen sich 2007, als es in Kraft trat, 1431 Männer- und 573 Frauenpaare partnerschaftlich ein, waren es drei Jahre später noch 499 beziehungsweise 221. Und lösten sich 2008 insgesamt 20 männliche und 7 weibliche Partnerschaften auf, waren es zwei Jahre später bereits 49 beziehungsweise 28. Machen nun auch Lesben und Schwule die Erfahrung, dass die Ehe, wie das Bonmot sagt, Probleme mit sich bringt, die man alleine nicht gehabt hätte? Die bürokratische Erfassung des Zivilstands führt zu unangenehmen Nebeneffekten. Wer auf amtlichen Dokumenten und Curricula «in Partnerschaft lebend» eintrage, mache unfreiwillig ein Comingout, sagt Eveline Mugier, Geschäftsführerin der Lesbenorganisation Schweiz. Und wer sich vom gleichgeschlechtlichen Partner trenne und ein heterosexuelles Verhältnis eingehe, gebe mit dem Eintrag «aufgelöste Partnerschaft» ebenso unfreiwillig Auskunft über eine homosexuelle Vergangenheit. Die grösste Schwäche des Partnerschaftsgesetzes ist aus Sicht vieler Betroffener die Negierung der Kinderfrage. Es verbietet homosexuellen Paaren, Kinder zu adoptieren und die Fortpflanzungsmedizin zu benutzen. Doch Homosexuelle wollen Kinder und haben Kinder. Laut Schätzungen Statistiken gibt es keine wachsen in der Schweiz zwischen 6000 und 30 000 Kinder in sogenannten Regenbogenfamilien auf, die sich organisiert haben und in jüngster Zeit offensiv auftreten. Der häufigste Typus Regenbogenfamilie besteht aus zwei gleichgeschlechtlichen Frauen oder Männern, von denen eine Person ihr Kind aus einer früheren heterosexuellen Beziehung in die neue Beziehung gebracht hat, wie die Sozialwissenschafterin Eveline Y. Nay von der Universität Basel sagt. Daneben existierten weitere Konstellationen, etwa zwei lesbische Mütter und zwei schwule Väter, die zu viert für das Kind aufkämen, oder Lesben oder Schwule, die als Single Kinder per Samenspende, Adoption oder Leihmutterschaft hätten. Seit ungefähr fünf Jahren würden deutlich mehr Kinder in gleichgeschlechtlichen Beziehungen geboren, sagt Nay. Diese Kinder werden durch das heutige Recht trotz Partnerschaftsgesetz benachteiligt. Das Recht anerkennt nur die leibliche Mutter als Elternteil, nicht jedoch die Co-Mutter. Sie hat keine Rechte am Kind, auch wenn sie für dieses sorgt und sein Aufwachsen mitfinanziert. Wenn die biologische Mutter stirbt, schwer erkrankt oder die Familie verlässt, kommt das Kind zum leiblichen Vater, falls er bekannt ist, andernfalls in eine Pflegefamilie oder ins Heim. Wenn die soziale Mutter stirbt, hat das Kind keinen Anspruch auf Erbe oder Waisenrente. Ramon Leemann FS 2016 2 / 7

Die heutige Rechtslage führt zu grotesken Situationen. Die Adoption ist einer Person, die in eingetragener Partnerschaft lebt, untersagt, weil sie homosexuell ist eine ledige homosexuelle Person jedoch darf ein Kind adoptieren und auch eine homosexuelle Person, die heterosexuell verheiratet ist. Eine Lesbe in eingetragener Partnerschaft darf ihr Gottenkind, dessen Eltern gestorben sind, nicht adoptieren nicht weil sie eine Lesbe ist, sondern weil sie in eingetragener Partnerschaft lebt. Das Gesetz führt zudem zu absurd anmutenden Querelen zwischen Privaten und dem Staat. Wenn die Behörden erfahren, dass eine unverheiratete Frau ein Kind zur Welt gebracht hat, errichten sie für dieses eine Beistandschaft, um das Kindesverhältnis zum Vater festzustellen und allenfalls Alimente einzutreiben. Damit machen sie den biologischen Vater zum rechtlichen. Manche lesbischen Mütter wehren sich gegen diesen Eingriff in ihre Privatsphäre. Weil sie befürchten, dass der biologische Vater Rechte am Kind geltend macht, verschweigen sie die väterliche Identität, die jedoch im Fall eines anonymen Samenspenders ohnehin nicht bekannt ist. Zwei Varianten Das erste Opfer in diesem rechtlichen Labyrinth ist das mit gleichgeschlechtlichen Eltern lebende Kind, auch wenn es ein Wunschkind ist und auch wenn es ihm laut psychologischen Studien genauso gut geht wie Kindern mit heterosexuellen Eltern. Es kann zum Opfer auch des hindernisreichen Wegs seiner Entstehung werden. Weil eingetragenen Homosexuellen die Adoption und die Benützung der Fortpflanzungsmedizin untersagt sind, weichen sie ins Ausland aus. Unter Umständen erfährt das Kind nie, wer der anonyme Samenspender war, den seine lesbische Mutter in Anspruch genommen, oder wer die indische Leihmutter ist, die es ausgetragen hat. Das Kind aber hat ein Anrecht darauf, zu wissen, von wem es abstammt. Jedes Kind hat Anrecht auf eine rechtlich abgesicherte Beziehung zu den Personen, die es grossziehen. Kürzlich hat sich deshalb der Ständerat für die Öffnung zwar nicht der künstlichen Befruchtung, aber der Adoption für homosexuelle Paare ausgesprochen: Sie sollen gemeinsam «Fremdkinder» adoptieren können. Dem Bundesrat geht das zu weit. Er will nur die Stiefkindadoption zulassen: Der homosexuelle Partner des leiblichen Vaters oder der leiblichen Mutter kann das Kind adoptieren, falls der zweite Elternteil auf seine oder ihre Rechte verzichtet, unbekannt, abwesend oder verstorben ist. Beide Gesetzesänderungen wären im Interesse gleichgeschlechtlicher Familien. Aber vielleicht wären die Sonderregelungen für die Hetero- wie für die Homosexualität ebenso zu überdenken wie die familienrechtlichen Grundannahmen. Laut Recht hat Ramon Leemann FS 2016 3 / 7

ein Kind höchstens eine Mutter und einen Vater, was sich mit landläufigen Vorstellungen über Elternschaft deckt. Die symbolische Macht des Ehesakraments, das die heterosexuelle Paarbeziehung zwecks Fortpflanzung zu verewigen suchte, wirkt noch immer. Mit der In-vitro-Fertilisation kann heute ein Kind drei Mütter haben: zwei genetisch-biologische von der einen Mutter kommt die Eizelle, die andere trägt das Kind aus und eine soziale Mutter, die es grosszieht. Dieser Realität müssen sich die Gegner der gleichgeschlechtlichen Familie stellen. Sie befürchten seltsamerweise eine Schwächung der Familie, obschon die rechtliche Gleichstellung alternativer Familienformen die heterosexuelle Familie nicht entwerten würde. NZZ, 14. Mai 2012 (<http://www.nzz.ch/nachrichten/startseite/zwei-vaeter-drei-muetter-vieleeltern_1.16880935.html>) (Stand: 04.04.2016). 3) Lesen Sie nun den Artikel genau und fassen Sie jeden Abschnitt mit einem Satz zusammen. Markieren Sie Verben und Nomen, die für Sie wichtig sind. Textstellen, die Sie nicht verstehen, versehen Sie mit einem Fragezeichen. 4) Lesen Sie die Stellen, die Sie nicht verstehen, nochmals. Beziehen Sie auch die Sätze vor und nach diesen Stellen ein. Finden Sie heraus, was diese Stellen bedeuten. Streichen Sie Wörter an, die Sie nicht verstehen, und schlagen Sie sie nach. 5) Lesen Sie den Text nochmals ganz. Geben Sie auf folgende Fragen eine Antwort (ganze Sätze) und unterstreichen Sie die entsprechenden Stellen im Text. a) Welche Typen von Regenbogenfamilie sind gängig? Ramon Leemann FS 2016 4 / 7

b) Was ist eine soziale Mutter? c) Warum sind die Kinder in Regenbogenfamilienfamilien trotz Partnerschaftsgesetz benachteiligt? d) Warum versuchen lesbische Mütter oft, die Identität des leiblichen Vaters ihres Kindes zu verhehlen? Ramon Leemann FS 2016 5 / 7

6) Wie beurteilen Sie das Partnerschaftsgesetz? Begründen Sie Ihre Meinung in mindestens fünf Sätzen. Ramon Leemann FS 2016 6 / 7

7) Erklären Sie die folgenden Begriffe. Wissen Sie nicht weiter, behelfen Sie sich mit Wörterbüchern oder Internet: a) Regenbogenfamilie: b) Bonmot: c) Zivilstand: d) Comingout: e) Negierung: f) soziale Mutter: g) grotesk: h) untersagt: i) anonym: j) landläufig: k) Ehesakrament: l) In-vitro-Fertilisation: Ramon Leemann FS 2016 7 / 7