Wegleitung für das zweisprachige Studium Studienbeginn 2014-15 http://www.punts-info.ch/default.htm
INHALTSVERZEICHNIS 1. Richtlinien der HES-SO 3 2. Zweisprachiges Angebot der HES-SO Wallis 4 2.1. Konzept einer gelebten, aktiven Zweisprachigkeit 4 2.2. Zweisprachiger Studienplan (VZA/BBA/TZA) 5 2.3. Praxisausbildung (PA) 8 2.4. Mobilität Nationale und Internationale Beziehungen 8 2.5. Tandems 9 2.6. Ansprechpersonen 9 2.7. Praktische Informationen 10 3. Anhang 11 2
1. Richtlinien der HES-SO Basierend auf den Richtlinien für das zweisprachige Bachelorstudium an der HES-SO, welche am 17.09.07 in Kraft getreten sind, müssen für den Erhalt eines zweisprachigen Bachelor-Diploms folgende Bedingungen erfüllt sein 1 : Insgesamt müssen die Studierenden im Verlaufe ihres Studiums Module im Umfang von 60 bis 89 ECTS in der zweiten Sprache besuchen und mit Erfolg abschliessen. Die Evaluationen und Prüfungen der Module müssen in der zweiten Sprache absolviert werden. Die Studierenden belegen mindestens eine Praxisausbildungsperiode sowie das Integrationsmodul in der zweiten Sprache. Die Studierenden liefern bei der Abgabe der Bachelorarbeit zusätzlich eine Zusammenfassung ihrer Arbeit in der zweiten Sprache (2 A4-Seiten). Belegen Studierende im Verlauf ihres Studiums weniger als 60 ECTS in der zweiten Sprache, so wird dies auf dem Diplomzusatz vermerkt. 1 Anhang I: Richtlinien für das zweisprachige Bachelorstudium an der HES-SO, welche am 17.09.07 in Kraft getreten sind 3
2. Angebot der Hochschule für Soziale Arbeit, HES-SO Wallis Das Angebot eines zweisprachigen Studiums in Sozialer Arbeit ist in der Schweiz einzigartig. Ziele einer zweisprachigen Ausbildung sind das Kennenlernen und Vertiefen einer anderen Fachsprache, einer anderen Kultur, sowie die Auseinandersetzung mit professionellen Konzepten und Theorien in der anderen Sprache. Diese Auseinandersetzung wird aktiv in dafür bestimmten, zweisprachigen Modulen gefördert (siehe Angaben zum Integrationsmodul). Zweisprachige Studierende besuchen Module und absolvieren Leistungserfassungen in der zweiten Sprache. Anhand von Tandems wird der Austausch zwischen zweisprachigen Studierenden auch ausserhalb des Schulbetriebes gefördert. Dieses Angebot erweist sich in einer mehrsprachigen Schweiz, einem zweisprachigen Kanton, einer zweisprachigen Stadt und einer zweisprachigen Hochschule als äusserst wertvoll. Wer sein Studium zweisprachig absolviert, setzt sich wissentlich und willentlich mit Unterschieden und Gemeinsamkeiten auseinander; dies gilt auch für den Schulbetrieb. Die Studiengänge (D/F) weisen Eigenheiten auf, in gewissem Sinne eigene Systemlogiken trotz eines einheitlichen Studienplanes und parallel verlaufender Module. Das Hin und Her zwischen Modulen in der deutschen oder der französischen Sprache wird von der Struktur her gewährleistet, aber die Studierenden entdecken auch die Eigenheiten des jeweiligen Studienganges. Dies setzt somit Offenheit und Flexibilität voraus. Ein zweisprachiges Studium kann und soll nicht deckungsgleich sein mit einem Studium in einer Sprache. Die zweisprachigen Studierenden müssen damit rechnen, dass Sie gewisse Konzepte nicht kennenlernen, dafür aber in anderen Modulen neue Konzepte entdecken. Die Studierenden werden in der Auseinandersetzung mit Gemeinsamkeiten und Unterschieden aber nicht allein gelassen; diese Themen werden in Modulen aufgegriffen oder es stehen den Studierenden auch Ansprechpersonen zur Klärung von Fragen zur Verfügung (siehe Ansprechpersonen unter Kap. 2.5.). 2.1. Konzept einer gelebten, aktiven Zweisprachigkeit Eine aktive Zweisprachigkeit beinhaltet das Absolvieren von Modulen und das Belegen der entsprechenden Prüfungen in der zweiten Sprache. So wird nicht nur die aktive Teilnahme am Unterricht gefördert (z.b. durch mündliche Präsentationen), sondern auch das Verfassen schriftlicher Arbeiten und von Berichten oder auch das Belegen mündlicher Prüfungen. Gelebt wird die Zweisprachigkeit im Hochschulalltag innerhalb und ausserhalb des Unterrichts, im Rahmen der gebildeten Tandems, aber auch konkret in der praktischen Ausbildung, da zumindest eine praktische Ausbildungsperiode in der zweiten Sprache absolviert werden muss. Die Rolle als Brückenbauer wird von einem zweisprachigen Student wie folgt formuliert: Ich empfinde die zweisprachigen Studierenden teilweise als Brückenbauer zwischen den sich geographisch so naheliegenden, aber menschlich und kulturell doch unterschiedlichen Sprachregionen. Etienne R. 4
Das Konzept der aktiven Zweisprachigkeit garantiert zweisprachigen Absolventen und Absolventinnen des Studienganges Soziale Arbeit, dass Sie mit ihrem zweisprachigen Bachelor-Diplom auch wirklich auf ein zweisprachiges Arbeitsumfeld vorbereitet werden, was bei der Stellensuche und der Integration auf dem Arbeitsmarkt ein absolutes Plus ist. 2.2. Zweisprachiger Studienplan Die Vorgaben sehen den Besuch und den erfolgreichen Abschluss von Modulen in der zweiten Sprache im Umfang von 60 ECTS fest; es ist den Studierenden freigestellt zusätzliche Module in der zweiten Sprache zu absolvieren (max. 89 ECTS). Die Einschreibung in den Modulen der drei ersten Semester erfolgt automatisch; ab dem 4. Semester wählen die Studierenden nach vorausgehender Information die entsprechenden Module aus. Zweisprachiges Studium im Vollzeitmodus (VZA) Erstes Studienjahr 2014-15 C5 Collaboration et communications professionnelles; 1. Semester D6 La pensée critique; 2. Semester; 5 ECTS 5 ECTS Praxisausbildung 1 (PA 1) Zweites Studienjahr 2015-16 Praxisausbildung (PA 1) Vertiefungsmodule SA, SP, SKA oder oder Vertiefungsmodule im Umfang von 20 ECTS falls OASIS- Modul auf Deutsch besucht wird 30 ECTS 5 ECTS Drittes Studienjahr 2016-17 Thematische Vertiefung (OASIS); 5. Semester Die Studierenden wählen am Anfang des 4. Studiensemesters ein Modul aus dem Modulangebot der HES-SO aus. Einschreibungen werden auf Westschweizer-Ebene koordiniert. 15 ECTS 5
Zweisprachiges, berufsbegleitendes Studium (BBA) Erstes Studienjahr 2014-15 A1 Processus de formation, 1. Semester 5 ECTS Praxisausbildung (PA 1); 1.-4. Semester Zweites Studienjahr 2015-16 Praxisausbildung (PA 1); 1.-4. Semester; Module der Vertiefung SA/SP/SKA im Umfang von 15 ECTS oder OASIS (vgl. 3. Studienjahr). 30 ECTS Drittes Studienjahr 2016-17 Praxisausbildung (PA 2); 5.-8. Semester OASIS Thematische Vertiefung 15 ECTS Viertes Studienjahr 2017-18 Praxisausbildung (PA 2); 5.-8. Semester 30 ECTS Studierende, die im berufsbegleitenden Modus studieren, absolvieren Module im Umfang von 80 ECTS in der zweiten Sprache (60 davon in der Praxisausbildung). 6
Zweisprachiges Studium im Teilzeitmodus (TZA) Erstes Studienjahr 2014-15 C5 Collaboration et communications professionnelles; 1. Semester D6 La pensée critique; 2. Semester; 5 ECTS 5 ECTS Praxisausbildung (PA 1); zwichen 1.-5. Semester; Zweites Studienjahr 2015-16 Praxisausbildung (PA 1); zwischen 1.-5. Semester; Drittes Studienjahr 2016-17 Praxisausbildung (PA 1); zwischen 1-5. Semester; Vertiefungsmodule SA, SP, SKA, 6. Semester Die Studierenden besuchen Module der Vertiefung und/oder die thematische Vertiefung (OASIS; 9. Sem.; 15 ECTS) 30 ECTS 10 ECTS Viertes Studienjahr 2017-18 Thematische Vertiefung (OASIS); 7. Semester Die Studierenden wählen ein Modul aus dem Modulangebot der HES-SO aus. Die Einschreibungen werden auf HES-SO-Ebene koordiniert. Vertiefungsmodule SA, SP, SKA, 8. Semester Die Studierenden besuchen noch 1 Modul der Vertiefung 10 ECTS 7
2.3. Praxisausbildung (PA) Zweisprachige Studierende absolvieren mindestens eine Praxisausbildungsperiode in der zweiten Sprache. Das erste Praktikum eignet sich dafür vorzüglich. Die Erfahrung zeigt, dass die Studierenden in der Praxis durch die Immersion in der zweiten Sprache enorme Fortschritte machen. Dieses Wissen können die Studierenden nach Abschluss der 1. Praxisausbildungsperiode in den Unterricht einfliessen lassen. IM Verlauf für zweisprachige Studierende ab Studienbeginn 2014-15 1. Semester : wird in der ersten Studiensprache absolviert 2. Semester: die Markteröffnung am Ende des 1. Semesters bildet den Übergang; die Markteröffnung wird in der zweiten Sprache absolviert, da die zweisprachigen Studierenden die 1. Praxiserfahrung in der zweiten Sprache durchführen. Den ersten Teil des Tages belegen die Studierenden in der zweiten Sprache und die Informationen zur Supervision in der ersten Sprache (Koordination zwischen Christoph Boulé und David Zeder ist gewährleistet). Die weiteren Unterrichtstage zu den Lernzielen und der Vorbereitung auf die Praxis werden in der zweiten Sprache absolviert 3. Semester: hier finden die zweisprachigen Studierenden sich mit Dorothea Köppel in einer zweisprachigen Gruppe für die Fallwerkstatt. Die Fallwerkstatt, welche parallel zur Praxisausbildung stattfindet, bildet das Kernelement des zweisprachigen Studiums. In dieser Moduleinheit treffen Studierende beider Abteilungen (D/F) zusammen und gestalten den Unterricht zweisprachig; die Studierenden sprechen in ihrer zweiten Studiensprache und die Dozentin antwortet in der Sprache, in welcher die Frage gestellt wurde. Hier entsteht und entwickelt sich die gelebte Zweisprachigkeit, hier ist Raum gegeben für den Austausch zwischen den Studierenden, für die Vertiefung und Auseinandersetzung mit Gemeinsamkeiten und Unterschieden in den gelernten Konzepten sowie für die Konfrontation mit Erfahrungen in der beruflichen Praxis usw.. 2.4. Mobilität Nationale und Internationale Beziehungen Studierende haben die Möglichkeit ab dem 3. Semester entweder eine Praxisausbildungsperiode oder ein Austauschsemester im In- oder Ausland in einer anderen Sprachregion zu absolvieren. Zu Praxisausbildungsmöglichkeiten in der Westschweiz erhalten die Studierenden an der Markteröffnung entsprechende Informationen. Der Fachbereich Soziale Arbeit der HES-SO bietet den Studierenden über die OASIS-Module (offres d approfondissement inter-site) eine grosse Auswahl an Vertiefungsmöglichkeiten an den Standorten Siders, Genf, Freiburg und Lausanne. Die Studierenden werden vorzeitig informiert und die Anmeldungen werden auf HES-SO Ebene koordiniert. Informationen zu Praxisausbildungsmöglichkeiten oder zu einem Austauschsemester im Ausland erhalten Sie ebenfalls von Herrn Bernard Lévy, Studiengangleiter und Verantwortlicher für die internationalen Beziehungen der Hochschule für Soziale Arbeit der HES-SO Wallis. In Frankreich hat die HES-SO Wallis eine Partnerschaft mit dem Institut Régional de Travail Social von Marseilles. 8
2.5. Tandems Zu Beginn des Studienjahres werden Tandems zwischen deutschsprachigen und französischsprachigen Studierenden gebildet. Tandems sollen dafür sorgen, dass Studierende auch ausserhalb des Unterrichts in monatlichen Treffen die Möglichkeit erhalten, sich in der zweiten Sprache auszudrücken. Studierende können einander auch bei der Vorbereitung einer mündlichen Präsentation helfen, oder auch schriftliche Arbeiten vor der Abgabe entgegen lesen. Diese Unterstützung soll für beide Studierenden gewinnbringend sein. 2.6. Ansprechpersonen an der Hochschule für Soziale Arbeit Evelyne Thönnissen Chase evelyne.thoennissen@hevs.ch Tel.: 027/ 606 91 02 Dorothea Köppel dorothea.koeppel@hevs.ch Tel.: 027/ 606 91 01 Verantwortliche für die zweisprachige Ausbildung an der HES-SO Wallis Verantwortliche der Einheit Integration des Moduls Praxisausbildung D und D/F, HES- SO Wallis Bernard Levy Bernard.levy@hevs.ch Tel.: 027/606 89 21 Hanspeter Utz hanspeter.utz@hevs.ch Tel.: 027/ 606 89 01 Studiengangleiter F, HES-SO Wallis Verantwortlicher für Internationale Beziehungen Studiengangleiter D, HES-SO Wallis Fabien Moulin Verantwortlicher Praxisausbildung F, fabien.moulin@hevs.ch HES-SO Wallis Tel.: 027/ 606 91 15 David Zeder Verantwortlicher Praxisausbildung D, david.zeder@hevs.ch HES- SO Wallis Tel.: 027/ 606 89 43 9
2.7. Praktische Informationen Abbruch des zweisprachigen Studiums Merkblatt für schriftl. Arbeiten In einem Modul können die Studierenden spätestens nach den ersten zwei Modultagen angeben ob sie das Modul nun auf Deutsch oder auf Französisch absolvieren. Der Wechsel kann zu Beginn (siehe oben) oder nur nach einem definitiven Bestehen eines Moduls vorgenommen werden. Muss ein Modul oder dessen Prüfungsleistung wiederholt werden, so gelten die Bestimmungen des Modulbeschriebs in der besuchten Studiensprache. Die Studierenden nehmen mit der Verantwortlichen für die Zweisprachigkeit Kontakt auf bevor der Abbruch erfolgt. Zweisprachig absolvierte Module werden im Diplom-Zusatz vermerkt. Zweisprachige Studierende müssen sich an die Grundlagendokumente in der jeweiligen Sprache halten Präsenzregelung gemäss der jeweiligen Praxis im entsprechenden Studiengang (D/F) Supervision Studierende absolvieren die Supervision in ihrer Muttersprache. Änderungen sind mit den jeweiligen Verantwortlichen für die Praxisausbildung zu klären 10
ANHANG Anhang I : Richtlinien für das zweisprachige Bachelorstudium an der HES-SO, welche am 17.09.07 in Kraft getreten sind 11
Richtlinien für das zweisprachige Bachelorstudium an der HES-SO Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995 über die Fachhochschulen (FHSG) und dessen Ausführungsbestimmungen, gestützt auf das interkantonale Konkordat zur Schaffung einer Fachhochschule Westschweiz (HES-SO) vom 9. Januar 1997, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung zur Schaffung der Fachhochschule Westschweiz für Gesundheit und Soziale Arbeit (HES-S2) vom 6. Juli 2001, gestützt auf den Beschluss 28/3 Förderung der Zweisprachigkeit des Leitungsausschusses der Fachhochschule Westschweiz vom 14. Juni 2006, beschliesst: I. Ziel und Definitionen Ziel Art. 1 Die vorliegenden Richtlinien regeln die Bedingungen für den Erhalt des Vermerks zweisprachig auf dem Bachelordiplom. Definitionen Art. 2 1Die Hauptstudiensprache ist definiert als die Sprache, in der der/die Student/in im Rahmen seines/ihres Bachelordiploms die Mehrzahl der ECTS-Credits erhält. 2Die andere Studiensprache ist als die Zweitsprache definiert. ³Zweisprachiges Diplom bedeutet ein gemäss Art. 3 der vorliegenden Richtlinien in zwei Sprachen erworbenes Diplom, wobei die Hauptstudiensprache Deutsch oder Französisch ist. II. Erteilungskriterien Diplom Art. 3 1Damit das Bachelordiplom als zweisprachig bezeichnet werden kann, muss der/die Student/in alle folgenden Bedingungen erfüllen: 1. 60 bis 89 ECTS-Credits in der Zweitsprache erwerben; 2. die folgenden Anforderungen erfüllen: a) Evaluation des in der Zweitsprache belegten Unterrichts in dieser Sprache; b) mindestens eine mündliche Evaluation in der Zweitsprache; c) Verfassen der zu den in der Zweitsprache belegten Modulen gehörigen Studienarbeiten in dieser Sprache; d) Verfassen einer Zusammenfassung seiner/ihrer Diplomarbeit in der Zweitsprache; e) für die Bereiche Gesundheit und Soziale Arbeit: mindestens eine Praxisausbildungsperiode in der Zweitsprache (diese ist für die 60 bis 89 Credits anzurechnen). 2ECTS-Credits, die an einer anderen Institution im Rahmen eines Praktikums oder der Mobilität in der Zweitsprache erworben wurden, werden anerkannt. 3Ein/e Student/in, der/die sein/ihr Bachelorstudium gemäss den in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannten Anforderungen absolviert hat, erhält auf seinem/ihrem Diplom den folgenden Vermerk: Zweisprachiges Studium auf [Hauptstudiensprache] und [Zweitsprache] gemäss den Anforderungen der HES-SO. Diplomzusatz Art. 4 ECTS-Credits, die in der Zweitsprache erworben wurden, deren Zahl jedoch für den Vermerk zweisprachig nicht ausreicht, werden auf dem Diplomzusatz aufgeführt. 12
II. Finanzierung Anwendungsbereich Art. 5 1Die Mittel zur Förderung der Zweisprachigkeit stehen für die Bereiche Ingenieurwissenschaften, Wirtschaft & Dienstleistungen und Design zur Verfügung. Vorbehaltlich der verfügbaren Mittel kann die Finanzierung ab 2008 auf die anderen Bereiche erweitert werden. 2Die Bestimmungen des Beschlusses 28/3 des Leitungsausschusses vom 14. Juni 2006 und insbesondere Punkt 1 gelten für kantonale und interkantonale Einrichtungen, die Fachhochschulund Bachelordiplome der HES-SO verleihen. III. Schlussbestimmung Inkrafttreten Art. 6 1Die vorliegenden Richtlinien treten am 17. September 2007 in Kraft. 2Sie setzen die Übergangsrichtlinien für das zweisprachige Bachelorstudium an der Fachhochschule Westschweiz vom 20. Dezember 2006 ausser Kraft. Diese Richtlinien wurden vom Leitungsausschuss der HES-SO in seiner Sitzung vom 25. Mai 2007 genehmigt. 13