Certrol B 600 g/l Clothianidin Formulierung: FS (Suspensionskonzentrat zur Saatgutbehandlung) Zum Schutz von Mais gegen Fritfliege, Drahtwurm, Blattläuse (Frühbefall) und zur Befallsminderung bei Westlicher Maiswurzelbohrer (Larven) sowie gegen Möhrenfliege Gefahrensymbol: Xn (Gesundheitsschädlich) N (Umweltgefährlich) Bienen werden nicht gefährdet (B3) Nr. 5272-00 Artikelnummer Verpackung / Größe Paletteneinheit 06032256 20 l Kanister 32 05692368 200 l Fass 4 Wirkungsweise Certrol B ist ein flüssiges Kontaktherbizid zur Bekämpfung zweikeimblättriger Unkräuter in Mais. Der Wirkstoff von Certrol B wird von den Blättern aufgenommen und in den Blattzellen wirksam. Er greift dort in den Prozess der Photosynthese ein. Gut bekämpfbar: Acker-Hellerkraut, Amarant, Ampfer-Knöterich, Floh-Knöterich, Franzosenkraut, Hederich, Hirtentäschelkraut, alle Kamille-Arten - auch bei Spätspritzungen -, Kletten-Labkraut, Kreuzkraut, Melde- und Gänsefuß-Arten, Persischer Ehrenpreis, Schwarzer Nachtschatten, Taubnessel (4-6-Blatt-Stadium), Winden-Knöterich. Weniger gut bekämpfbar: Sonstige Ehrenpreis-Arten, Wicken-Arten Nicht ausreichend bekämpft werden: Acker-Stiefmütterchen, Acker-Winde, Ausfallraps, Bingelkraut, Erdrauch, Kleine Brennnessel, Knollen-Platterbse, Vogel-Knöterich, Vogel-Sternmiere. Acker-Kratzdistel und Acker-Gänsedistel werden je nach Entwicklungsstadium geschädigt. Andere Wurzelunkräuter werden nicht erfasst. Festgesetzte Anwendungsgebiete und -bestimmungen Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete: Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Mais Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:
(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen (Mais): (NT102) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abtriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. (NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich Wasser führende, aber einschließlich periodisch Wasser führender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abtriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abtriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. reduzierte Abstände: 50 % 5 m, 75 % 5 m, 90 % * (NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich Wasser führende, aber einschließlich periodisch Wasser führender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. 15 m (NW705) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich Wasser führender, aber einschließlich periodisch Wasser führender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. Anwendung Mais Im Nachauflauf ab dem 4 6 Blattstadium der Kultur mit 1,5 l/ha in 300 600 l Wasser Wichtige Hinweise: Praxiserfahrungen zeigen, dass variable Aufwandmengen von Certrol B in Mais von 0,5 1,25 l/ha in Abhängigkeit von den Anwendungsbedingungen möglich sind. Senkende Faktoren: Früher Einsatztermin (kleine Unkräuter, optimal 5 bis maximal 10 cm Höhe) Zusatz eines Mischpartners Wüchsiges Wetter mit hoher Sonneneinstrahlung, dünne Wachsschicht Maximal 1 Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr. Wartezeit: 60 Tage Wichtige Hinweise Certrol B enthält keinen Wuchsstoff und ist somit zur Anwendung in der Nähe wuchsstoffempfindlicher Kulturen wie Reben, Hopfen, Rüben, Raps u.a. geeignet. Zum Zeitpunkt der Behandlung müssen die Unkräuter aufgelaufen sein. Durch frühes Spritzen wird die Unkrautkonkurrenz erfolgreich ausgeschaltet. Eine ausreichende Benetzung der Unkräuter verbessert die gute Wirkung des Präparates. Behandlungen bei Nachtfrostgefahr sind zu unterlassen, ebenso sind lückige Bestände, z. B.
durch Frost und Nässe bedingt, von einer Behandlung auszuschließen. Keine Anwendung bei taunassen bzw. noch feuchten Maisbeständen. Bei benachbarten breitblättrigen Kulturen wie Reben, Hopfen, Raps, Zuckerrüben, können bei direktem Kontakt mit der Spritzbrühe Schäden an diesen Pflanzen entstehen. Überdosierungen und Überlappung sind zu vermeiden. Die Anwendung von Certrol B sollte bei trockenem und warmem Wetter erfolgen. Bei wenig ausgebildeter Wachsschicht (z. B. nach lang anhaltenden Niederschlägen) können vor allem bei jungen, wüchsigen Maispflanzen Blattaufhellungen auftreten, die sich in der Regel jedoch wieder auswachsen. Vor der Behandlung sollten deshalb mindestens 1 Tag keine Niederschläge gefallen sein. Regen unmittelbar nach der Anwendung hat Wirkungsminderung zur Folge. Untersaaten: Sommergetreidebestände mit Klee- bzw. Luzerneeinsaat nicht mit Certrol B behandeln. Klee, Gras oder Luzerne können jedoch zwei bis drei Tage nach der Behandlung eingesät werden. Pflanzenverträglichkeit Certrol B ist nach unseren Erfahrungen für alle Sorten der empfohlenen Kulturarten im Allgemeinen gut verträglich. Schäden an der Kulturpflanze möglich. Anwendungstechnik Herstellung der Spritzbrühe Certrol B unter Umrühren bzw. bei laufendem Rührwerk der erforderlichen Wassermenge zugeben. Nach Arbeitspausen die Spritzbrühe erneut sorgfältig umrühren. Mischbarkeit Certrol B kann mit Gräserherbiziden (z. B. Titus 2, Cato 2 + FHS), terbuthylazin- und metalachlorhaltigen Herbiziden oder mit Mikado 1 (gegen Hirse-Arten - schwächere Verungrasung - und größeren Unkräutern - bis 6-Blatt-Stadium) gemischt werden. Tankmischungen von Certrol B mit Ölzusätzen oder Flüssigdüngern können zu erheblicheren Blattschäden führen. Für eventuelle negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von uns nicht als mischbar eingestuften Produkten haften wir nicht. Reinigung Nach der Anwendung von Certrol B Spritzgerät und Leitungen sorgfältig mit Wasser ausspülen und die Spülflüssigkeit auf der zuvor behandelten Fläche auszubringen. Hinweise für den sicheren Umgang Schutz des Anwenders: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel), Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz), dicht abschließende Schutzbrille und Gummischürze tragen. Bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen. Handschuhe nach dem Gebrauch vor dem Ausziehen gründlich waschen. Nützlinge: Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen), Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) und Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. Bienen: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge bzw. Anwendungskonzentration,
falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Fische, Algen und höhere Wasserpflanzen: Das Mittel ist giftig für Fische, Fischnährtiere, Algen und höhere Wasserpflanzen. Gewässerschutz: Die im Zusammenhang mit den "Festgesetzten Anwendungsgebieten" aufgeführten "Festgesetzten Anwendungsbestimmungen" und anwendungsbezogenen Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz sind unbedingt einzuhalten. Erste Hilfe/Hinweise für den Arzt Erste-Hilfe-Maßnahmen Nach Hautkontakt: Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen. Nach Augenkontakt: Nach Augenkontakt, Kontaktlinsen entfernen. Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den Augenlidern. Bei Auftreten einer andauernden Reizung, ärztliche Betreuung aufsuchen. Nach Verschlucken: KEIN Erbrechen herbeiführen. Mund ausspülen. Sofort einen Arzt oder ein Behandlungszentrum für Vergiftungsfälle verständigen. Hinweise für den Arzt Symptomatische Behandlung. Einstufung nach Gefahrstoffverordnung Xn (Gesundheitsschädlich) N (Umweltgefährlich) 600 g/l Clothianidin R 22: Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. R 36/38: Reizt die Augen und die Haut. R 43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 63: Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. R 65: Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. R 66: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. R 67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. S 2: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S 13: Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fern halten. S 24: Berührung mit der Haut vermeiden. S 35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S 36/37/39: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. S 57: Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. S 62: Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Leere Behälter dürfen nicht wieder verwendet werden! = reg. Warenzeichen der Nufarm Gruppe 1 = Trademark of Bayer 2 = reg. Marke DuPont de Nemours, (Deutschland) GmbH
Allgemeine Hinweise zur Nutzung der Daten 1. Unbedingt die auf der Packung aufgedruckte bzw. beigegebene Gebrauchsanleitung lesen und beachten. Die Angaben entsprechen dem heutigen Stand unserer Kenntnisse und sollen über die Präparate und deren Anwendungsmöglichkeiten informieren. Bei Einhaltung der Gebrauchsanleitung sind die Präparate für die empfohlenen Zwecke geeignet. Wir gewährleisten, dass die Zusammensetzung der Produkte in den verschlossenen Originalpackungen den auf den Etiketten gemachten Angaben entspricht. Da Lagerhaltung und Anwendung eines Pflanzenschutzmittels jedoch außerhalb unseres Einflusses liegen, haften wir nicht für direkte oder indirekte Folgen aus unsachgemäßer oder vorschriftswidriger Lagerung oder unsachgemäßer oder vorschriftswidriger Anwendung der Produkte. Eine Vielzahl von Faktoren sowohl örtlicher wie auch regionaler Natur, wie z.b. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Pflanzensorten, Anwendungstermin, Applikationstechnik, Resistenzen, Mischungen mit anderen Produkten etc., können Einfluss auf die Wirkung des Produktes nehmen. Dies kann unter ungünstigen Bedingungen zur Folge haben, dass eine Veränderung in der Wirksamkeit des Produktes oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden kann. Für derartige Folgen können der Vertreiber oder Hersteller nicht haften. 2. Die Daten dürfen nicht verändert und an Dritte nur dann vollständig oder auszugsweise weitergegeben werden, wenn sie folgende Hinweise enthalten: - Bayer CropScience ist Eigentümerin der Daten - Stand der Daten - Vorbehalt gemäß Bedingung 1 3. Bei einer auszugsweisen Weitergabe übernimmt der Weitergebende die Verantwortung für die sachliche Richtigkeit des Auszugs. Internetansicht, generiert am 21.05.2008