Deutsche Meisterschaft im Speedsurfen 2013 Orth / Fehmarn, 7. bis 15. September 2013

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Transkript:

Deutsche Meisterschaft im Speedsurfen 2013 Orth / Fehmarn, 7. bis 15. September 2013 Veranstalter: Deutscher Segler-Verband (DSV) e.v. Durchführender Verein: Verein Deutscher Speedsurfer (VDS) e.v. Notice of Race Regattaausschreibung Präambel: Die Deutsche Meisterschaft im Windsurfing in der Disziplin Speedwindsurfen (International Speed Windsurfing Class) wird in der Saison 2013 als einwöchige Veranstaltung ausgetragen. 1 Event/Organisation 1.1 Die Deutsche Meisterschaft im Speedwindsurfen findet von Samstag, dem 7. September, bis Sonntag, dem 15. September 2013, statt. 1.2 Die Deutsche Meisterschaft im Speedwindsurfen ist vom Deutschen Segler-Verband e.v. (nachfolgend DSV) sanktioniert und wird organisiert und ausgerichtet vom Verein Deutscher Speedsurfer e.v. (nachfolgend VDS). 1.3 Die Teilnehmer erhalten Punkte für die offizielle DSV/VDS-Meisterschafts-Rangliste (Faktor 1,0). Gäste erhalten Punkte für eine separate Rangliste. 2 Veranstaltungsort 3 Regeln Die Veranstaltung findet in Orth auf Fehmarn statt. 3.1 Die Regatta ist ein von VDS, DSV und ISWC sanktionierter Event, bei dem folgende Regeln gelten: 3.1.1 Das VDS Regelwerk 2013 3.1.2 Die ISAF Racing Rules of Sailing 20013-2016 (RRS) 3.1.3 Die ISWC Championship Rulebook 2010 3.1.4 Die Wettfahrtregeln Segeln und die Ordnungsvorschriften Spezielle Segeldisziplinen 3.1.5 Die Notice of Race (Ausschreibung) und Sailing Instructions (Segelanweisung) 3.2 Abweichungen von der NoR und den SI können nur vom Rennkomitee vorgenommen werden. 3.3 Die Segelanweisungen können weitere Wettfahrtregeln ändern. 3.4 Besteht ein Konflikt zwischen Sprachen, gilt der englische Text, für die Ordnungsvorschriften des DSV der deutsche Text. 4 Teilnahmeberechtigung und Meldung 4.1 Die Regatta ist für Teilnehmer der Speedwindsurf-Klasse offen, die gemäß SMO 8 qualifiziert sind. 4.2 Der Windsurfer muss einen für das Fahrtgebiet vorgeschriebenen gültigen Surfschein besitzen. Bei Mitgliedern anderer nationaler Verbände gilt ein entsprechender Befähigungsnachweis ihres Landes.

4.3 Jeder Windsurfer muss Mitglied eines Vereins seines nationalen Verbandes sein. Jeder, einem deutschen Verein angehörende Teilnehmer, muss sich über die Internetseite des Deutschen Segler- Verbandes registriert haben. 4.4 Teilnahmeberechtigte Windsurfer melden, indem sie das auf der Internetseite www.speedwindsurfen.de verfügbare Formular ausfüllen und bis zum 25.08.2013 an nachfolgende Adresse senden oder in elektronisch-schriftlicher Form (Onlineformular, E-Mail). Spätere Anmeldungen oder Anmeldungen vor Ort werden mit einer Nachmeldegebühr von 50 % belegt. Gäste und Neueinsteiger müssen keine Nachmeldegebühr bezahlen. Ofiizielle Meldestelle: VDS Manfred Merle Peiner Str. 27a 31228 Peine Tel: +49 (0) 5171 / 581736 FAX: +49 (0) 511 / 856 82 7559 E-Mail: vds@speedsurfen.de Internet: www.speedwindsurfen.de 4.5 Folgende Beschränkungen bezüglich der Anzahl der Windsurfer gelten: Es sind maximal 64 Teilnehmer zugelassen. 4.6 Die Anmeldung ist nur nach erfolgter Zahlung der Meldegebühr gültig. 4.7 Alle Regattateilnehmer haben sich unabhängig von ihrer Anmeldung persönlich zu der angegebenen Zeit im Regattabüro vor Ort einzuschreiben. Die genauen Zeiten werden vor Ort durch Aushang am Regattabüro bekannt gegeben bzw. ein grober Ablaufplan ist in dieser Ausschreibung aufgelistet. Teilnehmer, die sich bis zum Einschreibeschluss nicht persönlich vor Ort eingeschrieben haben, verlieren ihre Startberechtigung zu Gunsten von Teilnehmern auf der Warteliste. Eine spätere Einschreibung oder die Einschreibung durch einen Vertreter ist nur in Ausnahmefällen möglich. 5 Meldegebühr 5.1 Das Meldegeld beträgt EUR 85,-, für Gäste EUR 40,- fürs Event oder EUR 10,- pro Tag. Jugendliche sind von der Meldegebühr befreit. 5.2 Das Meldegeld wird nur bei Ablehnung der Meldung zurückerstattet. 5.3 Die Gebühren sind zu erstatten auf: Konto: VDS BIC: GENODEF1ELM IBAN: DE37221900300002283110 Bank: Volksbank Elmshorn Betreff: Fehmarn /Teilnehmername Lastschrifteinzug ist möglich (s. Meldeformular) 6 Fleets & Divisionen 6.1 Alle Teilnehmer starten gemeinsam. Es gibt nur ein Fleet. 6.2 Die Divisionen (Sonderwertungen) wie z.b. Junior (U18) und Master starten ebenfalls alle in diesem Fleet.

7 Equipment/Vermessung 7.1 Alle Teilnehmer dürfen ihr eigenes Material ohne Einschränkung benutzen. Die Segelgröße darf 9 qm nicht überschreiten. 7.2 Kontrollvermessung behält sich der VDS explizit vor. Eine Erstvermessung findet hingegen nicht statt. 8 Segelnummern Die Segelnummern müssen sich farblich deutlich vom Segelhintergrund absetzen (schwarz), sie müssen mindestens 23 cm hoch und deutlich lesbar sein. Die Position der Segelnummer im Segel ist im VDS Regelwerk beschrieben. 9 Auftriebswesten 10 Haftung Wenn Auftriebswesten vorgeschrieben sind, muss jeder Regattateilnehmer über der Hüfte ein Trapez, eine Weste oder eine Jacke mit einem minimalen Auftrieb von 4 kg tragen. 10.1 Alle Teilnehmer nehmen auf eigene Verantwortung an der Veranstaltung teil. Die Verantwortung für die Entscheidung eines Windsurfers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm. Der Windsurfer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Boards verantwortlich. 10.2 Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. 10.3 Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten Arbeitnehmer und Mitarbeiter Vertreter Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Dies gilt in gleicher Form für den ausrichtenden Verein, den DSV, ISAF, IWA, IFWC, IFCA und/oder alle ihrer Offiziellen und Vertreter. 10.4 Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, das VDS Regelwerk sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt. 10.5 Zur Deckung eventueller Schäden muss jeder Teilnehmer eine Windsurfing-Haftpflichtversicherung haben. Diese muss die Risiken bei der Teilnahme an Regatten beinhalten und eine Mindestdeckungssumme von EUR 1.000.000 haben. 10.6 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11 Kurse, Wettkampfbereich 11.1 Die Kurse werden vom Racedirektor des VDS festgelegt. 11.2 Die Lage des offiziellen Notice Boards wird bei Einschreibung bekannt gegeben. Die offizielle Fahnenstange befindet sich in der Nähe des Kurses. 12 Wertung/Scoring 12.1 Es kommt das ISAF RRS B 8.3, Alternative Scoring System (mit 0,7 Punkten für den ersten Platz) zur Anwendung. 12.2 Ties werden entsprechend ISAF RRS B12, Speed Competition Scoring gelöst. 13 Strafsystem 13.1 Die Regel 44.1 findet keine Anwendung! Eine Selbstbestrafung ist also nicht möglich. Hingegen kann seitens der Rennleitung eine Verwarnung ausgesprochen werden. Bei zwei Verwarnungen droht ein Ausschluß aus dem Rennen. 13.2 Es wird ein unabhängiges Schiedsgericht für die Verhandlung von Protesten geben. 14 Segelanweisung (Sailing Instructions) und Eventprogramm Die Segelanweisung (Sailing Instructions) und das Eventprogramm werden am 07.09.2013 bei der Einschreibung ausgegeben. 15 Veranstaltungsplan 15.1 Veranstaltungsplan (vorläufig): 15.1.1 Freitag, 6. September: Anreise, Aufriggen, Training 15.1.2 Samstag, 7. September: Einschreibung (09:00 bis 11:00), Skippers Meeting (11:00), Wettkämpfe (erster möglicher Start 11:30) 15.1.3 Sonntag, 7. September, bis Sonntag, 15. September: Skippers Meeting (10:00), Wettkämpfe (erster möglicher Start 10:45) 15.1.4 Sonntag, 15. September: 11:00 letzter möglicher Start, 15.1.5 Sonntag, 15. September: ca. 16:00 Siegerehrung (Teilnahmepflicht) 15.2 Das Programm kann durch das Organisationskomitee geändert werden. Eine Änderung der Zeit für das Skippers Meeting und/oder den ersten möglichen Start wird rechtzeitig am Notice Board veröffentlicht. Ansonsten gelten die Zeiten dieses Programms. Die Zeiten für Skippers Meeting und ersten möglichen Start am ersten Veranstaltungstag können nicht vorverlegt werden. 16 Socials, Pokale & Medaillen, Preise 16.1 Die Teilnehmer der Deutschen Meisterschaft im Speedwindsurfen erhalten Punkte für die offizielle VDS-Rangliste. 16.2 Die erfolgreichen Teilnehmer erhalten Pokale. Folgende Pokale sind ausgeschrieben: Herren (1., 2., 3., 4., 5.), Damen (1., 2., 3.), Jugend (1.), Grandmaster (1.), Gast Herren (1.), Gast Damen (1.). 16.3 Die vom DSV vergebenen Preise und Titel richten sich nach SMO 14.

17 Medien 17.1 Mit der Anmeldung für die Veranstaltung genehmigt der Teilnehmer die unbegrenzte Nutzung, Vorführung und Vervielfältigung von Fotos, Tonaufnahmen und Videomaterial, das von ihm im Rahmen dieser Veranstaltung erstellt wurde. Die persönlichen Verwertungsrechte des Teilnehmers oder die von Dritten werden hierdurch nicht eingeschränkt. 18 Werbung, Lycra-Shirts und Segelsticker 18.1 Werbung durch den Teilnehmer ist im dafür vorgesehenen Segelbereich unterhalb des Gabelbaumes zulässig. 18.2 Die Teilnehmer sind verpflichtet, ggf. Lycra Shirts mit Sponsoraufdruck über ihrer Surfkleidung zu tragen bzw. Segelsticker oberhalb des Gabelbaums (Bereich bis ca. 60 cm oberhalb der Gabel) anzubringen. Die Lycra Shirts müssen bei jeder Fahrt auf dem Wasser, ob zum Training oder während der Rennen, getragen werden. 19 Pflichtveranstaltungen 19.1 Die Teilnahme an Eröffnung und Siegerehrung ist obligatorisch. 20 Unterkunft/Verpflegung 20.1 Die Unterkunft ist für eine begrenzte Anzahl von Fahrzeugen am Regattaplatz möglich. Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Weitere Unterkunftsmöglichkeiten gibt es in Orth (Stellplätze, Ferienwohnungen) sowie im 5 km entfernten Ort Flügge (Campingplätze). Hier ist für Unterkunft selbst zu sorgen. 20.2 Kaffee, Getränke und Obst werden den Teilnehmern zur Verfügung gestellt. 21 Offizielle Event-Webseite Tägliche News, Fotos und Ergebnisse können auf der offiziellen Website gefunden werden: http://www.speedwindsurfen.de/. 22 Weitere Informationen Für weitere Informationen bitte an VDS Manfred Merle Peiner Str. 27a 31228 Peine Tel: +49 (0) 5171 / 581736 FAX: +49 (0) 511 / 856 82 7559 E-Mail: vds@speedsurfen.de wenden.