Aufnahme an weiterführenden Schulen. RdErl. des MK vom

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Transkript:

Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen- Anhalt (SVBl. LSA) veröffentlichten Texte. Aufnahme an weiterführenden Schulen RdErl. des MK vom 4.11.2004 31-83023 Bezug: a) Verordnung über die Aufnahme in Schulen mit inhaltlichen en vom 20.1.1997 (GVBl. LSA S. 377), zuletzt geändert durch Verordnung vom 15.1.2004 (GVBl. LSA S. 43) b) Verordnung zur Aufnahme in die Eingangsklassen der Schulen der Sekundarstufe I vom 11.8.2003 (GVBl. LSA S. 204) c) Verordnung über die Übergänge zwischen Schulformen in der Sekundarstufe I vom 1.4.2004 (GVBl. LSA S. 238) d) RdErl. des MK vom 6.2.2001 (SVBl. LSA S. 44) e) RdErl. des MK vom 1.7.2003 (SVBl. LSA S. 195), geändert durch RdErl. des MK vom 1.7.2004 (SVBl. LSA S. 129) f) RdErl. des MK vom 16.1. 2004 (SVBl. LSA S. 37) 1. Aufnahme in den 5. Schuljahrgang der weiterführenden Schulen 1.1. Die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler des 4. Schuljahrganges sind in den Grundschulen in geeigneter Form mit Bezug auf die Leistungen und Begabungen ihrer Kinder über die Möglichkeiten der Fortsetzung des Schulbesuches in den weiterführenden Schulen zu informieren und zu beraten. Sofern eine Beratung im Einzelfall aus nicht von der Schule zu vertretenden Gründen nicht erfolgen konnte, erhalten die Erziehungsberechtigten eine formlose schriftliche Information der Schule zu möglichen weiteren Bildungswegen. 1.2. Die Erziehungsberechtigten erhalten auf der Grundlage der erzielten Leistungen, des Lernverhaltens und der Persönlichkeitsentwicklung ihrer Kinder eine Schullaufbahnempfehlung (Anlage 1) gemäß Bezugsverordnungen zu b und c. Von der Schullaufbahnempfehlung ist eine Kopie zu den Schülerunterlagen zu nehmen. 1.3. Die Schullaufbahnempfehlung schließt die Möglichkeit ein, eine Gesamtschule zu besuchen. 1.4. Gleichzeitig mit der Schullaufbahnempfehlung erhalten die Erziehungsberechtigten das Formblatt zur Schullaufbahnerklärung (Anlage 2). 1.5. Von der Schule sind nach Rückgabe der Schullaufbahnerklärungen nur Originale zu bearbeiten. 1.6. Die Aufnahme in eine Gesamtschule erfolgt nach dem im Bezugserlass zu d beschriebenen Verfahren, über welches die Gesamtschule informiert. 1.7. Die Aufnahme in eine Schule mit inhaltlichem wird nach den Maßgaben der Bezugsverordnung zu a und des Bezugserlasses zu f durchgeführt. 2. Aufnahme in den 7. und 9. Schuljahrgang an Schulen mit inhaltlichen en Die Aufnahme in eine Schule mit inhaltlichem wird nach den Maßgaben der Bezugsverordnungen zu a und c sowie des Bezugserlasses zu f durchgeführt.

Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen- Anhalt (SVBl. LSA) veröffentlichten Texte. 3. Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in die Schuljahrgänge 5, 7 und 9 an weiterführende Schulen Für Schülerinnen und Schüler aus Sonderschulen und für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht wird die Schullaufbahn ü- ber das sonderpädagogische Feststellungsverfahren sowie über das Ergebnis der jährlichen Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs gesondert geregelt. Das heißt, die Schülerinnen und Schüler nehmen an dem durch diesen RdErl. geregelten Aufnahmeverfahren nicht teil. 4. Regelungen für Schulen in 4.1. Für Schülerinnen und Schüler des 4. Schuljahrganges an Grundschulen in sichert die jeweilige die Abgabe der Schullaufbahnerklärungen durch die Erziehungsberechtigten (Anlage 2) und sendet diese Schullaufbahnerklärungen zusammen mit dem Meldebogen (Anlage 3) im Original an das Landesverwaltungsamt und in Kopie an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt. 4.2. Die Schulen in informieren das Landesverwaltungsamt über die beabsichtigten Aufnahmen von Schülerinnen und Schülern mit Angabe der abgebenden Grundschulen. 5. Termine Die Verfahren zur Beratung, Anmeldung und Aufnahme werden jährlich in einem gesonderten Erlass geregelt. 6. Schüleraufnahme Für alle Sekundarschulen, Gesamtschulen und Gymnasien nehmen die Schulträger in Zusammenarbeit mit dem Landesverwaltungsamt die Zuordnung und Aufnahme der Schülerinnen und Schüler vor. 7. Formblätter Für das Aufnahmeverfahren sind die Formblätter 1 bis 6 zu verwenden. Für die Formblätter 1 bis 4 können die Kopiervorlagen dieses RdErl. (Anlagen 1 bis 4) eingesetzt werden. Die Formblätter 5 und 6 stehen zusammen mit den übrigen Formblättern auf dem Landesbildungsserver unter www.bildung-lsa.de in der Rubrik Service, Rechtsvorschriften bzw. unter http://www.mk.sachsen-anhalt.de/formulare und http://www.mk.sachsen-anhalt.de/gesetze zum Downloaden zur Verfügung. 8. Schlussvorschriften Dieser RdErl. tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Er tritt am 31. 7. 2009 außer Kraft.

Anlage 1 Schule Schullaufbahnempfehlung für die Wahl der weiterführenden Schulen nach dem 4. Schuljahrgang Vor- und Zuname der Schülerin/ des Schülers 1 Klasse Schuljahr geboren am in 1. Leistungsstand Gemäß Halbjahreszeugnis des 4. Schuljahrganges vom wurden folgende Leistungen erreicht: Deutsch Mathematik Heimat- und Sachunterricht Notendurchschnitt 2 der anderen versetzungsrelevanten Fächer 2. Eignungsgutachten 3 3. Empfehlung der Klassenkonferenz Auf Grund des Leistungsstandes und des Eignungsgutachtens wird die Fortsetzung der Schullaufbahn in der Sekundarschule/ im Gymnasium 1 empfohlen. Diese Empfehlung wurde durch die Klassenkonferenz am beschlossen. Ort, Datum Schulleiterin/ Schulleiter Schulstempel Klassenlehrerin/ Klassenlehrer 1 Nicht Zutreffendes streichen. 2 Bei Errechnung des Durchschnittes ist ohne Rundung nach der ersten Dezimalstelle abzubrechen. 3 Falls der Raum für Eintragungen nicht ausreicht, ist ein Beiblatt zu verwenden.

Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Anlage 2 Eingangsstempel der Schule nach Rückgabe durch die Erziehungsberechtigten Schulstempel (Nur mit blauer Stempelfarbe) Schullaufbahnerklärung durch die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler des 4. Schuljahrganges der Grundschule Anmeldung von Schülerinnen und Schülern aus dem 4. Schuljahrgang der Grundschule an der Sekundarschule, Gesamtschule oder am Gymnasium gemäß geltendem RdErl. des MK Aufnahme an weiterführenden Schulen Bitte dieses Anmeldeformular bis spätestens... * des aktuellen Schuljahres an der besuchten Grundschule abgeben! Die Schullaufbahnentscheidung kann später nur aus einem wichtigen Grund verändert werden. Hinsichtlich der Schulwegkosten wird auf die geltenden Bestimmungen verwiesen. Bitte Zutreffendes ankreuzen und ausfüllen! Nicht Zutreffendes streichen! 1. Unser/Mein Kind Vor- und Zuname geb. am Anschrift besucht gegenwärtig den 4. Schuljahrgang der (derzeit besuchte Schule) 2. Anmeldung an der Sekundarschule Hiermit erfolgt die Anmeldung unseres/meines Kindes in der Sekundarschule des Schulbezirkes. Falls Sie Ihr Kind an einer Sekundarschule mit inhaltlichem angemeldet haben, kreuzen Sie bitte die Schule an. Sportsekundarschule Halle Sportsekundarschule H. Schellheimer Magdeburg Hinweis: Die Aufnahme in eine Schule mit inhaltlichem setzt voraus, dass die Schülerin oder der Schüler in der Eignungsprüfung oder im Test ein entsprechendes Ergebnis erzielt und eine schriftliche Zusage zur Aufnahme an die Schule mit inhaltlichem erhalten hat. Falls Sie Ihr Kind an einer Sekundarschule in angemeldet haben, tragen Sie bitte den Namen der Schule ein: Hinweis: Eine Anmeldung muss von den Erziehungsberechtigten selbst vorgenommen werden. Sofern noch keine schriftliche Zusage von der Schule erfolgt ist, melden Sie bitte Ihr Kind vorsorglich an der Sekundarschule gemäß Nr. 2 an. 3. Anmeldung an der Gesamtschule Falls Sie Ihr Kind an einer Gesamtschule angemeldet und eine schriftliche Bestätigung von der Schule erhalten haben, kreuzen Sie bitte die Schule und bei der Kooperativen Gesamtschule zusätzlich den gewählten Schulzweig an. Hinweis: Die Aufnahme setzt eine schriftliche Bestätigung der Schule über die Möglichkeit einer Aufnahme in der Gesamtschule voraus. Sofern noch keine schriftliche Information von der Schule vorliegt, melden Sie bitte Ihr Kind vorsorglich an der Sekundarschule gemäß Nr. 2 oder am Gymnasium gemäß Nr. 4 (unter Zweitwunsch) an. 3.1. Nur für Schülerinnen und Schüler der Stadt Halle bzw. des Landkreises Mansfelder Land Sekundarschulzweig Gymnasialzweig einer der nachfolgend genannten Kooperativen Gesamtschulen Kooperative Gesamtschule W. v. Humboldt, Halle Kooperative Gesamtschule U. von Hutten, Halle 3.2. Nur für Schülerinnen und Schüler der Stadt Halle bzw. Magdeburg Integrierte Gesamtschule Halle Kooperative Gesamtschule Benndorf, Landkreis Mansfelder Land Integrierte Gesamtschule Willy Brandt", Magdeburg Integrierte Gesamtschule Regine Hildebrandt, Magdeburg

Anlage 2 Seite 2 4. Anmeldung am Gymnasium Hinweis: Gemäß 41 Abs. 2 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt kann der Schulträger Schuleinzugsbereiche festlegen. Die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern, die nicht im Schuleinzugsbereich wohnen, kann abgelehnt werden, wenn keine besonderen Gründe für die Aufnahme bestehen. Bitte führen Sie in diesem Fall entsprechende Gründe auf einem gesonderten Blatt auf! (durch die besuchte Schule vor Ausgabe auszufüllen) Der Schulträger hat für Gymnasien Schuleinzugsbereiche festgelegt. Der Schulträger hat für Gymnasien keine Schuleinzugsbereiche festgelegt. Hiermit erfolgt die Anmeldung unseres/meines Kindes an einem Gymnasium: (Name des Gymnasiums) (Erstwunsch) (Name des Gymnasiums) (gegebenenfalls Zweitwunsch) Falls Sie Ihr Kind an einem Gymnasium mit inhaltlichem angemeldet haben, kreuzen Sie bitte die Schule an. Sportgymnasium Halle Latina A.H. Francke Halle; Musikzweig Sportgymnasium Magdeburg Landesgymnasium für Musik, Wernigerode Latina A.H. Francke Halle; Sprachzweig Gymnasium Georg Cantor, Halle Gymnasium Werner von Siemens, Magdeburg Hinweis: Die Aufnahme in eine Schule mit inhaltlichem setzt voraus, dass die Schülerin oder der Schüler in der Eignungsprüfung oder im Test ein entsprechendes Ergebnis erzielt und eine schriftliche Zusage zur Aufnahme an die Schule mit inhaltlichem erhalten hat. Sofern noch keine schriftliche Zusage von der Schule erfolgt ist, melden Sie bitte Ihr Kind vorsorglich am Gymnasium gemäß Nr. 4 (unter Zweitwunsch) an. Falls Sie Ihr Kind an einem Gymnasium in angemeldet und eine schriftliche Zusage von der Schule erhalten haben, tragen Sie bitte den Namen der Schule ein: Hinweis: Eine Anmeldung muss von den Erziehungsberechtigten selbst vorgenommen werden. Sofern noch keine schriftliche Zusage von der Schule erfolgt ist, melden Sie bitte Ihr Kind vorsorglich am Gymnasium gemäß Nr. 4 (unter Zweitwunsch) an. * Der Termin ist durch die Schule einzutragen. Ort, Datum Erziehungsberechtigte/Erziehungsberechtigter

Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Anlage 3 Schulnummer: Landkreis/Kreisfreie Stadt: Schulstempel (Nur mit blauer Stempelfarbe) Meldebogen der Schule über die gewünschten Schullaufbahnen nach dem 4. Schuljahrgang (Erstwunsch) Auszufüllen von der Schulleiterin oder dem Schulleiter der Grundschule 1. 4. Schuljahrgang Anzahl der Schülerinnen und Schüler 2. Gewünschte Übertritte in den 5. Schuljahrgang 2.1. einer Sekundarschule /eines Sekundarschulzweigs 2.1.1. Sekundarschule 2.1.2. Sportsekundarschule 2.1.3. Kooperative Gesamtschule 2.1.4. Summe 2.1. (2.1.1. + 2.1.2. + 2.1.3. + 2.1.4.) 2.2. eines Gymnasiums in kommunaler 2.3. eines Gymnasiums in kommunaler mit inhaltlichem 2.3.1. Gymnasium Georg Cantor, Halle 2.3.2. Gymnasium Werner von Siemens, Magdeburg Summe 2.3. (2.3.1. + 2.3.2.) 2.4. eines Gymnasiums in Landesträgerschaft mit einem inhaltlichen 2.4.1. Sportgymnasium Halle 2.4.2. Sportgymnasium Magdeburg 2.4.3. LATINA August Hermann Francke, Halle 2.4.4. Landesgymnasium für Musik, Wernigerode Summe 2.4. (2.4.1. + 2.4.2.+ 2.4.3.+ 2.4.4.) 2.5. des Gymnasialzweigs einer Kooperativen Gesamtschule 2.6. einer - Gymnasium Summe 2.2. + 2.3. + 2.4. + 2.5. + 2.6. 2.7. einer Integrierten Gesamtschule Summe 2.1. + 2.2. + 2.3. + 2.4. + 2.5. + 2.6. + 2.7. 3. Schülerinnen und Schüler ohne Schullaufbahnerklärung (z. B. Wegzug) Ort, Datum Schulleiterin/Schulleiter Hinweis: Der Meldebogen ist zeitgleich im Original an das Landesverwaltungsamt* und in Kopie an den Landkreis/die kreisfreie Stadt zu senden. Der Termin ergibt sich aus dem Terminplan für das Anmeldeverfahren. * Schulen im Bereich Halle und Dessau senden per Post oder übergeben an das LVwA Halle, Ref. 508. Schulen im Bereich Magdeburg und Gardelegen senden per Post oder übergeben an das LVwA, Nebenstelle Magdeburg, Ref. 508.

Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Anlage 4 Stempel Landesverwaltungsamt Meldebogen des Landesverwaltungsamtes über die Schullaufbahnen nach dem 4. Schuljahrgang (Erstwunsch) Auszufüllen im Landesverwaltungsamt Bereich: LSA / Landkreis Kreisfreie Stadt 1. 4. Schuljahrgang Anzahl der Schülerinnen und Schüler 2. Gewünschte Übertritte in den 5. Schuljahrgang 2.1 einer Sekundarschule/ eines Sekundarschulzweigs 2.1.1. Sekundarschule 2.1.2. Sportsekundarschule 2.1.3. Kooperative Gesamtschule 2.1.4. Summe 2.1. (2.1.1. + 2.1.2. + 2.1.3. + 2.1.4.) 2.2. eines Gymnasiums in kommunaler 2.3. eines Gymnasiums in kommunaler mit inhaltlichem 2.3.1. Gymnasium Georg Cantor, Halle 2.3.2. Gymnasium Werner von Siemens, Magdeburg Summe 2.3. (2.3.1. + 2.3.2.) 2.4. eines Gymnasiums in Landesträgerschaft mit inhaltlichem 2.4.1 Sportgymnasium Halle 2.4.2 Sportgymnasium Magdeburg 2.4.3. LATINA August Hermann Francke, Halle 2.4.4. Landesgymnasium für Musik, Wernigerode Summe 2.4. (2.4.1. + 2.4.2. + 2.4.3. + 2.4.4.) 2.5. des Gymnasialzweigs einer Kooperativen Gesamtschule 2.6. einer - Gymnasium Summe 2.2. + 2.3. + 2.4. + 2.5. + 2.6. 2.7. einer Integrierten Gesamtschule Summe 2.1. + 2.2. + 2.3. + 2.4. + 2.5. + 2.6. + 2.7. 3. Schülerinnen und Schüler ohne Schullaufbahnerklärung (z. B. Wegzug) Ort, Datum Bearbeiterin/Bearbeiter Hinweis: Die Meldebögen sind kreisweise und für LSA an das Kultusministerium, Referat 36 zu senden. Der Termin ergibt sich aus dem Terminplan für das Anmeldeverfahren.

Anlage 5 Schulstempel: Landkreis/Kreisfreie Stadt: Meldebogen der Schule zur Erfassung der Übereinstimmung der Schullaufbahnempfehlungen und der Schullaufbahnerklärungen (Erstwunsch) nach dem 4. Schuljahrgang Auszufüllen von der Schulleiterin oder dem Schulleiter der Grundschule Gesamtschülerzahl im 4. Schuljahrgang:... 1. Empfehlung der Klassenkonferenz Schulform: Sekundarschule Schullaufbahnerklärung der Erziehungsberechtigten - Es ist nur der Erstwunsch einzubeziehen. - Übereinstimmung Abweichung Sekundarschule/Sekundarschulzweig Gymnasium/Gymnasialzweig Name der Schülerin/des Schülers Sekundarschule KGS 1. 2. 3. Hier sind Zeilen entsprechend der Anzahl der Schülerinnen und Schüler einzufügen. Summe:... darunter im sonderpädagogischen Feststellungsverfahren:... Schule mit inhaltlichem Gymnasium KGS Schule mit Inhaltlichem IGS

2. Empfehlung der Klassenkonferenz Schulform: Gymnasium Schullaufbahnerklärung der Erziehungsberechtigten - Es ist nur der Erstwunsch einzubeziehen. - Übereinstimmung Abweichung Gymnasium/Gymnasialzweig Sekundarschule/Sekundarschulzweig Name der Schülerin/des Schülers Gymnasium KGS Schule mit inhaltlichem Sekundarschule KGS Schule mit inhaltlichem 1. IGS Anlage 5 Seite 2 2. 3. Hier sind Zeilen entsprechend der Anzahl der Schülerinnen und Schüler einzufügen. Summe:... darunter im sonderpädagogischen Feststellungsverfahren:... 3. Schülerinnen und Schüler ohne Schullaufbahnerklärung (z. B. Wegzug) Name der Schülerin/des Schülers 1. 2. 3. Hier sind Zeilen entsprechend der Anzahl der Schülerinnen und Schüler einzufügen. Summe: Ort/Datum Schulleiterin/Schulleiter Hinweis: Der Meldebogen ist an das Landesverwaltungsamt* zu senden. Der Termin ergibt sich aus dem Terminplan für das Anmeldeverfahren. * Schulen im Bereich Halle und Dessau senden per Post oder übergeben an das LVwA Halle, Ref. 508. Schulen im Bereich Magdeburg und Gardelegen senden per Post oder übergeben an das LVwA, Nebenstelle Magdeburg, Ref. 508.

Stempel Landesverwaltungsamt: Anlage 6 Meldebogen des Landesverwaltungsamtes zur Erfassung der Übereinstimmung der Schullaufbahnempfehlungen und Schullaufbahnerklärungen (Erstwunsch) nach dem 4. Schuljahrgang Auszufüllen im Landesverwaltungsamt Landkreis/Kreisfreie Stadt/Land: Gesamtschülerzahl im 4. Schuljahrgang:... Empfehlung der Klassenkonferenz Anzahl Schulform Sekundarschule Sekundarschule davon Übereinstimmung Sekundarschule/Sekundarschulzweig KGS Schule mit inhaltlichem Schullaufbahnerklärung der Erziehungsberechtigten - Es ist nur der Erstwunsch einzubeziehen. - davon Abweichung Gymnasium/Gymnasialzweig Summe Gymnasium KGS Schule mit inhaltlichem Summe IGS Anzahl davon Übereinstimmung Gymnasium/Gymnasialzweig Gymnasium KGS Schule mit inhaltlichem Summe darunter im sonderpäd. Feststellungsverfahren Schulform Gymnasium Sekundarschule davon Abweichung Sekundarschule/Sekundarschulzweig KGS Schule mit inhaltlichem Summe IGS Ohne Schullaufbahnerklärung Gesamtsumme Summe Übereinstimmungen: Summe Abweichungen: Summe IGS *: Gesamtsumme Übereinstimmungen: * Hinweis: Die Schullaufbahnerklärung der Erziehungsberechtigten für die IGS ist in jedem Falle als Übereinstimmung mit der Schullaufbahnempfehlung zu werten. Ort/Datum Bearbeiterin/Bearbeiter Hinweis: Die Meldebögen sind kreisweise und für LSA an das Kultusministerium, Referat 36, zu senden. Der Termin ergibt sich aus dem Terminplan für das Anmeldeverfahren.