Strom aus 100% erneuerbarer Energie Information über die Elektrizitäts- und Netznutzungstarife G ü l t i g a b 1. J a n u a r 2 0 1 6 b i s 31. D e z e m b e r 2 0 1 6 Die Strompreise setzen sich zusammen aus den Preisen für die Energielieferung, die Netznutzung und den Abgaben. 1
ER easy / NS DT Kunden mit Anschluss auf Niederspannung (0,4 kv) und Doppeltarifmessung. Eignet sich für Kunden mit erhöhtem Verbrauch in der Nacht und einem jährlichen Energiebezug bis ca. 20 000 kwh. Niedertarif Energielieferung Basis - - 9.60 10.37 7.40 7.99 Energielieferung - - 10.10 10.91 7.90 8.53 Netznutzung 144.00 155.52 10.35 11.18 7.30 7.88 - - 0.45 0.49 0.45 0.49 - - 1.20 1.30 1.20 1.30 - - 0.10 0.11 0.10 0.11 Clearinggebühr - - 0.01 0.01 0.01 0.01 an das Gemeinw esen - - 0.00 0.00 0.00 0.00 Basis 21.71 23.45 16.46 17.78 22.21 23.99 16.96 18.32 2
ER easy light / NS ET Kunden mit Anschluss auf Niederspannung (0,4 kv) und Einfachtarifmessung. Eignet sich für Kunden mit einem geringen Verbrauch in der Nacht und einem jährlichen Energiebezug bis ca. 20 000 kwh. Einheitstarif Energielieferung Basis - - 9.70 10.48 Energielieferung - - 10.20 11.02 Netznutzung 96.00 103.68 10.35 11.18 - - 0.45 0.49 - - 1.20 1.30 - - 0.10 0.11 Clearinggebühr - - 0.01 0.01 an das Gemeinw esen - - 0.00 0.00 Basis 21.81 23.55 22.31 24.09 3
ER break / NS UR Zusatzprodukt für Kunden mit unterbrechbarer Lieferung auf Niederspannung. Dieses Produkt gilt für den Energiebezug von fest angeschlossenen, unterbrechbaren Geräten und Anlagen. Es kann nur als Zusatzprodukt gewählt werden, wenn der Kunde bereits einen anderen Netznutzungstarif an der gleichen Bezugsstelle hat (sep. Messung). Niedertarif Energielieferung Basis - - 8.65 9.34 6.80 7.34 Energielieferung - - 9.15 9.88 7.30 7.88 Netznutzung 72.00 77.76 7.05 7.61 5.55 5.99 - - 0.45 0.49 0.45 0.49 - - 1.20 1.30 1.20 1.30 - - 0.10 0.11 0.10 0.11 Clearinggebühr - - 0.01 0.01 0.01 0.01 an das Gemeinw esen - - 0.00 0.00 0.00 0.00 Basis 17.46 18.86 14.11 15.24 17.96 19.40 14.61 15.78 4
Baustrom / NS Baustrom Energielieferung Basis - - 10.15 10.96 Energielieferung - - 10.65 11.50 Netznutzung 0.00 0.00 30.00 32.40 - - 0.45 0.49 - - 1.20 1.30 - - 0.10 0.11 Clearinggebühr - - 0.01 0.01 an das Gemeinw esen - - 0.00 0.00 Basis 41.91 45.26 42.41 45.80 Öffentliche Beleuchtung / NS ÖB Energielieferung Basis - - 8.65 9.34 Energielieferung - - 9.15 9.88 Netznutzung 96.00 103.68 10.35 11.18 - - 0.45 0.49 - - 1.20 1.30 - - 0.10 0.11 Clearinggebühr - - 0.01 0.01 an das Gemeinw esen - - 0.00 0.00 Basis 20.76 22.42 5 21.26 22.96
ER easy power / NS 2 ER professional classic (mit Leistung) / NS 1 Kunden mit Anschluss auf Niederspannung (0,4 kv) und einem jährlichen Energiebezug von weniger als 100 000 kwh und/oder einer Jahreshöchstleistung bis 50 kw. Kunden mit Anschluss auf Niederspannung (0,4 kv) und einem jährlichen Energiebezug über 100 000 kwh und einer Leistung über 50 kw sowie Leistungsmessung. Niedertarif Niedertarif Energielieferung Basis 8.55 9.23 6.70 7.24 Energielieferung Basis 8.65 9.34 6.80 7.34 Energielieferung 9.05 9.77 7.20 7.78 Energielieferung 9.15 9.88 7.30 7.88 Nutzung der Netzinfrastruktur Leistungspreis 76.80 82.94 CHF/kW/Jahr Arbeitspreis HT 7.05 7.61 Rp./kWh Arbeitspreis NT 4.80 5.18 Rp./kWh Blindenergie Blindenergie HT 5.00 5.40 Rp./kVarh Blindenergie NT 5.00 5.40 Rp./kVarh Messung und Abrechnung NS-Lastgangmessung 900.00 972.00 CHF/Jahr NS-Leistungsmessung 300.00 324.00 CHF/Jahr NS-Leistungsmessung direkt Abgaben Gesetzliche Förderabgabe Bundesabgabe zum Schutz der Gew ässer und Fische 300.00 324.00 CHF/Jahr 0.45 0.49 Rp./kWh 1.20 1.30 Rp./kWh 0.10 0.11 Rp./kWh Clearinggebühr 0.01 0.01 Rp./kWh Abgaben und Leistungen an das Gemeinw esen 0.00 0.00 Rp./kWh Nutzung der Netzinfrastruktur Leistungspreis 74.40 80.35 CHF/kW/Jahr Arbeitspreis HT 6.08 6.57 Rp./kWh Arbeitspreis NT 3.78 4.08 Rp./kWh Blindenergie Blindenergie HT 5.00 5.40 Rp./kVarh Blindenergie NT 5.00 5.40 Rp./kVarh Messung und Abrechnung NS-Lastgangmessung 900.00 972.00 CHF/Jahr NS-Leistungsmessung 300.00 324.00 CHF/Jahr NS-Leistungsmessung direkt Abgaben Gesetzliche Förderabgabe Bundesabgabe zum Schutz der Gew ässer und Fische 300.00 324.00 CHF/Jahr 0.45 0.49 Rp./kWh 1.20 1.30 Rp./kWh 0.10 0.11 Rp./kWh Clearinggebühr 0.01 0.01 Rp./kWh Abgaben und Leistungen an das Gemeinw esen 0.00 0.00 Rp./kWh 6
Begriffe und Erläuterungen MWST Der MwSt.-Satz beträgt 8%. Elektrizitätstarif Der Elektrizitätstarif ist das Entgelt für die an den Kunden gelieferte elektrische Energie. Für jeden Kunden steht aufgrund seines Verbrauchsverhaltens das richtige Produkt der Elektra Rapperswil zur Verfügung. Rückspeisungen aus en Energieerzeugungsanlagen (EEA) Netznutzung Tarifzeiten Gesetzliche Förderabgabe Bundesabgabe zum Schutz der Gewässer und Fische Clearinggebühr an das Gemeinwesen Blindenergie Lastgangmessung Leistungsmessung Messung & Abrechnung Allgemeine Bestimmungen Preise Energierücklieferungen aus EEA, welche (noch) keine KEV-Vergütung erhalten, werden entsprechend dem Energiepreis für das Produkt "ER easy light" (Basis) entschädigt. Für zusätzliche, nicht lastganggemessene Zähler wird der Grundpreis des oben genannten Tarifs in Rechnung gestellt. Für fernauslesbare Lastgangmessungen gilt der Preis des Tarifs "ER easy power" (NS-Lastgangmessung). Mit der Netznutzung wird der Gebrauch der Netzinfrastruktur entschädigt, die notwendig ist, um den Strom von den Kraftwerken zu den Kunden zu transportieren. Ausserdem werden damit die Kosten für die Blindenergie und die Messung abgegolten. Es sind folgende Tarifzeiten massgebend (365 Tage): (HT) ca. 7.00 bis ca. 21.00 Uhr, Niedertarif (NT) ca. 21.00 bis ca. 7.00 Uhr, Einheitstarif 0 24 Uhr. Kostenanteil, der von der Schweizerischen Netzgesellschaft Swissgrid für die Reservehaltung von Energie, den sicheren Netzbetrieb und die Koordination des Höchstspannungsnetzes für jede verbrauchte kwh erhoben wird. Abgabe zur Förderung der erneuerbaren Energien gemäss Stromversorgungsgesetz (kostendeckende Einspeisevergütung KEV). Der Preisansatz für die gesetzliche Förderabgabe KEV wird vom Bundesamt für Energie jährlich neu festgelegt. Mit der der Gewässer und Fische werden entsprechende zum Schutz derselben unterstützt. Die Clearinggebühr vom 0.01 Rp./kWh deckt die Systemkosten für das Energiemanagement auf dem Schweizer Übertragungsnetz. Abgaben für die Nutzung von öffentlichem Grund (Konzessionsabgaben, Bewilligungen, Nutzungsrechte, etc.). In Rapperswil werden keine diesbezüglichen Abgaben erhoben. Elektrische Energie die zum Aufbau von magnetischen oder elektrischen Feldern verbraucht wird. Sie wird in der Einheit kvarh gemessen. Die gemessene Blindenergie (kapazitiv und induktiv) ist bis zu 50% der Wirkenergie im Netznutzungsprodukt enthalten. Die darüber hinaus gemessene Blindenergie wird dem jeweiligen Kunden verrechnet. Messung des individuellen Stromverbrauchs, in dem die ¼-h-Werte für den elektrischen Leistungsbezug aufgezeichnet und als Zeitreihe dargestellt werden. Für die Verrechnung der Leistung wird pro Quartal das gemittelte Leistungsmaximum der drei Monate oder bei monatlicher Verrechnung das Monatsmaximum in Rechnung gestellt. Das Preiselement «Messung und Abrechnung» wird pro Messstelle und Monat (anteilig auf den Abrechnungszeitraum) verrechnet. Darin sind die Kosten der Zählerinfrastruktur Auslesung, Plausibilitätsprüfung, Datenbereitstellung und Abrechnung enthalten. Unsere detaillierten und rechtsverbindlichen Auskünfte finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie weiteren, anwendbaren Reglementen und Bestimmungen. Bei den Preisen handelt es sich um kaufmännisch gerundete Angaben. 7
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