Berufsbild Tierärztin/Tierarzt



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Transkript:

Berufsbild Tierärztin/Tierarzt

Inhaltsverzeichnis 1. Aufgaben der Veterinärmedizin 3 2. Facetten des Berufs Tierärztin/Tierarzt 3 3. Studium der Veterinärmedizin 4 4. Wie weiter nach dem Staatsexamen? 5 5. Arbeitsfelder innerhalb der Veterinärmedizin 6 5.1. Praxis und Klinik 6 5.1.1. Kleintiere / Heimtiere: Companion Animals 6 5.1.2. Grosstiere / Nutztiere: Wiederkäuer, Schweine 7 5.1.3. Vom Nutztier zum Heimtier: Pferde 8 5.1.4. Andere: exotische Heimtiere 9 5.2. Öffentliches Veterinärwesen 9 5.2.1. Veterinärdienst des Bundes 9 5.2.2. Veterinärdienst der Kantone und Gemeinden 9 5.3. Universität: Lehre, Forschung und Dienstleistung 10 5.4. Industrie und Forschung 11 5.5. Öffentliche und private Labors 11 5.6. Weitere Tätigkeitsbereiche 11 5.6.1. Veterinärdienst der Armee 11 5.6.2. Zoologische Gärten und Wildgehege 12 5.6.3. Entwicklungszusammenarbeit 12 6. Berufsaussichten und Arbeitsmodelle 13 7. Weiter- und Fortbildung in der Veterinärmedizin 14 8. Wichtige Adressen und weiterführende Links 15 8.1. Berufsverband Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte GST 8.2. Anmeldung fürs Studium 8.3. Vetsuisse Fakultät 8.4. Fach- und Regionalsektionen der GST 8.5. European Board of Veterinary Specialisation 8.6. Berufsverbände nicht-akademischer Tierberufe

1. Aufgaben der Veterinärmedizin Die Veterinärmedizin befasst sich mit folgenden Gebieten: Massnahmen, welche die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere fördern Erforschung, Verhütung und Behandlung von Tierkrankheiten Schutz des Menschen vor Schädigungen durch Tierkrankheiten Kontrolle von Lebensmitteln tierischer Herkunft Probleme des Tier- und Umweltschutzes Die zentrale Aufgabe der Veterinärmedizin liegt immer noch in der Gesunderhaltung der Tiere. In zunehmendem Masse hat sich jedoch daraus die höchst verantwortungsvolle Rolle der Tierärztin und des Tierarztes für die öffentliche Gesundheit, also für das Wohl von Mensch und Tier entwickelt: Veterinary Public Health ist der Beitrag der Veterinärmedizin zum körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefinden des Menschen. 2. Facetten des Berufs Tierärztin/ Tierarzt Etwas mehr als die Hälfte der Tierärztinnen und Tierärzte in der Schweiz sind in einer privaten Praxis oder Klinik tätig. Viele von ihnen behandeln ausschliesslich oder hauptsächlich Kleintiere. Neben Hunden und Katzen betreuen sie auch Kaninchen, Meerschweinchen, Vögel, Reptilien und andere als Haustiere gehaltene Arten. Die durch die Möglichkeiten der Humanmedizin geweckten hohen Erwartungen an die medizinische Kunst stellen gerade für die Kleintiermedizin eine spannende Herausforderung dar. Pferde sind sowohl Nutztiere als auch Begleiter des Menschen. Ihre medizinische Betreuung stellt höchste Ansprüche und erfordert in zunehmendem Mass die Einrichtung eigentlicher Spezialkliniken. In den Nutztierpraxen gilt die Hauptaufmerksamkeit den auf Bauernhöfen gehaltenen Tieren, die in erster Linie zum Zweck der Lebensmittelproduktion gehalten werden: Rinder, Schweine und Geflügel. Daneben treten neben Schafen und Ziegen zunehmend extensiv gehaltene Tiere, wie z.b. Hirsche oder Alpakas auf. An die Stelle der traditionellen Einzeltierbehandlung tritt heute immer häufiger die Bestandesmedizin. Dem Hausarztmodell in der Humanmedizin vergleichbar, wird der Bestandestierarzt zum eigentlichen Gesundheitsmanager für die von ihm betreuten und beratenen Bauernbetriebe. Als Dienstleistung für die klinische Tätigkeit stehen Tiergesundheitsdienste, diagnostische Laboratorien sowie die Kliniken an der Veterinärmedizinischen Fakultät zur Verfügung. Auch in diesen wichtigen Institutionen arbeiten zahlreiche Tierärztinnen und Tierärzte. Komplementäre Heilmethoden haben in der Veterinärmedizin Bedeutung erlangt. Wo die moderne Medizin an Grenzen stösst, bietet die Komplementärmedizin bei Kleintieren, Nutztieren und Pferden wertvolle Ergänzungen oder Alternativen zur Schulmedizin. Die verantwortungsvolle Anwendung der Komplementärmedizin erfordert jedoch eine Weiterbildung zusätzlich zum Veterinärstudium. Forschung und Entwicklung, sei dies im Bereich privater Unternehmen oder öffentlich an Universitätsinstituten, bieten chancenreiche Arbeitsplätze für viele Veterinärmediziner/innen. Grosse und international beachtete Erfolge der biomedizinischen Forschung gehen auf das Konto von Tierärzten. Die Garantie für die Sicherheit tierischer Lebensmittel für die Endverbraucher ist die Kerndomäne der Veterinary Public Health. Tierärzte als Fleischkontrolleure in den Schlacht- und Verarbeitungsbetrieben sorgen ebenso für die Qualitätssicherheit der Produkte wie die im öffentlichen Veterinärdienst beschäftigten Veterinärmediziner/innen, amtlichen Tierärzte, Exportkontrolltierärzte. Spezialisten in den Kantonalen Veterinärämtern und im Bundesamt für Veterinärwesen sorgen neben der Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit für die Überwachung von 3

Tiergesundheit und Tierschutz und spielen die zentrale Rolle in der Verhinderung und Bekämpfung von Tierseuchen. Diese Aufzählung kann und will nicht abschliessend sein. Diese Broschüre soll nun weitere Einblicke in das umfassende Spektrum des anspruchsvollen Traumberufs Tierärztin/Tierarzt ermöglichen. 3. Studium der Veterinärmedizin 4 Voraussetzung für das Studium der Veterinärmedizin in der Schweiz ist eine eidgenössische oder eidgenössisch anerkannte Matura. Wenn die Nachfrage grösser ist als die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze, kommt ein Eignungstest mit Multiple-Choice-Fragen zur Anwendung. Kandidatinnen und Kandidaten können sich mit altem Testmaterial, das sie nach der Anmeldung erhalten, auf den mehrstündigen Eignungstest vorbereiten. Wie die anderen medizinischen Hochschulausbildungen basiert auch das Studium der Veterinärmedizin auf naturwissenschaftlichen Grundlagen. Dazu kommen im Zusammenhang mit den immer deutlicher werdenden Forderungen nach einer ganzheitlichen Betrachtung und Behandlung von Tieren und Menschen auch Erkenntnisse aus dem Bereich der Sozialwissenschaften, v.a. der Psychologie. Je nach Ausrichtung des späteren Arbeitsfelds gehört auch der Erwerb von technischen, manuellen oder betriebswirtschaftlichen Fähigkeiten zum Ausbildungsprogramm. Wichtige persönliche Voraussetzungen fürs Studium und die spätere erfolgreiche Berufstätigkeit sind gute Beobachtungs- und Kombinationsgabe, hohe Einsatzbereitschaft, Zuverlässigkeit, Ausdauer, Urteilsfähigkeit, Einfühlungsvermögen und die Fähigkeit zur Abgrenzung. Die Universitäten Bern und Zürich haben sich zu einer Veterinärmedizinischen Fakultät, Vetsuisse, mit zwei Standorten zusammengeschlossen. Durch die enge Zusammenarbeit der beiden Standorte soll die Qualität der Lehre und Forschung weiter verbessert werden. Der Vetsuisse-Studiengang dauert fünf Jahre und ist modular aufgebaut. Die Module dauern ein bis drei Semester. Nach jedem Semester werden die im entsprechenden Semester abgeschlossenen Module geprüft. Wer die Prüfungen erfolgreich absolviert hat, erhält Kreditpunkte gemäss dem ECTS (Europäisches Kreditpunktesystem). Im ersten Jahr werden naturwissenschaftliche und veterinärmedizinische Grundlagen vermittelt. Im Zentrum stehen vorklinische Bereiche wie Anatomie, Physiologie und Biochemie. Vom zweiten Jahr an befassen sich die Studierenden mit klinischen Problemen. In organzentrierten Blockkursen werden sie in Grundlagen und klinischen Fächern ausgebildet. Gleichzeitig erweitern die Studierenden ihre Kenntnisse auf weiteren Gebieten (Mikrobiologie, Genetik, Tierhaltung, Tierernährung etc.) in nichtorganzentrierten Kursen. Das dritte Jahr ist nach dem gleichen Prinzip aufgebaut. Im vierten Jahr wird das Wissen anhand von Fallbeispielen angewendet. Zusätzlich werden klinische und nicht-klinische Themen behandelt. Im fünften Jahr rotieren die Studierenden zwischen den Kliniken und paraklinischen Instituten der beiden Fakultäten und absolvieren externe Praktika. Vom vierten Jahr an wählen die Studierenden eine der sechs Vertiefungsrichtungen Kleintiere, Pferde, Nutztiere, paraklinische Diagnostik, biomedizinische Forschung und Veterinary Public Health (Veterinärmedizin in der öffentlichen Gesundheit) aus. Überschreitet die Nachfrage das Angebot einer bestimmten Vertiefungsrichtung, so entscheidet der Notendurchschnitt der bereits absolvierten Prüfungen. Der Studienabschluss (Staatsexamen) führt zum eidgenössisch anerkannten Diplom für Tierärztinnen und Tierärzte. Mittelfristig wird das Studium auch an die Anforderungen an das Bachelor- / Master-System angepasst.

4. Wie weiter nach dem Staatsexamen? Die Grundausbildung der Tierärztinnen und Tierärzte ist in der Schweiz mit dem Erlangen des Staatsexamens bzw. mit der Verleihung des Eidgenössischen Diploms der Veterinärmedizin abgeschlossen. Dieses Diplom berechtigt die Inhaber/innen zur selbständigen Berufsausübung in der ganzen Schweiz. Es ist jedoch sicher unrealistisch, ohne vorgängige betreute Berufserfahrung selbständig zu praktizieren. Ein beträchtlicher Anteil der Studienabgänger/innen bleibt vorerst an den Instituten und Kliniken der Fakultät und verfasst eine Dissertationsarbeit, welche zum Führen des Titels Dr. med. vet. berechtigt. Dies geschieht häufig im Rahmen eines mehrjährigen Ausbildungsprogramms (Residency), wo neben der wissenschaftlichen Tätigkeit die Möglichkeit zur praktischen und theoretischen Weiterbildung in einem tiermedizinischen Fachgebiet besteht. Bei diesen akademischen Stellen handelt es sich aber meistens um zeitlich befristete Rotationsstellen. Eine Überführung in ein längerfristiges Anstellungsverhältnis und der damit in der Regel verbundenen Aufnahme einer akademischen Karriere ist nur für wenige Personen möglich. Andere jedoch zieht es nach dem Studienabschluss direkt in die Praxis, wo sie das Handwerk des Berufs von erfahrenen Arbeitgebern bzw. in verschiedenen Fachgebieten erlernen wollen. Während dieser Assistenzzeit werden somit etwas wie Lehr- und Wanderjahre absolviert. Der Schritt zur beruflichen Selbständigkeit erfolgt mit dem Einstieg als Teilhaber/in in einer bereits bestehenden Praxis oder Klinik oder der Eröffnung einer eigenen Praxis. Je nach Interessenslage (z.b. finanzielle Sicherheit, geregelte Arbeitszeiten, unternehmerisches Risiko, Art der Verantwortung) bleiben einige bewusst während ihres ganzen Erwerbslebens Assistierende oder Angestellte. Sie können in unterschiedlichsten Berufsbereichen tätig sein: Im klinischen Bereich (z.b. Gesundheitsdienste), wo Einzeltiere oder ganze Tierbestände betreut und behandelt werden. In der Paraklinik, wo die Mikrobiologie, die Pathologie, die Genetik und viele andere Gebiete angesiedelt sind. In der häufig gebietsübergreifenden Forschung oder in der Industrie (z.b. pharmazeutische Unternehmen oder Futtermittelfirmen). im öffentlichen Dienst (Bundesämter wie BAG und BVET, Kantonale Veterinärämter). 5

5. Arbeitsfelder innerhalb der Veterinärmedizin 6 5.1. Praxis und Klinik Die freiberuflich praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzte leiten je nach Organisation ihrer Praxis eine Einzelfirma oder sind an einer Praxisgemeinschaft in Form einer einfachen Gesellschaft, einer GmbH oder einer AG beteiligt. Sie sind damit Arbeitgeber/innen und Unternehmer/innen. Die zunehmende Spezialisierung innerhalb der Veterinärmedizin und die parallel dazu mögliche Gruppenbildung erfordert schon im Studium und lange vor der Praxisgründung Entscheide bezüglich Weiterbildung, Praxisgemeinschaften, Standortwahl oder ganz generell gesagt bezüglich der Positionierung im Markt. Insbesondere im Kleintierbereich sind Investitionen und Aufwendungen auf der Personalseite entscheidend für die Rendite der Praxis. Ein Überangebot an Praxen prägt die Gegenwart und die nähere Zukunft. Nur eine optimale Ausschöpfung der bestehenden Verdienstmöglichkeiten kombiniert mit bewusster Tiefhaltung der Fixkosten erlauben ein der Ausbildung entsprechendes Einkommen. Dabei müssen verwandte Bereiche des Tierbedarfmarktes miteinbezogen werden, z.b. Futtermittel, Petshop etc. Dieses Engagement in Fremdmärkten, aber auch der enge interne Markt, rufen nach modernen Methoden des Marketings. Ein gelockertes Werbeverbot kommt diesem Bedürfnis entgegen. Im Nutztierbereich geht es zunehmend darum, durch rationelle Zusammenschlüsse von Praxen das von der Kundschaft geforderte überdurchschnittliche Engagement und den Ertrag in ein vertretbares Verhältnis zu bringen. Die Vorschriften im Heilmittelmarkt und der zunehmende Trend von der Einzeltierbehandlung hin zur Bestandesbetreuung bedingen einen aufwändigen Apparat zur Datenverarbeitung. Der Ertrag einer Praxis liegt heute bei 30% bis 35% des Umsatzes, im Kleintierbereich recht oft noch tiefer. Aufwendungen für Löhne, Sozialleistungen, Versicherungen und Abgaben sowie die Amortisation erheblicher Investitionen schmälern die Rendite und lassen den Lohnvergleich zu Berufskolleginnen und Berufskollegen im Angestelltenverhältnis oft unvorteilhaft ausfallen. Die Tierärztin und der Tierarzt zählen deshalb nicht zu den Spitzenverdienern unter den selbständigen Akademikern, vielmehr gehört ein Teil Idealismus zur Motivation. Die Vielseitigkeit des Berufes wird aber vielen die Erfüllung bringen und dabei nicht zuletzt die Möglichkeit der selbständigen Führung eines Betriebes. 5.1.1. Kleintiere / Heimtiere: Companion Animals Die Anzahl Kleintiere in der Schweiz, insbesondere diejenige der Hunde und Katzen hat stark zugenommen. Gleichzeitig ist ihre Bedeutung als Begleiter der Menschen gestiegen. Hunde sind längst nicht mehr nur Jagdgefährten, und viele Katzen werden nie die Gelegenheit haben, Mäuse zu fangen. Vielmehr haben sie als Heimtiere den Status von Familienmitgliedern, sind z.b. Tröster von Teenagern mit Liebeskummer oder der Stolz ihrer Besitzer, sei es ihrer Abstammung oder ihrer sportlichen Leistung wegen. Neben Hunden und Katzen sind auch kleine Heimtiere, wie Meerschweinchen, Hamster und Kaninchen, seltener auch Reptilien, Schlangen und Vögel potentielle Patienten in der Kleintierpraxis. Wichtige Aufgaben im Rahmen der Kleintiersprechstunde liegen im Bereich der Prophylaxe: Haltungs- und Fütterungsberatung, Impfungen und Kastrationen. Die Kleintiersprechstunde findet meist nach Vereinbarung in der Praxis statt. Hausbesuche sind eher selten, v.a. bei Euthanasien kommen die Besitzer aber gerne darauf zurück. Die beratenden Tieräztinnen und Tierärzte und Tierärzte kennen das soziale Umfeld der Tiere, ihre Funktion im Familienverband und wissen um die finanziellen Möglichkeiten der Patientenbesitzer. Zusammen mit den Besitzern muss bei Unfällen oder Krankheiten eine

Lösung gefunden werden, bei welcher die Lebensqualität des kranken Tieres oberste Priorität hat. Deshalb ist die Freude an der Arbeit mit Menschen für den Tierarzt in der Kleintierpraxis ebenso wichtig wie die Tierliebe und das wissenschaftlich-medizinische Interesse. Nur so kann er die Bedeutung der jeweiligen Mensch-Tier-Beziehungen erfassen. Neben den traditionellen tierärztlichen Tätigkeiten nehmen in letzter Zeit die Konsultationen wegen Verhaltens-Auffälligkeiten zu. Ursache dieser Zunahme ist neben einer stärkeren Sensibilisierung der Besitzer/innen auch das Bedürfnis, das Tier zu verstehen. In der ständig komplexer werdenden Umwelt wird es für Heimtiere immer schwieriger sich anzupassen. Daneben erfüllen Kleintierärztinnen und -tierärzte in der Allgemeinpraxis eine wichtige Triagefunktion: Aufgrund einer ersten Beurteilung in der Praxis wird die Entscheidung getroffen, ob eine Behandlung selbst durchgeführt werden kann, oder ob das Tier an einen Spezialisten überwiesen werden muss. Für die im engen Kontakt zu ihren Besitzern lebenden Heimtiere kann im Prinzip das heute medizinisch Mögliche zum Erhalt oder zur Wiederherstellung der Gesundheit getan werden: künstliche Hüftgelenke für Hunde, Chemotherapie und Bestrahlungen von Krebspatienten, Magnetresonanz- und Ultraschalluntersuchungen, komplizierte Frakturbehandlungen, Herzschrittmacher und Ernährungssonden kommen routinemässig zur Anwendung. Die meisten dieser Aufgaben werden von Spezialisten wahrgenommen. Wegen der grossen Zahl der bereits etablierten Kleintierpraxen sind die Berufsaussichten als eher weniger günstig zu beurteilen. Die starke Zunahme der Wohnbebauung in den Dörfern und Stadtrandsiedlungen hat dazu geführt, dass viele ehemals reine Nutztierpraktiker auch eine kompetente Grundversorgung für Heimtiere anbieten. Sie nutzen damit eine Möglichkeit der Existenzsicherung nach Wegfall von Teilen ihrer ursprünglichen Tätigkeitsfelder. den als Nutztiere gehaltenen Arten steht vor der Behandlung oft die Wirtschaftlichkeit der getroffenen Massnahmen im Vordergrund, während bei züchterisch wertvollen oder zum Hobby gehaltenen Tieren auch aufwändige Eingriffe vorgenommen werden, die eine Überweisung an ein Tierspital oder eine Spezialklinik notwendig machen. Heilende Eingriffe an kranken Tieren stellen nach wie vor den Grossteil der Arbeit in der Rinderpraxis dar. Im Vordergrund stehen die Behebung von Eutererkrankungen, Verdauungs- und Fruchtbarkeitsstörungen sowie Stoffwechselerkrankungen. Probleme bei der Geburt werden durch gezielte Züchtung immer seltener, verlangen aber wie alle Notfälle eine hohe Flexibilität des Praktikers. Bei Jungtieren treten vor allem Infektionen auf. Vorbeugende Behandlungen, wie z. B Impfungen, Parasitenbehandlungen werden immer wichtiger. Da Störungen durch falsche Haltungsbedingungen, mangelnde Pflege der Melkeinrichtung, ungenügendes Betriebsmanagement und nicht angemessene Fütterung zunehmen, gewinnt die umfassende Beratung des Tierhalters mehr und mehr an Gewicht. Dies bedingt, dass sich der Tierarzt ein breites Wissen über Fütterung, Haltung, Melktechnik etc. aneignen muss, ermöglicht ihm aber zugleich aufschlussreiche Kontakte zu den jeweiligen Spezialisten. Einen eher kleinen Teil der tierärztlichen Tätigkeiten nehmen Verrichtungen an gesunden Tieren, wie z.b. künstliche Besamung, Kastration und Enthornung ein. Die Schweineproduktion gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen der Schweizer Landwirtschaft. Obwohl die Dichte der Schweinebetriebe in einigen Gebieten sehr hoch ist, gibt es bis heute keine Tierarztpraxis, die sich ausschliesslich mit Schweinemedizin 5.1.2. Grosstiere / Nutztiere: Wiederkäuer, Schweine Bei den Wiederkäuern sind die Patienten in erster Linie Kühe, Rinder und Kälber. Deutlich zugenommen hat in letzter Zeit jedoch auch der Bedarf an tierärztlicher Betreuung von Schafen, Ziegen, Lamas und Alpakas. Bei 7

beschäftigt. Bedingt durch den Strukturwandel in der schweizerischen Landwirtschaft ist in den letzten Jahren der Beratungs- und Betreuungsbedarf in der Schweineproduktion massiv gestiegen. Dieses Tätigkeitsgebiet ist sehr umfassend und anspruchsvoll, da neben dem klassischen Aufgabengebiet der Tierärzteschaft, der Tiergesundheit, auch Fragen der Hygiene, Hygieneabläufe, Reinigung, Desinfektion, Umtriebsplanung, Fütterung, Haltung sowie der Tier- und Personenverkehr und die Handelsusanzen eine wichtige Rolle spielen. Mit Hilfe der neu geschaffenen Bestandesbetreuungsverträge wollen sowohl Tierärzte als auch Produzenten in Zukunft eine intensivere Gesundheitsüberwachung und Betreuung der Betriebe erreichen. Ziel dieses Vertrages zwischen Tierarzt und Tierbesitzer ist es, durch regelmässige Betriebsbesuche negative Einflüsse auf die Tiergesundheit frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen, die Tiergesundheit und die Wirtschaftlichkeit der Betriebe zu steigern, den Tierarzneimitteleinsatz zu senken und die Lebensmittelsicherheit zu steigern. Der Bestandesbetreuungsvertrag wird auch im Ausland als wegweisend angesehen. Bei der Integrierten Tierärztlichen Bestandesbetreuung ITB wird der Landwirtschaftsbetrieb regelmässig in verschiedenen Bereichen betreut. So unterstützt der Tierarzt den Produzenten bei einer konsumentengerechten Lebensmittel-Produktion. Voraussetzung ist ein partnerschaftliches Verhältnis zum Tierbesitzer, welches sich der Bestandestierarzt durch seine umfassenden Kenntnisse und sein Einfühlungsvermögen in Mensch und Tier erarbeitet. Weitere wichtige Aufgaben der Nutztierpraktiker/innen liegen in der Unterstützung der Gesundheitsdienste für Schweine, Rinder und Kleinwiederkäuer oder der Übernahme von staatlichen Aufgaben im Rahmen der Seuchenüberwachung und -bekämpfung, des Tierschutzes und der Fleischkontrolle im Schlachthof. Jahrzehnten abgeschafft wurde, sind Pferde heute primär in der Freizeithaltung und in der Zucht tierärztlich zu betreuen. Die heutige Pferdepraxis wird häufig in Synergie mit der Gemischtpraxis oder neben der Kleintierpraxis geführt. In kleinerer Zahl sind spezialisierte Pferdepraxen oder Pferdekliniken zu finden. Einige Pferdepraxen betreuen auch Pferdeartige in Wildgehegen oder Wildparks. In der tierärztlichen Tätigkeit stehen die fachlich kompetente Beratung und Betreuung im Vordergrund. Die Wirtschaftlichkeit ist, mit Ausnahme z.b. der Pferdezucht, in der Freizeitreiterei nicht von primärer Bedeutung. Wichtige Eigenschaften des Pferdepraktikers sind daher das Einfühlungsvermögen in den Pferdebesitzer oder -züchter und Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Pferd als Individuum (Tierschutz, artgerechte Haltung etc). Die Aufgaben des Pferdepraktikers bestehen primär in der kurativen Tätigkeit, wie der Verhinderung oder Behandlung von Krankheiten (z.b. Pferdegrippe, Huferkrankungen, Lahmheiten) und der Behandlung von Verletzungen (z.b. Schlagverletzungen, Schnittwunden) sowie der Beratung im Zusammenhang mit dem Hufbeschlag. Ein wichtiger Teil der Arbeit ist das Erstellen von Gutachten und die Durchführung von Ankaufsuntersuchungen. Hier wird ein unabhängiges, fachlich korrektes Urteil bei gelegentlichen Interessenskonflikten zwischen Tierbesitzern, Käufern und Verkäufern oder den Versicherungen erwartet. Es gilt, den Pferdebesitzer/innen in den Bereichen Zucht, Haltung und Sport mit fundierten Kenntnissen zur Seite zu stehen. Ausserdem werden gegebenenfalls Aufgaben in der Lebensmittelkontrolle sowie der Seuchen- und Zoonosen-Erkennung wahrgenommen. 8 5.1.3. Vom Nutztier zum Heimtier: Pferde Pferdepraktiker/innen betreuen in erster Linie Pferde und Ponys in Sport-, Hobby- oder landwirtschaftlicher Haltung sowie andere Pferdeartige, wie z.b. Esel, Maultiere. Da Pferde in der Landwirtschaft nur noch selten als Zug- und Arbeitstiere gebraucht werden und die schweizerische Kavallerie vor einigen

Zusätzliche Betätigungsmöglichkeiten bieten sich den Pferdepraktiker/innen in den diversen Pferdesport- und Zuchtverbänden, sei es im Rahmen ihrer Tätigkeit bei Turnieren oder als Mitglied eines Vorstandes resp. einer Kommission. 5.1.4. Andere: exotische Heimtiere Neben den klassischen Heim- bzw. Nutztieren wie Hund und Katze, Pferd, Rind, Schwein etc. hat in den vergangenen Jahren die Kategorie der exotischen Heimtiere stark zugenommen. Dazu gehören diverse Nagerarten wie Meerschweinchen, Ratten oder Chinchillas, aber auch Kaninchen und in jüngerer Zeit die Frettchen. Ferner werden auch Reptilien (z.b. Landschildkröten oder Leguane), Vögel (z.b. Papageien, Kanarien), Amphibien und Zierfische gehalten und kommen so als Patienten in die tierärztliche Praxis. Krankheiten entstehen bei diesen Arten häufig im Zusammenhang mit der Haltung. Die tierärztliche Betreuung zielt deshalb nicht nur auf die Behandlung der Erkrankung ab, sondern beinhaltet auch die Haltungsberatung. Die medizinischen Möglichkeiten der Behandlung auf dem Gebiet der exotischen Heimtiere stellen heute einen hohen Grad der Spezialisierung dar. 5.2. Öffentliches Veterinärwesen Die Veterinärdienste von Bund und Kantonen sind Kompetenzzentren für die Tiergesundheit und für die Sicherheit der Lebensmittel tierischer Herkunft. Einen immer grösseren Stellenwert erhält die Bekämpfung von Zoonosen (Krankheiten, die durch Tiere oder tierische Produkte auf den Menschen übertragen werden können). Weiter obliegt den Veterinärdiensten der Vollzug des Tierschutzes und die Überwachung des Einsatzes von Tierarzneimitteln. Sie bereiten die gesetzlichen Grundlagen vor, vollziehen sie oder koordinieren deren Vollzug. 5.2.1. Veterinärdienst des Bundes Hohe Priorität im Bundesamt für Veterinärwesen BVET haben Information, Beratung, Ausbildung und Forschung. Dieses erarbeitet und unterstützt Forschungsprojekte, die teils im Bundesamt selbst, teils mit externen Institutionen (Universitäten, andere Fachstellen des Bundes usw.) geplant und durchgeführt werden. Die daraus gewonnenen Daten dienen der Verwaltung und den politischen Gremien als Entscheidungsgrundlagen. Gesetze und Verordnungen bilden die Basis staatlichen Handelns. Das BVET ist aktiv in die Erneuerung und die Modifikation der Gesetzgebung z.b. im Bereich Tierschutz involviert. Es sorgt dafür, dass diese stets dem Stand der Wissenschaft entspricht und aktuellen Entwicklungen gerecht wird. Das Bundesamt erarbeitet ferner Aus- und Weiterbildungskonzepte für Fachpersonen und stellt Organisationen, Institutionen und weiteren interessierten Kreisen fachspezifische Informationen zur Verfügung. Als Veterinärbehörde hat das BVET zudem die Aufgabe, in verschiedenen internationalen Organisationen aktiv mitzuarbeiten. Das Institut für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe (IVI) ist das nationale Referenz-Labor für hochansteckende Tierseuchen und beschäftigt sich mit der Diagnostik, Überwachung und Kontrolle von Krankheiten, wie z.b. Maul- und Klauenseuche. Daneben verfolgt das IVI die Entstehung neuer Tierkrankheiten und deren zoonotisches Potential. Es ist dem Bundesamt für Veterinärwesen angegliedert. Auch im Bundesamt für Gesundheitswesen BAG gibt es Tätigkeitsgebiete für Veterinärmediziner/innen. So sorgt z.b. Swissmedic, die staatliche Überwachungsbehörde für Heilmittel, dafür, dass nur Tierarzneimittel auf den Markt gebracht werden, die den neusten Ansprüchen an Qualität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit entsprechen. 5.2.2. Veterinärdienst der Kantone und Gemeinden Der Vollzug des Tierseuchen-, Tierschutz-, Tierarzneimittel- und Lebensmittelrechts im Inland ist Sache der Kantone. Zu diesem Zweck besteht in jedem Kanton ein kantonaler Veterinärdienst, der in enger Zusammenarbeit mit den anderen kantonalen Behörden und den Bundesämtern vorbeugende Massnahmen trifft, Bekämpfungsaktionen anordnet und Kontrollen durchführt. Mit der Erreichung der Äquivalenz mit der EU werden die Grenzkontrollen ins Inland (Kantone) verlagert. Alle Betriebe (Schlacht- und 9

10 Zerlegebetriebe) werden die gleichen Anforderungen erfüllen müssen, und es dürfen dann auch alle Betriebe exportieren. Auf kantonaler Ebene sind die kantonalen Veterinärdienste für die Aufrechterhaltung der Tiergesundheit und für den Schutz der menschlichen Gesundheit zuständig. Darin eingeschlossen ist die Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit (gesunde, hygienisch einwandfreie, rückstandsarme Lebensmittel) sowie die Gewährleistung einer tiergerechten Haltung und verantwortungsvollen Nutzung der Tiere. Die Kantonstierärztin leitet das kantonale Veterinäramt, organisiert die Entsorgung resp. die Weiterverwertung tierischer Nebenprodukte und überwacht den Tierverkehr oder den Einsatz von Tierarzneimitteln. Sie organisiert Tierschutzkontrollen, erteilt Bewilligungen für Tierversuche und Wildtierhaltungen. Für die Überwachung der Tiergesundheit bei der Seuchenbekämpfung, bei der Abklärung von Tierschutzfragen und in der Lebensmittelsicherheit zieht sie amtliche Tierärzte bei. Diese Aufgaben erfordern Fachkompetenz und Unabhängigkeit, die am besten durch voll- oder teilzeitlich angestellte tierärztliche Mitarbeitende im Veterinäramt gewährleistet werden. Diese sollen durch gezielte Weiterund Fortbildung auf ihre Aufgaben vorbereitet werden. Der Kontrolltierarzt wird jeweils im Rahmen von Seuchenüberwachungsprogrammen oder für die Abklärung eines Tierseuchenverdachtes mit der Untersuchung und Erhebung von Stichproben in den Nutztierbetrieben beauftragt. Für die Fleischhygiene, insbesondere für die Beaufsichtigung der Schlachtanlagen sowie die Abklärung von Fällen, in denen bei Schlachttieren Tierarzneimittelrückstände oder gesundheitsgefährdende Substanzen nachgewiesen werden, sind die Fleischinspektoren in Zusammenarbeit mit den Fleischkontrolleuren zuständig. Die Fleischkontrolleurinnen untersuchen die in die Schlachtanlage eingelieferten Schlachttiere und kontrollieren diese auf Krankheitsanzeichen oder Veränderungen, welche die menschliche Gesundheit gefährden können oder auf Tierseuchen hinweisen. Mittelfristig sollen die beschriebenen Arbeitsbereiche unter den beiden Bezeichnungen amtliche Tierärztinnen und Tierärzte sowie leitende amtliche Tierärztinnen und Tierärzte zusammengefasst werden. 5.3. Universität: Lehre, Forschung und Dienstleistung Mit Beginn des akademischen Jahres 2006/07 gibt es in der Schweiz nur noch eine Veterinärmedizinische Fakultät mit zwei Standorten. Die Vetsuisse-Fakultät ist in der Schweiz für die Ausbildung der Tierärzteschaft sowie für Forschungs- und Dienstleistungsaufgaben im Veterinärbereich zuständig. Neben Lehre und Forschung gehört dementsprechend in unterschiedlichem Masse auch Dienstleistung zu den Aufgaben des akademischen Personals an den Fakultäten. Insgesamt waren an beiden Standorten der veterinärmedizinischen Fakultät in den letzten Jahren relativ konstant etwa 300 akademisch qualifizierte Personen tätig, von denen etwa die Hälfte an der Ausbildung der Studierenden beteiligt ist. Entsprechend den hohen und vielseitigen Anforderungen des Berufs reicht das breite Spektrum der fachlichen Qualifikationen des Lehrpersonals von der Molekularbiologie in den Grundlagenfächern über moderne labordiagnostische Verfahren bis hin zur kurativen tierärztlichen Tätigkeit in den klinischen Disziplinen. Auch in der Forschung findet sich ein breites Spektrum von Qualifikationen, von der biomedizinischen Grundlagenforschung über die Pathologie bis hin zur stark praktisch ausgerichteten, anwendungsorientierten Forschung. Die Forschung wird teilweise vom Nationalfonds, aber auch von der Industrie unterstützt. Ein wesentliches Merkmal der veterinärmedizinischen Forschung ist deren Interdisziplinarität. Gemäss dem Konzept von Vetsuisse wird künftig vermehrt die klinische Forschung an den Schnittstellen von Grundlagenwissenschaften und Klinik gefördert. Ziel ist dabei, die modernen Techniken der Grundlagenwissenschaften für klinische Fragestellungen nutzbar zu machen und der Vetsuisse-Fakultät im internationalen Vergleich einen Spitzenplatz zu sichern. Der Dienstleistungsauftrag der Vetsuisse- Fakultät umfasst den Betrieb der Tierkliniken sowie der diagnostischen Laboratorien in den verschiedenen Instituten. In all diesen Berei-

chen kommt heute hochmoderne Technik zur Anwendung, und die dort Beschäftigten sind zum Teil sehr spezialisiert. Die Dienstleistung ist auch für die Ausbildung der Studierenden und für die Weiterbildung wichtig. 5.4. Industrie und Forschung Auch in der Pharmazeutika und Futtermittel herstellenden und vertreibenden Industrie gibt es für Tierärztinnen und Tierärzte einen aussichtsreichen Stellenmarkt. Wer in diesem Bereich tätig sein möchte, benötigt heute nicht mehr zwingend Berufserfahrung in einer Praxis. Wenn eine reine Managementfunktion angestrebt wird, ist es z.b. auch möglich, direkt nach dem Veterinärstudium noch einen MBA (Master of Business Administration) zu machen. Viele Tierärztinnen und Tierärzte sind in der Futtermittel- und in der Pharmaindustrie im Produktemanagement tätig, d.h. sie sind in leitender oder angestellter Funktion für den Vertrieb, das Marketing, die Kundenberatung sowie die Schulung innerhalb eines Segments der Produktepalette zuständig. Eigentliche Entwicklungstierärzte gibt es in kleineren Firmen nur noch wenige. Sie sind in den Weltkonzernen zu finden und arbeiten dort z.b. auch als Laborleiter/innen. Eine weitere wichtige Gruppe machen die Registrierungsverantwortlichen der Veterinärfirmen aus. Sie sorgen in Zusammenarbeit mit der entsprechenden Bundesstelle dafür, dass neu entwickelte oder neu zu importierende Tierarzneimittel den Zulassungsvorschriften entsprechen. Industrietierärztinnen und Tierärzte arbeiten noch vernetzter als andere ihrer Berufskollegen. Ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten und Teamfähigkeit sind unerlässlich. Je nach Arbeitsbereich ist die Bereitschaft zu einer teils beträchtlichen Reisetätigkeit und langen Präsenzzeiten erforderlich. 5.5. Öffentliche und private Labors Öffentlich rechtliche Laboratorien des Bundes und der Kantone, universitäre Institute und auch private Diagnostiklaboratorien benötigen speziell ausgebildete Tierärztinnen und Tierärzte für gezielte Aufgabenbereiche. Der Labortierarzt kennt sich in den Fächern Hämatologie, klinische Chemie, Serologie, aber auch in Mikrobiologie und Pathologie aus. Der sehr facettenreiche Beruf setzt hier eine gründliche Kenntnis von Seuchen, dort ein breites Wissen über Lebensmittel, aber immer und vor allem Erfahrung in der Diagnostik von Krankheiten voraus. Die Tierärztin oder der Tierarzt im kantonalen oder staatlichen Labor nimmt eher umgrenzte Aufgaben wahr und konzentriert sich im weitesten Sinne auf die Vorbeugung und Bekämpfung von Krankheiten. Der Tierarzt ist hier in der theoretischen und angewandten Forschung sowie der Entwicklung neuer diagnostischer Verfahren tätig. Bei neu auftretenden Seuchen steht er an vorderster Front. Im Privatlabor bearbeiten Tierärzt/innen ein sehr breites Spektrum. So wird z.b. mit serologischen Methoden Seuchenprävention und -bekämpfung betrieben und die Qualitätsprüfung von Lebensmitteln wie Milch, Fleisch und Eiern durchgeführt. In den letzten Jahren hat die Labordiagnostik von Krankheiten bei Kleintieren sehr stark zugenommen. Mit modernsten diagnostischen Hilfsmitteln wird der praktizierende Tierarzt in der Suche nach der Krankheitsursache unterstützt. Die Beratung des praktizierenden Tierarztes über diagnostische Möglichkeiten und die Interpretation von Befunden nimmt dabei einen wichtigen Stellenwert ein. 5.6. Weitere Tätigkeitsbereiche 5.6.1. Veterinärdienst der Armee Die Schweizer Armee setzt ausgebildete Tierärzte in erster Linie zur Gesunderhaltung von Mensch und Tier ein. Vorbeugen und Behandeln von Verletzungen und Erkrankungen von Armeetieren (Pferde, Mulis und Hunde) gehören ebenso dazu wie die Ausbildung des militärischen Küchenpersonals in der Einhaltung der strengen zivilen Lebensmittelgesetzgebung. Für die Funktion des Veterinäroffiziers wird der angehende Tierarzt während und nach dem Studium in speziellen Lehrgängen ausgebildet. Im Rahmen des Abverdienens hat er die Möglichkeit zur Betreuung von 11

Armeetieren, der Mitwirkung bei der Ausbildung von Train-, Veterinär-, Hufschmied- und Hundeführersoldaten und -kadern sowie des Küchenpersonals der aktiven Einheiten oder wissenschaftlicher Arbeit an der Universität. Die Veterinäroffiziere werden für die Wiederholungskurse entweder in das Lebensmittelhygiene-Inspektorat der Armee oder in eine Veterinär- bzw. eine Hundeführerkompanie eingeteilt. Sind im Katastrophenfall Tiere betroffen, unterstützt die Armee die zivilen Stellen, speziell im Bereich Veterinärdienst. 5.6.2. Zoologische Gärten und Wildgehege In zoologischen Gärten werden diverse exotische Tierarten gehalten. In der Regel steht dabei weniger die Betreuung des Einzeltiers im Vordergrund, sondern die Durchführung vorbeugender Massnahmen, wie Quarantäne, Entwurmungen oder Schutzimpfungen. Primäres Ziel ist, dass die Tiere lange und gesund leben und sich angemessen fortpflanzen. In zoologischen Gärten nimmt die Arterhaltung eine wichtige Stellung ein. Gehegte Wildtiere, wie z.b. Hirsche oder Straussen sind in bezug auf die tierärztliche Betreuung eher mit den Nutztieren zu vergleichen. In der Regel steht die Fleischproduktion im Vordergrund. Die tierärztliche Tätigkeit ist vor allem auf die Beratung und Gesundheitskontrolle ausgerichtet. 5.6.3. Entwicklungszusammenarbeit Gesunde Tiere gesunde Menschen. Dieser Grundsatz gilt in den Entwicklungs- und Schwellenländern genauso wie in Europa. Vielfach aber sind in diesen Ländern die Voraussetzungen nicht gegeben, um einen optimalen Gesundheitszustand der Tiere zu gewährleisten. Die Folgen sind eine Abnahme der Produktionsleistungen bei den Tieren, minderwertige Produkte oder die Ausbreitung von Krankheiten, die teilweise auch auf den Menschen übertragen werden können. Die Auswirkungen können katastrophal sein, da die Tiere häufig die einzige verlässliche Nahrungsquelle und das einzige Kapital einer Familie oder ganzer Dörfer darstellen. Meist sind die Veterinärdienste nur schlecht strukturiert, oder die grösse des Landes und der Zustand der Transportwege verhindern die veterinärmedizinische Versorgung in entfernten Gegenden. Grundsätzlich kann zwischen zwei verschiedenen Arten der Hilfeleistung unterschieden werden: der kurzfristigeren humanitären Hilfe und der langfristigen Entwicklungszusammenarbeit. Die Anwesenheit eines erfahrenen und sozialkompetenten Tierarztes ist in jedem Fall erforderlich, um vor Ort die Ausbildung der Zielpersonen zu gestalten, zu überwachen oder um ein Team von lokalen Tierarzttechnikern zu führen. Entsprechend sieht auch der Arbeitsalltag aus: Der Anteil an administrativer Arbeit zur Koordination der Projekte und Verhandlungen mit den Partnern und Geldgebern nimmt dabei den grössten Anteil der Arbeitszeit ein. 12

6. Berufsaussichten und Arbeitsmodelle Die Veterinärmediziner/innen bewegen sich wie ihre Kolleg/innen aus der Zahnmedizin in einem freien Markt von Angebot und Nachfrage. Die Beschäftigungssituation der Tierärztinnen und Tierärzte wird jedoch stärker als jene in der Humanmedizin von der Konjunkturlage bestimmt, haben doch nur die wenigsten Patientenbesitzer/innen eine Krankenversicherung für ihre Tiere abgeschlossen. Beim Bedarf an Tierärztinnen und Tierärzten sind ferner je nach Region und Spezialisierung grosse Unterschiede festzustellen. An Nutztierärzten in unwegsamen Gebieten etwa herrscht ein Mangel, während das Angebot an Kleintierärzten in städtischen Gegenden zur Zeit tendenziell übersättigt ist. Das Studium der Veterinärmedizin wird zunehmend von Frauen und Männern ergriffen, deren Lebensentwürfe später eher eine Teilzeitanstellung vorsehen. Da die Zahl der Studierenden ausserdem beschränkt wird, ist vorläufig damit zu rechnen, dass der Arbeitsmarkt mit genug freien Stellen aufwartet. Auf den Studienabschluss folgt aber in der Regel eine finanzielle Durststrecke, in welcher der Berufseinstieg an befristeten Arbeitsstellen bei eher geringem Lohn und vergleichsweise langen Arbeitszeiten hohe Anforderungen stellt. Im Vergleich mit den Humanmediziner/innen und insbesondere mit den Zahnmediziner/innen verdienen Tierärztinnen und Tierärzte durchschnittlich einiges weniger. Aufgrund der bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU ist das eidgenössische Tierarztdiplom übrigens auch in den EU-Ländern anerkannt, sofern die zuständigen Behörden des jeweiligen Landes die Bewilligung zum Praktizieren erteilen. Der Frauenanteil bei medizinischen Studienrichtungen ist traditionsgemäss hoch. Mit rund 80% ist dieser in der Veterinärmedizin seit einigen Jahren besonders stark ausgeprägt. Der Trend in Richtung Praxen und Kliniken, in denen mehrere Tierärztinnen und Tierärzte zusammenarbeiten, oder neue Arbeitsmodelle wie Job-Sharings haben zu einer entscheidenden Verbesserung der Arbeitsbedingungen insbesondere für Veterinärmedizinerinnen geführt. Arbeitszeit und Bereitschaftsdienste sind so leichter mit den familiären Anforderungen, dem Bedürfnis nach Freizeit und Ferien unter einen Hut zu bringen. Gleichzeitig eröffnen diese anderen Arbeitsformen allen mehr Möglichkeiten für das Verfolgen einer fachlichen Spezialisierung und das Erfüllen der Fortbildungspflicht. 13

7. Weiter- und Fortbildung in der Veterinärmedizin Die Weiterbildung beginnt nach dem Studienabschluss und schafft die Voraussetzungen für die selbständige Ausübung einer tierärztlichen Tätigkeit in einem Fachgebiet. Besondere Erwähnung verdient in diesem Zusammenhang die sogenannte strukturierte Weiterbildung. Dabei handelt es sich um definierte Lehrgänge unterschiedlichen Umfangs mit Schlussprüfung. Hier die drei wichtigsten Weiterbildungstitel im Rahmen der Bildungsordnung des Berufsverbands Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte GST: Fachtierarzttitel FVH (Foederatio Veterinaria Helvetiae): Diese können für bestimmte Spezies, d.h. Tierarten (klinische FVH-Titel, wie z.b. Kleintiere, Wiederkäuer, Pferde) oder für eine umschriebene Fachrichtung (paraklinische FVH-Titel, wie z.b. Pathologie, Labordiagnostik, Lebensmittelhygiene) verliehen werden. Neue Fachtierarzttitel können dann geschaffen werden, wenn es aus fachlicher Sicht sinnvoll ist, wenn eine erhebliche Nachfrage besteht und die zuständigen Fachsektionen in der Lage sind, ein entsprechendes Weiterbildungsprogramm anzubieten. Fähigkeitsausweise (FA): Diese bestätigen besondere Kompetenz in einem ausgewählten Fachgebiet (wie z.b. Komplementärmedizin, Verhaltensmedizin). Fertigkeitszeugnisse (FZ): Diese bestätigen praktisches Können in einem abgegrenzten Teilgebiet (wie z.b. Strahlenschutz, Pferdeidentifikation). Wer einen Weiterbildungstitel besitzt, untersteht gemäss der Bildungsordnung des Berufsverbands GST der Fortbildungspflicht. Um die Berufsfähigkeit während der zu gesamten Dauer ihrer veterinärmedizinischen Tätigkeit zu gewährleisten, haben im übrigen alle Mitglieder der GST periodisch den Nachweis über das Erfüllen der geleisteten Fortbildung zu erbringen. Die Tätigkeit als Assistenztierarzt/-ärztin in einem veterinärmedizinischen Unternehmen ist ebenfalls eine Form der Weiterbildung. Neben den bereits erwähnten Residencies sowie den europäischen und amerikanischen Board- Programmen gibt es nach dem erfolgreich absolvierten Studium selbstverständlich auch innerhalb der Schweiz verschiedene Formen der beruflichen Weiterbildung. 14

8. Wichtige Adressen und weiterführende Links 8.1. Berufsverband Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte GST http://www.gstsvs.ch 8.2. Anmeldung fürs Studium Universität Bern http://www.unibe.ch/studium/info.html Universität ZH http://www.unizh.ch/studium/index.html 8.3. Vetsuisse Fakultät http://www.vetsuisse.ch/ 8.4. Fach- und Regionalsektionen der GST http://www.gstsvs.ch/de/sektionen.htm 8.5. European Board of Veterinary Specialisation 8.6. Berufsverbände nicht-akademischer Tierberufe Beachten Sie hierzu die Homepage der Berufsberatung: http://www.berufsberatung.ch Hier einige Beispiele: Tiermedizinische/r Praxisassistent/in http://www.gstsvs.ch und http://www.vstpa.ch Tierpfleger/in http://www.tierpfleger.ch Landwirt/in http://www.bauernverband.ch Pferdepfleger/in http://www.svbr.ch Geflügelzüchter/in http://www.aviforum.ch http://www.ebvs.org/ 15

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