Förderungswürdig sind Vorhaben aus allen Bereichen der bildenden Kunst wie z. B. Malerei, Grafik, Bildhauerei, Installation etc.

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Transkript:

AUSSCHREIBUNG eines Jahresstipendiums für bildende Kunst Das Land Kärnten hat gemäß 1 Abs. 1 des Kärntner Kulturförderungsgesetzes 2001, LGBl. Nr. 45/2001 idgf. (im Folgenden: K-KFördG 2001) im Interesse des Landes und seiner Bewohner/innen kulturelle Tätigkeiten zu fördern und zu unterstützen. Eine Förderung hat insbesondere dann zu erfolgen, wenn kulturelle Tätigkeiten in Kärnten ausgeübt werden oder einen Bezug zu Kärnten haben. Darüber hinaus ist nach 2 Abs. 1 lit. a) K-K-FördG 2001 unter anderem der Bereich bildende Kunst zu fördern. BEWERBUNGSRICHTLINIEN: 1. Förderungsgegenstand: Bildenden Künstler/innen soll die Möglichkeit eingeräumt werden, sich ein Jahr lang verstärkt dem kreativen Schaffensprozess zu widmen und in diesem Zeitraum ein künstlerisches Projekt zu realisieren. Nach Möglichkeit wird nach Abschluss auch eine öffentliche Präsentation des Arbeitsergebnisses des Stipendiaten stattfinden. Daher vergibt das Land Kärnten gemäß 4 Abs. 1 lit. e) des K-KFördG 2001 für den Zeitraum vom 1. Jänner 2018 bis 31. Dezember 2018 ein mit 10.500,-- dotiertes Stipendium ( 875,--/Monat). Förderungswürdig sind Vorhaben aus allen Bereichen der bildenden Kunst wie z. B. Malerei, Grafik, Bildhauerei, Installation etc. 2. Antragsberechtigung: Antragsberechtigt sind bildende Künstler/innen, die entweder in Kärnten geboren oder tätig sind oder deren Persönlichkeit/Werk in einem sonstigen signifikanten Bezug zum Land Kärnten stehen. 3. Förderungsvoraussetzungen und -bedingungen: Antragstellung mittels Bewerbungsformular (vollständig ausgefüllt und unterfertigt) inkl. Anlagen innerhalb der Einreichfrist: Anlagen: -Lebenslauf und künstlerischer Werdegang (max. 1 A4-Seite) -Portfolio (max. 5 A4-Seiten) -Beschreibung des geplanten Arbeitsvorhabens (max. 1000 Zeichen) -Bei "Work in progress" Erklärung, in welcher Ausarbeitungsphase sich das Projekt befindet Auf die Gewährung des Stipendiums besteht kein Rechtsanspruch. Einreichungen, die nicht den Kriterien dieser Ausschreibung entsprechen, bleiben unberücksichtigt. Sollte keine förderungswürdige Einreichung einlangen, können die Mittel des Stipendiums für andere Zwecke derselben Sparte vergeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass eine ausführlich verbalisierte Begründung der Jury-Vorschläge nicht erfolgt. Bereits abgeschlossene Projekte können nicht berücksichtigt werden. Seite 1 von 5

4. Datenschutz und Veröffentlichung: Der/Die Stipendiat/in hat der Veröffentlichung der Daten gemäß 19 Abs. 1 lit. a) des K-KFördG 2001 im offiziellen Kulturbericht des Landes Kärnten zuzustimmen. Der/Die Stipendiengeber/in ist gemäß 8 Abs. 3 Z 4 und 5 Datenschutzgesetz 2000 DSG 2000, BGBl. I Nr. 165/1999, idgf, ermächtigt, alle im Bewerbungsformular enthaltenen sowie die bei der Abwicklung und Kontrolle der Förderung sowie bei allfälligen Rückforderungen anfallenden, die den/die Bewerber/in bzw. den/die Stipendiaten/in betreffenden personenbezogenen Daten für Zwecke der Abwicklung des Stipendiums, für Kontrollzwecke und für allfällige Rückforderungen, automationsunterstützt zu verarbeiten. Der/Die Förderungsgeber/in ist gemäß 8 Abs. 3 Z 4 DSG 2000 befugt, im Rahmen der Stipendiumsabwicklung die ermittelten Daten an die Transparenzdatenbank im Sinne des Transparenzdatenbankgesetzes 2012 TDBG 2012, BGBl. I Nr. 99/2012, idgf, zu übermitteln und Daten, wenn sie zur Gewährung, Einstellung oder Rückforderung des Stipendiums erforderlich sind, aus der Transparenzdatenbank abzufragen. 5. Entscheidung: Über die Zuerkennung des Stipendiums entscheidet der Kulturreferent des Landes Kärnten auf Basis der Vorschläge einer unabhängigen Jury, bestehend aus den Mitgliedern des Fachbeirates für Bildende Kunst des Kärntner Kulturgremiums ( 8 Abs. 1 lit. a) des K-KFördG 2001). Abhängig von den jeweiligen Einreichungen können weitere Fachexperten beigezogen werden. 6. Verwendungs- und Leistungsnachweis: Mit der Annahme des Stipendiums verpflichtet sich der/die Stipendienempfänger/in gemäß 5 Abs. 5 des K-KFördG 2001, das Stipendium widmungsgemäß zu verwenden und einen Verwendungs- und Leistungsnachweis (Arbeitsbericht inkl. Belegexemplar) an den Förderungsgeber zu übermitteln. Diese Unterlagen dienen als Grundlage zur Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung der gewährten Förderung. Im Falle der zweckwidrigen Verwendung des Stipendiums ist dieses unverzüglich zurückzuerstatten. 7. Erwähnung und Logoplatzierung: Der/Die Stipendiat/in hat das Logo Land Kärnten Kultur inkl. Hinweis, dass das Projekt vom Land Kärnten gefördert wurde, auf allen in Zusammenhang mit dem Stipendium entstandenen Projektunterlagen zu verwenden. Siehe dazu: http://www.kulturchannel.at/foerderungen/kulturlogo/ 8. Einreichtermin und -stelle: Bildende Künstler/innen, welche die Förderungsvoraussetzungen erfüllen, werden eingeladen, bis 30. September 2017 das ausgefüllte und unterfertigte Bewerbungsformular inkl. Anlagen digital an abt6.kulturstipendien@ktn.gv.at (max. 15 MB pro Mail) zu übermitteln. Bitte verwenden Sie keine Filehosting-Dienste. Seite 2 von 5

BEWERBUNGSFORMULAR Titel Vorname Nachname Adresse (PLZ/Ort/Straße/Nr./Tür lt. Zentralen Melderegister) Tel.Nr.: E-Mail: Internetadresse Geburtsdatum: Geburtsort Universität bzw. Fachhochschule: Name des Instituts Datum des Abschlusszeugnisses Bankinstitut Kontowortlaut IBAN BIC Seite 3 von 5

Beschreibung des geplanten Arbeitsvorhabens (max. 1000 Zeichen) Seite 4 von 5

Dem Bewerbungsformular sind folgende Unterlagen digital anzuschließen: 1. Lebenslauf und künstlerischer Werdegang (max. 1 A4-Seite) 2. Portfolio (max. 5 A4-Seiten) 3. Beschreibung des geplanten Arbeitsvorhabens (max. 1000 Zeichen) 4. Bei "Work in progress": Erklärung, in welcher Ausarbeitungsphase sich das Projekt befindet Mit der Unterschrift bestätigt der/die Unterfertigte die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben. Der Ausschreibungstext ist mir bekannt und ich erkläre mich mit den Bewerbungsrichtlinien einverstanden. Mit der Annahme des Stipendiums verpflichtet sich der/die Stipendienempfänger/in bis spätestens 15. März 2019 einen Leistungs- und Verwendungsnachweis (Arbeitsbericht) an abt6.kulturstipendien@ktn.gv.at (Abteilung 6 Bildung, Wissenschaft, Kultur und Sport, UA Kunst und Kultur, Burggasse 8, 9020 Klagenfurt am Wörthersee) zu übermitteln. Diese Unterlagen dienen als Grundlage zur Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung der gewährten Förderung. Im Falle der zweckwidrigen Verwendung des Stipendiums ist dieses unverzüglich zurückzuerstatten. Seitens des/der Stipendienbeziehers/in wird die Zustimmung zur Veröffentlichung der in Zusammenhang mit der Vergabe des Stipendiums stehenden Daten (siehe 19 Abs. 1 K- FördG 2001) im offiziellen Kulturbericht des Landes Kärnten erteilt. Darüber hinaus wird die Verpflichtung übernommen, im Rahmen der Realisierung des Projekts auf allen Projektunterlagen, Publikationen und Belegexemplaren das Logo Land Kärnten Kultur inkl. Hinweis darauf, dass es sich um ein vom Land Kärnten gefördertes Vorhaben handelt, zu verwenden. Der/Die Stipendiengeber/in ist gemäß 8 Abs. 3 Z 4 und 5 Datenschutzgesetz 2000 DSG 2000, BGBl. I Nr. 165/1999, idgf, ermächtigt, alle im Bewerbungsformular enthaltenen sowie die bei der Abwicklung und Kontrolle der Förderung sowie bei allfälligen Rückforderungen anfallenden, die den/die Bewerber/in bzw. den/die Stipendiaten/in betreffenden personenbezogenen Daten für Zwecke der Abwicklung des Stipendiums, für Kontrollzwecke und für allfällige Rückforderungen, automationsunterstützt zu verarbeiten. Der/Die Förderungsgeber/in ist gemäß 8 Abs. 3 Z 4 DSG 2000 befugt, im Rahmen der Stipendiumsabwicklung die ermittelten Daten an die Transparenzdatenbank im Sinne des Transparenzdatenbankgesetzes 2012 TDBG 2012, BGBl. I Nr. 99/2012, idgf, zu übermitteln und Daten, wenn sie zur Gewährung, Einstellung oder Rückforderung des Stipendiums erforderlich sind, aus der Transparenzdatenbank abzufragen. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in 9020 Klagenfurt am Wörthersee am Wörthersee gemäß 104 JN vereinbart. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Ort/Datum Unterschrift Seite 5 von 5