11. Landeswertungsspielen kombiniert mit einem Kritikspielen

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Transkript:

Ausschreibung zum 11. Landeswertungsspielen kombiniert mit einem Kritikspielen für Feuerwehrmusiken im Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg am 18. Juli 2015 in Böblingen / Ehningen Seite 1 / 10

11. LANDESWERTUNGSSPIELEN kombiniert mit einem KRITIKSPIELEN des LANDESFEUERWEHRVERBANDES BADEN-WÜRTTEMBERG 1 Ausschreibung 1.1 Der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg lädt die Feuerwehrmusiken zu einem Wertungs- und Kritikspiel am Samstag, den 18. Juli 2015 um 9.00 Uhr nach Ehningen ein. 1.2 Träger der Veranstaltung ist der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg. Die Vorbereitung und Durchführung obliegt dem AK-Musik und dem Organisationskomite der Feuerwehr in Ehningen. 1.3 Die Leitung des Wertungs- und Kritikspielens ist dem Fachgebietsleiter für Wertungs- und Kritikspielen Andreas Hausy übertragen. 1.4 Grundlagen der Veranstaltung sind die Richtlinien für Musik in der Feuerwehr im DFV (Stand : 31.05.2008) sowie die Rahmenordnung für das Wertungsspielen der Feuerwehrmusik im DFV (Stand : 28.06.2013). 1.5 A) Das Landeswertungsspielen ist gleichzeitig die Qualifikation der Oberstufenorchester sowie den Erstplatzierten in der Straßenwertung für das nächste Bundeswertungsspielen. (Ort und Datum stehen derzeit noch nicht fest ) Hinweis: Hierzu wird es Änderungen hinsichtlich der generellen Teilnahme auch von Mittelstufenorchestern am Bundeswertungspiel geben. Der DFV strebt hier die Teilnahme auch von diesen Orchester an. Entscheidungen werden in der DFV Tagung der Landesstabführer im Dezember 2015 getroffen. B) Das Landeswertungsspielen kann auch als Qualifikationswettbewerb für die Deutsche Meisterschaft der Spielleute des BDMV herangezogen werden. Seite 2 / 10

1.6 Voraussetzungen für die Teilnahme sind : a) Anerkennung der Richtlinien für Musik in der Feuerwehr im DFV. b) Anerkennung der Rahmenordnung für Wertungsspiele der Feuerwehrmusik im DFV. c) Anerkennung des Wertungsjury und seiner Entscheidungen. d) Einhaltung des Anmeldetermines. e) Fristgerechte Vorlage der Notenunterlagen. f) Falls veranstaltet: Teilnahme Samstags an der Siegerehrung und am Massenchor 2 Teilnahme 2.1 Am Wertungs- und Kritikspielen können nur Feuerwehrmusiken teilnehmen, die den Richtlinien für musiktreibende Züge der Feuerwehren im DFV entsprechen. 2.2 Die Auswahl der Teilnehmer obliegt dem Landesstabführer in Absprache mit dem und dem Veranstalter. Bei Mehrfachanmeldungen werden bei Zeitproblemen, Teilnahmegruppen, nach Absprache, ausgeschlossen. 2.3 Eine Teilnahmegebühr wird nicht erhoben. 2.4 Teilnahme an Musikkonzerten rund um das Wettbewerbs- und Tagungsevent des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg in Ehningen und Böblingen, nach den Auftritten am Wertungs- und Kritikspielen wären wünschenswert (separate Ausschreibung erfolgt zu einem späteren Termin). Seite 3 / 10

3 Einteilung Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg e.v. 3.1 Gespielt und bewertet wird das Bühnenspiel in den Klassen A, B und C. A = Oberstufe (Kategorie 4) B = Mittelstufe (Kategorie 3) C = Unterstufe (Kategorie 2) 3.2 Beim Straßenspiel entfällt die Bewertung nach Schwierigkeitsstufen. 3.3 zum Bühnenspielen sind auch Kleingruppen zugelassen. 4 Durchführung 4.1 Die Reihenfolge des Auftretens der einzelnen Züge wird von der Leitung des Wertungsspielens vorher festgelegt. Über die Reihenfolge erhalten die Züge rechtzeitig und in schriftlicher Form eine Mitteilung. 4.2 Beim Bühnenspiel sind 2 Musikstücke gleicher Schwierigkeitsstufe vorzutragen. Ein Pflichtstück wird nicht vorgeschrieben. 4.3 Bühnenspiel und Straßenspiel werden getrennt gewertet und geehrt. (d. h. Teilnahme auch an nur einem von beiden möglich) 4.4 Eine Stabführerbesprechung findet vor Beginn bzw. nach der Veranstaltung statt. 4.5 Einstimm - bzw. Einspielräume werden den teilnehmenden Zügen zur Verfügung gestellt. 4.6 Zur Siegerehrung (s. 1.6 f) werden gemeinsame Musikstücke vorgetragen (Programmablauf und Stücke werden rechtzeitig mitgeteilt). Seite 4 / 10

5 Bewertung Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg e.v. 5.1 Die Wertungsjury wird vom Fachgebietsleiter für Wertungs- und Kritikspiel berufen. Die Zusammensetzung wird den teilnehmenden Zügen schriftlich mitgeteilt. 5.2 Jede am Bühnenwertungsspiel teilnehmende Gruppe, die die erforderliche Punktzahl erreicht, wird entsprechend dem erreichten Rang, eine Medaille in Gold, Silber oder Bronze, sowie eine Urkunde ausgehändigt. Die Tagessieger der Klassen A, B und C des Bühnenspiels erhalten einen Wanderpokal. 5.3 An die teilnehmenden Gruppen am Straßenspiel werden entsprechend dem erreichten Rang, eine Medaille in Gold, Silber oder Bronze, sowie eine Urkunde ausgehändigt. Der Tagessieger des Straßenspieles erhält einen Wanderpokal. 5.4 Die Teilnehmer am Bühnenkritikspielen bzw. Straßenkritikspielen erhalten jeweils nur eine Urkunde. Seite 5 / 10

6 Anmeldung 6.1 Die Anmeldung zur Teilnahme hat bis zum 28. Februar 2015 beim Fachgebietsleiter für Wertungs- und Kritikspielen, unter Angaben der zugehörigen Wertungsgruppe und der vorgesehenen Wertungsklasse, zu erfolgen. 6.2 Mit der Anmeldung sind auch die Notenunterlagen (Partituren, Particelle oder Direktionsstimmen) je Musikvortrag (auch der Marschbewertung), in 3 facher Ausführung, eingestuft einzureichen. Die Takte sind fortlaufend (5, 10, 15, usw.) zu numerieren. 6.3 Mit der Anmeldung ist für die Ansage eine Kurz - Information (Eckdaten, Historie) über die Musikgruppe einzureichen. 6.4 Der Fachgebietsleiter für Wertungs- und Kritikspiel bestätigt die eingegangenen Anmeldungen. Weitere organisatorische Einzelheiten werden den teilnehmenden Gruppen rechtzeitig mitgeteilt. 7 Abmeldung bzw. Änderungen Abmeldungen bzw Änderungen vom Wertungs- bzw Kritikspielen sind dem Fachgebietsleiter für Wertungs- und Kritikspielen schriftlich anzuzeigen. Wutöschingen, den 25 August 2014 Andreas Hausy Hinweis: Vortragsstücke, die nicht in der Selbstwahlliste des BDMV aufgeführt sind, müssen dem Fachgebietsleiter für Wertungs- und Kritikspielen bis zum 31. November 2014 zur Einstufung in Orginalnoten vorgelegt werden. Seite 6 / 10