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Transkript:

- NICHTAMTLICHE LESESFASSUNG - Fachspezifische Bestimmung der Bachelorprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang der Universität Siegen Vom 0. September 04 Diese Ordnung beruht auf dem Wortlaut: - der Fachspezifischen Bestimmung der Bachelorprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang der Universität Siegen vom. September 04 (Amtliche Mitteilung 9/04), - der Ordnung zur Änderung der Fachspezifischen Bestimmung der Bachelorprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang der Universität Siegen vom 8. Juni 07 (Amtliche Mitteilung 64/07).

Inhalt I. Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich Zugangsvoraussetzungen Studieninhalte und Studienmodelle 4 Ziele und Berufsfelder II. Studieninhalte 5 Pflichtmodule 6 Wahlpflichtmodule 7 Studien- und Prüfungsleistungen 8 Studium Generale 9 Studienverlaufspläne 0 In-Kraft-Treten und Veröffentlichung

I. Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich Diese Fachspezifische Bestimmung regeln auf der Grundlage der Prüfungsordnung für die Bachelor- Studiengänge an der Philosophischen Fakultät der Universität Siegen das Bachelorstudium der an der Universität Siegen. Zugangsvoraussetzungen () Zugangsvoraussetzung für das Studium des Bachelorstudiengangs ist die allgemeine Hochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife. Für Studienbewerberinnen und -bewerber mit Fachhochschulreife ist eine Eignungsprüfung erforderlich. Näheres regelt die Ordnung für die Feststellung einer den Anforderungen der Hochschule entsprechenden Allgemeinbildung und einer studiengangsbezogenen besonderen fachlichen Eignung der Universität Siegen vom 6.8.006. Für den Bachelorstudiengang besteht der fachspezifische Eignungsnachweis aus einer schriftlichen Arbeit unter Aufsicht (Klausur) von dreistündiger Dauer. Zugang zum Bachelorstudium hat auch, wer sich in der beruflichen Bildung qualifiziert hat, gemäß 49 Absatz 6 HG i. V. m. der Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung) vom 08. März 00 und der Ordnung zum Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte gemäß 49 Absatz 6 HG der Universität Siegen vom. Mai 00. () Es sind Kenntnisse in Englisch und einer weiteren Fremdsprache nachzuweisen, in der Regel durch die Hochschulzugangsberechtigung. Als Nachweis für ausreichende Kenntnisse gelten die entsprechenden Schulzeugnisse (Richtwert: je Sprache mindestens drei Jahre Unterricht) oder je Sprache erfolgreiche Abschlüsse von mindestens drei aufeinander aufbauenden universitären Sprachkursen. Der Nachweis der Kenntnisse in den zwei Fremdsprachen ist spätestens zum Ende des dritten Studiensemesters zu erbringen. Studieninhalte und Studienmodelle () Das Bachelorstudium stellt eine philosophische Grundausbildung dar, in der weite Teile der Theoretischen und Praktischen sowie der geschichte abgedeckt werden. () kann als und als Ergänzungsfach studiert werden. Das umfasst neun Module, das Ergänzungsfach fünf Module. () Für den Studienverlauf werden zwei Modelle angeboten. Mögliche Studienkombinationen s. Prüfungsordnung für das Bachelorstudium an der Fakultät I. a) Das Kombinations-Studienmodell kombiniert ein (9 Module) und ein Ergänzungsfach (5 Module) mit einem Studium Generale (4 Module). b) Das Fachorientierte Studienmodell kombiniert zwei Kernfächer (je 9 Module). (4) Das Studium ist modularisiert und gliedert sich in eine Orientierungsphase (. Studienjahr) und eine Qualifizierungsphase (. und. Studienjahr). 4 Ziele und Berufsfelder () Der Studiengang qualifiziert für eine Vielzahl von Berufen, die insbesondere folgenden Arbeitsbereichen angehören: Medien und Kommunikation, Management, Bildungs- und

Kulturarbeit, beraterische Tätigkeiten. Je nach Wahl des Ergänzungsfaches lässt sich das Spektrum möglicher Berufe noch erweitern. () Mit dem Bachelorstudiengang wird ein grundständiger wissenschaftlicher Studiengang angeboten, der zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt. () Ziel des Studienganges ist es, die Absolventinnen und Absolventen durch eine wissenschaftliche Grundqualifikation in der und die Ausbildung eines breiten Spektrums an Schlüsselqualifikationen zur Berufsfähigkeit zu führen. Der Bachelorstudiengang soll - analytisches und kritisches Denken fördern - den Studierenden breite Kenntnisse der geschichte und der verschiedenen Disziplinen der vermitteln; - die Fähigkeit vermitteln, philosophische Texte in ihrem historischen und systematischen Kontext zu interpretieren, philosophische Theorien nachzuvollziehen und kritisch zu beurteilen, philosophische Sachverhalte angemessen darzustellen sowie Probleme und offene Fragestellungen der zu erkennen und Stellung dazu zu nehmen; - qualifizieren für verschiedene Berufsfelder in Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft; - qualifizieren für philosophische Masterstudiengänge an anderen deutschen und ausländischen Universitäten. II. Studieninhalte 5 * Pflichtmodule () Das Bachelorstudium umfasst folgende obligatorische Module (Details siehe Modulhandbuch): Nr. BA-PH Modultitel SL PL FS SWS LP 4 Voraussetzungen M Einführungsmodul I: Philosophische Basiskompetenzen 4 9. Logisch-hermeneutische Propädeutik -. Formale Logik -. Eine Prüfungsleistung in. oder. (zu. und.) - - M Einführungsmodul II: Theoretische - 4 9. Erkenntnistheorie/Wissenschaftstheorie -. &.. Geschichte der Theoretischen -. Eine Prüfungsleistung in. oder. - o. - ggf.. &. M Einführungsmodul III: Praktische - 4 9. Einführung in die Praktische -. Geschichte der Praktischen -.. Eine Prüfungsleistung in. oder. - o. - ggf.. M 4 Qualifikationsmodul I: Metaphysik -4 4 9. &. 4. Metaphysik - 4. Metaphysik - 4 4. Eine Prüfungsleistung in 4. oder 4. - o. 4 - M 5 Qualifikationsmodul II: Ethik und Angewandte Ethik -4 4 9 M 5. Ethik - 5. Angewandte Ethik - 4 5. Eine Prüfungsleistung in 5. oder 5. - o. 4 - Studienleistung Prüfungsleistung Die empfohlenen Fachsemester beziehen sich auf das in Vollzeit. 4 Leistungspunkte 4

Fortsetzung Nr. BA-PH M 6 Modultitel SL PL FS SWS LP Voraussetzungen Qualifikationsmodul III: Anthropologie und des Geistes -4 4 9. &. 6. Anthropologie - 6. des Geistes - 4 6. Eine Prüfungsleistung in 6. oder 6. - o. 4 - Neufassung der Tabelle in 5 Absatz (anwendbar auf Studierende, die sich erstmalig ab dem Wintersemester 07/08 einschreiben. Ab dem Sommersemester 0 gelten die Änderungen für alle Studierenden) Nr. BA-PH Modultitel SL 5 PL 6 FS 7 SWS LP 8 Voraussetzungen M Einführungsmodul I: 4 9 Philosophische Basiskompetenzen. Logisch-hermeneutische Propädeutik -. Formale Logik -. Eine Prüfungsleistung in. - - M Einführungsmodul II: - 4 9 Theoretische. Erkenntnistheorie/Wissenschaftstheorie -. &.. Geschichte der Theoretischen -. Eine Prüfungsleistung in. oder. - o. - M Einführungsmodul III: - 4 9 Praktische. Einführung in die Praktische -. Geschichte der Praktischen -.. Eine Prüfungsleistung in. oder. - o. - M 4 Qualifikationsmodul I: -4 4 9 M & M Metaphysik 4. Metaphysik - 4. Metaphysik - 4 4. Eine Prüfungsleistung in 4. oder 4. - o. 4 - M 5 Qualifikationsmodul II: -4 4 9 M & M Ethik und Angewandte Ethik 5. Ethik - 5. Angewandte Ethik - 4 5. Eine Prüfungsleistung in 5. oder 5. - o. 4 - M 6 Qualifikationsmodul III: -4 4 9 M & M & M Anthropologie und des Geistes 6. Anthropologie - 6. des Geistes - 4 6. Eine Prüfungsleistung in 6. oder 6. - o. 4 - () Im müssen alle sechs Pflichtmodule studiert werden. () Im Ergänzungsfach müssen die Pflichtmodule M, M und M studiert werden. (4) Die Veranstaltungen können wie folgt angeboten werden: a) einsemestrig von Lehrenden ( + SWS) b) einsemestrig von Lehrenden (je SWS) c) zweisemestrig von Lehrenden ( + SWS) d) zweisemestrig von Lehrenden ( + SWS) 5 Studienleistung 6 Prüfungsleistung 7 Die empfohlenen Fachsemester beziehen sich auf das in Vollzeit. 8 Leistungspunkte 5

6 Wahlpflichtmodule () Das Bachelorstudium umfasst die folgenden Wahlpflichtmodule: Nr. BA-PH Modultitel SL 9 PL 0 FS SWS LP Voraussetzungen M 7 Qualifikationsmodul IV: Erkenntnistheorie und Sprachphilosophie 5-6 4 9. &. &. 7. Erkenntnistheorie - 6 7. Sprachphilosophie - 5 7. Eine Prüfungsleistung in 7. oder 7. - 5 o. 6 - M 8 Qualifikationsmodul V: Metaethik und Normative Ethik 5-6 4 9 M 8. Metaethik - 5 8. Normative Ethik - 6 8. Eine Prüfungsleistung in 8. oder 8. - 5 o. 6 - M 9 Qualifikationsmodul VI: Rechtsphilosophie und Sozialphilosophie 5-6 4 9.,. &. 9. Rechtsphilosophie - 5 9. Sozialphilosophie - 6 9. Eine Prüfungsleistung in 9. oder 9. - 5 o. 6 - M 0 Qualifikationsmodul VII: Geschichte der 5-6 4 9. &. 0. Texte und Positionen der Theoretischen - 5 0. Texte und Positionen der Praktischen - 6 0. Eine Prüfungsleistung in 0. oder 0. - 5 o. 6 - Neufassung der Tabelle in 6 Absatz (anwendbar auf Studierende, die sich erstmalig ab dem Wintersemester 07/08 einschreiben. Ab dem Sommersemester 0 gelten die Änderungen für alle Studierenden) Nr. Modultitel SL PL FS SWS LP Voraussetzungen BA-PH M 7 Qualifikationsmodul IV: 5-6 4 9 M & M Erkenntnistheorie und Sprachphilosophie 7. Erkenntnistheorie - 6 7. Sprachphilosophie - 5 7. Eine Prüfungsleistung in 7. oder 7. - 5 o. 6 - M 8 Qualifikationsmodul V: 5-6 4 9 M & M Metaethik und Normative Ethik 8. Metaethik - 5 8. Normative Ethik - 6 8. Eine Prüfungsleistung in 8. oder 8. - 5 o. 6 - M 9 Qualifikationsmodul VI: Rechtsphilosophie und 5-6 4 9 M & M Sozialphilosophie 9. Rechtsphilosophie - 5 9. Sozialphilosophie - 6 9. Eine Prüfungsleistung in 9. oder 9. - 5 o. 6 - M 0 Qualifikationsmodul VII: Geschichte der 5-6 4 9 M & M & M 0. Texte und Positionen der Theoretischen - 5 0. Texte und Positionen der Praktischen - 6 0. Eine Prüfungsleistung in 0. oder 0. - 5 o. 6 - () Im müssen aus den vier Wahlpflichtmodulen drei Module nach eigener Wahl belegt werden. () Im Ergänzungsfach stehen neben den hier aufgeführten Wahlpflichtmodulen außerdem die Module M 4 bis M 6 aus 5 zur Wahl. Es sind zwei der sieben Module so zu 9 Studienleistung 0 Prüfungsleistung Fachsemester: Die empfohlenen Fachsemester beziehen sich auf das in Vollzeit. Leistungspunkte 6

wählen, dass eines den Bereich der Theoretischen (M 4, M 6, M 7, M 0) und eines den Bereich der Praktischen (M 5, M 8, M 9, M 0) abdeckt. Dabei lässt sich M 0 entweder der Theoretischen oder der Praktischen zuordnen. (4) Die Veranstaltungen können wie folgt angeboten werden: a) einsemestrig von Lehrenden ( + SWS) b) einsemestrig von Lehrenden (je SWS) c) zweisemestrig von Lehrenden ( + SWS) d) zweisemestrig von Lehrenden ( + SWS) Einfügen eines 6 Absatz 5 (anwendbar auf Studierende, die sich erstmalig ab dem Wintersemester 07/08 einschreiben. Ab dem Sommersemester 0 gelten die Änderungen für alle Studierenden) (5) Studierenden, die zum Ende des 4. Fachsemesters nicht mindestens die Module M und M oder M und M erfolgreich studiert haben, wird dringend empfohlen, an einem Orientierungsgespräch teilzunehmen, das von der fachlichen Studienberatung angeboten wird. 7 Studien- und Prüfungsleistungen () In jedem Modulelement muss eine Studienleistung im Umfang von Leistungspunkten ( erbracht werden. Für die Erbringungsformen der Studienleistung siehe 8, Abs. 7 der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium an der Fakultät I: Philosophische Fakultät der Universität Siegen. Die Lehrenden geben zu Beginn einer Lehrveranstaltung bekannt, welche Formen der Leistungserbringung möglich sind. () Pro Modul muss eine (dem Modul oder einem Modulelement zugeordnete) Prüfungsleistung ( erbracht werden. Für die Erbringungsformen der Prüfungsleistung siehe 8, Abs. 8 der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium an der Fakultät I: Philosophische Fakultät der Universität Siegen. Die Form der Leistungserbringung richtet sich nach den jeweils zu prüfenden Kompetenzen. Zu Beginn einer Lehrveranstaltung geben die Lehrenden bekannt, welche Formen der Leistungserbringung möglich sind. () In den Qualifikationsmodulen richtet sich die jeweilige Erbringungsform für die Prüfungsleistungen nach folgenden Vorgaben: - als : mindestens vier schriftliche Hausarbeiten und mindestens eine mündliche Prüfung; die sechste Erbringungsform ist wählbar. - als Ergänzungsfach: eine schriftliche Hausarbeit und eine mündliche Prüfung. (4) Die Erbringungsform in den Einführungsmodulen richtet sich nach den Vorgaben der entsprechenden Lehrpersonen. 8 Studium Generale () Die Studierenden der können die zu belegenden Module aus dem Gesamtkatalog der für das Studium Generale geöffneten Module frei wählen. Ausgeschlossen sind lediglich Veranstaltungen, die im Rahmen des studiums belegt werden. () Es ist möglich, sich im Rahmen des Studium Generale ein zweites Praktikum (Mindestdauer: 8 Wochen) anrechnen zu lassen. 9 Studienverlaufspläne () Die folgenden Studienverlaufspläne haben Empfehlungscharakter. Es wird jedoch gerade für das erste Studienjahr dringend empfohlen, diesen Plänen zu folgen. Es müssen bei der 7

Stundenplangestaltung je nach gewählter Kombination die entsprechenden Studienverlaufspläne der am Kombinations-Studienmodell sowie Fachorientierten Studienmodell beteiligen Fächer Berücksichtigung finden (s. Fachspezifische Bestimmung der gewählten Kombination). () Prüfungsleistungen können in jedem Modulelement absolviert werden. Ausnahmen stellen lediglich die Modulelemente dar, in denen die zu erwerbenden Leistungspunkte festgelegt sind (siehe dazu das Modulhandbuch). Bezüglich der Leistungspunkteverteilung kann daher in den zu studierenden Modulen innerhalb der einzelnen Modulelemente frei gewählt werden, ob eine Studienleistung und die Prüfungsleistung oder ausschließlich eine Studienleistung absolviert werden soll. Praktikum und Bachelorarbeit umfassen jeweils 9 LP. Es sollte beachtet werden, dass im Durchschnitt pro Semester ca. LP erworben werden, um das Studium in der Regelstudienzeit bei gleichbleibender Arbeitsbelastung abschließen zu können. Studien -jahr Semester WiSe SoSe WiSe 4 SoSe 5 WiSe 6 SoSe Studienverlauf im Bachelorstudiengang Kombinations-Studienmodell (Vollzeit) M M 4. (+ M 4. ) M 4. (+ M 4. ) WM I. I. ) WM I. I. ) (8 M. (+ M. ) M. (+ M. ) Praktikum M 5. (+ M 5. ) M 5. (+ M 5. ) WM II. II. ) WM II. II. ) M. (+ M. ) M. (+ M. ) M 6. (+ M 6. ) M 6. (+ M 6. ) WM III. III. ) WM III. III. ) Ergänzungsfach (45 [s. Fachspezifische Bestimmung des gewählten Ergänzungsfachs] M I. ( M I. M III. ( M III. M V. ( M V. M II. ( M II. M IV. ( M IV. Studium Generale (6 [Es müssen vier Module nach Wahl belegt werden; s. Modulkatalog Studium Generale] SG-M I. ( SG-M I. SG-M III. SG-M III. ( SG-M II. SG-M II. ( SG-M IV. ( SG-M IV. Bachelorarbeit ohne Praktikum und Bachelorarbeit Es können in jedem Modulelement entweder LP (Studienleistung) oder LP (Studienleistung) plus LP (Prüfungsleistung) absolviert werden. Insgesamt müssen pro Modul 9 LP erworben werden. LP 8

Studien -jahr 4 5 6 Semester WiSe SoSe WiSe 4 SoSe 5 WiSe 6 SoSe 7 WiSe 8 SoSe 9 WiSe 0 SoSe WiSe SoSe Studienverlauf im Bachelorstudiengang Kombinations-Studienmodell (Teilzeit) M M. (+ M. ) (8 M. (+ M. ) M. (+ M. ) Praktikum M 4. (+ M 4. ) M 4. (+ M 4. ) M 6. (+ M 6. ) M 6. (+ M 6. ) WM I. I. ) WM I. I. ) WM III. III. ) WM III. III. ) M. (+ M. ) M 5. (+ M 5. ) M 5. (+ M 5. ) WM II. II. ) WM II. II. ) Ergänzungsfach (45 [s. Fachspezifische Bestimmung des gewählten Ergänzungsfachs] M I. M I. ( M II. M II. ( M III. ( M III. M V M IV. ( M IV. Studium Generale (6 [Es müssen vier Module nach Wahl belegt werden; s. Modulkatalog Studium Generale] SG-M I. SG-M I. ( SG-M II. ( SG-M II. SG-M IV. SG-M IV. ( SG-M III. ( SG-M III. Bachelorarbeit ohne Praktikum und Bachelorarbeit Es können in jedem Modulelement entweder LP (Studienleistung) oder LP (Studienleistung) plus LP (Prüfungsleistung) absolviert werden. Insgesamt müssen pro Modul 9 LP erworben werden. LP 9

Studienverlauf im Bachelorstudiengang Fachorientiertes Studienmodell (Vollzeit) Studien -jahr Semester (8 (8 [s. Fachspezifische Bestimmung des gewählten s] LP WiSe SoSe WiSe 4 SoSe 5 WiSe 6 SoSe M M 4. (+ M 4. ) M 4. (+ M 4. ) WM I. I. ) WM I. I. ) M. (+ M. ) M. (+ M. ) Praktikum M 5. (+ M 5. ) M 5. (+ M 5. ) WM II. II. ) WM II. II. ) Bachelorarbeit M. (+ M. ) M. (+ M. ) M 6. (+ M 6. ) M 6. (+ M 6. ) WM III. III. ) WM III. III. ) M I. ( M I. M IV. M IV. ( M VIII. ( M VIII. M II. M III. ( M II. ( M V. ( M V. M IX. ( M IX. M VI. ( M VI. M III. M VII. M VII. ( ohne Praktikum und Bachelorarbeit Es können in jedem Modulelement entweder LP (Studienleistung) oder LP (Studienleistung) plus LP (Prüfungsleistung) absolviert werden. Insgesamt müssen pro Modul 9 LP erworben werden. 0

Studienverlauf im Bachelorstudiengang Fachorientiertes Studienmodell (Teilzeit) Studien -jahr Semester (8 (8 [s. Fachspezifische Bestimmung des gewählten s] LP 4 5 WiSe SoSe WiSe 4 SoSe 5 WiSe 6 SoSe 7 WiSe 8 SoSe 9 WiSe 0 SoSe M M. (+ M. ) M. (+ M. ) M. (+ M. ) M I. M I. ( M II. M II. ( M III. ( M. (+ M. ) M 4. (+ M 4. ) M 4. (+ M 4. ) M 6. (+ M 6. ) M 6. (+ M 6. ) WM II. II. ) WM II. II. ) M 5. (+ M 5. ) M 5. (+ M 5. ) WM I. I. ) WM I. I. ) WM III. III. ) WM III. III. ) Praktikum M IV. M IV. ( M V M VI. M VI. ( M VII. ( M III. WiSe M VIII. M VII. M IX 6 M VIII. SoSe ( Bachelorarbeit ohne Praktikum und Bachelorarbeit Es können in jedem Modulelement entweder LP (Studienleistung) oder LP (Studienleistung) plus LP (Prüfungsleistung) absolviert werden. Insgesamt müssen pro Modul 9 LP erworben werden.

Studien -jahr Semester WiSe SoSe WiSe 4 SoSe 5 WiSe 6 SoSe Studienverlauf im Bachelorstudiengang Kombinations-Studienmodell Ergänzungsfach (Vollzeit) (8 [s. Fachspezifische Bestimmung des gewählten s] M I. ( M I. M IV. ( M IV. M VII. M VII. ( M II. ( M II. Praktikum M V. ( M V. M VIII. ( M VIII. M III. ( M III. M VI. ( M VI. M IX Ergänzungsfach (45 M M. (+ M. ) M. (+ M. ) WM II. II. ) WM II. II. ) M. (+ M. ) M. (+ M. ) WM I. I. ) WM I. I. ) Studium Generale (6 [Es müssen vier Module nach Wahl belegt werden; s. Modulkatalog Studium Generale] SG-M II. SG-M II. ( SG-M IV SG-M I. ( SG-M I. SG-M III. SG-M III. ( Bachelorarbeit ohne Praktikum und Bachelorarbeit Es können in jedem Modulelement entweder LP (Studienleistung) oder LP (Studienleistung) plus LP (Prüfungsleistung) absolviert werden. Insgesamt müssen pro Modul 9 LP erworben werden. LP

Studienverlauf im Bachelorstudiengang Kombinations-Studienmodell Ergänzungsfach (Teilzeit) Studien -jahr Semester (8 [s. Fachspezifische Bestimmung des gewählten s] Ergänzungsfach (45 Studium Generale (6 [Es müssen vier Module nach Wahl belegt werden; s. Modulkatalog Studium Generale] LP WiSe M I. M SG-M I. SoSe M I. ( M II. SG-M I. ( 4 5 WiSe 4 SoSe 5 WiSe 6 SoSe 7 WiSe 8 SoSe 9 WiSe 0 SoSe M II. ( M IV. ( M IV. M V. ( M V. M III. ( Praktikum M III. M VI. M VI. ( M VII. ( M VII. M. (+ M. ) M. (+ M. ) M. (+ M. ) M. (+ M. ) WM I. I. 6 ) WM I. I. ) WM II. II. ) WM II. II. ) SG-M II. SG-M II. ( SG-M III. ( SG-M III. SG-M IV. ( WiSe M VIII. ( M IX. ( SG-M IV. ( 6 M VIII. M IX. SoSe Bachelorarbeit ohne Praktikum und Bachelorarbeit Es können in jedem Modulelement entweder LP (Studienleistung) oder LP (Studienleistung) plus LP (Prüfungsleistung) absolviert werden. Insgesamt müssen pro Modul 9 LP erworben werden.

0 In-Kraft-Treten und Veröffentlichung Diese Vorschrift regelt das Inkrafttreten und die Veröffentlichung der ursprünglichen Fachspezifischen Bestimmung. Diese Bekanntmachung enthält die vom. Oktober 07 an geltende Fassung der Fachspezifischen Bestimmung. 4

* 5 und 6 geändert durch Amtliche Mitteilung 64/07 Ordnung zur Änderung der Fachspezifischen Bestimmung für den Bachelorstudiengang der Universität Siegen vom 8. Juni 07, in Kraft getreten am. Oktober 07, beschlossen am. Mai 07.