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Sehr geehrte Interessenten, nach über 12 erfolgreichen Jahren BARC-Tagung Business Intelligence: Software im Vergleich haben wir die Veranstaltung bereits im letzten Jahr entscheidend ausgeweitet. Neben den Software-Präsentationen haben wir mehr Best Practices, Case Studies und Analystenvorträge in das Programm des führenden BI-Kongresses in Deutschland für fachlich interessierte Anwender integriert. In diesem Jahr tragen wir unserem jüngsten Firmenzusammenschluss mit PAC (Pierre Audoin Consultants) Rechnung und erweitern unser Programm ergänzend zu den Konferenzthemen rund um BI-Lösungen um einen Service Provider Track : Vorträge von PAC-Analysten zu den Markttrends bei BI-bezogenen Dienstleistungen, zur Bewertung der BI-Dienstleister sowie zu den Anforderungen der Unternehmen werden dabei ergänzt durch praxisbezogene Service Provider Use Cases. Zwei Konferenztage mit praktisch verwertbaren Informationen aus dem Expertennetzwerk aus Best-Practice-Anwendern, Anbietern und Analysten, eine neue Location und großzügige Pausenzeiten bieten den perfekten Rahmen für Erfahrungsaustausch und aktives Networking. Mit neuen und verbesserten Sponsoringpaketen, Vorträgen und einem umfassenden Marketingkonzept bieten wir ihnen die Möglichkeit sich einem breiten Fachpublikum zu präsentieren und Ihre Sichtbarkeit am Markt zu erhöhen. Detaillierte Informationen zu den Paketen entnehmen Sie bitte den folgenden Seiten. Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl Ihres Auftritts. Sprechen Sie mit uns, wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen! Beste Grüße Dr. Carsten Bange Geschäftsführer Klaus Holzhauser Partner Geschäftsführer PAC Deutschland

... 4... 5... 5... 5... 6... 7... 8... 9... 10 Gerne erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen die für Sie passende Präsenz. Sprechen Sie mit uns! Erika List Tel: +49 89 232368-37 Fax: +49 89 7196265 E-Mail: e.list@pac-online.com

Der BARC BI Congress findet am 18. und 19. November 2014 in Frankfurt statt. Ziel ist es, einen dedizierten BI-Congress durchzuführen, in dem BI aus Fachanwendersicht beleuchtet wird. Ähnlich wie auf der TDWI wollen wir den Erfahrungsaustausch und die Weiterbildung für BI-Interessierte in Deutschland, Österreich und Schweiz ermöglichen. Während der TDWI- Kongress mit BARC-Track vor allem Datenmanagement-Themen aufgreift, konzentrieren wir uns auf dem BI-Congress stärker auf Business-relevante Themen. Hier können sich Teilnehmer über den neusten Stand von Software- und Marktentwicklung im Bereich BI-Lösungen und -Dienstleistungen informieren. In je drei parallelen Tracks mit Software-Demos, Case Studies & Praxisbeispielen sowie Analystenvorträgen können die Besucher des BARC BI Congress alle Themen LIVE erleben. Weiterhin ermöglicht der direkte Kontakt in der Fachausstellung den Dialog mit führenden Softwareanbietern, IT-Dienstleistungsanbietern, Anwendern, Marktanalysten und Spezialisten des Segments. Hierdurch sollten beim Besucher keine Fragen zu BI unbeantwortet bleiben. Seminare im Vorfeld und Nachgang runden das Informationsangebot ab. Highlights: Fachvorträge von führenden BI-Vordenkern wie Dr. Carsten Bange vom BARC-Institut zu aktuellen Chancen und Herausforderungen wie Self-Service BI, Information Design, Data Governance, BI-Organisation, Nutzen und Aufwand für BI, Big Data, Planungswerkzeuge und Performance Management. Vorstellung des BI Services RADAR zur Bewertung von Anbietern von BI-bezogenen Dienstleistungen, den PAC und BARC in Kooperation erstellt haben. Fallstudien und Anwenderberichte renommierter Unternehmen und Best Practice Award für die besten BI-Projekte im Mittelstand und in Konzernen. Vergleich neuester Business Intelligence-Lösungen (mit Live-Demo der Software, keine PowerPoints!) Attraktive Abendveranstaltung mit Verleihung des Best Practice Awards BI 2014 PAC Service Provider Track @ BI Congress Der PAC Service Provider Track am 19. November widmet sich dediziert den BI-bezogenen Dienstleistungen wie Beratung und Systemintegration. Neben Markttrends im Bereich der BI- Dienstleistungen sowie Anforderungen aus Kundensicht erfährt der Besucher, welche Dienstleistungen angeboten werden und ob diese den Bedürfnissen der Kunden gerecht werden. Darüber hinaus erhält der Besucher Handlungsanweisungen zur Anbieterauswahl und -bewertung. Dabei stellt PAC den in Kooperation mit BARC erstellten BI Service RADAR zur Unterstützung der Service-Provider-Wahl vor. Ein weiteres Thema sind die Tagessätze für BI-Berater. Begleitet werden die Analystenvorträge durch Use Cases aus der Praxis: Kunden bzw. BI-Dienstleister stellen konkrete Projekte vor.

Der Fokus der Anbietervorträge soll auf dem geschäftlichen Nutzen des durchgeführten Projekts liegen. Nach Möglichkeit sollte der Kunde gemeinsam mit seinem Dienstleister vortragen. Sofern nur der Dienstleister vorträgt, muss der Kunde und das Projekt im Detail genannt werden können. Anforderungen an die Vortragsinhalte: Kurze Beschreibung des Projekts & Zielsetzung Geschäftlicher Nutzen für den Fachbereich/das Unternehmen Vorgehensweise in der Einführung: Einführungsmodell/Vorgehensmodell (Wasserfall, Scrumb, Kanban, etc.), Gründe für die Wahl des jeweiligen Vorgehensmodells, Erfahrungen bei der Umsetzung Zielerreichung in Bezug auf die Projektanforderungen, den Zeitplan und das Budget Wie erfolgte der Wissenstransfer vom Dienstleister zum Kunden? Einbindung der IT-Abteilung, der Fachbereiche, ggf. eines BI Competence Center (BICC) Erfolgsfaktoren für das jeweilige Projekt Hindernisse und deren Überwindung Lessons Learned Als Aussteller für den BARC BI Congress qualifizieren sich Hersteller und Serviceanbieter für Business Intelligence, Planung, Analyse, Reporting und Konsolidierung jeglicher Unternehmensgröße. Ziel ist es, einen möglichst breiten Überblick zu den verschiedenen Lösungen und deren Anbietern zu geben. Die Teilnehmer-Zielgruppe für den BARC BI Congress erstreckt sich über alle Interessenten an Business Intelligence. Unser Ziel ist es, vor allem Business User von entscheidungsunterstützenden Informations-Systemen in Unternehmen zu gewinnen. Neben dem Entscheider, bzw. BI-Verantwortlichen sind dies auch Projekt-Mitglieder aus den Fachabteilungen Controlling, Vertrieb, Marketing, Produktion, Logistik und Einkauf. Bisher haben wir vor allem Personen im Software-Auswahlprozess angesprochen. Mit dem neuen Format wollen wir den Teilnehmern neben Software im Vergleich auch Informationen zu aktuellen Trends und die Möglichkeit des Networking geben. Angereichert werden diese Tracks durch umfangreiche Analystentracks, einen Tag mit Anwenderpräsentationen im Rahmen des Best Practice Award sowie erstmals auch Service-Provider Use Cases.

Eine Übersicht über die geplanten Inhalte gibt die folgende Abbildung: Keynote, Dr. Carsten Bange Track A Track B Track C Dienstag, 18.11.2014 Best Practice Award für Business Intelligence und Analytics BI-Software im Vergleich LIVE-Demos und Hot Seats BI-Software im Vergleich LIVE-Demos und Hot Seats In den Kategorien Mittelstand und Konzern Case Studies Case Studies Abendveranstaltung und Verleihung Best Practice Award Keynote durch Praxissprecher Track A Track B Track C Mittwoch, 19.11.2014 Analystenvorträge Case Studies BI-Software im Vergleich LIVE-Demos und Hot Seats Analystenvorträge und Case Studies BI Service Provider Analystenvorträge von PAC und BARC Use Cases Abschließendes Get-Together

BARC greift auf alle Marketingkanäle zurück, die sich in den letzten Jahren und bei bisherigen Tagungen als erfolgreich für die Akquisition von Teilnehmern bewährt haben, aber auch auf neue Partnerschaften um ein möglichst breites Spektrum an Besuchern zu erzielen. Geplante Aktivitäten:! Briefmailing an ausgesuchte Adressen der BARC Datenbank (ca. 60.000 qualifizierte Ansprechpartner in Unternehmen im deutschsprachigen Raum)! Direkte Einladung an die Teilnehmer von BARC-Tagungen, Bezieher der BARC-Studien und allgemeine Interessenten! Medienpartnerschaften in Form von Anzeigen, Artikeln oder Beilagen ist in folgenden Fachmedien geplant: o o o o o o BeyeNetwork BI Spektrum Computerwoche Controller Magazin is report CIO Magazin! Ankündigungen in Form von Bannern, Newslettern und Fachbeiträgen in Online-Medien! Marketingkooperationen mit Ausstellern (Werbematerial wird von uns gestellt)

Kap Europa, Ludwig-Erhard-Anlage 1, 60327 Frankfurt am Main Das Kap Europa wird die neue Location der Messe Frankfurt im Frankfurter Europaviertel direkt neben dem Messegelände und dem neuen Shoppingcenter Skyline Plaza. Das Kongresshaus steht für eine innovative Tagungskultur und besticht durch eine Symbiose aus Nachhaltigkeit und High-Tech. Das Kap Europa bietet mit erweiterbaren und teilbaren Tagungsräumen, viel Glas und hohen Decken sowie tageslichtdurchfluteten Foyerflächen eine einzigartige Kulisse für Kongresse, Meetings, Kulturveranstaltungen und verschiedenste Events. Wir freuen uns darauf, unseren BARC BI Congress 2014 mit Ihnen in dieser vielversprechenden neuen Location durchzuführen! Weitere Informationen: www.kapeuropa.com

Sponsor-Paket, Preis 9.500 1 Sprecherslot für Kunden Case Study (30 min) Nennung des Sprechers mit Bild und Vita auf Event-Homepage Veröffentlichung der Folien auf der Event-Homepage und den Tagungsunterlagen Fachausstellung 6 qm Stand, 2 Stehtische, 4 Barhocker, 1 Prospektständer Tickets 3 Aussteller-Tickets für Ihr Standpersonal 3 VIP Volltickets für Ihre wichtigsten Kunden Marketing 1 Beilage in den Tagungsunterlagen Logo, Firmenname, Link und 200 Zeichen im Event-Newsletter von BARC Firmenprofil und Logo auf der Event-Homepage Logo in der Tagungsbroschüre Logovertretung vor Ort Teilnehmerliste (Name, Firma, Position & Abteilung sofern verfügbar)

1 Grundpaket " Sponsor-Paket, Preis 9.500 2 Ergänzende Angebote Preis Anzahl Ausstellerticket 450,00 Prospektständer 150,00 Weiteres Equipment auf Anfrage Hospitality Sponsoring auf Anfrage 3 Austellerdaten Angaben Firma (Rechnungsadresse) Firma Straße PLZ, Ort UID Angaben Ansprechpartner Name Telefon Fax E-Mail 4 Zahlungsbedingungen Bitte beachten Sie, dass wir nur eine begrenzte Anzahl an Ausstellern aufnehmen können. Hier gilt die Reihenfolge der schriftlichen Anmeldung. Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt. Wir melden uns hiermit verbindlich, unter Anerkennung der allgemeinen Teilnahmebedingungen, an. Der Rechnungsbetrag ist zu 50% 14 Tage nach Rechnungsdatum (Anmeldungseingang) und weiteren 50% zum 31.10.2014 fällig. Gerichtsstand ist Würzburg (Bayern). Nachstehende Unterschrift stammt von einer dazu berechtigten Person mit Handlungsvollmacht und ist rechtsverbindlich. Ort, Datum Unterschrift Firmenstempel

Teilnahmebedingungen BARC Congress Business Intelligence 2014 1. Veranstalter, Veranstaltung, Veranstaltungsort, Veranstaltungstermin Veranstalter BARC Congress Business Intelligence 2014 : BARC GmbH Steinbachtal 2b 97082 Würzburg Der Kongress findet vom 18. 19. November 2014 statt. 2. Teilnahmeberechtigung und Anmeldung Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich alle Unternehmen, die fachlichen Bezug zu Business Intelligence haben und Anbieter von entsprechenden Leistungen und Services sind. Sowohl über die Zulassung eines Unternehmens als auch über die Platzierung der Messestände entscheidet aber alleine der Veranstalter. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung ist nicht gegeben. Der Antrag auf Veranstaltungsteilnahme wird vom Aussteller durch Rücksendung des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Anmeldeformulars (Anmeldung) erklärt. Die getätigten Angaben auf diesem Formular werden vom Veranstalter automatisch abgespeichert. Die Anmeldung ist für den Aussteller bindend; sie kann daher nicht mit Bedingungen und Vorbehalten versehen werden. Eine detaillierte Standbeschreibung sowie ein Standkonzept ist dem Veranstalter zusammen mit der Anmeldung auszuhändigen. 3. Zulassung / Vertragsschluss Mit der schriftlichen Mitteilung des Veranstalters über die Zulassung zur Teilnahme kommt der Vertrag zwischen Veranstalter und Aussteller zustande. Weichen Inhalt der Zulassung und Inhalt der Anmeldung voneinander ab, kommt der Vertrag nach Maßgabe der Zulassung dann zustande, wenn nicht nach Erhalt der Zulassungsmitteilung unverzüglich mündlich und innerhalb von zwei Wochen schriftlich Widerspruch durch den Aussteller eingelegt wird. Gleiches gilt, wenn die Veranstaltung zeitlich und/oder räumlich verlegt werden muss; an die Stelle der Zulassung tritt dabei die entsprechende Änderungsmitteilung des Veranstalters. Die Zulassung besteht ausschließlich für die jeweilige Veranstaltung und das angemeldete Unternehmen. 4. Überlassung der Standfläche Anhand der von den Teilnehmern gemeldeten Standgrößen erfolgt die Zuteilung einer Standfläche durch den Veranstalter. Es besteht kein Anspruch auf Zuteilung einer Standfläche in einem bestimmten Ausstellungsbereich. Zudem übernimmt der Veranstalter keine Gewähr für die Qualität einer Standfläche (Auffälligkeit des Standes und Wahrnehmung durch die Messebesucher). Die Standgröße variiert je nach - Die Aushändigung von Werbematerialien ist dem Aussteller außerhalb der ausgewähltem Paket. Es sollte in Betracht gezogen werden, dass ggf. Hallenpfeiler und andere feststehende Einbauten in der gemieteten Standfläche enthalten sind. Der Veranstalter hat das Recht, dem Aussteller im Einzelfall aus wichtigem Grund eine von der Zulassung abweichende Standfläche zuzuteilen, sowie Maße und Größe der Standfläche zu ändern, Ein- und Ausgänge zu verlegen oder zu schließen und Bauveränderungen in den Messeräumen vorzunehmen, ohne dass der Aussteller hieraus Rechte ableiten kann. Im Falle einer Verkleinerung der Standgröße erfolgt allerdings eine Rückerstattung des Unterschiedsbetrags des Beteiligungspreises an den Aussteller. Beanstandungen seitens des Ausstellers hinsichtlich der Standfläche sind umgehend und in jedem Fall während der Veranstaltungslaufzeit schriftlich geltend zu machen. Nachträgliche Einwände können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Ausstellungsstände sind in den vorgegebenen Fristen auf- und abzubauen. Während der Dauer der Veranstaltung müssen die Stände mit Ausstellungsgütern belegt und mit Personal besetzt sein. Die Beseitigung von Ausstellungsgütern kann dann vom Veranstalter veranlasst werden, wenn sie durch Geruch, Geräusch, Emissionen oder durch ihre Optik eine erhebliche Störung des Messebetriebs oder eine Sicherheitsgefährdung von Besuchern oder Ausstellern herbeiführen könnten. Schäden, die durch Ausstellungsgüter verursacht werden, hat ausschließlich der Aussteller zu ersetzen und stellt den Veranstalter insoweit von Ansprüchen Dritter frei. Schäden müssen unverzüglich nach Schadenseintritt der Messeleitung (Veranstalter und Messegelände) gemeldet werden. Ausstellungsgüter, die sich nach dem Abbau-Endtermin noch auf den Ständen befinden, können auf Kosten des Ausstellers abtransportiert und eingelagert werden. 5. Rücktritt Der Aussteller erhält bei Rücktritt bis zwölf Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% der Standmiete und bis acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn 25% der Standmiete zurück. In jedem anderen Fall ist die Standmiete in voller Höhe zu entrichten. Aussteller, die ihren angemieteten Stand nicht belegen, sind dennoch verpflichtet, ihn in einen ausstellungsmäßigen Zustand zu bringen. Ansonsten ist der Veranstalter berechtigt, den Stand auf Kosten des Ausstellers zu dekorieren. Letzterer kann einen Ersatzaussteller benennen, der jedoch ohne Angabe von Gründen vom Veranstalter abgelehnt werden kann. Ein Rücktritt von der Messeteilnahme hat in jedem Fall schriftlich und per Einschreiben zu erfolgen. 6. Beteiligungspreis und sonstige Kosten / Zahlungsbedingungen Der Preis für die Standflächenmiete hängt von der gewählten Sponsoringoption und eventuellen Zusatzleistungen ab. Die Preise sind in den Anmeldeunterlagen im Einzelnen aufgeführt. Nach Anmeldung und Zulassung erhält der Aussteller eine Rechnung über den Beteiligungspreis und die sonstigen Kosten. Spätestens zwei Wochen nach Rechnungsstellung ist der Rechnungsbetrag in voller Höhe an den Veranstalter zu zahlen. Wird die Rechnung nicht innerhalb dieser Frist bezahlt, hat der Veranstalter das Recht, den Vertrag mit dem Aussteller mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Beanstandungen hinsichtlich der Rechnung müssen unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsstellung, schriftlich geltend gemacht werden, ansonsten ist der Aussteller mit Einwendungen ausgeschlossen. 7. Verhalten auf der Messe/bei Vorführungen/Produktpräsentationen/ Werbung Der Aussteller ist verpflichtet, folgende Regeln einzuhalten: - Die Verwendung von Geräten und Einrichtungen, durch die auf optische oder akustische Weise eine gesteigerte Werbewirkung erzielt werden soll (Mikrophone, Lautsprecher, Dia, Film- oder Videovorführungen) bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Bei akustischen Präsentationen auf dem Stand müssen Kopfhörer verwendet werden. Eine Lautstärke von 80 db darf unter keinen Umständen überschritten werden. Präsentationen am Stand, wie bspw. Live-Auftritte etc. bedürfen grundsätzlich einer Absprache mit dem Veranstalter. Lautsprecher müssen auf das Standinnere gerichtet sein. gemieteten Standfläche untersagt. Werbung, die gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstößt oder solche von weltanschaulichem oder politischem Charakter sowie Werbematerialien, die dem Messezweck zuwiderlaufen, sind auf dem gesamten Messegelände nicht gestattet. Ob Werbematerialien nach diesen Gesichtspunkten zu bemängeln sind, stellt der Veranstalter selbst unter Ausschluss des Rechtsweges fest. Er ist berechtigt, jegliche Werbung sowie die Aushändigung von Werbematerialien, sollte sie Anlass zur Beanstandung geben, zu untersagen und derartig vorhandenes Material für die Gesamtdauer der Messe sicherzustellen. 8. Versicherung / Haftung / Haftungsbeschränkung Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Ausstellungsversicherung. Der Veranstalter übernimmt keine Obhutpflicht für mitgebrachte Ausstellungsgüter, für Standmaterialien und für Gegenstände, die Eigentum der sich auf dem Messestand tätigen Personen sind. Dem Aussteller wird dringend nahegelegt, für die Beaufsichtigung seines Standes und seiner Ausstellungsgegenstände selbst zu sorgen und Schäden durch geeigneten Versicherungsschutz abzudecken. Zur

Nachtzeit müssen wertvolle, leicht zu entfernende Gegenstände unter Verschluss genommen werden. Für eine zusätzliche Standbewachung muss sich der Aussteller auf seine Kosten des vom Veranstalter eingesetzten Bewachungsunternehmens bedienen. Für Schäden und Abhandenkommen wird seitens des Veranstalters nicht gehaftet. Hiervon unberührt bleibt die Haftung aufgrund vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Fehlverhaltens. Dieser Haftungsausschluss erfährt durch etwaige Bewachungsmaßnahmen des Veranstalters keine Einschränkung. Der Aussteller kann keine Rechte und keine Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Veranstalter herleiten, wenn dieser aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen von ihm nicht vorhersehbaren Gründen gezwungen ist, den Ausstellungsbereich oder Teile davon vorübergehend oder dauerhaft zu räumen, die Veranstaltung zu verschieben, zu verkürzen oder zu verlängern. Wird dem Veranstalter durch Aussteller, dessen Personal, Mitarbeiter der von ihm beauftragten Standbaufirmen oder sonstigen Dritten, die für ihn im Messebereich tätig werden, Schaden zugefügt, so ist der Aussteller verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen. 14. Verjährung Sämtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag verjähren innerhalb von zwölf Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit Ablauf des Monats, in den der Schlusstag der Veranstaltung fällt. 15. Gerichtsstand /anzuwendendes Recht/ Salvatorische Klausel Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Würzburg. Dem Veranstalter obliegt das Recht, seine Ansprüche bei dem Gericht des Ortes geltend zu machen, an dem der Aussteller seinen Sitz oder seine Niederlassung hat. Maßgebend für alle rechtlichen Beziehungen zwischen Aussteller und Veranstalter sind das deutsche materielle Recht und der deutschsprachig Text dieser Teilnahmebedingungen. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten in Rückwirkung inhaltlich möglichst gleiche Regeln, die dem Zweck der gewollten Regeln am nächsten kommen. 9. Mitaussteller, zusätzlich vertretene Unternehmen, Gruppen- und Gemeinschaftsstände Es ist dem Aussteller nicht gestattet, die gemietete Standfläche ohne vorhergehende Zustimmung des Veranstalters zu verlegen, zu tauschen, zu teilen oder in sonstiger Weise Dritten ganz oder teilweise zur Verfügung zu stellen. Nehmen mehrere Unternehmen gemeinsam auf einer Standfläche an der Veranstaltung teil, dann gelten die vorliegenden Teilnahmebedingungen für jedes einzelne Unternehmen und sind für jeden einzelnen verbindlich einzuhalten. Im Falle einer zulässigen gemeinschaftlichen Nutzung der Standfläche haften alle teilnehmenden Aussteller dem Veranstalter gegenüber gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Beteiligungspreises und der sonstigen anfallenden Kosten und Erfüllung aller sonstigen Verpflichtungen. 10. Reinigung Der Veranstalter sorgt für die allgemeine Reinigung des Messe- und Ausstellungsgeländes und der Hallengänge. Die Reinigung des Standes obliegt dem Aussteller. Sie muss täglich vor Öffnung der Veranstaltung beendet sein. Bei der Vergabe der Standreinigung soll sich der Aussteller des vom Veranstalter eingesetzten Reinigungsunternehmens bedienen. 11. Fotografieren Dem Veranstalter steht das Recht zu, Fotografien, Zeichnungen und Filmaufnahmen vom Ausstellungsgeschehen, von den Ausstellungsbauten und ständen und den Ausstellungsgütern anfertigen zu lassen und für Werbung oder Pressezwecke zu nutzen, ohne dass der Aussteller hieraus Ansprüche ableiten kann. Dies gilt auch für Aufnahmen, die von Presse oder Fernsehen direkt mit Zustimmung des Veranstalters angefertigt werden. 12. Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht Die Sicherstellung der Urheberrechte oder sonstiger gewerblicher Schutzrechte an den Ausstellungsobjekten ist Sache des Ausstellers. 13. Hausrecht Der Veranstalter übt innerhalb des gesamten Veranstaltungsbereichs gegenüber dem Aussteller das Hausrecht aus. Davon unberührt bleibt ein Hausrecht des Eigentümers. Dem Veranstalter obliegt das Recht, Ausstellungsgüter vom Messestand entfernen zu lassen, wenn ihre Zurschaustellung dem geltenden Recht, den guten Sitten oder dem Ausstellungsprogramm widerspricht. Werbungen und Ausstellungsgüter, die politischem und weltanschaulichem Zweck dienen, sind untersagt. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese Teilnahmevorschriften steht dem Veranstalter das Recht zu, den Messestand desjenigen Ausstellers schließen oder räumen zu lassen.