Kinder sichern im Young- und Oldtimer Informationen für die Sicherheit Ihres Kindes im Auto. Gute Fahrt. Wir sind dabei.
Informationen und... Liebe Young- und Oldtimerfans, es freut uns sehr, dass Sie sich für die Sicherheit von Kindern als Mitfahrer im Klassiker interessieren. Leider ist die Gesetzeslage im Zusammenhang mit klassischen Fahrzeugen etwas kompliziert. Deshalb möchten wir Sie mithilfe dieser Informationsbroschüre kurz mit den wichtigsten Vorschriften zum Schutz von Kindern und Babys in Young- und Oldtimern vertraut machen. Grundsätzlich gilt Paragraf 21 der StVO natürlich auch für Youngund Oldtimer (siehe auch Broschüre Sicher geschnallt?! ). Stark verkürzt heißt das: Alle vorhandenen Gurte müssen angelegt werden. Für Kinder unter drei Jahren gilt außerdem: Gibt es in einem Auto keinen Gurt, dürfen sie nicht mitgenommen werden. Da jedoch nicht alle Klassiker über (Dreipunktautomatik-) Gurte auf allen Sitzplätzen verfügen, kann dies im Alltag kompliziert werden. Zwar historisch korrekt, aber nicht mehr erlaubt: alte Kindersitze ohne ECE-03- oder ECE-04-Zulassung
... Tipps Der Gesetzgeber unterteilt die Young- und Oldtimer deshalb in verschiedene Kategorien: Pkw mit einer Erstzulassung ab dem 1. April 1970 benötigen Dreipunktautomatikgurte auf den vorderen Sitzen, jedoch nur, wenn im Fahrzeug die entsprechenden Verankerungspunkte vorhanden sind. Befinden sich keine Verankerungspunkte im Fahrzeug, besteht keine Gurtpflicht. Ab Erstzulassung 1. Januar 1974 müssen alle Fahrzeuge mit Dreipunktautomatikgurten auf den Vordersitzen ausgerüstet sein, unabhängig davon, ob bereits Verankerungspunkte vorhanden sind oder diese erst geschaffen werden müssen. Pkw mit einer Erstzulassung ab dem 1. Mai 1979 benötigen zusätzlich zu den Dreipunktautomatikgurten auf den Vordersitzen auch auf den Hintersitzen mindestens Zweipunktgurte (sog. Beckengurte). So nicht: Verdrehte Gurte sind eine große Gefahr für die Sicherheit
Kinder sichern im Oldtimer Pkw mit einer Erstzulassung ab dem 1. August 1984 benötigen auch auf den äußeren Hintersitzen Dreipunktautomatikgurte. In der Mitte sind Beckengurte erlaubt. Wohnmobile (sog. Kfz-Wohnmobile) mit einer Erstzulassung ab 1. Januar 1992 benötigen Dreipunktautomatikgurte auf den vorderen äußeren Sitzen. Die für den Fahrbetrieb genehmigten Sitze im Wohnteil benötigen Beckengurte. Pkw mit einer Erstzulassung ab dem 1. Juli 2004 benötigen auf allen Sitzen Dreipunktautomatikgurte. Übrigens: die allgemeine Anschnallpflicht auf Pkw-Vordersitzen gilt seit 1. Januar 1976. Aus der Straßenverkehrsordnung ergeben sich folgende Regeln: Sind keine Gurte vorhanden dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden. Dazu gibt es nur eine Alternative: Gurte nachrüsten. müssen Kinder, die älter als drei Jahre, jedoch kleiner als 150 cm sind, zwingend auf dem Rücksitz befördert werden. Ist keine Rückbank vorhanden (z.b. im Cabrio oder Pick-up), dürfen Kinder nicht mitgenommen werden. Sind nur auf den Vordersitzen Gurte vorhanden müssen Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, im zugelassenen und geeigneten Kindersitz auf dem Beifahrersitz gesichert werden. Ist der Beifahrersitz bereits durch ein Kind im Kindersitz besetzt, dürfen Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr zwar auf der Rückbank mitgenommen werden. Aus Sicherheitsgründen raten wir hiervon jedoch eindringlich ab. dürfen Kinder unter drei Jahren nur auf dem Beifahrersitz und nur mit geeignetem Rückhaltesystem befördert werden.
Informationen und Tipps Gurtnachrüstung Die gute Nachricht vorweg: Bei vielen Autos aus den 60er- und 70er-Jahren lassen sich Becken- oder sogar Dreipunktautomatikgurte einfach nachrüsten, da bereits Verankerungspunkte an der Türsäule oder im Fußboden vorhanden sind. Beim nachträglichen Einbau helfen oftmals die Hersteller oder die jeweiligen Typen-Clubs mit Skizzen und Ratschlägen weiter. Zwar gibt es einige Originalitätsverfechter, doch auch der TÜV spricht sich für die Nachrüstung aus. Das H-Kennzeichen werden Sie also nicht verlieren und beim Thema Sicherheit sollte die Originalität zurückstecken. Achtung Sie wünschen sich den historisch korrekten Kindersitz für Ihren Oldie? Auch wenn es gut aussieht: Seit April 2008 gilt das Gesetz (gemäß StVO-Änderung vom 11.05.06), dass nur noch Kindersitze mit der ECE-Version 03 oder 04 verkauft und verwendet werden dürfen. Das heißt: Auch in Ihrem Oldtimer dürfen Sie keinen alten Kindersitz verwenden. Mehr zur Gesetzesänderung auch in der Broschüre Sicher geschnallt?!. Zweipunktgurte Viele klassische Fahrzeuge sind nur mit Zweipunktgurten ausgestattet. Eine Mitnahme von Kindern in entsprechenden Rückhaltesystemen ist zwar grundsätzlich erlaubt, in der Praxis gibt es aber kaum noch Rückhaltesysteme, die für Zweipunktgurte ausgelegt sind. Die Mitnahme von Kindern ist hier zwar in amtlich genehmigten Rückhaltevorrichtungen grundsätzlich erlaubt. In der Praxis gibt es jedoch kaum noch Kindersitze für diese Beckengurte (eine Liste finden Sie unter: www.ace-online.de/zweipunkt). Und für automatische Zweipunktgurte gibt es gar keine Kindersitze.
Sicher geschnallt?! Alle sicher ans Ziel Sicher geschnallt Die ACE Clubmitgliedschaft Allgemeine Informationen zur Sicherheit Ihres Kindes finden Sie in unserer Broschüre Sicher geschnallt?!. Informationsbroschüre für die Sicherheit Ihres Kindes im Auto. Gute Fahrt. Wir sind dabei. ACE Auto Club Europa e. V. Abteilung Auto + Verkehr Schmidener Straße 227 70374 Stuttgart Info-Service: 0711 530 33 66 77 Fax: 0711 5303-289 Internet: www.ace-online.de E-Mail: auto+verkehr@ace-online.de BR0424 Stand: 01/16